bonjour
22.04.2005, 09:15 |
Bankgeheimnis Frage Thread gesperrt |
-->Hallo,
seit dem 1.4. ist in D das Bankgeheimnis weggefallen (schönes Wort..)
Was beinhaltet das eigentlich?
Was darf die Bank jetzt alles?
Darf zum Beispiel ein Bankangestellter gucken, woher die Eingänge auf einem
Konto kommen, und wen darf er darüber dann informieren?
Danke.
Gruß b.
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Sorrento
22.04.2005, 09:24
@ bonjour
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Re: Bankgeheimnis Frage |
-->Hallo,
>seit dem 1.4. ist in D das Bankgeheimnis weggefallen (schönes Wort..)
>Was beinhaltet das eigentlich?
Daß Behörden jetzt online nachschauen können, bei welchen Banken jemand Konten führt, wer auf diesen Konten verfügungsberechtigt ist, seit wann dieses Konto besteht und wie hoch der Freistelllungsauftrag ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
>Was darf die Bank jetzt alles?
Genauso viel wie vorher, da hat sich ab 1.4. nichts geändert.
>Darf zum Beispiel ein Bankangestellter gucken, woher die Eingänge auf einem
>Konto kommen, und wen darf er darüber dann informieren?
Wenn Verdacht auf Geldwäsche, ja, dann muss er sogar eine Meldung an die AFAIK BAFin machen.
Ansonsten sollten in einer"gescheiten" Bank Kontoabfragen nur für einen begrenzten Personenkreis zulässig sein, also nicht daß z.B. der Stift von jedem Kunden die Bewegungen einsehen darf, sondern nur von denen, die explizit für ihn"zugelassen" sind.
gruß,
Sorrento
>Danke.
>Gruß b.
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newby
22.04.2005, 12:34
@ Sorrento
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Re: Bankgeheimnis Frage |
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Hallo,
Sozialmt, Finanzamt usw. können, wie Sorrento sagte, die Kundenstammdaten einsehen (Welche Konten, wann eröffnet/geschlossen, Depots, Verfügungsberechtigte) aber nicht den jeweiligen Kontostand. Wenn ich richtig informiert bin, genügt jedoch ein Verdachtsfunke, um auch an den jeweiligen Kontenstand heranzukommen; faktisch ist also das Bankgeheimnis weg.
Alle EU-Staaten, außer Belgien, Ã-sterreich (und Luxemburg??) senden nicht automatisch obige Daten an das Heimatfinanzamt. Naja und natürlich auch nicht die Schweiz als Nicht-EU-Land.
Was den Bank-i n t e r n e n Kontozugriff betrifft, so gehen Theorie und Praxis weit auseinander. Ich habe immer wieder erlebt, wie jeder Sparkassenlehrling bei uns vollen Zugriff auf alle meine Kundendaten und Kontostände hat. Hier sehe ich ein potenzielles Zukunftsrisiko. Mit zunehmender"Armut" im Lande wächst der Hass und Neid auf diejenigen, die hohe Kontostände haben. Ein kleiner Tipp des oben genannten Banklehrlings an ein paar"Kumpels" genügt und Deine Kinder werden womöglich eines Tages von einschlägigen Personen gekidnappt und Lösegeld verlangt. Man weiß ja, dass Geld vorrätig ist. Abhilfe schafft da wohl nur ein Nummernkonto in Ã-sterreich oder in der Schweiz.
Möge es nie soweit kommen...
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LenzHannover
22.04.2005, 12:53
@ newby
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Der neue Zustand ist gut und das Bankgeheimnis in der Bank ist lachhaft... |
-->Das hiesige Finanzamt kann das noch nicht und ist auch unwillig..
Es ist doch heute so, daß man an ein Konto eines Menschen aus Hannover, der dieses im tiefen Bayern führt (vielleicht am Urlaubsort) nicht herankommt. Da kann man Vollstreckungsbescheide haben und man steht wie der Ochs vorm Berg.
>Was den Bank-i n t e r n e n Kontozugriff betrifft, so gehen Theorie und Praxis weit auseinander. Ich habe immer wieder erlebt, wie jeder Sparkassenlehrling bei uns vollen Zugriff auf alle meine Kundendaten und Kontostände hat. Hier sehe ich ein potenzielles Zukunftsrisiko. Mit zunehmender"Armut" im Lande wächst der Hass und Neid auf diejenigen, die hohe Kontostände haben. Ein kleiner Tipp des oben genannten Banklehrlings an ein paar"Kumpels" genügt und Deine Kinder werden womöglich eines Tages von einschlägigen Personen gekidnappt und Lösegeld verlangt.
So eine Direktbank, weit weg, ist auch schon hilfreich. Das Problem ist absolut desolate EDV, Bank/Krankenhäusern/Krankenkassen...
Wer einen Zugriff macht, muß ein erhebliches Risiko haben, daß die EDV nach dem warum fragt und wenn er das nicht belegen kann -> Kündigung, Strafantrag!
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bernor
22.04.2005, 22:20
@ LenzHannover
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Re: Der neue Zustand ist gut... / BMF-Schreiben |
-->Hi,
Das hiesige Finanzamt kann das noch nicht und ist auch unwillig..
das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 10.03.2005 folgendes für alle betroffenen Behörden verbindlich geregelt (das Wichtigste):
<ul> ~ Es dürfen über die BaFin nur Kontostammdaten abgefragt werden, keine Kontenstände (dies bleibt wie bisher den Strafverfolgungungsbehörden vorbehalten)</li>
~ Solange das automatisierte Verfahren noch nicht läuft (nicht vor 2006), sind die Abfragen auf hierfür bestimmte Vordrucke an die BaFin zu richten.</li>
~ Anfragen anderer Behörden laufen über das zuständige Finanzamt an die BaFin (es fragt also nur das Finanzamt direkt ab).</li>
~ Der Bearbeiter im Finanzamt muß seine Abfrage über einen hierfür bestimmten Vorgesetzten laufen lassen; Anfragen von außerhalb gehen direkt an diesen.</li>
~ Abfragen ohne irgendeinen Verdacht (Kontrollmitteilung, deutlich Abweichung vom Vorjahr, Unstimmigkeiten auch nach Rückfrage beim Steuerpflichtigen usw.) sind unzulässig.</li>
~ Vor einer Abfrage soll, sofern"der Ermittlungszweck hierdurch nicht gefährdet wird", dem Steuerpflichtigen Gelegenheit zur Aufklärung gegeben werden, mit Hinweis auf die Abfragemöglichkeit bei der BaFin.</li>
~ Nach erfolgter Abfrage ist der Steuerpflichtige in jedem Fall hierüber zu informieren (z.B. im Steuerbescheid), also auch dann, wenn keine Abweichungen von den erklärten Angaben festgestellt wurden.</li>
~ Das gleiche gilt sinngemäß auch für die anderen abfrageberechtigten Behörden.</li>
~ Besteht weiterer Aufklärungsbedarf durch Abfrage von Kontenständen, so sind diese wie bisher direkt an die Banken zu richten.</li></ul>
Gruß bernor
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bonjour
23.04.2005, 11:13
@ bernor
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Re: Meine Frage |
-->erstmal danke für die Antworten.
Heute ist auch ein Artikel in der Berliner Zeitung dazu drin.
Die Banken sind wohl selbst sauer über diese Entwicklung.
Meine Frage richtete sich aber eher darauf, was die Banken selbst nun für Vorteile haben. Ich habe dabei einen Fall im Auge, bei dem es darum geht, daß eine Behörde etwas überwiesen hat und dies nun irgendwie strittig ist, ebenso wie, ob die Bank von sich aus tätig werden muß/soll/darf/kann bzw. oder weil es ein privates Konto ist, das alles dem Kontoinhaber überlassen muß, also wie ich schon sagte, ob der Fall des Bankgeheimnisses nun auch Einmischungen solcherart erleichtern kann, sich die Inhalte, die Ein-und Ausgänge der Konten selber nun genauer ansehen kann und vermehrt eingreifen darf (evtl. um nicht selber haftbar gemacht zu werden).
gruß b.
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fridolin
23.04.2005, 11:25
@ bernor
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BMF-Schreiben (Link) |
-->BMF-Schreiben als pdf-File.
Da die Rechtmäßigkeit einer Datenabfrage durch die Finanzgerichte nachträglich überprüft werden kann (Feststellungsklage), wird es interessant sein, wie die Arbeitsbelastung der Finanzgerichte sich entwickeln wird...
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