--><font size="4"> Gericht: Spekulationssteuer für 1994 bis 1998 nichtig</font></font>
Die Spekulationssteuer-Zahler haben sogar teilweise die Chance, die gezahlte Steuer zurückzufordern...
Die Spekulationssteuer gerät immer mehr ins Wanken. Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster sind auch Steuerzahlungen für Aktiengewinne der Jahre 1994 bis 1996 verfassungswidrig.
Wie das Gericht am Montag mitteilte, wird es dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorlegen, ob die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nichtig sind. Sollten die Verfassungshüter diese Ansicht teilen, haben alle Betroffene Anspruch auf Rückzahlung der Steuer (Az: 10 K 6837/03 E). Unter bestimmten Umständen können Anleger sogar bereits gezahlte Spekulationssteuer zurückfordern. Voraussetzung ist allerdings, daß der Steuerbescheid noch nicht endgültig in Kraft ist.
Karlsruhe hatte im März 2004 entschieden, daß die Spekulationssteuer für Gewinne in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war.
Die Steuer habe wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten so gut wie nicht erhoben werden können und sei nur von ehrlichen Bürgern gezahlt worden, lautete die Begründung. [i](oder weil so wenig nur Gewinne gemacht hatten...???)[/b]
Nach Ansicht des Finanzgerichts gilt diese Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes auch für 1994 bis 1996. Die Münsteraner stellten sich damit gegen die Auffassung des Bundesfinanzhofs. Dieser hatte im Juni 2004 entschieden, daß eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht für das Veranlagungsjahr 1994 nicht in Betracht komme, weil dem Gesetzgeber eine Übergangszeit einzuräumen sei. Nach Ansicht der Münsteraner war diese Frist aber bereits zum 1. Januar 1993 abgelaufen.
[i]bei AFP gelesen
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