-->Hallo,
das folgende stammt aus dem Rundbrief von Herrn Keppler.
Ich vermute einmal daß es hier in absehbarer Zeit zu den ersten Massenprozessen kommen wird...schließlich ist ein guter (oder sollte ich schlechter sagen) Teil der 400.000 Krebsneuerkrankungen in Deutschland darauf zurückzuführen...sollte es nicht vorher zu einem"größeren Wirtschaftszusammenbruch" kommen und das ganze ergo aus Jenseits verlegt werden müssen.
Liebe Grüße
Medizinmann
http://medic.heim.at
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el825 Mobilfunktechnik, zu Risiken und Nebenwirkungen
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Herr Prof.Dr.K.Meyl schreibt mir:
1. Weg für Schadenersatzforderungen gegen Mobilfunkbetreiber frei.
2. Deutsches Gericht hat als erstes die schädliche Wirkung per Urteil
anerkannt http://www.etzs.de
3. Einladung zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung
4. am Samstag, den 24.09.2005 zum Thema:
5. Mobilfunktechnik, zu Risiken und Nebenwirkungen in den
http://www.TPVS.de
Sehr geehrte Damen und Herren aus Politik, Presse,
liebe Bürger diese Landes,
ich möchte Sie alle herzlich und persönlich einladen, in den
Technologiepark von Villingen-Schwenningen zu kommen, um an der
öffentlichen Veranstaltung zum Thema Mobilfunktechnik teilzunehmen.
1. Hintergrund der Veranstaltung war die DPA-Meldung vom April gewesen:
Handys darf man nicht anfassen. Durch das Berühren des isolierten
Gehäuses verlieren Mobiltelefone ihre CE-Zulassung.
Ein Experimentiergerät zur Erforschung des Elektrosmog, das die gleiche
Skalarwellenstrahlung abgibt wie ein Handy, allerdings mit 60 mal
weniger Sendeleistung, war von der Staatsanwaltschaft Konstanz als
invasives Medizingerät eingestuft worden. Ziel war die Aberkennung des
CE-Zeichens. Nach reiflicher Überlegung hat der Amtsrichter nach 16
Wochen sein Urteil bestätigt.
Wegen der überregionalen Bedeutung dieses Prozesses haben wir ihn
komplett im Internet veröffentlicht unter http://www.etzs.de (unter
Aktuell und Strafverfahren). Hier können sich Bürger wie Juristen anhand
der veröffentlichten Schriftsätze genauestens informieren. In der
Konsequenz sind ab sofort der Betrieb von Mobilfunksendern und der
Vertrieb von Handys in Frage zu stellen.
1. Die DPA-Meldung vom April war im Internet mit den Worten kommentiert
worden: Das kommt dabei heraus, wenn Juristen über etwas urteilen, wovon
sie nicht die geringste Ahnung haben.
Mehr noch ist es ihnen nach dem Grundgesetz gar nicht gestattet, in die
Freiheit von Forschung und Lehre mit formaljuristischen Urteilen
einzugreifen. Juristen sind schließlich keine Wissenschaftler und können
in dem Streit um die biologisch therapeutische Wirksamkeit des Mobilfunk
keinen Beitrag leisten.
Wissenschaftler treffen sich üblicherweise auch nicht im Gerichtssaal,
sondern in einem Forum z.B. im Technologiepark von
Villingen-Schwenningen. Hier soll über die Risiken und Nebenwirkungen
der Mobilfunktechnik informiert und diskutiert werden. Es sind alle
eingeladen: Journalisten, Mediziner, Vertreter der universitären
Gefälligkeitsforschung, freie Forscher und freie Bürger.
Hier wird Forschungsbedarf angemahnt und begründet http://www.k-meyl.de
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