Gewinnmitnehmer
11.09.2005, 21:07 |
Ein Steuerberater anwesend? Oder weiss jemand sonst Hilfe? Thread gesperrt |
-->Ich habe einen interessanten Auszug ergoogelt. Nur leider gibt es den kompletten Text nur gegen ein Abo eines Steuerportales. Gibt es eine Möglichkeit an den Text einer Information einer Oberfinanzdirektion an die FAs zu kommen?
Der Text fängt so an:
Differenzbesteuerung beim Verkauf von Eintrittskarten
(OFD Düsseldorf, Kurzinformation USt. Nr. 13 vom 15.8.2005 - )
Gem. der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Rechtsauffassung ist auf den Weiterverkauf von Eintrittskarten durch sog......
und dann verließen Sie ihn.
Weiss jemand Rat?
Vielen Dank!
Thomas
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bernor
13.09.2005, 14:06
@ Gewinnmitnehmer
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Hier die Ergänzung... |
-->Differenzbesteuerung beim Verkauf von Eintrittskarten
(OFD Düsseldorf, Kurzinformation USt. Nr. 13 vom 15.8.2005 - )
Gem. der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Rechtsauffassung ist auf den Weiterverkauf von Eintrittskarten durch sog......
"... Ticketservice-Agenturen die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht anwendbar.
§ 25a Abs. 1 Satz UStG legt unmissverständlich fest, dass die Differenzbesteuerung ausschließlich auf Lieferungen beweglicher körperlicher Gegenstände angewendet werden kann. Der (Weiter-)Verkauf von Eintrittskarten (Konzerttickets, Tickets für Sportveranstaltungen, etc.) stellt jedoch die Einräumung des Rechts zum Besuch einer Veranstaltung dar. Somit handelt es sich um eine sonstige Leistung, die nicht der Differenzbesteuerung unterworfen werden kann. Auch in Art. 26a der 6. EG-Richtlinie ist eine Differenzbesteuerung für Dienstleistungen nicht vorgesehen."
Gruß bernor
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Gewinnmitnehmer
13.09.2005, 14:28
@ bernor
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Oha......Danke! (o.Text) |
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