Euklid
21.08.2005, 11:03 |
Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es um den in Zukunft besteuerten Renten Thread gesperrt |
-->zu entgehen.
Da hierbei eine eingebaute starke Dynamik mit anfänglich 50% zu versteuernder Rente liegt,die am Ende auf 100% zielt,wundert es mich daß dies hier noch niemand angesprochen und darüber nachgedacht hat.
Das sind handfeste Gründe.
Der dümmste Weg ist das offene Ansparen.
Es gibt aber auch völlig legale Wege.
Gruß Euklid
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Ventura
21.08.2005, 12:32
@ Euklid
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Re: Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es um den in Zukunft besteuerten Renten |
-->Hallo Euklid,
mir ist nicht ganz klar, was Du meinst.
Bei vielen Sachen reicht schon ein 1. Wohnsitz in Ã-sterreich.
Ein Bekannter hat es wie folgt gedreht: Abmeldung nach Ã-sterreich, dort aber nur (!) mit Nebenwohnsitz angemeldet (die Schluchtis interessieren sich gar nicht für ihn, Bankgeheimnis, Krankenkasse auch kein Problem da EU, Rechtssprechung positiv)und wesentliche Bauteile aus Eisen sind frei!
Hier muss natürlich alles abgeschafft werden: Strom, Wasser, PKW usw. (Rasterfahndung). Heißt nicht, dass man nicht mit dem Telefon vom Junior oder dessen PKW hantieren darf. Wenn das Schule macht, werden sie wach, doch da gibt es noch eine Kleinigkeit mit der man eine große Nebelkerze zünden kann...
Das o. Modell ist nur was für Einzelkämpfer, meißt scheitert es an gewachsenen Strukturen (Nachbarschaft, Freunde, Weib macht Ärger?!).
Mit dem Schritt raus aus dem Irrenhaus, gibt es z.B. alle Lebensversicherungen steuerfrei, egal ob unter 12 Jahren Laufzeit oder für"Immofinanzierung" (neues Recht) usw..
Anweisung zur Auszahlung muss auf ein nicht BRD - Konto erfolgen und es müssen in dem Jahr mindestens 183 Tage ausserhalb verbracht worden sein. Da die Nachweisführung komplex werden könnte, würde ich im Jahr vorher die Mücke machen oder Auszahlung verschieben und alles einstielen.
Damit hast Du aber noch die Erbschaftssteuer am Hals.
Meiner Meinung nach muss man ca. 8 jahre vorher anfangen alles in die Wege zu leiten (3 Objektgrenze in 5 Jahren usw.).
Es braucht eine"private Lösung" und eine für den ganzen Plunder (Immos, Kohle).
Wohnen kannst Du richtig trotzdem in Spanien im Haus deiner schweizer AG aus Zug.
Man muss sich selbst nur den Weg frei machen.
Mit wohlstandserhaltendem Gruß
V
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Tulpenblase
21.08.2005, 14:00
@ Euklid
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Re: Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es um den in Zukunft besteuerten Renten |
-->Hinweis für alle, die es ohne große Verrenkungen lieben.
Es sind diverse Verfahren vor Bundesgerichten anhängig, welche darauf abzielen Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen.
Der BMF hat bereits reagiert: Steuerbescheide werden insoweit vorläufig erlassen.
Unabhängig hiervon
- wird auch der"Normalrenter" in Zukunft KEINE Steuer zahlen (nach den jetzt gültigen Gesetzen:-)
- scheint mir der Aufwand mit Umzug.... doch etwas groß zu sein.
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thoughtful
21.08.2005, 14:27
@ Euklid
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Re: Welche Umgehungsmöglichkeiten gibt es um den in Zukunft besteuerten Renten |
-->>zu entgehen.
>Da hierbei eine eingebaute starke Dynamik mit anfänglich 50% zu versteuernder Rente liegt,die am Ende auf 100% zielt,wundert es mich daß dies hier noch niemand angesprochen und darüber nachgedacht hat.
>Das sind handfeste Gründe.
>Der dümmste Weg ist das offene Ansparen.
>Es gibt aber auch völlig legale Wege.
>
>Gruß Euklid
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Welche Rente meinen Sie denn?
- Gesetzliche Rente
- Berufsständische Versorgung
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Private Rente (PRV, incl. bAV, Direkt-Vers. - Pensionskasse - Pensionsfonds)
- Pension aus einer Unterstützungskasse
- Pension aus einer Pensionszusage
Gr.
th.
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Ventura
21.08.2005, 14:28
@ Tulpenblase
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als Normalrentner brauchst Du ein Spendenkonto (o.Text) |
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- Elli -
21.08.2005, 15:41
@ Ventura
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Re: als Normalrentner brauchst Du ein Spendenkonto / genau.... ;-) |
-->-
<ul> ~ Hier ist es</ul>
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VictorX
22.08.2005, 11:05
@ Euklid
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Lösungsansätze |
-->Hi,
empfehle mal das Alterseinkünftegesetz genau anzuschauen.
So wird zum Beispiel bei der Überweisung der gesetzlichen Rente in ein Drittland (Auswanderung?) nach meinem Kenntnisstand 25% abgezogen.
Da bei der Berechnungsgrundlage auch Miet-, Zinseinnahmen und Versicherungsrenten zur gesetzlichen Rente addiert werden, sind diese Wege meines Erachtens zu meiden. Hier steigt die Besteuerungsgrundlage auf 100% zukzessive an. Dies ist zwar Verfassungsrechtlich umstritten (Doppelbesteuerung) aber wie wir wissen kanns der Staat nur von den Lebenden nehmen.
Ein Beispiel (von mehreren), wie man geschickt Gegensteuern kann:
Schweizer Open-End-Immobilienzertifikate. Bei dieser nach deutschem Steuerrecht sehr geschickten Konstellation besteht die Partizipation über ein Indexzertfikat (Grundlage ist ein Immobasket im Gegenwert von 5,5 Mrd. CHF - 40% Gewerblich, 60% wohnwirtschaftlich) Dieses ist ab einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten steuerfrei. Eigentlich steuerpflichtige Erträge werden über diesen Performanceindex in Kursgewinne umgewandelt. Weiterer Vorteil: Die Scheine sind in CHF denominiert und von der ältesten Schweizer Staatsbank emittiert. Da die Schweizer ein typisches Mietervolk sind und der Gesamtmarkt fair bewertet ist, verbieten sich hier Vergleiche mit den Resteuropäischen Immoprodukten. Performance in den letzten Jahren immer zwischen 6 und 7 Prozentle.
Meines Erachtens wir man aber in Zukunft jeden Ertrag unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz pauschal besteuern. Mal sehen was kommt.
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fridolin
22.08.2005, 11:19
@ VictorX
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Woher stammt das? |
-->
>empfehle mal das Alterseinkünftegesetz genau anzuschauen.
>So wird zum Beispiel bei der Überweisung der gesetzlichen Rente in ein Drittland (Auswanderung?) nach meinem Kenntnisstand 25% abgezogen.
<font color=#0000FF>Woher stammt diese Information? Zumindest bei deutschen Staatsbürgern ist das so nicht richtig:
Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten
--- Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe. Wurden Zeiten außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt (Reichsgebietsbeitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG), kann dies zu einer verminderten Rentenzahlung führen,
--- den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer ihre Rente regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.
Quelle: http://www.bfa.de/nn_9012/de/Navigation/Themen/International/Rente__node.html
</font>
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VictorX
22.08.2005, 12:08
@ fridolin
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Re: Woher stammt das? |
-->Hi,
Du hast Recht. Beschlossen ist es noch nicht - wird aber wohl kommen müssen, denn:
Ich wandere aus nach Thailand und lasse mir meine gesetzl. Rente, meine Mieteinahmen, Zinsen usw. dorthin schicken. Wie wollte der Staat meine Steuer denn dort eintreiben? Mahnwesen, Pfändung von Renten usw.? Viel Aufwand - dann doch lieber gleich einen Quellenabzug, der dann mit meiner tatsächlichen Steuerschuld verrechnet wird. Meine Vorauszahlungen als Selbstständiger sind ja letztlich auch nichts anderes.
29. Quellenabzugsverfahren prüfenNach Auffassung des Bundesrates wird sich die Zahl der in die Einkommens-besteuerung hineinwachsenden Rentner bereits in den nächsten Jahren deutlicherhöhen. Vor diesem Hintergrund könnte ein Quellenabzugsverfahren diebessere Alternative sein. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dassein Steuerabzug, der das steuerliche Existenzminimum wie auch die sonstigenFreibeträge nach Möglichkeit berücksichtigen sollte, für alle Beteiligten - dieRentner, aber auch die Finanzverwaltung - das verwaltungsmäßig einfachereVerfahren ist. Insbesondere werden im Vergleich zu einem Mitteilungs-verfahren, das zwangsläufig erst mit entsprechender Zeitverzögerung seinefiskalische Wirkung entfalten kann, Rentner vor für sie überraschendenSteuernachzahlungen geschützt.Nach Auffassung des Bundesrates erscheint die Einführung eines Quellen-abzugsverfahrens kurzfristig nicht realisierbar, weil hierfür erst entsprechendeadministrative Grundlagen geschaffen werden müssen. Der Bundesrat bittet zuprüfen, ob und ggf. wie angesichts der zu erwartenden Zahl der neu in dieEinkommensbesteuerung hineinwachsenden Rentner sowie der Vorteile beimVollzug bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Alterseinkünftegesetz diegesetzlichen Grundlagen für einen Quellenabzug geschaffen werden können.30. Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften bei ausländischem WohnsitzDer Systemwechsel der Alterseinkünftebesteuerung kann dazu führen, dass imFalle des Wegfalls der unbeschränkten Steuerpflicht Altersbezüge nicht mehrnachgelagert besteuert werden können. Dies trifft z.B. dann zu, wenn Rentnerihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und das Doppelbesteuerungsabkommendem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für Altersbezüge zuweist. In diesenFällen haben die Altersvorsorgeaufwendungen während der Erwerbsphase diesteuerliche Bemessungsgrundlage gemindert und zu einem niedrigeren Steuer-aufkommen in Deutschland geführt, die Steuern aus den Altersbezügen stehenjedoch dem - ausländischen - Wohnsitzstaat zu. In der Ruhestandsphaseentsteht deshalb eine systembedingte Besteuerungslücke, weil das Besteue-rungsrecht für die Altersbezüge in Deutschland mangels Ansässigkeit verlorengeht.FzFz
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Page 11
- 11 -Empfehlungen, 2/1/04...Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungs-verfahren zu prüfen, welche wirkungsvollen Möglichkeiten bestehen, bei Weg-zug ins Ausland die inländische Besteuerung von Altersbezügen zu sichern oderdie erlangten Steuervorteile zurückzufordern.
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Ventura
22.08.2005, 12:18
@ VictorX
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Re: Woher stammt das? |
-->Hallo,
das mögen Überlegungen sein?
Fakt bevor irgend etwas greift müssen über 24 Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden, vorher greift keine"Quelle". Ich beziehe mich auch nur auf die EU und die hiesige Nachtragsbesteuerung.
Gruß
V
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JüKü
22.08.2005, 13:10
@ VictorX
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Re: Pfändung von Renten |
-->>Hi,
>Du hast Recht. Beschlossen ist es noch nicht - wird aber wohl kommen müssen, denn:
>Ich wandere aus nach Thailand und lasse mir meine gesetzl. Rente, meine Mieteinahmen, Zinsen usw. dorthin schicken. Wie wollte der Staat meine Steuer denn dort eintreiben? Mahnwesen, Pfändung von Renten usw.? Viel Aufwand
Es ist doch wohl nichts leichter als die ges. Rente zu pfänden bzw. zu kürzen.
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LenzHannover
24.08.2005, 22:46
@ JüKü
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@Elli: Pfändung von Renten - wozu so ein Aufwand... |
-->... Es ist doch wohl nichts leichter als die ges. Rente zu pfänden bzw. zu kürzen.
Man muß nicht einmal Pfändung darüber schreiben. Ein an diese Gruppe angepaßter Satz zur Krankenversicherung würde bestimmt bei 25% liegen. Das wäre sogar relativ gerecht, weil es heute ja mehr Leistungen gibt. Als Polidiger würde ich so die Kassen auffüllen [img][/img].
Problem: Es gibt noch mehr Rentner als Beamte, so etwas traut sich keiner.
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