LenzHannover 18.04.2005, 02:07 |
Kein Zwang zu elektronischer Steuermeldung![]() |
-->afp (gekürzt) Unternehmer können nach einer Eilentscheidung des Hamburger Finanzgerichtes nicht ohne weiteres zu der elektronischen Steueranmeldung über das Internet gezwungen werden. Es sei einem Unternehmer nicht zuzumuten, sich für die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt eigens die erforderliche Hardware sowie einen Internet-Anschluss anzuschaffen, heißt es in der am Freitag veröffentlichten vorläufigen Entscheidung des Oberen Landesgerichts (Az.: II 51/05).... |
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bernor 18.04.2005, 13:27 @ LenzHannover |
Zwang zu elektronischer Steuermeldung ist bis auf weiteres ganz vom Tisch |
-->Aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster vom 11.04.2005: |