prinz_eisenherz
24.04.2005, 08:25 |
Frage an die Rechtsexperten zur Volksabstimmung zur EU - Verfassung Thread gesperrt |
-->Guten Tag,
gestern war mein überaus schlauer Neffe in Berlin zu Besuch, einer der in Regensburg Jura studiert - na und? Auch schlaue Juristen, die Curry - Würste verkaufen, werden gebraucht - nun denn, dieser Besserwisser behauptet nun, dass dieses, unseres Grundgesetz eine Volksabstimmung über die EU - Verfassung nicht zulässt.
Mein ungesunder Menschenverstand, mein Frühwarnsystem für Ungerechtigkeit und juristische Halbwahrheiten meldet mir jedoch, dass dieser riesengroße Kerl, der dazu auch noch stärker ist und Karate kann, mir versucht Quark mit brauner Soße in den Bauch zu reden.
Keiner von uns beiden hatte bedauerlicherweise das Grundgesetz unter dem Arm oder in der Aldi - Tüte, um mal schnell nachzuschauen.
So kam es, wie es kommen musste, ich als der Ältere sah mich gezwungen ihn, den unreifen Jüngling, an die Weisheiten unseres moralischen Führers, an Wilhelm Busch, zu erinnern.
Ein kleiner aber sehr lehrreicher Auszug, was das Verhältnis zwischen Jung und a(A)lt betrifft, aus seinen vielen Schriften, geht in etwa so.
Wer in Dorfe oder Stadt
Einen Onkel wohnen hat,
Der sei höflich und bescheiden,
Denn das mag der Onkel leiden.
Morgens sagt man: »Guten Morgen!
Haben Sie was zu besorgen?«
Bringt ihm, was er haben muß:
Zeitung, Pfeife, Fidibus.
Oder sollt' es wo im Rücken
Drücken, beißen oder zwicken,
Gleich ist man mit Freudigkeit
Dienstbeflissen und bereit.
Oder sei's nach einer Prise,
Daß der Onkel heftig niese,
Ruft man: »Prosit!« alsogleich.
»Danke!« - »Wohl bekomm' es Euch!«
Oder kommt er spät nach Haus,
Zieht man ihm die Stiefel aus,
Holt Pantoffel, Schlafrock, Mütze,
Daß er nicht im Kalten sitze -
Kurz, man ist darauf bedacht,
Was dem Onkel Freude macht.
*)
Somit meine Frage an die anderen juristischen Leidensgenossen hier im Forum oder an die, die sich so fühlen, gibt das bundesrepublikanische Grundgesetz einen solchen Volksentscheid zur EU - Verfassung nicht her?
Auslöser unseres Streitgespräches war die Klage des Peter Gauweilers zur Problematik, dass eine neue Verfassung, welche das alte Grundgesetz ablöst oder zumindestens überdeckt, einen Volksentscheid zwingend erforderlich macht.
Nebenbemerkung:
In ihren Arbeitsgruppen, mit ihren Professoren und Dozenten, versuchen sie immer wieder ihr Können und Wissen an den Gesetzten, die in den letzten vier, fünf Jahren aus Berlin auf die deutschen Menschen losgelassen wurden.
Nach seiner Aussage schütteln in allen Seminaren, die dort teinehmenden Juristen in Lauerstellung (sog. Studenten) und die Lehrer, jedes Mal ihre weisen Häupter, ob dieses juristischen Schwachsinnes, der von dort abgesondert wird.
Inzwischen sind diese Studien zu einer amüsanten Lachnummer ausgeartet. Und wer den merkwürdigen Humor von Juristen kennt, der weiß was ich damit meine. Nur dessen ungeachtet, es kann sich keiner so recht erklären, warum solche Gesetze dort wie Regeln auf dem Rummelplatz erdacht werden, denn gute, folgerichtig denkende Mitarbeiter haben die Ministernieten durchaus.
*) Max und Moritz, Fünfter Streich
einen schönen Sonntag,
und heute mal nicht in die Wirtschaft gehen und sich dem Trunke und der Rauferei hingeben, sondern sich die Amtseinführung von Benedikt VXI im TV anschauen.
prinz eisenherz
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Jermak Timofejewitsch
24.04.2005, 08:52
@ prinz_eisenherz
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Re:kleiner Hinweis |
-->moin,
bin absolut kein Rechtsexperte; aber ich weiss nicht ob Dir bekannt ist,
dass Gauweiler neben seinem Bundestagsmandat weiterhin praktizierender
Jurist ist, und wenn ich mich recht erinnere, will er wegen Verstosses
gegen Verfahrensregeln klagen ( also sozusagen indirekt ), und nicht wegen
einer direkten Unvereinbarkeit einer Volksabstimmung mit dem GG.
Übrigens auch bemerkenswert: Rot-Grün will mit aller Macht die Ratifizierung
vor dem 29.5, dem Tag an dem die Franzosen abstimmen, durchbringen, um sozusagen Wahlkampf für Chirac zu machen...
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prinz_eisenherz
24.04.2005, 16:14
@ Jermak Timofejewitsch
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Kleiner Widerspruch |
-->Hallo Jermak Timofejewitsch,
danke für den Hinweis.
Auf den Gauweiler sind wir bei der oben genannten Diskussion gerade aus dem Grund gekommen, weil er Jurist ist.
Und das von dem Gauweiler offensichtlich gewählte indirekte Erzwingen einer Volksbefragung zur EU - Verfassung, war justament der Auslöser des schwierigen Streitgespräches mit einem Halb- bez. Volljuristen.
Mein persönlicher Stolz, bei solchen Entscheidungen als Bürger gefälligst gefragt zu werden, ebenso wie in Frankreich oder Spanien, hat mich zu der Frage s.o. provoziert. Zu Beginn reineweg harmlos und mit dem unschuldigsten Gesicht, zu dem ich fähig bin, aber mit Hintergedanken. Nach und nach mischten sich, wie es bei solchen Familientreffen nun mal üblich ist, alle superschlauen Angehörigen mit ein. Am lautesten genau die, die einen Wahlzettel nicht vom Toilettenpapier unterscheiden können.
Sätze wie,
“Die Deutschen wollen das eben nicht“
“Unsere Geschichte läßt so etwas nicht zu“ (ab Karl d. Großen oder August d. Starken?)
“Die da oben werden schon wissen was richtig ist“
“Es ist noch Kaffee da, nun hört doch endlich auf euch über Politik zu streiten“
“Die Anderen machen es doch auch nicht“
“Für solche Sachen sind die Menschen in Deutschland eben nicht reif, daran sind sie nicht gewöhnt“
die bringen mich glatt auf die Palme und noch weiter nach oben.
Was die Katze und der Kanarienvogel meinten, habe ich wegen der Lautstärke nicht mehr mitbekommen. Schade eigentlich. Das wären vielleicht die besten Argumente gewesen.
Kurz, mit dem Jurastudenten konnte nicht geklärt werden, ob dieser Volksentscheid im Hinblick auf eine neue Verfassung veranstaltet werden muss, ob das Grundgesetz einen solchen landesweiten Entscheid generell zulässt oder ob, wenn sich die Parteien in ihrem Wollen einig wären, ob der dann eben einfach veranstaltet wird.
## Rot-Grün will mit aller Macht die Ratifizierung
vor dem 29.5, dem Tag an dem die Franzosen abstimmen, durchbringen, um sozusagen Wahlkampf für Chirac zu machen...##
Tja, das könnte sein. Wäre jedoch aus meiner Sicht wieder eine der unausgegorenen Schnellschüsse denn, soweit ich Franzosen kennen gelernt habe, lassen die sich von einer deutschen Vorreiterrolle am allerwenigsten beeindrucken.
Aber bei diesem geplanten Durchpeitschen kommt bei mir der Verdacht auf, dass die Grünen um ihre rechtswidrige Position wissen. Von den selbst ernannten Anarchisten sind sie in Windeseile zu Apparatschik mutiert, welche alle Lebensbereiche der Bürger, weil die nicht so wollen wie sie, mit Verboten, Gesetzen und moralische Würgegriffe durchdringen.
Und zu dem Thema zurück, so meine ich, wollen die das Ding im Parlament durchziehen, fangen sich dann vielleicht vom Verfassungsgericht ein ablehnendes Urteil ein, bekommen jedoch die anderen parlamentarischen Gruppierungen zu einer nachträglichen Gesetzesanpassung unter einen Hut und sagen trotzig, na und?
schönen Sonntag
eisenherz
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demokratische Alternative ist... Uwe
24.04.2005, 16:31
@ prinz_eisenherz
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Re: Warum eine Entscheidung durch Plebiszite in unserem Land die schlechtere |
-->Hallo, prinz_eisenherz.
Wenn auch kein Rechtsexperte, sondern eher"Sammler", versuche ich den Sieger im Streit"Onkel./. Neffe" festustellen:
Der Volksentscheid oberhalb der Länder und Kommunalebenen ist im GG nur für die Neugliederung von Ländern vorgesehen GG Art. 29).
Die Möglichkeiten zur Grundgesetzänderung ist in GG Art. 79 geregelt.
Für die Belange, die durch EU-Entscheide entstehen, gilt GG Art. 23"
Aus nachfolgender Parlamentsrede, die am 28.05.2004 in der 112. Budestagssitzung vom MdB Dr. Norbert Röttgen gehalten wurde, ist folgender Satz herausgezogen: „Wir können rechtlich aber nicht einfach so formulieren, wie wir politisch reden;..."<a name="r0"></a>, was wohl auch mit einschließt, dass man politisch durchaus etwas propagieren kann, was man juristisch gar nicht formulieren kann (meine Interpretation).
Hört man die Stimmen der Politiker, wohl auch die Stimmen der Politiker, die Entscheidungen treffen ("Informationselite"<a name="r1"></a>), so stehen sie wohl derzeit zum Thema unter dem Leitgedanken, wie"verkauft" man das"Ja" zu EU-Verfassung am teuersten an die Bundespolitik.
Zudem ist die EU-Verfassung eh eine"Veranstaltung zur Beschäftigung", da die <a name="r2">Gerechtlichen Grundlagen, die einer EU-Verfassung gleichkommen</a>, schon existieren, so eben die Sicht des Herrn Dr. Röttgen, womit er wohl nicht ganz unrecht hat, nach meinem dafürhalten.
Hier nun die Rede, der ich ein Zitat aus dem Text als Überschrift gegeben habe:
<hr>
<h1>Warum eine Entscheidung durch Plebiszite in unserem Land die schlechtere demokratische Alternative ist...</h1>
<center>[img][/img]
<a href=http://www.norbert-roettgen.de/>Dr. Norbert Röttgen MdB CDU/CSU</a>
(rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion)
"... - eine Informationselite kann das schaffen -..."</center>
Auszug aus dem Protokoll der 112. Bundestagsitzung (Pkt. 22; 28.05.2004)
- Anker-/Sprungzielmarken nachtäglich an unveränderte Textteile gesetzt -
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Das Wort hat der Kollege Dr. Norbert Röttgen, CDU/ CSU-Fraktion.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in meinem Beitrag nur auf die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Verfassungsänderung eingehen. Das Grundgesetz ist der wichtigste Rechtstext in unserer Demokratie. Darum sind an Änderungen dieses Rechtstextes hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche Qualität anbelangt. Es ist die politische Frage zu beantworten, ob wir die Grundentscheidungen, die die Verfassungsväter und -mütter getroffen haben, wirklich verändern wollen. Ich möchte zu beidem etwas sagen, zur fachlichen Qualität Ihres Vorschlags und zu der Grundsatzfrage, ob es richtig ist, einen Volksentscheid zur Einführung der EU-Verfassung zu ermöglichen.
Zum ersten Thema: Was ist von Ihrem Vorschlag fachlich zu halten? Sie formulieren in Ihrem Entwurf, dass es um die Einführung einer europäischen Verfassung geht. Natürlich reden wir politisch über die EU-Verfassung, über den Verfassungsvertrag. Es gibt auch gute politische Gründe dafür, so zu reden. Es verdeutlicht, dass es ein wichtiges Werk ist. Es spiegelt sich darin insbesondere wider, wie dieser Entwurf erarbeitet worden ist, nämlich nicht mit der bisherigen Methode der Vertragsänderungen. Die Herren der Verträge, die Mitgliedstaaten, haben die Gesetzgebung ein Stück weit aus ihren Händen gegeben und haben insbesondere Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten - nicht nur Parlamentarier, aber auch Parlamentarier - an der Erstellung des Verfassungsentwurfs beteiligt.
<a name="#Geschwätz">Wir können rechtlich aber nicht einfach so formulieren, wie wir politisch reden</a><sup>zurück</sup>; das Grundgesetz hat andere Anforderungen an die Sprache. Deshalb müssen wir fragen: Wird im Rechtssinne eine Verfassung eingeführt? Wird mit dieser Vertragsänderung, um die es geht, das bisherige Vertragswerk eine neue Qualität, nämlich Verfassungsqualität, gewinnen? Das ist Ihre rechtliche Anforderung dafür, dass der Volksentscheid überhaupt stattfindet.
<a name="#EWGVertrag">Ich möchte dazu nur aus zwei Urteilen zitieren, die ich mir gestern noch einmal durchgelesen habe, die schon alt sind. In einem Urteil aus dem Jahre 1991 - das ist schon lang her - stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass der EWG-Vertrag"obwohl er in der Form einer völkerrechtlichen Übereinkunft geschlossen wurde, nichtsdestoweniger die grundlegende Verfassungsurkunde einer Rechtsgemeinschaft" darstellt. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1968 stellt das Bundesverfassungsgericht fest - das ist im 22. Band -, die Europäische Gemeinschaft sei eine im Prozess fortschreitender Integration stehende Gemeinschaft eigener Art. Nun zitiere ich:"Der EWG-Vertrag stellt gewissermaßen die Verfassung dieser Gemeinschaft dar."</a><sup>zurück</sup>
Die Europäische Union hat eine Verfassung. Die europäischen Verträge haben seit langem Verfassungsqualität. Was macht denn eine Verfassung aus? Ich zitiere dazu die Begründung des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion: Es ist die Entscheidung"über Inhalt, Grenzen, Organisation, Ausgestaltung und Verteilung politischer Macht". Alles das ist in den Verträgen bereits entschieden. Wir haben die Souveränitätsübertragung. Wir haben ein System der Kompetenzverteilung. Wir haben mit dem Europäischen Gerichtshof ein Verfassungsgericht. Darum besteht kein Zweifel: So wenig man den Zeitpunkt bestimmen kann, zu dem die europäischen Verträge Verfassungsqualität angenommen haben, so sicher ist, dass sie bereits seit langem Verfassungsqualität haben. Darum ist Ihr Entwurf aus europarechtlichen Gründen unzulänglich.
Ich möchte mich mit dem Entwurf aber auch verfassungsrechtlich beschäftigen. Sie schreiben in Ihrem Begründungstext,"ohne ausdrückliche Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger" sei der Verfassungstext"nicht ausreichend legitimiert". Das finde ich wirklich bedrückend - das sage ich mit allem Ernst, ohne jeden taktischen Hintersinn. Sie wie wir alle gehen davon aus, dass Ihr Gesetzentwurf keine Mehrheit findet. Wollen Sie im Ernst behaupten, dass die Europäische Union, wenn diese Vertragsänderung im bislang üblichen Verfahren ratifiziert wird, in Zukunft unter einem Legitimationsmangel leidet?
(Peter Hintze [CDU/CSU]: Keineswegs!)
So steht es in Ihrem Begründungstext schwarz auf weiß. Wollen Sie auch sagen, dass die früheren Entscheidungen grundlegendster Art, der Maastricht-Vertrag und die Einführung der Währungsunion, das heißt die Abgabe nationaler Währungshoheit, unter einem Legitimationsmangel leiden? Was ist mit dem Grundgesetz, zu dem niemals ein Plebiszit durchgeführt wurde? Leidet das auch unter einem Legitimationswandel?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wie verhält es sich mit künftigen Änderungen, da ja nur einmal ein Volksentscheid durchgeführt werden soll? Sie sagen, dafür sei keine plebiszitäre Entscheidung nötig.
Man kann ja in der Sache unterschiedlicher Auffassung sein, aber mich stört, mit welcher Leichtfertigkeit in dem Gesetzentwurf die Legitimation der wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Staates wie der Europäischen Union infrage gestellt wird. Hier haben Sie einen schweren Fehler gemacht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Nun zu der Frage, ob es richtig ist, über diese Verfassung per Volksentscheid zu entscheiden. In diesem Hause gibt es ja bezüglich der Präferenz für Volksentscheide eine ganz originelle Konstellation zwischen FDP und der rot-grünen Koalition. Die FDP sagt, wir wollen nur hier, aber nirgends sonst einen Volksentscheid zulassen. Rot-Grün sagt, wir wollen über alles einen Volksentscheid zulassen, nur nicht über diese Frage.
(Rüdiger Veit [SPD]: Nicht überall!)
- Im Grunde überall. - Beide Positionen sind von der Taktik und der Sache her nicht glaubwürdig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir können mit der Frage der Legitimation - das ist eine Kernfrage der Demokratie, denn Demokratie ist Legitimation - nicht taktisch umgehen, sondern wir müssen mit ihr verantwortungsvoll und sachlich umgehen. Es ist bedauerlich, dass die CDU/CSU-Fraktion die einzige Fraktion im Parlament ist, die sich der Verantwortung in diesem Punkt bewusst ist. Sie taktiert nicht, sondern praktiziert Verantwortung.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Dirk Niebel [FDP]: Sie gehen doch am Volk vorbei!)
Sie, Frau Lührmann, haben eben das klare Bekenntnis abgelegt: Sie wollen einen Volksentscheid darüber. Aber der Bundesaußenminister hat ihn verboten. Insbesondere die Grünen sind ja ein immer folgsameres Kind der Regierung geworden. Sie, Herr Bundesaußenminister, können, wie ich glaube, mit dieser Fraktion sehr zufrieden sein. Wenn es ernst wird, sagen Sie ihr, was sie machen soll. Das sagt auch etwas über Ihr Selbstverständnis aus.
Ich möchte darauf eingehen, ob es richtig ist, durch Volksentscheide Entscheidungen zu fällen, und möchte begründen - da gebe ich Ihnen Recht -, dass die europäische Verfassung ein gutes Beispiel dafür darstellt, warum eine Entscheidung durch Plebiszite in unserem Land die schlechtere demokratische Alternative ist. Nach meiner festen Überzeugung liegt das nicht daran, dass wir Abgeordnete des Bundestages die besseren Entscheider wären, dass wir schlauere und bessere Entscheidungen träfen, als wenn das Volk abstimmen würde. Der Grund liegt vielmehr in den objektiven Bedingungen, der Möglichkeit, eine schwierige Frage verantwortlich zu entscheiden.
Voraussetzung dafür, um überhaupt verantwortlich und vernünftig entscheiden zu können, ist das Vorhandensein eines Verfahrens, mit dem man in der Lage ist, die Komplexität eines Gegenstandes zu verarbeiten. Der entscheidende Punkt ist, ob wir davon sprechen können, dass die Voraussetzung dafür existiert, verantwortlich zu entscheiden, und ob das Verfahren, das Entscheidungen vorausgeht, die Möglichkeit bietet, die Komplexität des Gegenstandes zu verarbeiten. Das parlamentarische Verfahren bietet sie, unabhängig davon, ob uns das im Einzelfall gelingt. Wir sind im Parlament in der Lage, strukturiert plurale Auffassungen miteinander zu diskutieren und zu einem Ergebnis zu kommen, für das wir uns dann politisch und demokratisch rechtfertigen müssen.
Ich bin fest davon überzeugt - damit komme ich zum Ende -, dass die plebiszitäre Entscheidung genau diesen Mangel hat: Sie bietet kein Verfahren, das in der Lage wäre, der Komplexität eines Gegenstandes in der für demokratische Legitimation nötigen Breite - <a name="InfoElite">eine Informationselite kann das schaffen</a><sup>zurück</sup> - gerecht zu werden. Es geht bei dieser Frage um das Funktionieren unserer Demokratie, um nichts weniger. Für dieses Funktionieren haben wir als Parlament eine doppelte moralische Pflicht: die Pflicht, zu begründen, dass es zur parlamentarischen Verantwortung keine praktische Alternative gibt, und die Pflicht, diese Verantwortung durch den Stil unserer Auseinandersetzungen -
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege, darf ich Sie erinnern, dass Sie zum Ende kommen wollten?
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU):
- und durch den Inhalt der konkreten Entscheidungen zu leben. Das ist unsere Pflicht; wir können sie nicht übertragen, sondern müssen sie selber erfüllen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
<hr>
Zum"versöhnlichen Ausklang", hier noch die Ergebnisse einer Suchabfragen nach den Begriffen &EU, &Verfassung &Grundgesetz &Volksentscheid im Forumsarchiv (eine Einzelabfrage der Begriffe liefert weitaus mehr):
~ Am 21.07.2004 stellt Popeye zur Beobachtung: Mal sehen was draus wird...
~ Am 24.07.2004 stellt Popeye"CDU-Stimme" zum Volksentscheid vor: Lehrstück Demokratie..."
~ Am 25.07.2004 Popeye nimmt die"Informationselite" und anderes ins Visier: ... auch sichtzt der Sachverstand nicht bei den gewählten Volksvertretern..."
~ Am 30.08.2004 stellt Albrecht Forderung nach Volksabstimmung zur EU-Verfassung hier vor.
All' dies wäre wohl nicht notwendig, wenn Dein schlauer Neffe mit seinem Wissen in Bezug auf den Volksentscheid in Verbindung mit Grundgesetz und EU-Verfassung falsch liegen würde und es die Möglichkeit des Volksentscheids geben würde.
Aber möglicherweise würde ein"Volksentscheid" ein anderes Urteil in Sache"Onkel./. Neffe" liefern.
Gruß,
Uwe
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Jermak Timofejewitsch
24.04.2005, 17:02
@ demokratische Alternative ist... Uwe
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Re: schade, dass uns Herr Röttgen die Antwort auf die Frage vorenthält |
-->wie denn eine EU-Verfassung legitimiert sein kann, über die in mehreren Ländern
per Plebiszit entschieden wird, wo er doch Volksabstimmungen wegen mangelnder
Informationsverarbeitungskapazität (brrr) des einfachen"Volkes" ablehnt...
Meiner unmassgeblichen Ansicht nach, kann sich das einem nur erschliessen
wenn man sich lange genug den Gehirnwäscheritualen der geschlossenen
Glaubenssysteme von Politik resp. Juristerei unterzogen hat... Mit Logik
hat das offensichtlich nichts zu tun.
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hoerby
24.04.2005, 17:54
@ prinz_eisenherz
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Re: Frage, gibt es eigentlich noch die BRD?? Das ist kein Scherz. |
-->Hallo, das Folgende könnte etwas schwer zu lesen sein
D e u t s c h e s R e i c h
Kommissarische Regierung
- Der Reichskanzler -
Provisorischer Amtssitz
Königsweg 1 1000 Berlin- Zehlendorf 11
Deutsches Reich Kommissarische Regierung
- Der Reichskanzler -
Provisorischer Amtssitz Königsweg 1 nicht 4,
W-1000 Berlin- Zehlendorf 1, nicht 14163 Berlin
Telefon Ausland: +4930 802 91 66
+4930-8049 78 93
Inland: 030 802 91 66
Einschreiben-Rückschein
US Department of Justice
Secretary of Justice John Ashcroft
950 Pennsylvania Avenue NW
Washington D. C. 20530-001 USA
Wir bitten in der Antwort Zeichen
und Datum dieses Schreibens anzugeben
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Geschäftszeichen Datum
US Department of Justice 2001, 22. june DR CK A I/2. I. 11.08.
AE 3604, German Branch 23-3-08/02 2002
B e t r i f f t:
Durch das US Department of Justice der Kommissarischen Reichsregierung genehmigter Antrag zur Weiterleitung des folgenden Wortlautes an alle bundesdeutschen, bundesländerdeutschen und Berliner landesverfassungsrechtlichen Verwaltungs-, Justiz-, Polizei- und Meldebehörden betreffend die durch die USA der Kommisarischen Reichsregierung genehmigten Reichspersonalausweise und Führerscheine für Staatsbürger des Staates Deutsches Reich
Sehr geehrter Reichsminister des Innern,
sehr geehrte Innenminister der 17 Reichsländer,
die unter der Führung der USA mit Wirkung zum 08. 05. 1985 gegen den Willen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik reichsverfassungsrechtlich gewollte durch die Viermächte reichsgesetzlich genehmigte Kommissarische Reichskanzlei, oder Kommissarische Reichsregierung, reichsverfassungsrechtlich und reichsgesetzlich vertreten durch den seitens der USA dienstverpflichtet der Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der USA dien#tverpflichtet unterliegenden der gesamten grundgesetzlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit exterritorial gegenüber stehenden Reichskanzler als Hoheitsträger des handlungsfähigen zeitweiligen Reichsorgans Kommissarisches Gesamtministerium, oder Kommissarische Reichskanzlei, oder Kommissarische Reichsregierung, Herrn Wolfgang Gerhard Günter Ebel,
beantragt mit verbindlicher Wirkung zum 02. Oktober 2002 allen bundesdeutschen, bundesländerdeutschen und berliner landesverfassungsrechtlichen Verwaltungs-, Polizei- und Justizbehörden deutscherseits unanfechtbar mitteilen zu müssen,
daß dem durch die Alliierten reichsministergesetzlich genehmigten Kommissarischen Reichsministerium des Innern, wie auch den reichsländerministergesetzlich genehmigten Innenministern der Reichsländer mitgeteilt wird, dieses vertreten durch den seit dem 11. 08. 2001 auf Zeit zum Staate Deutsches Reich in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis seitens der USA dienstverpflichtet stehenden Reichsminister des Innern, daß das Kommissarische Reichsministerium des Innern, beziehungsweise die Innenminister der 17 Reichsländer bezüglich der Reichspersonalausweie und Führerscheine für Staatsbürger des Staates Deutsches Reich seitens der USA seit dem 18. 07. 1990 für das Gebiet der bis zum 17. 07. 1990 bestandenen Bundesrepublik Deutschland und für das Gebiet der bis zum 17. 07. 1990 bestandenen Deutschen Demokratischen Republik sowie seit dem 03. 10. 1990 für das Gebiet des bis zum 02. 10. 1990 bestandenen Landes Berlin und Magistrats von Berlin verpflichtet - 2 -
Anmerkung: Zum besseren Verständnis der verfassungsrechtlich unterschiedlichen Rechtsordnungen werden Begriffe der Alliierten, des Staates Deutsches Reich, der 17 Reichsländer, der Provinzen, der Regierungsbezirke, Landkreise, Städte und Kommunen in Frakturschrift 1 und Begriffe der Nationalsozialisten, der Bundesrepublik Deutschland, der Länder der Bundesrepublik Deutschland, Landkreise, Städte und Kommunen, der Deutschen Demokratischen Republik, der Bezirke der Deutschen Demokratischen Republik u.s.w. in Kursivschrift 2 bezeichnet. Archiv für Staats- und Völkerrecht der Kommissarischen Reichsregierung
Na denne viel Spassssss [img][/img]
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prinz_eisenherz
24.04.2005, 17:55
@ demokratische Alternative ist... Uwe
|
Eine erste, bescheidene Erwiederung |
-->Hallo demokratische Alternative ist... Uwe,
Nur so am Rande, ist eigentlich nicht wichtig, watten dat für`n Name?
Bei"Prinz Eisenherz" weiß ich nie, ob ich weinen oder heulen soll, wie kann man sich nur ein solches Pseudonym anschaffen, aber
"demokratische Alternative ist... Uwe", darauf wäre ich nie im Leben, nimmer, nicht gekommen.
Aber zu einem winzigen Detail aus deiner Antwort.
## Zudem ist die EU-Verfassung eh eine"Veranstaltung zur Beschäftigung", da die rechtlichen Grundlagen, die einer EU-Verfassung gleichkommen, schon existieren, so eben die Sicht des Herrn Dr. Röttgen, womit er wohl nicht ganz unrecht hat, nach meinem dafürhalten. ##
Jetzt wo ich es lese, erinnere ich mich, dass mein superschlauer Neffe auch so argumentiert hat.
Erstens habe ich dabei ein flaues Magengefühl, welches noch nicht im Kopf angekommen ist, von dem ich jedoch überzeugt bin, dass dieser Umgang mit Verfassungsnormen wie im Vorrübergehen, typisch für eine bestimmte Politikerschicht sind.
Ich denke dabei im übertragenen Sinne an das Stehlen von Autos. Jeder der davon betroffen ist, findet es falsch und ruft nach Gerechtigkeit. Alle anderen, zumindestens die meisten, mit Ausnahme der Diebe, finden es auch auch heimtückisch und hoffen auf die Polizei und die Gerichte. Alls sind sich eigentlich einig, dass so etwas verhindert und bestraft werden sollte. Das Delikt des Stehlens ist vorher schon, in abgewandelter Form, aus anderen Gesetzen und ethischen Normen herauszulesen, z.B. aus den"Zehn Geboten". Somit behaupte ich messerscharf, nach der Logik weiter oben, dann braucht es kein Gesetz, welches das Stehlen verbietet.
Ist dieser Vergleich blöd oder falsch oder beides?
Zweitens, wenn es verfassungsähnliche Gesetzte und Regeln in der EU schon lange gibt, dann sind die also klammheimlich, an allen vorbei, durchgemogelt worden.
Das ist schlecht bis bösartig.
Drittens, wenn die jedoch so toll wären und man bisher nur noch nicht zur Tat geschritten ist, dann bräuchte man sich doch nicht so anstellen und könnte diese den Bürgern vorlegen.
Machen wir uns nichts vor, die Politiker haben vor der Meinung der Bürger Angst. Ihre politische Lebenslüge, ihr EU - Lotterbett in Brüssel, ist in höchster Gefahr und darum versuchen sie sich an den demokratische Spielregeln vorbei zu schleichen, die sie in ihren Sonntagsreden, bei anderen Ländern immer so lautstark einfordern.
Das ist sehr schlecht und unheilvoll, um nicht kriminell zu schreiben.
Schönen Sonntag
eisenherz
|
Zahnloser
24.04.2005, 18:23
@ hoerby
|
Kannst Dir ja vorsichtshalber einen Reichsausweis holen ;-)) (m.L.) (o.Text) |
-->
<ul> ~ Hier geht's zum Ausweis</ul>
|
Zahnloser
24.04.2005, 18:26
@ Zahnloser
|
Sorry, falscher Link! (o.Text) |
-->
<ul> ~ aber jetzt</ul>
|
Uwe
24.04.2005, 19:00
@ prinz_eisenherz
|
Re: Ich dachte Berliner sind helle? |
--><font size=5>U</font>nabhängige
<font size=5>W</font>ähler
<font size=5>E</font>uropas... <font size=5>UWE</font>
jedoch als Name kleingeschrieben, da mich"Internet-Geschrei" nervt [img][/img]. Wenn das keine demokratische Alternative ist!
Das wäre es gewesen, prinz_eisenherz,
wenn nicht der andere Grund vorangig gewesen wäre, wonach ich dieses"schöne Zitat" vom Herrn Dr., "Warum eine Entscheidung durch Plebiszite in unserem Land die schlechtere demokratische Alternative ist...", welches vielleicht nicht nur böswillige so verstehen:"Ihr sei zu blöd dafür", in der Titelzeile voll unterbringen wollte.
Das mit der ungenügenden Trennung ist mir dann jedoch zu spät aufgefallen.
prinz_eizenherz: [i]Jetzt wo ich es lese, erinnere ich mich, dass mein superschlauer Neffe auch so argumentiert hat.
>Erstens habe ich dabei ein flaues Magengefühl, welches noch nicht im Kopf angekommen ist, von dem ich jedoch überzeugt bin, dass dieser Umgang mit Verfassungsnormen wie im Vorrübergehen, typisch für eine bestimmte Politikerschicht sind.
>Ich denke dabei im übertragenen Sinne an das Stehlen von Autos. Jeder der davon betroffen ist, findet es falsch und ruft nach Gerechtigkeit. Alle anderen, zumindestens die meisten, mit Ausnahme der Diebe, finden es auch auch heimtückisch und hoffen auf die Polizei und die Gerichte. Alls sind sich eigentlich einig, dass so etwas verhindert und bestraft werden sollte. Das Delikt des Stehlens ist vorher schon, in abgewandelter Form, aus anderen Gesetzen und ethischen Normen herauszulesen, z.B. aus den"Zehn Geboten". Somit behaupte ich messerscharf, nach der Logik weiter oben, dann braucht es kein Gesetz, welches das Stehlen verbietet.[/i]
Das ist bestimmt richtig, wenn Du weiter bedenkst, das selbst Religionsstifter es durchaus in ihrer Zeit als legitim betrachteten, Aktionen durchzuführen, die die davon betroffenen als Raub bezeichnen würden (ich schreibe natürlich hier nicht aus der Zukunft über das Jetzt).
>prinz_eizenherz: [i]Zweitens, wenn es verfassungsähnliche Gesetzte und Regeln in der EU schon lange gibt, dann sind die also klammheimlich, an allen vorbei, durchgemogelt worden.[/i]
Nein, m.E. schildert hier der Dr. nur die damalige Rechtsauffassung der damit befassten Gerichte, wenn er deren Urteile zitiert, die allerdings - und dies entnehme ich auch der Äußerung des Doktors -, allenfalls verfassungsähnliche Wirkungen in den EWG-Verträgen sehen, so meine Lesart.
Damit wären also die zitierten Grundlagen, die der Doktor in seiner Rede anführt, näher zu untersuchen. Das Teilkompetenzen an Brüssel abgegeben sind, ist hingegen im Alltag zu erlebbar.
Deinen Schlußfolgerungen ist bei diesem Thema schwer etwas entgegenzuhalten, was glaubwürdig von mir vertreten werden könnte.
Gruß,
Uwe (diesmal und auch in Zukunft, ganz ohne Parteienwerbung)
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hoerby
24.04.2005, 20:31
@ Zahnloser
|
Die sogenannte"Bundesrepublik Deutschland" ist kein Staat, erst recht |
--> nicht der deutsche Staat.
Warum lassen wir uns noch was von dieser Bundesregierung in Berlin noch was sagen??
Danke, ich kannte nur die alten Site´s, wenn man das weiter spinnt, dann ist das in Berlin doch keine rechtsstaatliche Regierung und was dann?
Was betreibt eigentlich der Bundestag, ist das Rechtsanmaßung??
Sind dann die dort gefassten Gesetze gültig???
Was würden Hartz IVrer dazu sagen??, man stelle sich mal vor, die Klagen auf dieser Basis.[img][/img]
mfg.h
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie unter anderem über folgende Themen:
* Deutschland steht seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis heute unter
alliierter Besetzung.
* Deutschland hat bis heute keinen Friedensvertrag und besitzt keine volle
Souveränität.
* Die sogenannte"Bundesrepublik Deutschland" ist kein Staat, erst recht
nicht der deutsche Staat.
* Die"BRD" besitzt keine Verfassung und keine Hauptstadt.
* Alle Deutschen sind Bürger des fortbestehenden Staates 'Deutsches Reich'.
* Die sog."Wiedervereinigung" 1990 hat rechtlich nicht stattgefunden.
* Ausweisdokumente der"BRD" sind seit 1990 ungültig.
* Verträge, Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsakte der BRD sind seit dem
18.07.1990 ungültig.
* Die Bundesregierung und alle"Behörden" der sog. BRD belügen das Volk
wissentlich seit 1990.
* Der EURO ist keine gesetzliche Währung in Deutschland.
* und viele weitere Themen
© 2004 - Pressestelle der Exilregierung des Deutschen Reiches
<ul> ~ http://reichsausweis.de/verweise.php</ul>
|
bernor
25.04.2005, 13:43
@ Jermak Timofejewitsch
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Re: schade, dass uns Herr Röttgen die Antwort auf die Frage vorenthält |
-->Hi,
wie denn eine EU-Verfassung legitimiert sein kann, über die in mehreren Ländern
per Plebiszit entschieden wird, wo er doch Volksabstimmungen wegen mangelnder
Informationsverarbeitungskapazität (brrr) des einfachen"Volkes" ablehnt...
Meiner unmassgeblichen Ansicht nach, kann sich das einem nur erschliessen
wenn man sich lange genug den Gehirnwäscheritualen der geschlossenen
Glaubenssysteme von Politik resp. Juristerei unterzogen hat... Mit Logik
hat das offensichtlich nichts zu tun.
die EU-Verfassung ist letztendlich nur dazu da, jenes einzige Recht, das die"Bürger" de jure noch haben und ihnen so nicht weggenommen werden kann, nämlich das Wahlrecht, faktisch außer Kraft zu setzen (= faktische Rücknahme der einst zessierten Möglichkeit politischer Mitwirkung) - die"Ministerpräsidenten" und"Bundeskanzler" usw. mutieren immer mehr zum reinen"Aufsichtspersonal".
Die EU der Zukunft erscheint dann, wenigstens vorübergehend, als eine Art Knast im"liberalen Vollzug" (mit relativ viel Freigang im Innenhof und gelegentlichem Ausgang), in welchem die Insassen einstweilen auch noch ihre Wärter, in begrenztem Rahmen natürlich, auswählen dürfen.
Die einzige echte Wahlmöglichkeit ist dann die, ob man überhaupt"zur Wahl geht" - so nach dem Motto:
Nur die allerdümmsten Kälber
wählen ihre Metzger selber.
Gruß bernor
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