-->Hallo Gemeinde,
nur mal so a bissl was zum Zins:
Der Staat begibt Anleihen. Durch die Hinterlegung der Verbriefung dieser Anleihen (nicht der Anleihen selbst, da diese nicht ZB-fähig) in der ZB (gebucht auf Aktivseite) entsteht Geld (gebucht auf Passivseite), welches per staatlicher Proklamation (siehe Knapp, 1905; wird neuerdings von amerik. Oekonomen zitiert) gesetzliches Zahlungsmittel (GZ) ist. Dieses Geld leiht sich der Staat mit dem Versprechen, es später zurückzuzahlen. Die Anleihen sind nicht dinglich besichert. Die Sicherheit für den Anleihenehmer besteht in seinem Vertrauen auf die zukünftigen Steuereinnahmen des Staates.
Bei der Geldleihe an den Staat gibt der Anleihenehmer jedoch nicht den vollen Betrag, sondern etwas weniger. Die Differenz zum vollen Rückzahlungsbetrag ist der Zins, der ebenfalls aus Steuern geleistet wird (Steuerzession; diese wird sofort wieder besteuert -> Kapitalertragsteuer!).
Diese Annäherung an den staatlichen Zins ist soweit klar. Stellt sich nun die Frage, warum der Zins auch im privaten Kreditkontrakt geleistet wird, ja geleistet werden MUSS. Allergrößte Verwunderung löst nämlich das Nichterscheinen des Zinses in den mittelalterlichen Handelsbüchern aus, obwohl private Leihe stattfand (@dottore: Können Sie Bilder dieser Bücher hier zeigen?). Es muß also nach dem Übergang vom staatlichen Zins in den privaten Bereich (früher und heute) gesucht werden (sehr schöne postings dazu in den letzten Tagen hier im Forum).
Dabei hilft vielleicht auch dies weiter:
Im sogenannten Arbeitnehmerdarlehen vergibt der Arbeitgeber Kredite an seine Angestellten (im konkreten Fall hier der Bayer-Konzern über die Bayer-Pensionskasse). Das Gesetz (welches eigentlich?) sieht für diesen Fall einen marktüblichen Zins vor ("marktüblich" ist dabei nicht definiert). Dabei jedoch bestimmt die Finanzverwaltung ihren eigenen Mindestzins, der für die private Ausleihe verbindlich ist (seit 2004 5,0%, zuvor ab 2000 5,5%, davor ab 1999 6,0%). Verlangt der Kreditgeber nun weniger Zins als den Mindestzins, so wird dem Kreditnehmer die Differenz als geldwerten Vorteil steuerlich berechnet!
Der Fall kam vor's Finanzgericht Köln (Az 10 K 999/01).
Quelle:"Welt am Sonntag", 24.April 2005, S.44
Eine Leihe zu einem geringern Zins als dem Mindestzins oder gar eine zinslose Leihe (!) ist also gar nicht möglich, ohne dabei doch noch Steuern bezahlen zu müssen.
Wir sehen also in diesem konkreten Fall, daß der Zins (zumindest zum Teil) eine Steuer ist.
Wie verhält sich die Sache eigentlich beim Kreditgeber? Wird der vereinnahmte Zins besteuert? Wenn Banken oder, wie in diesem Fall, die Bayer-Pensionkasse Zinsen aus privatwirtschaftlichen Kreditkontrakten vereinnahmen, werden diese Einnahmen versteuert? (Rechtsanwälte oder Steuerexperten hier im Forum?)
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Heute ist 1.Mai, Tag der Arbeit (eingeführt von den Nazis).
Lechts und Rinks feiern in Berlin und Leipzig, die Hauptkundgebung der Gewerkschaften in Mannheim.
Morgen wird dann aufgeräumt und alles ist wieder palletti.
Doch irgendwann gehen die Leute nach der Demo nicht wieder nach Hause, sie bleiben da! Wir dürfen gespannt sein, gegen WEN sich dann der Groll der Massen richtet. Gegen die Politiker oder doch die"bösen" Kapitalisten oder die Reichen vielleicht??
Grüße in die Runde, <font color=#008000>Zandow</font>
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