BillyGoatGruff
01.09.2005, 14:54 |
o.t.: Buchhaltungsfrage, Knopf in meiner Leitung Thread gesperrt |
-->Hallo,
vielleicht gibt es hier eine(n) didaktisch begabte(n)Buchhalter/in?
Niemand von den Angefragten (wie Treuhänder, oder Bankprokurist) konnten mir zu folgender Frage viel mehr sagen, als"es sei einfach so, und komme schon richtig!"
Die Frage: Eine Zunahme der Kundenguthaben (Differenzbetrag zum Vorjahr) zum Bilanzstichtag wird erfolgswirksam als Ertrag verbucht und erhöht rechnerisch und steuerwirksam den Betriebsgewinn.
Wieso zum Kuckuck wird das nur gemacht, denn wenn die Guthaben im Folgejahr dann beglichen werden, erscheinen die gleichen Guthaben, die schon einmal als präsumtiven Ertrag versteuert worden sind, dann"echt" (Spitzfindigkeiten über die Werthaltigkeit von bits und bites auf der Festplatte der Bank mal aussen vor, es geht NUR darum, wozu die doppelte Besteuerung des Gleichen) auf dem Konto und müssen NOCHMALS als echten Ertrag versteuert werden!
Ist das richtig, dass das Gleiche doppelt besteuert wird? Wenn ja warum nicht, und wenn nein, aus welchem Grunde? Ich werd' halb verrĂĽckt darob.
Der umgekehrte Fall, Debi-Abnahme, ist logisch ohne weiteres klar.
Mit Dank im voraus fĂĽr jede auch nur halbwegs weiterfĂĽhrende Antwort!
Gruss,
BGG
|
- Elli -
01.09.2005, 16:33
@ BillyGoatGruff
|
Re: o.t.: Buchhaltungsfrage, Knopf in meiner Leitung |
-->Verstehe die Frage nicht ganz. Geht es um die Besteuerung eines Vermögensverwalters? Falls ja,....
>Die Frage: Eine Zunahme der Kundenguthaben (Differenzbetrag zum Vorjahr) zum Bilanzstichtag wird erfolgswirksam als Ertrag verbucht und erhöht rechnerisch und steuerwirksam den Betriebsgewinn.
...die Kundenguthaben sind doch nicht Eigentum des VV. Falls bilanztechnisch doch, muss es zumindest eine gleiche hohe Verbindlichkeit geben, die den"Gewinn" beim VV wieder neutralisiert.
Oder verstehe ich das alles falsch?
|
BillyGoatGruff
01.09.2005, 18:39
@ - Elli -
|
keine VV, meine Einzelfirma |
-->HAllo Elli,
danke fĂĽr die Antwort.
UrsprĂĽnglich machte eine TreuhandbĂĽro meine Buchhaltung. Die hat damit angefangen, mir einen fiktiven Gewinn unterzujubeln, indem eine Debi-Zunahme erfolgs- und steuerwirksam verbucht wurde. Und hat gesagt, das sei richtig so, um ein realistisches Bild zum Bilanzstichtag zu haben.
So weit, so gut.
Nun überlege ich, dass ich eigentlich diesen Betrag der Zunahme ja doppelt versteuere, dieses Jahr, wenn ich (glücklicherweise) mehr offene Rechnungen habe als im Vorjahr, und dann noch einmal, wenn im nächsten Jahr diese im Vorjahr noch offenen Rechnungen dann bezahlt worden sind und Geld auf mein Konto geflossen ist, dass ich selbstverständlich in der Erfolgsrechnung als Ertrag verbuche etc. pp.
Das Ärgernis ist deshalb gross, da dieses"Mehr" ja zum individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden muss.
Ich sehe, es ist nicht ganz trivial, und ich bin kein Buchahlter;)
Gruss!
BGG
|
Trixx
01.09.2005, 19:09
@ BillyGoatGruff
|
Denkfehler |
-->Der Ertrag muss nicht 2 x versteuert werden, sondern nur 1 x.
Im alten Jahr ist der Buchungssatz"Forderungen an Erlöse" und erhöht den Gewinn. Wenn der Kunde dann zahlt, ist der Buchungssatz"Bank an Forderungen" und ist gewinnneutral. Bei der Zahlung erfolgt lediglich die Umschichtung der Aktiva von"Forderungen" auf"Bank" (oder Kasse, falls bar bezahlt), also Abnahme der Forderungen und Zunahme des Bankguthabens.
|
weissgarnix
01.09.2005, 19:11
@ BillyGoatGruff
|
Re: keine VV, meine Einzelfirma |
-->also - trotz meiner ID - von BH und Bilanzierung verstehe ich mal tatsächlich was...
vorneweg: Einzelfirma OK, aber wie ermittelst du dein steuerpflichtiges Einkommen, nach Einnahmen/Überschuss oder Betriebsvermögensvergleich?
"Debitoren" und so was wie ne"Bilanzierung" dafür gibt es nur bei letzterem, aber ich vermute mal, du fällst eher in die erste kategorie..
>HAllo Elli,
>danke fĂĽr die Antwort.
>UrsprĂĽnglich machte eine TreuhandbĂĽro meine Buchhaltung. Die hat damit angefangen, mir einen fiktiven Gewinn unterzujubeln, indem eine Debi-Zunahme erfolgs- und steuerwirksam verbucht wurde. Und hat gesagt, das sei richtig so, um ein realistisches Bild zum Bilanzstichtag zu haben.
was heisst denn"Debitoren"-Zunahme laut deinem BH-Büro? eine Zunahme des Bestands an fakturierten Lieferungen/Leistungen, oder eine"Zuschreibung" auf eine zuvor wertberichtigte Forderung, oder was? das musst du mal ein wenig präzisieren
>
>So weit, so gut.
>
>Nun überlege ich, dass ich eigentlich diesen Betrag der Zunahme ja doppelt versteuere, dieses Jahr, wenn ich (glücklicherweise) mehr offene Rechnungen habe als im Vorjahr, und dann noch einmal, wenn im nächsten Jahr diese im Vorjahr noch offenen Rechnungen dann bezahlt worden sind und Geld auf mein Konto geflossen ist, dass ich selbstverständlich in der Erfolgsrechnung als Ertrag verbuche etc. pp
nein. du versteuerst nur einmal, entweder im Zeitpunkt des Zuflusses (was ich an und für sich vermutet hätte, dann hast du aber steuerlich keine"Bilanz" und keine"Debitoren" sondern nur"Einnahmen" und"Ausgaben" (Abschreibung des abnutzbaren Anlagevermögens läuft ein wenig anders)) oder aber zum Zeitpunkt der Ertragsrealisierung beim Einkommensermittlung nach Betriebsvermögensvergleich. Dann wird aber auch nur einmal versteuert, nämlich im Jahr der Gewinnrealisierung, die Bezahlung der Forderung ist dann im Folgejahr gewinnneutral (ein sogenannter"Aktivtausch" Forderung gegen Cash, ändert dein Betriebsvermögen nicht). Auf jeden Fall versteuerst du ja nicht den kompletten Umsatz brutto, sondern abzüglich der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
>Das Ärgernis ist deshalb gross, da dieses"Mehr" ja zum individuellen Grenzsteuersatz versteuert werden muss.
>
>Ich sehe, es ist nicht ganz trivial, und ich bin kein Buchahlter;)
>Gruss!
>BGG
<font color=#0000FF></font>
|
- Elli -
01.09.2005, 19:15
@ Trixx
|
Re: Denkfehler / so isses (o.Text) |
-->
|
BillyGoatGruff
01.09.2005, 23:19
@ Trixx
|
Re: Denkfehler - ja, hab's kapiert - und Danke! |
-->>Der Ertrag muss nicht 2 x versteuert werden, sondern nur 1 x.
>Im alten Jahr ist der Buchungssatz"Forderungen an Erlöse" und erhöht den Gewinn. Wenn der Kunde dann zahlt, ist der Buchungssatz"Bank an Forderungen" und ist gewinnneutral. Bei der Zahlung erfolgt lediglich die Umschichtung der Aktiva von"Forderungen" auf"Bank" (oder Kasse, falls bar bezahlt), also Abnahme der Forderungen und Zunahme des Bankguthabens.
Dies ist nur sehr klar, besten Dank! Aber oha: Ich habe wegen des sonst zu grossen Aufwandes monatliche Sammelbuchungen der gesamten Debi-Eingänge gemacht:"Bank an Erlöse". Da waren somit die"Vorjährigen" bereits erfolgswirksam verbuchten eben doch auch drin, also doch Erfolg zu hoch ausgewiesen und darauf doppelt Steuer bezahlt. War übrigens KPMG-Fides, die das für teures Geld nicht gemerkt hat! Jetzt maloche ich selber mit 'banana' (Buchhaltungsprogramm) und muss nun ab sofort im Rahmen der im Vorjahr mittels"Forderungen an Erlöse" erfolgswirksam verbuchten Debi-Zunahme eine Ausgleichsbuchung vornehmen; das alte Lied der transitorischen Aktiven/Passiven, das dem Anfänger so schrill in den Ohren tönt und eigentlich, wenn man es endlich begriffen hat, ganz einfach ist!
(Sollte es wieder einmal... ein Forumsteffen geben...hätten Trixx und weissgarnix etwas zu gut)
Gruss und nochmals Danke,
BGG
|
weissgarnix
02.09.2005, 09:24
@ BillyGoatGruff
|
Re: Denkfehler - ja, hab's kapiert - und Danke! |
-->nochmal: das klingt für mich alles sehr nach"Einnahmen/Ausgaben"-Rechnung. Da hast du"bilanziell" keine Forderungen, sondern tatsächlich nur Einnahmen (im Sinne von Zahlungseingängen auf der Bank) und Ausgaben (i.S. von Kontoabgängen bei der Bank)... Den Buchungssatz"Forderungen an Erlöse" gibt es - zumindest im einkommenssteuerlichen Sinne hier nicht. Der Buchungssatz"Bank an Erlöse" ist zwar technisch nicht sehr elegant, aber steuerlich sehr wohl korrekt.
Das musst du zuvor noch abklären, bevor du anfängst gross zu korrigieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass KPMG sich da geirrt hätte, halte ich für 1:10000. Du kannst auch beim Finanzamt anrufen und die mal fragen, nach welcher Einkommensermittlung sie dich bisher veranlagt haben.
>>Der Ertrag muss nicht 2 x versteuert werden, sondern nur 1 x.
>>Im alten Jahr ist der Buchungssatz"Forderungen an Erlöse" und erhöht den Gewinn. Wenn der Kunde dann zahlt, ist der Buchungssatz"Bank an Forderungen" und ist gewinnneutral. Bei der Zahlung erfolgt lediglich die Umschichtung der Aktiva von"Forderungen" auf"Bank" (oder Kasse, falls bar bezahlt), also Abnahme der Forderungen und Zunahme des Bankguthabens.
>Dies ist nur sehr klar, besten Dank! Aber oha: Ich habe wegen des sonst zu grossen Aufwandes monatliche Sammelbuchungen der gesamten Debi-Eingänge gemacht:"Bank an Erlöse". Da waren somit die"Vorjährigen" bereits erfolgswirksam verbuchten eben doch auch drin, also doch Erfolg zu hoch ausgewiesen und darauf doppelt Steuer bezahlt. War übrigens KPMG-Fides, die das für teures Geld nicht gemerkt hat! Jetzt maloche ich selber mit 'banana' (Buchhaltungsprogramm) und muss nun ab sofort im Rahmen der im Vorjahr mittels"Forderungen an Erlöse" erfolgswirksam verbuchten Debi-Zunahme eine Ausgleichsbuchung vornehmen; das alte Lied der transitorischen Aktiven/Passiven, das dem Anfänger so schrill in den Ohren tönt und eigentlich, wenn man es endlich begriffen hat, ganz einfach ist!
>(Sollte es wieder einmal... ein Forumsteffen geben...hätten Trixx und weissgarnix etwas zu gut)
>Gruss und nochmals Danke,
>BGG
|