dottore
14.09.2005, 10:18 |
Fragen zum deutschen Wahlrecht Thread gesperrt |
-->Hi,
angenommen nur 2 Parteien. Alle Erststimmen gehen an Partei A, alle Zeitstimmen gehen an Partei B. Wie setzt sich das Parlament (prozentual) zusammen bzw. wie groß ist es (bei angenommen 300 Wahlkreisen)?
Varianten:
Partei A erhält alle Direktmandate und 45 (40, 30, 20) Prozent der Zweitstimmen. Partei B kein Direktmandat, aber 55 (60, 70, 80) Prozent der Zweitstimmen. Wie schaut's aus?
Berechnungen willkommen.
Gruß!
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FOX-NEWS
14.09.2005, 10:32
@ dottore
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Das ist einfach... |
-->Wenn 100% der Erststimmen an eine Partei gehen, dann ist auch der 100%ige Wahlerfolg des Wählers vorhanden. Die Zweitstimme des Wählers wird für eine Darstellung des Wählerwillens nicht mehr benötigt und ist damit irrelevant.
Gruss
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wihoka
14.09.2005, 10:36
@ dottore
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Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht |
-->Hallo,
das Dt.Wahlrecht hab ich zwar nur grob im Kopf, aber ich versuch's mal:
>angenommen nur 2 Parteien. Alle Erststimmen gehen an Partei A, alle Zeitstimmen gehen an Partei B. Wie setzt sich das Parlament (prozentual) zusammen bzw. wie groß ist es (bei angenommen 300 Wahlkreisen)?
Zweitstimmmen regeln die Mehrheit: 300 Sitze für B und 0 für A
Erststimmmen liefern hier nur Überhangmandate: 300 Sitze für A und 0 für B
Resultat: 300 Sitze für A, 300 Sitze für B
Aber: was bezweckst Du mit Deiner Frage?
>Varianten:
>Partei A erhält alle Direktmandate und 45 (40, 30, 20) Prozent der Zweitstimmen. Partei B kein Direktmandat, aber 55 (60, 70, 80) Prozent der Zweitstimmen. Wie schaut's aus?
Da dauerts etwas länger - jetzt keine Zeit dazu - sorry
Gruss retour
wihoka
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FOX-NEWS
14.09.2005, 10:40
@ FOX-NEWS
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Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann... |
-->§ 6 Wahlgesetz:"Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß Â§ 20 Abs. 3 oder von einer Partei, für die in dem betroffenen Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist."
<ul> ~ Im Spiiiiegel...</ul>
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fridolin
14.09.2005, 10:41
@ dottore
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Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht |
-->>angenommen nur 2 Parteien. Alle Erststimmen gehen an Partei A, alle Zeitstimmen gehen an Partei B. Wie setzt sich das Parlament (prozentual) zusammen bzw. wie groß ist es (bei angenommen 300 Wahlkreisen)?
>Varianten:
>Partei A erhält alle Direktmandate und 45 (40, 30, 20) Prozent der Zweitstimmen. Partei B kein Direktmandat, aber 55 (60, 70, 80) Prozent der Zweitstimmen. Wie schaut's aus?
<font color=#0000FF>Hallo,
nicht so einfach, da es teilweise noch auf das Abschneiden in den einzelnen Bundesländern (Überhangmandate) ankommt. Aber davon mal abgesehen.
Im Beispiel: 300 Wahlkreise, 600 reguläre Mandate. Partei A gewinnt alle Erststimmen und 45 Prozent der Zweitstimmen, Partei B keine Erststimmen und 55 Prozent der Zweitstimmen. Die anderen Fälle kann man analog berechnen.
Zunächst stehen aufgrund der Zweistimmen zu: der Partei A 45 % von 600 = 270 Mandate, der Partei B 55 % von 600 = 330 Mandate.
Partei A hat aber bereits 300 Wahlkreise per Erststimme gewonnen und entsprechend viele Direktkandidaten durchgebracht. Diese behalten ihren Sitz. Es gibt bei der Bundestagswahl (anders als bei manchen Landtagswahlen) auch keine Ausgleichsmandate für die anderen Parteien. Ergebnis: 30 Überhangmandate für Partei A.
Endergebnis: Partei A 270 + 30 = 300 Mandate, Partei B 330 Mandate, Bundestag hat 630 Mandate (also mehr als regulär).
Einzelheiten: http://www.wahlrecht.de/bundestag/
Gruß
</font>
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arvito
14.09.2005, 12:06
@ FOX-NEWS
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Re: Dazu: Immer wieder der vermaledeite Martin Hohmann...wieso vermaledeite? |
-->>§ 6 Wahlgesetz:"Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß Â§ 20 Abs. 3 oder von einer Partei, für die in dem betroffenen Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist."
hallo
Absurdistan pur
Pau und Trulla x sitzen seit 2002 im Bundestag durch Direktmandat, aber es (Wahlprüfungsbeschwerde) ist höchstrichterlich nicht mal end-entschieden, ob es rechtens war...
Kopfschüttel
Gruß arvito
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BillyGoatGruff
14.09.2005, 12:34
@ dottore
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Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? |
-->da noch nicht beantwortet. Gemeint natürlich Bundestagswahl BRD. Ich vermute nein, aber sicher bin ich nicht.
Sicher wäre eine Wahlbeteiligung von beispielsweise unter 20 % der Berechtigten, oder ein ähnlich geringer Anteil gültig abgegebener Zettel verheerend für das Selbstwertgefühl der so Gewählten und müsste irgendwie zu Konsequenzen führen.
Gruss,
BGG
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Andar
14.09.2005, 12:57
@ dottore
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Negative Stimmen möglich!!! Achtung bei Bundestagswahl! |
-->Unter normalen Umständen sollte eine Wahlempfehlung lauten:
Wahlen Sie die Partei, die Ihnen am besten gefällt, denn dies sollte dieser Partei zumindest nicht schaden.
Allerdings gilt dies nicht für das Bundestagswahlsystem. Hier schaden regelmäßig abgegebene Stimmen der gewählten Partei.
Zwei Beispiele:
Hätten bei der Bundestagswahl 1998 in Hamburg 20.000 Wähler mehr der SPD ihre Zweitstimme gegeben, hätte dies zu einem Mandatsverlust der SPD geführt. (Beispielrechnung zum Nachvollziehen)
Hätten dagegen 71.000 Wähler in Brandenburg ihre Zweitstimme nicht der SPD gegeben, dann hätte die SPD einen Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden können.
Weitere Beispiel und detaillierte Beispielrechnungen finden sich bei Wahlrecht.de und in einem Artikel aus Spektrum der Wissenschaft (Heft 2/99 S. 70).
Wenn in einem Bundesland Überhangmandate möglich sind oder auftreten, kann die Zweitstimme der gewählten Partei schaden, bzw. eine nicht erhaltene Zweitstimme der Partei Zusatzmandate bescheren.
Für die Wähler bedeutet dies, daß es in den betroffenen Bundesländern keinen Sinn macht dieser Partei die Zweitstimme zu geben.
QUELLE: http://www.wahlrecht.de/bundestag/2005/negativestimmen.html
Auch beachten: Leitfaden zur optimalen Stimmabgabe.
<ul> ~ http://www.wahlrecht.de/bundestag/2005/leitfaden.html</ul>
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nasowas
14.09.2005, 12:58
@ fridolin
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diese Antwort halte ich für die richtige |
-->insbesondere:<font color=#0000FF>"nicht so einfach, da es teilweise noch auf das Abschneiden in den einzelnen Bundesländern (Überhangmandate) ankommt."</font>
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Alana
14.09.2005, 13:04
@ BillyGoatGruff
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Re: Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? |
-->... verheerend für das Selbstwertgefühl der so Gewählten und müsste irgendwie zu Konsequenzen führen.
>Gruss,
>BGG
hallo
du nimmst an........wäre verheerend für das Selbstwertgefühl der so Gewählten und müsste irgendwie zu Konsequenzen führen.
Da täuscht du dich aber vermutlich gewaltig.
Deren Selbstwertgefühl ist, fürchte ich und bin ich auch eigentlich sicher, absolut resistent gegen alles.
Das der Allermeisten wenigstens.
Gruß
al.
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arvito
14.09.2005, 13:17
@ Andar
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Re: Negative Stimmen möglich!!! Achtung bei Bundestagswahl! |
-->>Unter normalen Umständen sollte eine Wahlempfehlung lauten:
>Wahlen Sie die Partei, die Ihnen am besten gefällt, denn dies sollte dieser Partei zumindest nicht schaden.
>
>Allerdings gilt dies nicht für das Bundestagswahlsystem. Hier schaden regelmäßig abgegebene Stimmen der gewählten Partei.
>Zwei Beispiele:
>Hätten bei der Bundestagswahl 1998 in Hamburg 20.000 Wähler mehr der SPD ihre Zweitstimme gegeben, hätte dies zu einem Mandatsverlust der SPD geführt. (Beispielrechnung zum Nachvollziehen)
>Hätten dagegen 71.000 Wähler in Brandenburg ihre Zweitstimme nicht der SPD gegeben, dann hätte die SPD einen Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden können.
>Weitere Beispiel und detaillierte Beispielrechnungen finden sich bei Wahlrecht.de und in einem Artikel aus Spektrum der Wissenschaft (Heft 2/99 S. 70).
>Wenn in einem Bundesland Überhangmandate möglich sind oder auftreten, kann die Zweitstimme der gewählten Partei schaden, bzw. eine nicht erhaltene Zweitstimme der Partei Zusatzmandate bescheren.
>Für die Wähler bedeutet dies, daß es in den betroffenen Bundesländern keinen Sinn macht dieser Partei die Zweitstimme zu geben.
>
>QUELLE: http://www.wahlrecht.de/bundestag/2005/negativestimmen.html
>Auch beachten: Leitfaden zur optimalen Stimmabgabe.
hallo
"Leitfaden zur "optimalen" Stimmabgabe...[img][/img]
<font sie="4">Absurdistan - noch purer. Das mutet doch wirklich affenstallartig an, im wahrsten Sinne des Wortes!
Tut mir leid. </font>
Gruß
arvito
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bernor
14.09.2005, 13:41
@ dottore
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Re: Fragen zum deutschen Wahlrecht |
-->Hi Dottore,
ich nehme mal an, daß Du Dir angesichts der derzeitigen Umfragen -schwarz-gelbe Mehrheit futsch - fragst, ob die Wähler von CDU/CSU und FDP durch optimale Stimmabgabe diesen Parteien doch noch zur Mehrheit verhelfen können.
Hierzu müßten (siehe auch den Link im Posting von Alana):
1) die CDU-Wähler in jenen Wahlkreisen, in denen ihr Kandidat den Wahlkreis sicher holt, ihre Zweitstimme der FDP geben (Effekt: Überhangmandate - einziges Risiko: die FDP würde gegenüber der CDU zu stark aufgewertet).
2) die FDP-Wähler in jenen Wahlkreisen, in denen der CDU-Kandidat (kanpp) unterlegen ist, diesem ihre Erststimme geben. Effekt: mögliche Überhangmandate.
Allerdings können die Wähler der anderen Wunschkoalitionspateien (SPD / Grüne) diese Strategie ebenso anwenden: dann kommt es, bei jeweils optimaler Ausnutzung, darauf an, welche Partei letztendlich die meisten Zweitstimmen an den Wunschpartner"verschenken" kann, bzw. von deren Erststimmen-Zuwachs am ehesten profitieren könnte: das wäre immer noch die CDU (41% vs. 34% für SPD bei in etwa gleichstarken kleineren Partnern).
Gruß bernor
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nasowas
14.09.2005, 13:53
@ Alana
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Re: Frage wiederholt: gibt es ein Quorum? |
-->>du nimmst an........wäre verheerend für das Selbstwertgefühl der so Gewählten und müsste irgendwie zu Konsequenzen führen.
>Da täuscht du dich aber vermutlich gewaltig.
>Deren Selbstwertgefühl ist, fürchte ich und bin ich auch eigentlich sicher, absolut resistent gegen alles.
>Das der Allermeisten wenigstens.
<font color=#0000FF>
Eben!
Die würden doch glatt argumentieren, das dies in anderen „ehrenwerten“ alten Demokratien auch so sei. Es sei wohl bedauerlich, wenn sich nur 20% der Wahlberechtigten beteiligen würden. Man müsse dies aber akzeptieren, wenn sich manche Leute nicht beteiligen.
Diese Leute (Nichtwähler) wüssten eben nicht, auf welches großartige Recht sie verzichten würden, um welches man sie auf so vielen Orten auf der Welt beneiden würde.
Das Pack kann man nur anders treffen.
Entweder da ankreuzen was sie hassen und fürchten oder
wenn man das nicht fertig bringt, die Stimme ungültig machen.
So etwas können die dann nicht so schell wegargumentieren. Stellt Euch mal vor 40% ungültige Stimmen
</font>
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dottore
14.09.2005, 14:34
@ bernor
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Re: Respice finem! Hat der BuPrä weit genug gedacht? |
-->Hi bernor,
>ich nehme mal an, daß Du Dir angesichts der derzeitigen Umfragen -schwarz-gelbe Mehrheit futsch - fragst, ob die Wähler von CDU/CSU und FDP durch optimale Stimmabgabe diesen Parteien doch noch zur Mehrheit verhelfen können.
Ja, darauf lief's hinaus. Dabei ging's nicht mal um eine bestimmte Parteienkonstellation, sondern darum, ob die BRD überhaupt eine handlungsfähige Regierung bekommen kann. Dabei sehe ich von der"Großen Koalition" ab. Einmal, weil die heutige Lage und die dazu angebotenen Rezepturen sich gänzlich von der Kiesinger/Brandt-GK unterscheiden, wo beide Partner aus der damaligen Mini-Rezession mit Schiller'schem Keynesianismus rauswollten, dem sich auch FM Strauß angeschlossen hatte (Plisch & Plum).
Zum anderen, weil sich sowohl die Programme als auch die laufenden Statements dazu, kaum zur Deckung bringen lassen. Vom BR, der auch noch mitzureden hat, ganz zu schweigen. Von rot-rot-grünen Überlegungen oder Ampeleien können wir uns wohl auch ex ante verabschieden.
Nun muss der BuPrä irgendwann einen BK zur Wahl vorschlagen. Geht's schief, kann der BT das wiederholen (beide Male Kanzler-Mehrheit). Geht das auch schief, genügt schließlich einfache Mehrheit, und es wäre zwar ein BK da, aber der müsste mit jedem Gesetz die Vertrauensfrage verbinden - ein Unding, zumal ihn auch der BuPrä nicht ernennen muss, sondern den BT auch wieder auflösen kann (63 GG).
Kurzum: Mich deucht, dass das Staatsoberhaupt nicht nur nicht genau genug nachgedacht, sondern auch eine Gesamt-Destabilisierung zu verantworten hat. Obendrein hat er (meine Meinung) den BT nach einer getürkten Vertrauensfrage aufgelöst (BVG hin oder her), was er ebenfalls nicht tun musste.
Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass nach nächstem Sonntag (plus danach Dresden) die Wähler in schneller Sequenz wieder an die Urnen gerufen werden.
Derweil wird kein Haushalt verabschiedet sein, Nachtragshaushalte auch nicht, dann wurstelt sich das Gebilde mit Hilfe des"vorläufigen Zwölftels" (jeden Monat Staatsausgaben = 1/12 der des Vorjahrs) weiter. Damit aber sind die sich vergrößernden (!) Löcher nicht zu stopfen, was bei der Rentenkasse besonders pikant wird, da diese auf steigende Zuschüsse usw. angewiesen ist. Auch die EU kann sich dann finanziell verabschieden.
Also ohne irgendeine Kanzler-Mehrheit im nächsten BT, können sich die Staatsschiffe MS Deutschland und MS Europa fix auf die Seite legen. Und der BuPrä wird dann erst richtig merken, was eine"sehr ernste Lage" wirklich ist.
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
Naja, aber vielleicht geschieht doch noch ein Wunder...
Dank + Gruß!
Bei der Gelegenheit auch Dank an alle Wahlrechts-Poster und die schönen Einsichten, die aus dem Link zu gewinnen waren.
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monopoly
14.09.2005, 14:59
@ dottore
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Re: Ist auch eine CDU Minderheitsreg denkbar, weil die Union im BR die Mehrheit |
-->Notfalls kriegen halt einige neoliberale Grüne (Stichwort SchwarzGrün)mal nen Anzug + Haarschnitt verpasst als Gegenleistung für Hartz5-8 gemäßes Abstimmungsverhalten, welche4 die auch schon bei Hartz 4 dabei waren. Die SPD wird wieder ein Mobilisierungsproblem haben wie schon i9n NRW und wohl nicht mehr als 35 % kriegen, für Angie wirds irgendwie schon reichen.
>Hi bernor,
>>ich nehme mal an, daß Du Dir angesichts der derzeitigen Umfragen -schwarz-gelbe Mehrheit futsch - fragst, ob die Wähler von CDU/CSU und FDP durch optimale Stimmabgabe diesen Parteien doch noch zur Mehrheit verhelfen können.
>Ja, darauf lief's hinaus. Dabei ging's nicht mal um eine bestimmte Parteienkonstellation, sondern darum, ob die BRD überhaupt eine handlungsfähige Regierung bekommen kann. Dabei sehe ich von der"Großen Koalition" ab. Einmal, weil die heutige Lage und die dazu angebotenen Rezepturen sich gänzlich von der Kiesinger/Brandt-GK unterscheiden, wo beide Partner aus der damaligen Mini-Rezession mit Schiller'schem Keynesianismus rauswollten, dem sich auch FM Strauß angeschlossen hatte (Plisch & Plum).
>Zum anderen, weil sich sowohl die Programme als auch die laufenden Statements dazu, kaum zur Deckung bringen lassen. Vom BR, der auch noch mitzureden hat, ganz zu schweigen. Von rot-rot-grünen Überlegungen oder Ampeleien können wir uns wohl auch ex ante verabschieden.
>Nun muss der BuPrä irgendwann einen BK zur Wahl vorschlagen. Geht's schief, kann der BT das wiederholen (beide Male Kanzler-Mehrheit). Geht das auch schief, genügt schließlich einfache Mehrheit, und es wäre zwar ein BK da, aber der müsste mit jedem Gesetz die Vertrauensfrage verbinden - ein Unding, zumal ihn auch der BuPrä nicht ernennen muss, sondern den BT auch wieder auflösen kann (63 GG).
>Kurzum: Mich deucht, dass das Staatsoberhaupt nicht nur nicht genau genug nachgedacht, sondern auch eine Gesamt-Destabilisierung zu verantworten hat. Obendrein hat er (meine Meinung) den BT nach einer getürkten Vertrauensfrage aufgelöst (BVG hin oder her), was er ebenfalls nicht tun musste.
>Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass nach nächstem Sonntag (plus danach Dresden) die Wähler in schneller Sequenz wieder an die Urnen gerufen werden.
>Derweil wird kein Haushalt verabschiedet sein, Nachtragshaushalte auch nicht, dann wurstelt sich das Gebilde mit Hilfe des"vorläufigen Zwölftels" (jeden Monat Staatsausgaben = 1/12 der des Vorjahrs) weiter. Damit aber sind die sich vergrößernden (!) Löcher nicht zu stopfen, was bei der Rentenkasse besonders pikant wird, da diese auf steigende Zuschüsse usw. angewiesen ist. Auch die EU kann sich dann finanziell verabschieden.
>Also ohne irgendeine Kanzler-Mehrheit im nächsten BT, können sich die Staatsschiffe MS Deutschland und MS Europa fix auf die Seite legen. Und der BuPrä wird dann erst richtig merken, was eine"sehr ernste Lage" wirklich ist.
>Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
>Naja, aber vielleicht geschieht doch noch ein Wunder...
>Dank + Gruß!
>Bei der Gelegenheit auch Dank an alle Wahlrechts-Poster und die schönen Einsichten, die aus dem Link zu gewinnen waren.
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Maurer
14.09.2005, 16:12
@ dottore
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Antwort: sechstausend Sitze, siehe Beispielrechnung Variante I |
-->Hallo dottore,
danke für ihre Frage, die Antwort benötigt mehr Zeit als zwischen Prognose und erster Hochrechnung zur Verfügung steht.
" angenommen nur 2 Parteien. Alle Erststimmen gehen an Partei A, alle Zeitstimmen gehen an Partei B. Wie setzt sich das Parlament (prozentual) zusammen bzw. wie groß ist es (bei angenommen 300 Wahlkreisen)?"
1. Parteien die nach Anwendung der 5%-Klausel und der Grundmandatsklausel
bei der Sitzverteilung (nach Zweitstimmen) berücksichtigt werden: A und B
2. Sitze insgesamt: 600
3. Summe der Zweitstimmen von Partei B: alle gültigen Stimmen
Summe der Zweitstimmen von Partei A: 0
4. Sitze für Partei B anhand Zweitstimmen: 600
Sitze für Partei A anhand Zweitstimmen: 0
5. Direktmandate Partei B: 0
Direktmandate Partei A: 300
6. Gesamtzahl Sitze Bundestag jetzt: 900
7. Überhangmandate: 300
8. Verteilung Sitze Partei B: Jeweils gesamte Landesliste, insg. 600
Verteilung Sitze Partei A: alle Direktmandate, insg. 300
Somit"erscheint" der Bundestag um 50% größer als gewohnt. Dies ist im Wahlgesetz jedoch so vorgesehen, die Zweitstimme entscheidet grds. über die Zusammensetzung des Bundestages. Hier: Partei B erhält ohne eine einzige Erststimme zweidrittel der Sitze!
Problem: Es entstehen 300 Überhangmandate (!)
Definition: Nachdem feststeht wieviele Abgeordnete jeder Landesverband einer Partei in den Bundestag entsenden darf, müssen die erreichten Direktmandate von dieser Zahl abgezogen werden. Die Differenz zwischen Abgeordnetenzahl und und Direktmandaten eines Landesparteiverbandes wird mit Listenbewerbern in der Reihenfolge ihrer Nominierung ( Landesliste ) aufgefüllt. Ist die auftretende Differenz negativ, kommt es zu Überhangmandaten.
Beispiel (s.o.):
Schleswig-Holstein
1. Sitze insgesamt: 20
2. Direktmandate Partei A: 10
3. Anspruch Sitze Partei A nach Zweitstimmen: 0
4. 0 - 10 = -10 (negative Differenz)
5. Überhangmandate: 10
Bundesverfassungsgericht:
Wenn die Gesamtzahl der Überhangmandate im Bundestag mehr als 5% aller Sitze beträgt, dann müssen diese Überhangmandate ausgeglichen werden! D.h. Partei B müsste soviele Sitze mehr bekommen, das die 300 Sitze der Partei A nur noch 5% der Gesamtsitze ausmachen.
Lösung: Partei B bekommt 5100 Sitze zusätzlich!!!
Endergebnis:
Partei B: 5700 Sitze
Partei A: 300 Sitze (5% von insgesamt 6000)
Problem:
Woher kommen die zusätzlichen Abgeordneten, da die Landeslisten insgesamt von Partei B nur 600 Kandidaten enthalten???
Lösung:?
Gesamtlösung: Achten sie auf ihre Zweitstimme!! [img][/img]
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dottore
14.09.2005, 17:37
@ Maurer
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Re: Wundervoll! Was für ein"Wahlrecht"! Herzlichen Dank! (o.Text) |
-->
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LenzHannover
17.09.2005, 03:12
@ arvito
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Anders würden die jetzt sagen: Besatzerwahlrecht *LOL* *würg* (o.Text) |
-->
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Baldur der Ketzer
17.09.2005, 03:32
@ arvito
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Re: Besatzerwahlrecht und KOSOVO |
-->Hallo,
ich hab kürzlich von einem Kosovo-Albaner einige interessante Dinge erfahren:
erstens habe Milosevic die Autonomie unter Tito zurückgedreht und die Kosovaren gegängelt, Tschetniks in den Kosovo konzentriert, die Kosovaren provoziert, mißhandeln und von Tschetniks beherrschen/unterdrücken lassen. Incl. Rasierklingen schlucken und Gummiknüppel auf Nase sausen lassen. Polizeiwillkür diktatorischer Art. Erzählte er glaubhaft.
Während des Krieges habe es Grausamkeiten gegeben, wie ich sie schon von Palästinensern gehört habe: Soldaten hätten (da israelische, hier serbische) ungeborene Kinder aus den Müttern herausgeschnitten - narkoselos, mit einem Messer. Unvorstellbar. Irr. Kommentarlos. Wahnsinn.
Der Krieg sei asymetrisch von perfekt ausgerüsteten Soldaten (jenseits der Genfer Konvention) gegen Alte und Zivilisten geführt worden. Bis die KFOR gekommen sei.
Zweitens habe die USA mittlerweile dort die größtmögliche Basis mit >30m tiefen Bauten, wovon niemand wüßte, was die dort machten.
Die US-Besatzer hätten auch die Hände auf einer dort befindlichen Goldmine.
Blöd sind die nicht.
Nur, der Kosovo ist doch islamisch. Und den Islam bekämpfen doch die Neocons. Ein Paradoxon?
Was treiben die Gringo-Besatzer wirklich - was haben die vor?
Ich fürchte, nix gutes........
Ketzergrüße
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