LOMITAS
19.11.2005, 13:45 |
LenzHannover Thread gesperrt |
-->Hallo,
frag mal nach ob du ein Urteil hast bezüglich Insolvenzrecht
Anwältin von der Dame hat alles in die Hände genommen - Fachanwältin obendrauf - und alles falsch gemacht. Die Dame hat jetzt eine Nachforderung von 5000 Euronen
Die Dame ist übrigens die beste Freundin meiner Frau. Deshalb meine Hilferuf.
Natürlich auch alle anderen sind herzlich willkommen.
Zur Sache selbst; Die Anwältin hat Ihren Lebenspartner ( nicht Ehemann ) als unterhaltsberechtigen angegeben.
Daher die Nachforderung. Selbst ist Sie eine Person die Schwierigkeiten hat eine Fliege zu klatschen.
Ist nicht mein Gebiet, deshalb die Frage
LOMITAS
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LenzHannover
20.11.2005, 12:17
@ LOMITAS
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Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man |
-->hier in dem Affenstaat ideal betrügen. Es bleibt einem relativ viel Geld über und bei Jürgen Höller sieht man, wie es geht.
Frau macht Firma auf und dort scheffelt der Ex reichlich Kohle als Angestellter,
Jürgen bekommt z.B. seine 2000 Euro im Monat und zeigt 7 Jahre"wohlverhalten". Damit ist er auch wieder krankenversichert.
Jürgen muß nur hoffen, daß die Frau ihm nach der Zeit wieder was vom Wohlstand abgibt.
"Kriminelle" Gewinne fallen nicht unter das"alle Schulden weg". Betrüger, Einbrecher oder auch Kreditbetrüger können sich damit nicht entschulden. Drum darf man bei einem Kreditvertrag NIE lügen.
Bin hier aktuell wg. Umzug / Häuschen und Nachwuchs weniger aktiv, nicht das einer denkt, ich wäre unserem Baustatiker gefolgt
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LOMITAS
20.11.2005, 12:37
@ LenzHannover
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Zum besseren Verständnis |
-->Dame hat Insolvenz beantragt. Wegen Hypothekenschulden.
Hat sich eine Fachanwältin für Insolvenzrecht genommen. Die hat alles für Sie getan.
Jeden Monatsersten den Gehaltszettel zu ihr gefaxt um zu erfahren wieviel Sie bezahlen muss. So weit so gut.
Die Fachanwältin hat aber den Freund von der Dame als" Unterhaltberechtigte Person" mit angegeben, was aber grober Unfug ist. Jetzt die Differenz heraus als Nachforderung vom Insolvenzverwalter per Post bekommen.
Erste Frage; Wie steht es um die Haftungansprüche gegen die sog." Fachanwältin" Müsste meiner Meinung kein Problem darstellen
2. Dame erwägt die sofortige Heirat noch in diesem Jahr. Damit wird Freund zum Unterhaltsberechtigen ( sog. Vernunftehe ) Wirkt sich die Heirat rückwirkend auf das Jahr 2005 aus oder nur ab dem Zeitpunkt der Eheschließung
Hoffentlich isses jetzt deutlicher Natürlich sind alle gefragt.
LOMITAS
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Zardoz
20.11.2005, 14:54
@ LOMITAS
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Re: Zum besseren Verständnis |
-->>2. Dame erwägt die sofortige Heirat noch in diesem Jahr. Damit wird Freund zum Unterhaltsberechtigen ( sog. Vernunftehe ) Wirkt sich die Heirat rückwirkend auf das Jahr 2005 aus oder nur ab dem Zeitpunkt der Eheschließung
Steuerlich auf jeden Fall rückwirkend für das ganze Jahr.
Allerdings verstehe ich folgendes noch nicht ganz: Wenn der Freund mit der Dame in"eheähnlicher Gemeinschaft" lebte UND kein Einkommen hatte (was ich annehme, weil er sich sonst nicht einnahmemindernd im Insolvenzverfahren hätte auswirken können) müsste sein Unterhalt berücksichtigt werden, wenn ihm wegen des Einkommens der Dame (seiner Lebenspartnerin) öffentliche Unterstützungsleistungen versagt wurden. Obergrenze für das Finanzamt z. Zt. etwa 7.200 Euro jährlich, die dafür von der Steuer abgesetzt werden können.
Nice weekend,
Zardoz
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LenzHannover
20.11.2005, 15:15
@ LOMITAS
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Re: Zum besseren Verständnis |
-->Jeden Monatsersten den Gehaltszettel zu ihr gefaxt um zu erfahren wieviel Sie bezahlen muss. So weit so gut.
Die Fachanwältin hat aber den Freund von der Dame als" Unterhaltberechtigte Person" mit angegeben, was aber grober Unfug ist. Jetzt die Differenz heraus als Nachforderung vom Insolvenzverwalter per Post bekommen.
# War es Ihr Auftrag, dies qualifiziert zu entscheiden?
# Man sollte es erstmal erbitten und schauen was passiert.
Erste Frage; Wie steht es um die Haftungansprüche gegen die sog." Fachanwältin" Müsste meiner Meinung kein Problem darstellen
# wg. oben eventuell schon und man muß Ihr den Fehler klar beweisen!
2. Dame erwägt die sofortige Heirat noch in diesem Jahr. Damit wird Freund zum Unterhaltsberechtigen ( sog. Vernunftehe ) Wirkt sich die Heirat rückwirkend auf das Jahr 2005 aus oder nur ab dem Zeitpunkt der Eheschließung
# wie Zardoz schreibt, steuerlich für das ganze 2005
#
# Ich habe von meiner Chefin sogar den Anspruch auf Eigenheimzulage mitbekommen und darf nun für die zweite Hütte kassieren.
# Wo ich"so rein insolvenzrechtlich" Probleme hätte und wo ich als Gläubiger meckern würde: Warum hat der Herr nicht gearbeitet?
# Zum Thema Privatinsolvenz gibt es reichlich Infos für Schuldner im Netz. Das mit der Heirat würde ich mir gründlich überlegen, nicht das Sie dann ewig für den Typen zahlen darf...
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LOMITAS
21.11.2005, 08:33
@ Zardoz
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Re: Zum besseren Verständnis |
-->>>2>Allerdings verstehe ich folgendes noch nicht ganz: Wenn der Freund mit der Dame in"eheähnlicher Gemeinschaft" lebte UND kein Einkommen hatte (was ich annehme, weil er sich sonst nicht einnahmemindernd im Insolvenzverfahren hätte auswirken können) müsste sein Unterhalt berücksichtigt werden, wenn ihm wegen des Einkommens der Dame (seiner Lebenspartnerin) öffentliche Unterstützungsleistungen versagt wurden. Obergrenze für das Finanzamt z. Zt. etwa 7.200 Euro jährlich, die dafür von der Steuer abgesetzt werden können.
>Nice weekend,
>Zardoz
Hallo Zardoz,
genau DAS ist das Problem. Hartz bekommt er nicht, da eine Bedarfsgemeinschaft ( also eheähnliche Gemeinschaft ) berücksichtigt wird.
Im Insolventsverfahren aber nicht. Hier zählt als unterhaltsberechtige Person nur der Ehegatte oder ein gleichgeschlechtlicher Partner ( zum letzteeren verkneif ich mir mal eine Bemerkung
LOMITAS
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Zardoz
21.11.2005, 15:42
@ LOMITAS
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Re: Zum besseren Verständnis |
-->Tag Lomitas,
>genau DAS ist das Problem. Hartz bekommt er nicht, da eine Bedarfsgemeinschaft ( also eheähnliche Gemeinschaft ) berücksichtigt wird.
soweit ok.
>Im Insolventsverfahren aber nicht. Hier zählt als unterhaltsberechtige Person nur der Ehegatte oder ein gleichgeschlechtlicher Partner
Ist grundsätzlich richtig. Könnte ja sein, daß die unterhaltene Person wg. eigenem Vermögen oder wg. Unterhaltsansprüchen gegenüber dritten Personen keine Leistungen erhält.
Wenn aber nachweislich (Bescheid der Bundesagentur!) das Einkommen der Dame als Begründung herangezogen wurde, müssen die Unterhaltsleistungen auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
Kenne mich ja leider mit diesen Insolvenzverfahren nicht aus, aber wird dabei nicht vom Nettoeinkommen ausgegangen? Dann müsste eben nur der Unterhalt vorher vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden...
Nice week,
Zardoz
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LOMITAS
21.11.2005, 15:54
@ Zardoz
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Re: Zum besseren Verständnis |
-->>Kenne mich ja leider mit diesen Insolvenzverfahren nicht aus, aber wird dabei nicht vom Nettoeinkommen ausgegangen? Dann müsste eben nur der Unterhalt vorher vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden...
>Nice week,
>Zardoz
Hallo Zardoz,
Sie verdient weit über 2000 netto. Kann auch nichts absetzen
Er war bis ca.1997 oder so selbstständiger Handwerker. Ging dann beim Schneider-konkurs gleich mit über die Wupper. 6 Mann auf der Strasse und 300.000 Miese.
Es ist eine Gesetzeslücke. Er wird nicht als unterhaltspflichtige Person anerkannt, auf der anderen Seite wird sein Hartz abgelehnt weil hier eine eheähnliche Person SEHR WOHL zum Gesamthaushalt hinzugerechnet wird ( also die Dame ).
Ergo kommt er nicht zu einer Krankenversicherung und dergleichen und steht am Zaun
Ist nee mordssauerei. Scheinbar ist es schon wichtig wer der Schuldner ist. Ist es der Staat zählen eheähnliche Partner zusammen.
Ist der Schuldner privater Natut, dann eben nicht
LOMITAS
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LenzHannover
21.11.2005, 23:47
@ LOMITAS
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Diese Ungerechtigkeiten sind aber nicht unüblich... |
-->Schwule: Partner nicht absetzbar, jedoch sagte das Sozialamt: Partner muß Unterhalt zahlen
Dein Handwerker: Das ist wirklich gemein, erst er füttert die Sozialkassen und dann ist er draussen:-)
Was hilft: Mini-Job!
Macht ein Schuldner von mir (wie wünsche ich mir wieder einen Pranger her...), der Penner hat keinen Bock auf Arbeit, hat einen Scheinwohnsitz, damit er seiner Dauerlebensabschnittsgefährtin (Beamtin) nicht anheim fallen kann und betreut bei der auf Basis Mini-Job sein eigenes Kind.
Damit ist er preiswert krankenversichert und Sie kann das wohl auch noch absetzen.
PS: Ich kann das nicht machen, weil ich verheiratet bin. Im gegensatz darf ich jetzt für meine Beamtin die aktuell nicht arbeitet rund 200 Euro im Monat für die PKV zahlen [img][/img]
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