Toby0909
20.10.2005, 09:38 |
wer kennt sich aus mit Verspätungen bei Fliegern? Thread gesperrt |
-->Inzwischen ist die Ankunft auf morgen frĂĽh 5.10 vertagt worden - ursprĂĽnglich war es mal 9.40 h heute morgen.
Was kann man wie geltend machen?
Die Condor meint nur, daĂź die Leute ja"toll untergebracht werden" (ich kenne die Hotels in HOG...).
Das Problem ist ja immer, daĂź man sich vor Ort beschweren muss?!?! Aber: 1. Es ist nur ein Flug und keine gebuchte Reise - also gibt es auch keinen Ansprechpartner vor Ort?!
Was tun?
Habe irgendwas gehört, daß ab 2 Stunden verspätung gibt es soviel und ab 4 Stunden soviel und so weiter....
Danke
Toby
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XERXES
20.10.2005, 09:47
@ Toby0909
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Aus einem Juraforum/Dumm gelaufen:-( |
-->AW: Neues EU-Recht bei Flugverspätungen???
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Lassen wir einmal mögliche Fehlinformation oder Unterlassung von Informationen beiseite - das kann ich so im nachhinein von hier nicht alles nachvollziehen.
Fakt ist, dass bei Pauschalreisen eine Verspätung von mehr als vier Stunden einen Reisemangel darstellt. Dafür erhält man für jede weitere Stunde fünf Prozent vom Tagespreis:
sechs Stunden Verspätung
minus vier"zumutbare"
ergibt zwei: Beispielsweise 7 Tage - E 700.-- --> ein Tag --> 100 Euro: 24 = E 4,17 x 2 Stunden - so hat man Anspruch auf E 8,33 pro Person an Entschädigung
Darüber hinaus hat der Reiseveranstalter Verpflegung und Getränke in angemessenem Mass zu gewähren. Was allerdings angemessen ist, ist nirgendwo definiert. Daher könnten E 12.-- durchaus als"angemessen" betrachtet werden. Weiters muss
War es KEINE Pauschalreise, sondern Flug getrennt vom Bungalow gebucht, so hat man nur Anspruch auf Essen und Trinken, aber nicht auf die oben erwähnte Entschädigung. Die Verordnung für Entschädigung bei Ausfall, Überbuchung oder Verspätung bei Flügen kennt bei Verspätungen keine Entschädigungszahlungen.
Telefonspesen u. ä. müssen dabei auch noch nicht ersetzt werden. Ebenso zusätzlich Kosten für Weitertransport, da diese nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages waren. Diese Kosten müsste man bei der Fluglinie reklamieren, gegebenenfalls per Gericht klären.
GruĂź
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Sorrento
20.10.2005, 09:52
@ Toby0909
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Re: wer kennt sich aus mit Verspätungen bei Fliegern? |
-->Hallo Toby,
>Inzwischen ist die Ankunft auf morgen frĂĽh 5.10 vertagt worden - ursprĂĽnglich war es mal 9.40 h heute morgen.
>Was kann man wie geltend machen?
vielleicht hilft dir der Text weiter:
http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/doc/2005_01_19_apr_leaflet_de.pdf
Große Verspätungen
Soforthilfe
Haben Sie rechtzeitig eingecheckt fĂĽr einen Flug (CharterflĂĽge inbegriffen),
• der von einem Flughafen in der EU startet oder
• dessen Ziel sich innerhalb der EU befindet,aber von einem
Flughafen außerhalb der EU startet und von einer EUFluggesellschaftdurchgeführt wird,und erwartet die befördernde Fluggesellschaft eineVerspätung, die
• bei Flügen von 1 500 km und weniger 2 Stunden oder mehr,
• bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km 3 Stunden oder mehr, und
• bei Flügen über 3 500 km außerhalb der EU 4 Stunden
oder mehr beträgt, muss sie Ihnen Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft
(inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation anbieten.
Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort anbieten.
Werden Ihnen diese Rechte vorenthalten, wenden Sie sich unverzĂĽglich mit einer Beschwerde an die Fluggesellschaft, die den Flug durchfĂĽhrt.
Spätere Ansprüche
Ist - unabhängig von Start- und Zielort - eine EU-Fluggesellschaft für die Verspätung eines Fluges verantwortlich, können Sie bis zu 4 150 SZR * für jeglichen entstandenen Schaden einfordern. Falls die Fluggesellschaft den Schadensersatzforderungen nicht nachkommt, steht Ihnen der Rechtsweg
offen. Sie können diese Schadensersatzforderungen an die Fluggesellschaft richten, mit der Sie einen Beförderungsvertrag haben, oder an die Gesellschaft, die den Flug durchführte.
Was ist zuerst zu tun?
Sind Sie mit einem der in diesem Merkblatt genannten Probleme konfrontiert, sollten Sie den Vertreter der Fluggesellschaft, die Ihren Flug durchfĂĽhrt, unverzĂĽglich auffordern, sich Ihrer Sache anzunehmen.
Nächste Schritte Im Fall von Nichtbeförderung, Annullierung oder einer großen Verspätung und der Nichterfüllung von Pflichten durch die Fluggesellschaft sollten Sie sich bei dem zuständigen nationalen Aufsichtsorgan beschweren. Startet Ihr Flug in einem Land der EU, so richten Sie Ihre Beschwerde an die Stelle in dem betreffenden Land. Bei Flügen mit Ziel innerhalb der EU, die aber von einem Flughafen außerhalb der EU starten und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, richten Sie Ihre Beschwerde an die Stelle in dem Land
des Zielflughafens. Name und Adresse der betreffenden Stelle sowie Angaben zu Organisationen, die bei anderen Beschwerden (z. B.Gepäck,Verletzung oder Tod,
Pauschalreisen) beraten und Hilfe leisten, sind
erhältlich unter EuropeDirect Freephone *, Tel. 00 800 6 7 8 9 10 11, oder über
E-Mail: mail@europe-direct.cec.eu.int
´
Angaben zu Ihrer Beschwerde nimmt auch die
Europäische Kommission,
Generaldirektion Energie und Verkehr, B-1049 BrĂĽssel, entgegen [Fax (32-2) 299 10 15
|
Toby0909
20.10.2005, 13:20
@ Sorrento
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Danke owT |
-->>Hallo Toby,
>>Inzwischen ist die Ankunft auf morgen frĂĽh 5.10 vertagt worden - ursprĂĽnglich war es mal 9.40 h heute morgen.
>>Was kann man wie geltend machen?
>vielleicht hilft dir der Text weiter:
>http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/doc/2005_01_19_apr_leaflet_de.pdf
>Große Verspätungen
>Soforthilfe
>Haben Sie rechtzeitig eingecheckt fĂĽr einen Flug (CharterflĂĽge inbegriffen),
>• der von einem Flughafen in der EU startet oder
>• dessen Ziel sich innerhalb der EU befindet,aber von einem
>Flughafen außerhalb der EU startet und von einer EUFluggesellschaftdurchgeführt wird,und erwartet die befördernde Fluggesellschaft eineVerspätung, die
>• bei Flügen von 1 500 km und weniger 2 Stunden oder mehr,
>• bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km 3 Stunden oder mehr, und
>• bei Flügen über 3 500 km außerhalb der EU 4 Stunden
>oder mehr beträgt, muss sie Ihnen Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft
>(inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation anbieten.
>Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort anbieten.
>Werden Ihnen diese Rechte vorenthalten, wenden Sie sich unverzĂĽglich mit einer Beschwerde an die Fluggesellschaft, die den Flug durchfĂĽhrt.
>Spätere Ansprüche
>Ist - unabhängig von Start- und Zielort - eine EU-Fluggesellschaft für die Verspätung eines Fluges verantwortlich, können Sie bis zu 4 150 SZR * für jeglichen entstandenen Schaden einfordern. Falls die Fluggesellschaft den Schadensersatzforderungen nicht nachkommt, steht Ihnen der Rechtsweg
>offen. Sie können diese Schadensersatzforderungen an die Fluggesellschaft richten, mit der Sie einen Beförderungsvertrag haben, oder an die Gesellschaft, die den Flug durchführte.
>Was ist zuerst zu tun?
>Sind Sie mit einem der in diesem Merkblatt genannten Probleme konfrontiert, sollten Sie den Vertreter der Fluggesellschaft, die Ihren Flug durchfĂĽhrt, unverzĂĽglich auffordern, sich Ihrer Sache anzunehmen.
>Nächste Schritte Im Fall von Nichtbeförderung, Annullierung oder einer großen Verspätung und der Nichterfüllung von Pflichten durch die Fluggesellschaft sollten Sie sich bei dem zuständigen nationalen Aufsichtsorgan beschweren. Startet Ihr Flug in einem Land der EU, so richten Sie Ihre Beschwerde an die Stelle in dem betreffenden Land. Bei Flügen mit Ziel innerhalb der EU, die aber von einem Flughafen außerhalb der EU starten und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, richten Sie Ihre Beschwerde an die Stelle in dem Land
>des Zielflughafens. Name und Adresse der betreffenden Stelle sowie Angaben zu Organisationen, die bei anderen Beschwerden (z. B.Gepäck,Verletzung oder Tod,
>Pauschalreisen) beraten und Hilfe leisten, sind
>erhältlich unter EuropeDirect Freephone *, Tel. 00 800 6 7 8 9 10 11, oder über
>E-Mail: mail@europe-direct.cec.eu.int
>´
>Angaben zu Ihrer Beschwerde nimmt auch die
>Europäische Kommission,
>Generaldirektion Energie und Verkehr, B-1049 BrĂĽssel, entgegen [Fax (32-2) 299 10 15
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