LOMITAS
01.09.2005, 08:20 |
Frage zur Spekusteuer für Immobilien Thread gesperrt |
-->Morgen Leute,
wer hat grad die Besteuerungssätze zur Spekulationsteuer für Immobilien zur Hand oder einen Link.
Immo wurde 2000 gekauft seither selbst genutzt und jetzt mit Euro 30.000,-- Gewinn weiterverkauft.
Normalerweise für mich kein Problem hab jetzt aber gewaltige PC-Probleme und komm nicht an die Daten
Dank im Voraus
LOMITAS
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fridolin
01.09.2005, 08:27
@ LOMITAS
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Re: Frage zur Spekusteuer für Immobilien |
-->>wer hat grad die Besteuerungssätze zur Spekulationsteuer für Immobilien zur Hand oder einen Link.
>Immo wurde 2000 gekauft seither selbst genutzt und jetzt mit Euro 30.000,-- Gewinn weiterverkauft.
<font color=#0000FF>Es gibt - auch wenn es immer so geschrieben wird - keine gesonderte"Spekulationssteuer", sondern ein eventueller steuerpflichtiger Gewinn wird mit dem normalen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Bei einer mehr als zwei Jahre zu Wohnzwecken(!) selbstgenutzten Immobilie besteht jedoch in der Regel ohnehin keine Steuerpflicht. Genaue Voraussetzung nachzulesen in § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
</font>
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Ventura
01.09.2005, 08:38
@ fridolin
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Re: Frage zur Spekusteuer für Immobilien |
-->jo, und demnächst soll es nur noch einen 10% Abschlag geben, ohne in die Progression einzugreifen. Machen die nur für mich, damit ich dieses Irrenhaus so schnell wie möglich verlassen kann....
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LOMITAS
01.09.2005, 08:54
@ fridolin
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Re: Frage zur Spekusteuer für Immobilien |
-->>>wer hat grad die Besteuerungssätze zur Spekulationsteuer für Immobilien zur Hand oder einen Link.
>>Immo wurde 2000 gekauft seither selbst genutzt und jetzt mit Euro 30.000,-- Gewinn weiterverkauft.
><font color=#0000FF>Es gibt - auch wenn es immer so geschrieben wird - keine gesonderte"Spekulationssteuer", sondern ein eventueller steuerpflichtiger Gewinn wird mit dem normalen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
>Bei einer mehr als zwei Jahre zu Wohnzwecken(!) selbstgenutzten Immobilie besteht jedoch in der Regel ohnehin keine Steuerpflicht. Genaue Voraussetzung nachzulesen in § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
></font>
Hallo Fridolin,
hab Dank für die schnelle Antwort.
In obigen Fall ist es eine Wohnung, die von 2000 bis 2002 selbst genutzt wurde. Ab 2002 jedoch an den Lebenspartner vermietet. Der Eigentümer blieb natürlich auch in der Wohnung. Das ewige Steuersparen halt
Das macht den Fall etwas knifflig.
Noch Gedanken dazu?
LOMITAS
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Popeye
01.09.2005, 09:18
@ LOMITAS
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Re: Frage zur Spekusteuer für Immobilien |
-->>Morgen Leute,
>wer hat grad die Besteuerungssätze zur Spekulationsteuer für Immobilien zur Hand oder einen Link.
>Immo wurde 2000 gekauft seither selbst genutzt und jetzt mit Euro 30.000,-- Gewinn weiterverkauft.
>Normalerweise für mich kein Problem hab jetzt aber gewaltige PC-Probleme und komm nicht an die Daten
>Dank im Voraus
>LOMITAS
Bei (ausschließlicher) Eigennutzung einer Wohnimmobilie m.W. keine Besteuerung der Kapital- (Veräußerungs-)gewinne
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