nereus
02.11.2005, 09:37 |
off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses Thread gesperrt |
-->Hallo!
Anbei möchte ich für eventuell Interessierte die Begleitumstände zum gestern diskutierten Sachverhalt zur Kenntnis geben.
Diese Informationen stammen vom Verwaltungsgericht Trier und wurden mir auf Anfrage zugesandt.
Auszug aus den Seiten 4 bis 5:
Soweit die Verfügung zunächst auf die erheblichen Steuerrückstände des Antragstellers gestützt wurde, steht zur hinreichenden Überzeugung der erkennenden Kammer fest, dass der Antragsteller Steuerrückstände in Höhe von ca. 71.500 € aus seiner Tätigkeit als gewerblicher Ausbeiner hat. In den für die Jahre 1993 bis 2002 abgegebenen Steuererklärungen erklärte er hieraus Umsätze und gewerbliche Einkünfte. Nachdem beim Finanzamt xxxxx eine vom Finanzamt xxxxxxxxx erstellte Kontrollmitteilung eingegangen war, nach der der Antragsteller der Fleischmarkt xxxxxxxxxx GmbH in xxxxxxx für Aushilfs-, Ausbein- und Zerlegearbeiten in den Jahren 1999, 2000, 2001 Beträge in nicht unerheblichem Umfang in Rechnung gestellt hatte, und diese vom zuständigen Finanzbeamten überprüft worden waren, wurde der Steuerberater des Antragstellers mit Schreiben vom 22. Oktober 2003 unter Hinweis auf den Inhalt der Kontrollmitteilung und dass diese Umsätze erheblich von den erklärten Umsätzen abwichen, um Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Am 02. Februar 2004 übersandte der Steuerberater sodann einen vom Antragsteller unterzeichneten Vordruck „Strafbefreiende Erklärung“ nach dem Strafbefreiungsgesetz (StraBEG), mit der er unter Beifügung eines Verrechnungsschecks eine Strafbefreiung für die Jahre 1993 bis 2002 begehrte. Für die Jahre 1999, 2000 und 2001 vertrat das Finanzamt xxxxx die Auffassung, dass infolge vorheriger Tatentdeckung die Strafbefreiung nicht anerkannt werden könne. Dementsprechend erließ das Finanzamt xxxx geänderte Umsatz- und Einkommenssteuerbescheide vom 29. März 2004 bzw. 31. März 2004 unter Zugrundelegung der bekannt gewordenen Mehrbetriebseinnahmen. Den hiergegen erhobenen Einspruch sowie ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuerbescheide, lehnte das Finanzamt mit Verfügung vom 24. Mai 2004 ab.
Ein nachfolgend beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde mit Beschluss vom 13. Juli 2005 (Az.: xxxxxxxx) abgelehnt. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Steuerbescheide bestünden. Zum Zeitpunkt der Abgabe der streitbefangenen Erklärung sei die Steuerstraftat bereits entdeckt gewesen.
Unter Würdigung dieses Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass der Antragsteller erhebliche Steuerrückstände sowohl beim Finanzamt xxxxxxxx als auch bei der Stadt xxxxxxxxx hat. Zwar bestreitet der Antragsteller das Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale des Passversagungsgrundes nach § 7 Abs. 1 Ziff. 4 PassG mit dem Hinweis darauf, dass die Voraussetzungen für eine Strafbefreiung vorlägen und er insofern bestrebt sei, seine Rechtsauffassung bis zum Bundesfinanzhof durch zu streiten, jedoch vermag dieser Einwand das Vorliegen einer steuerlichen Verpflichtung im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziff. 4 PassG nicht zu entkräften.
Entgegen der Ansicht des Antragstellers setzt die Sicherstellung des Passes nicht voraus, dass das Vorhandensein von Steuerrückständen rechtskräftig festgestellt ist. Es genügt, wenn die entsprechende Annahme der Behörde durch bestimmte Tatsachen begründet ist. Bedürfte es einer rechtskräftigen Feststellung der Steuerschulden, könnte die durch die Vorschrift bezweckte Sicherung des staatlichen Steueranspruchs schon dadurch unterlaufen werden, dass gegen einen Steuerbescheid Rechtsmittel eingelegt werden. Ein solches Verständnis entspricht nicht dem Gesetz, das keinen unwiderlegbaren Nachweis fordert, sondern sich mit der durch bestimmte Tatsachen begründeten Annahme begnügt. Für die Annahme von Steuerschulden ausreichend ist es deshalb, dass vollstreckbare Steuerbescheide ergangen sind, die nicht offenbar rechtswidrig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 1988 - 1 S 3045/87 -).
mfG
nereus
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CRASH_GURU
02.11.2005, 09:49
@ nereus
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Re: off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses |
-->Hi,
Der arme Mann ist offenbar nicht besonders intelligent.
Das hier ist mE der entscheidende Satz:
"Entgegen der Ansicht des Antragstellers setzt die Sicherstellung des Passes nicht voraus, dass das Vorhandensein von Steuerrückständen rechtskräftig festgestellt ist. Es genügt, wenn die entsprechende Annahme der Behörde durch bestimmte Tatsachen begründet ist."
Damit kann zukünftig jedermann/frau der Pass abgenommen werden!!
mfg
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ottoasta
02.11.2005, 10:12
@ nereus
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Re: was für Steuerart?........ |
-->hallo,
ich habe die Diskussion ohne Kommentar mitverfolgt, doch nun muss ich meinen 'Senf' dazugeben:
Falls es sich um Einkommensteuer handelt, mögen einige mit ihrer Kritik an unserem Staat recht haben, bedingt, denn der Mann wusste ja, dass er Steuern zahlen muss! Also hätte er ja vorher ein Konstrukt machen können, wo es weniger sind.
Sollte es sich um Umsatzsteuer handeln, so gehört dem nicht nur der Pass entzogen sonder er gehört gewaltig gestraft! Dann ist er ein Dieb!
Denn wie jeder weiss, stellt ein Unternehmer Mwst. in Rechnung, bekommt die auch vom Empfänger bezahlt, dieser zieht sich die Mwst. als Vorsteuer ab. Der Leistende aber führt diese nicht ab! Also Geld für nichts! Ist Diebstahl!
Gruss
Otto
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nereus
02.11.2005, 10:57
@ ottoasta
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Re: was für Steuerart?......otto |
-->Hallo Otto!
Im Text steht u.a.: Dementsprechend erließ das Finanzamt xxxx geänderte Umsatz- und Einkommenssteuerbescheide vom 29. März 2004 bzw. 31. März 2004 unter Zugrundelegung der bekannt gewordenen Mehrbetriebseinnahmen.
Es dürfte sich also um eine Summe der beiden Steuerarten handeln.
Da auch die Stadt Ansprüche geltend machte, dürfte hier noch die Gewerbesteuer rückständig sein.
Die Gewerbesteuer ist eine unsinnige Steuerart, aber darum ging es ja zunächst nicht.
mfG
nereus
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R.Deutsch
02.11.2005, 10:59
@ nereus
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Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... |
-->und zeigt die ganze Schäbigkeit des Systems.
Es handelt sich offenbar um einen tüchtigen Mann, der nicht von Sozialhilfe lebte, sondern hart gearbeitet hat und auch noch bereit war, sich in die räuberische Erpressung zu fügen (alle Steuern zu zahlen), inkl. der 70.000.
Statt das der Staat nun sagt, wir erlasssen die 70.000 - bleiben Sie hier - wir brauchen tüchtige Menschen, besteht er auf Bestrafung und beschäftigt Heerscharen von Anwälten, Richtern und Beamten um die Bestrafung durchzusetzen. Toll
Gruß
R.D.
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nereus
02.11.2005, 11:58
@ R.Deutsch
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Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard |
-->Hallo Reinhard!
Du schreibst: Statt das der Staat nun sagt, wir erlasssen die 70.000 - bleiben Sie hier - wir brauchen tüchtige Menschen, besteht er auf Bestrafung und beschäftigt Heerscharen von Anwälten, Richtern und Beamten um die Bestrafung durchzusetzen. Toll
Wenn sich Deine Ansicht von Recht durchsetzen sollte, dann klagen ab nächster Woche 25 Millionen Arbeitnehmer wegen Steuerrückerstattung und mehrere Hundertausend Unternehmer sowieso vor Gericht, wegen zuviel gezahlter Steuern.
Dann hätten wir ihn endlich - den langersehnten Crash.
mfG
nereus
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R.Deutsch
02.11.2005, 12:42
@ nereus
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Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard |
-->Lieber Nereus,
unser Steuersystem hat mit Recht nichts zu tun sondern basiert schlicht auf Gewalt, wie dottore nicht müde wird immer wieder nachzuweisen.
Das höchste Gericht hat entschieden, dass Steuerbelastung oberhalb von 50% nicht rechtens ist (Halbteilungsgrundsatz). Der Staat aber treibt weit mehr als 50% mit Gewalt ein. Zu der offiziellen Staaatsquote musst Du die betrügerische Erpressung über die Staatsschulden mit einrechnen, die mittlerweile bei 300% des BSP liegen. Der Staat hat also praktisch drei mal das BSP heimlich gestohlen und für seine Zwecke ausgegeben (seinen Beamten Pensionszusagen gemacht) zusätzlich zur laufenden Steuerbelastung.
Die Bürger haben vom höchsten Gericht die Bestätigung, dass sie ein Recht haben, sich dagegen zu wehren.
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Ecki1
02.11.2005, 12:50
@ nereus
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Run aufs Finanzamt? |
-->Hallo zusammen
R.Deutsch: Statt das der Staat nun sagt, wir erlasssen die 70.000 - bleiben Sie hier - wir brauchen tüchtige Menschen, besteht er auf Bestrafung und beschäftigt Heerscharen von Anwälten, Richtern und Beamten um die Bestrafung durchzusetzen. Toll
Nereus: Wenn sich Deine Ansicht von Recht durchsetzen sollte, dann klagen ab nächster Woche 25 Millionen Arbeitnehmer wegen Steuerrückerstattung und mehrere Hundertausend Unternehmer sowieso vor Gericht, wegen zuviel gezahlter Steuern.
Dann hätten wir ihn endlich - den langersehnten Crash.
mfG
nereus
Wär ja nix Neues. Schon 1776 sagten die Bostoner gegenüber den britischen Kolonialherren:"No taxation without representation" (des Bürgerwillens). Heutzutage ist es zwar ein wenig anders: Der Wählerwille der Netto-Leistungsempfänger wird berücksichtigt, dh. immer mehr Leute bestimmen indirekt über die Verwendung der öffentlichen Mittel, obwohl sie selbst nichts dazu beitragen.
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Popeye
02.11.2005, 13:05
@ R.Deutsch
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Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard |
-->>Lieber Nereus,
>unser Steuersystem hat mit Recht nichts zu tun sondern basiert schlicht auf Gewalt, wie dottore nicht müde wird immer wieder nachzuweisen.
>Das höchste Gericht hat entschieden, dass Steuerbelastung oberhalb von 50% nicht rechtens ist (Halbteilungsgrundsatz). Der Staat aber treibt weit mehr als 50% mit Gewalt ein. Zu der offiziellen Staaatsquote musst Du die betrügerische Erpressung über die Staatsschulden mit einrechnen, die mittlerweile bei 300% des BSP liegen. Der Staat hat also praktisch drei mal das BSP heimlich gestohlen und für seine Zwecke ausgegeben (seinen Beamten Pensionszusagen gemacht) zusätzlich zur laufenden Steuerbelastung.
>Die Bürger haben vom höchsten Gericht die Bestätigung, dass sie ein Recht haben, sich dagegen zu wehren.
Nicht nur das, auch formal-rechtlich wird mit unterschiedlichem Maß gemessen:
Seit Jahren sind Bundeshaushalt und diverse Länderhaushalte nicht mehr verfassungskonform. Wer darf jene, die diese - immerhin höchste Rechtsnorm des Landes - als Wiederholungstäter verletzen zur Verantwortung ziehen? Niemand - einfach unmöglich!
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- Elli -
02.11.2005, 13:08
@ R.Deutsch
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Re: Halbteilungsgrundsatz - denkste, längst überholt |
-->>Das höchste Gericht hat entschieden, dass Steuerbelastung oberhalb von 50% nicht rechtens ist (Halbteilungsgrundsatz).
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Bundesfinanzhof
Pressemitteilung Nr. 16
vom 02.11.1999
Sogenannter Halbteilungsgrundsatz gilt nicht für die Einkommensteuer
In seinem Beschluß zur Vermögensteuer vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, daß die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibe (sog. Halbteilungsgrundsatz).
Nunmehr hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren durch Urteil vom 11. August 1999 - XI R 77/97 - entschieden, daß der sog. Halbteilungsgrundsatz bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht anzuwenden ist. Der Bundesfinanzhof hält eine Belastung des zu versteuernden Einkommens durch Einkommensteuer und Gewerbeertragsteuer von mehr als 50 v.H. - im Urteilsfall betrug die Belastung mit Einkommensteuer und Gewerbeertragsteuer im Streitjahr 1994 59,95 v.H. des zu versteuernden Einkommens - für nicht verfassungswidrig. Dem Grundgesetz sei kein Gebot zu entnehmen, die Belastung mit Einkommensteuer und Gewerbeertragsteuer auf höchstens 50 v.H. des zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Die im Urteilsfall gegebene Belastung mit etwa 60 v.H. verstoße auch nicht gegen das sog. Übermaßverbot.
Der Bundesfinanzhof verneint eine Bindung an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Halbteilungsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht habe durch den Beschluß vom 22. Juni 1995 über die Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer entschieden. Allein diese sei Streitgegenstand des damaligen Normenkontrollverfahrens gewesen. Die in § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Bindung der Gerichte und Behörden an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beziehe sich nur auf den Streitgegenstand; sie sei auf die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes bezogen auf das überprüfte Vermögensteuergesetz beschränkt.
Entscheidung vom 11.08.1999 - XI R 77/97
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- Elli -
02.11.2005, 13:09
@ - Elli -
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Re: Quelle vergessen...... |
-->-
<ul> ~ http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/pressem99/BFH/BFH16-99.html</ul>
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R.Deutsch
02.11.2005, 13:22
@ - Elli -
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Re: Na ja - das ist als ob die Mafia darüber entscheidet, ob die... |
-->Schutzgelderpressung rechtens ist:-)
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FOX-NEWS
02.11.2005, 14:21
@ Popeye
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Zur Verantwortung ziehen? |
-->Alle 4-5 Jahre hat es der Bürger in der Hand... an der Wahlurne. Wenn ich jedoch die ständig wiederkehrenden Abstimmungsergebnisse betrachte, scheints dem Michel so, wie es ist, zu passen?!? [img][/img]
Gruss
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Popeye
02.11.2005, 14:36
@ FOX-NEWS
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Re: Zur Verantwortung ziehen? |
-->....scheints dem Michel so, wie es ist, zu passen?!? [img][/img]
>Gruss
Klar, @FOX-NEWS: Wer ist nicht betroffen von der schönen Liste, die das Institut für Weltwirtschaft 2003 zusammengestellt hat - alles"gekaufte Wähler" Text-Seiten 7-11
Grüße
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le chat
02.11.2005, 14:44
@ FOX-NEWS
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Re: Zur Verantwortung ziehen? |
-->>Alle 4-5 Jahre hat es der Bürger in der Hand... an der Wahlurne. Wenn ich jedoch die ständig wiederkehrenden Abstimmungsergebnisse betrachte, scheints dem Michel so, wie es ist, zu passen?!? [img][/img]
>Gruss
Hast Du eine Ahnung. Wenn es da noch ein Feld geben würde"keinen von denen" sähe die Sache anders aus.
Mein lieber Scholli, das gäbe ein Erdbeben. So bleibt nur nicht wählen zu gehen.Die ständig abnehmende Wahlbeteiligung spricht Bände.
Und dann das übliche Geschwätz," das kleinere Übel","wer nicht wählt begünstigt die Anderen" und weitere saudumme Sprüche, ertragen.
beste Grüße
le chat
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ottoasta
02.11.2005, 15:41
@ R.Deutsch
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Re: du bist also auch der Meinung............ |
-->......dass auch die Umsatzsteuer, die er hinterzogen hat, als Raub angesehen wird? Immerhin bekam er ja die Umsatzsteuer vom Abnehmer bezahlt! Der aber rechnet sie gegen! Im Prinzip ein Nullsummenspiel.
Wenn er also die Umsatzsteuer, die ihm sicher nicht gehört(!!!) hinterzieht ist er ein Dieb und gehört bestraft!
Du schreibst immer so nebulöse Sachen, wirst niemals konkret!
Der Mann war fleissig und lebt in D, also muss er ja wissen, was an Steuern zu zahlen ist. Wenn es ihm nicht passt, kann er ja woanders hingehen. Ich würde ihm Italien empfehlen. So er dort keine Beziehungen zur Mafia hat, wird sehr schnell die Finanzpolizei vor seiner Tür stehen.
Ist der italienische Staat auch ein Räuber?
Oder die Franzosen? Zahlen die keine Steuern?
Du machst es dir viel zu leicht!
Es gibt Wahlen, da hast du die Möglichkeit zu kandidieren und dann was zu ändern!
Aber solange wie es nun mal ist, kennt jeder (!) Gschäftsmann die Spielregeln, ob es ihm nun passt oder nicht!
Gruss
Otto
PS: nun mal konkret!
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le chat
02.11.2005, 16:16
@ ottoasta
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Und was ist mit denen...... |
-->
.......die im Ausland Zigaretten kaufen und in Deutschland rauchen.
Oder die im Ausland tanken und dann über bundesdeutsche Autobahnen brettern.
Sogar als Wiederholungstäter. Die Liste liese sich endlos fortsetzen. Es ist einfach was faul im Staate.
Das sind Milliarden futsch. Legal oder illegal. Scheissegal.
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Popeye
02.11.2005, 17:06
@ ottoasta
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Ich schwöre…@ottoasta |
-->Hallo, @ttoasta, natürlich kann man Deinen Standpunkt nachvollziehen.
Jedes Gesetz, das der Staat erlässt, erhält automatisch Rechtskraft. Denn wir haben „den Staat“ alle vier Jahre neu legitimiert und alle Gesetze, die er erlässt sind deshalb „unserer Gesetze“, die wir „uns selbst“ gegeben haben.
Aber ist das richtig?
Und weil Du davon gesprochen hast: Haben wir diesen Staat bzw. unsere Repräsentanten wirklich gewählt? Nein, wir haben Parteien gewählt - so will es das Grundgesetz - zu dem wir beide außerdem nie befragt wurden. Wir haben auch keinen Einfluss auf die Frage welche Parteimitglieder unsere Gesetze machen sollen - das entscheidet die Partei.
Mit anderen Worten es kommt weder eine Aktiv - noch eine Passivlegitimation in diesem Wahlverfahren zustande. Es ist einfach unverbindlich durch und durch.
Nun werden Gesetze gemacht - durch welche Rechtskonstruktion werden Sie verbindlich? Jedenfalls nicht durch Angebot und Annahme, aber vielleicht gibt es schlaue Verfassungsjuristen, die einen vertragähnlichenWeg konstruieren können. Ich kenne jedenfalls keinen. Was bleibt ist die nackte Drohung: Wenn Du nicht zahlst, wirst Du bestraft. Dabei wird uns ständig eingeredet alles was der Staat verlangt habe eine höhere moralische Qualität, weil es sich doch um das „Gemeinwohl“ handele.
Nun gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme, die vermuten lässt, dass „der Staat“ sehr wohl versteht auf welch tönernen Füßen das ganze Konstrukt steht:
Der Eid bzw. heute das „Gelöbnis“ bei der Bundeswehr - ein Ritual, dass eine sehr lange und interessante Geschichte hat. Warum wohl sieht „der Staat“ einen Eid gerade bei seinen Soldaten als besonders wesentlich an? Warum muss nicht jeder, der hier dauerhaft lebt ein ähnliches Gelöbnis auf seine Rechtstreue (insbesondere Steuerrechtstreue) zum Staat ablegen? (Z.B. wenn er seinen Ausweis/Aufenthaltsgenehmigung abholt.)
Du unterstellst mit Deiner „Raub-Frage“ (es ist übrigens bestenfalls Betrug) stillschweigend eine Verbindlichkeit aller Gesetze, die ich nicht nachvollziehen kann und will - es sei denn ich beuge mich bedingungslos @dottores Machttheorie als Wunschvorstellung.
Und, nein, ich bin kein Anarchist.
Grüße
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ottoasta
02.11.2005, 19:07
@ Popeye
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Re: das was du schreibst ist alles richtig, doch......... |
-->....ich denke, dass, wenn ich hier lebe und arbeite ich die Steuergesetze auch kennen sollte. Egal ob richtig oder falsch zustandegekommen, sie sind nun mal so! Alternativ wäre auswandern möglich, doch wohin? In allen akzeptablen Ländern haben wir doch ähnliche Konstrukte!
Ich beziehe mich mit diesen Sätzen explizit auf die Einkommensteuer. Etwas anders schaut es schon bei der Gewerbesteuer aus, die auch nur von einem Teil der Bevölkerung zu entrichten ist. Da habe ich als Gemeindemitglied (ich kann mich ja in den Gemeinderat wählen lassen) sehr wohl ein Mitwirkungsrecht bezüglich Hebesatz! Und diese Steuer kommt direkt der Gemeinde zugute.
Auf was du nicht eingehst ist die Umsatzsteuer. Für einen Betrieb eigentlich unerheblich, da ich ja nur die Differenz abführen muss.
Im vorliegenden Fall mit dem Passentzug ist auch Umsatzsteuer angefallen und da hat der sicher einen Betrug begangen! Er hat sie in Rechnung gestellt, aber nicht abgeführt bzw. verkürzt.
Es ist doch allgemein bekannt, dass mit der Umsatzsteuer ganze Karusselle betrieben werden und Milliarden untergehen, durch betrügerische Machenschaften.
Es ist ja so einfach!
Also, ich denke, so einfach wie es sich @Theo macht, ist die Sache nicht.
Denn was wäre, wenn jedermann nur das an Steuern zahlen würde was er für richtig hält? Das Chaos!
Damit will ich nicht sagen, dass ich das jetzige Steuersystem für richtig halte, ganz im Gegenteil! Richtig wäre:
Abführung des 'Zehnten' vom Rohgewinn, keine Subventionen, keine Abschreibungen. Umsatzsteuer max 20%
So das müsste dem Staat locker reichen!
Gruss
Otto
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Popeye
02.11.2005, 19:35
@ ottoasta
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Re: das was du schreibst ist alles richtig, doch......... |
-->Hallo, @ottoasta,
ich denke, dass, wenn ich hier lebe und arbeite ich die Steuergesetze auch kennen sollte.
Selbst Unkenntnis unterstellt - das schützt aus gutem Grund (kein Vertrag zustande gekommen) vor Strafe nicht.
Alternativ wäre auswandern möglich
Genau das wollte der gute Mann doch…
Auf was du nicht eingehst ist die Umsatzsteuer
Etwas spitzfindig könnte ich argumentieren, dass er seine Leistung nur schwarz oder gar nicht hätte abrechnen können, wenn er die Umsatzsteuer nicht angesetzt hätte. Hätte er die Umsatzsteuer aber dann voll ans Finanzamt bezahlt wäre sein Betrug natürlich direkt aufgefallen. So zwang das eine Unrecht ihn zum nächsten Unrecht.
Nein, ich verstehe was Du meinst und stimme Dir ja grundsätzlich sogar zu: Der Staat braucht prinzipiell Geld - und über das wie viel (nicht über das wie) können wir streiten!
Aber, wir brauchen eine umwälzende Demokratiereform! Der Machtanspruch der repräsentative Parteien-Demokratie steht in krassem Widerspruch zu ihrer Problemlösungskompetenz, in der einerseits Parteien ihre Wähler bestechen und andererseits Parteien bezahlt werden, wenn sie gewählt werden. Das ganze ist zu einem völlig korrupten System verkommen, das niemand wollen kann.
Grüße
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LenzHannover
05.11.2005, 21:41
@ CRASH_GURU
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Unfug, er hat ganz frech betrogen und ist dabei erwischt worden! (o.Text) |
-->
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Tulpenblase
05.11.2005, 21:48
@ LenzHannover
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Re: Unfug, er hat ganz frech betrogen und ist dabei erwischt worden! (o.Text) |
-->"Es handelt sich offenbar um einen tüchtigen Mann, der nicht von Sozialhilfe lebte, sondern hart gearbeitet hat und auch noch bereit war, sich in die räuberische Erpressung zu fügen (alle Steuern zu zahlen), inkl. der 70.000.
Statt das der Staat nun sagt, wir erlasssen die 70.000 - bleiben Sie hier - wir brauchen tüchtige Menschen, besteht er auf Bestrafung und beschäftigt Heerscharen von Anwälten, Richtern und Beamten um die Bestrafung durchzusetzen. Toll"
Wirklich niedlich, geht nur leider haarscharf an der Realität vorbei.
Dort bescheisst nämlich jeder jeden. Der tüchtige Mann die Allgemeinheit, seinen Lieferanten, seinen Kunden, seine Ehefrau....
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LenzHannover
05.11.2005, 21:55
@ R.Deutsch
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In der Tat, aber anders rum - Einlochen, diesen Systemzerstörer! |
-->> für Aushilfs-, Ausbein- und Zerlegearbeiten...
Für mich hört sich das nach einem an, der Rumänen u.ä."Billigarbeiter""vermietet" und hier einen satten Sondergewinn von 16% auf den Umsatz einkassiert hat und bei dem restlichen Betrag auch 30% ESt nicht gezahlt hat => Rechnung von über 150.000 Euro nicht verbucht, die Ausgaben aber sicher.
Die Spielregeln hier haben massive Fehler, wer aber so betrügt, läßt jeden redlich arbeiten als verlierer dastehen [b][/b]
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