ottoasta
23.11.2005, 17:30 |
GEZ: es ist fast keine Suppe mehr da, das letzte Loch wird aufgetan........ Thread gesperrt |
-->von meinem Steuerberater.......... wen's interessiert!
Rundfunkgebühren im geschäftlichen Bereich
Herr Nittmann, Leiter des Beauftragtenbüros für Rundfunkgebühren in Pfreimd teilte mir vor kurzem in einem Telefongespräch mit, dass die Kontrollen in nächster Zeit verschärft werden, mit dem Ziel, alle Gebührenpflichtigen Bürgern zu erfassen.
Daher habe ich Ihnen die aktuellen Regelungen zusammengestellt:
1. Für Unternehmer:
Autoradios, Navigationsgeräte
Jedes Autoradio und Navigationsgerät mit TV-Empfangsmodul in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug ist gebührenpflichtig.
Gebührenpflicht für Autoradios und Navigationsgeräte mit TV-Empfangsmodul besteht schon dann, wenn Kraftfahrzeuge nur teilweise für eine selbständige Berufstätigkeit oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden, wie z. B., wenn mit dem Kraftfahrzeug von der Wohnung zur Betriebsstätte gefahren wird. Rundfunkteilnehmer, und damit anmelde- und gebührenpflichtig, ist diejenige Person, auf die das Kfz zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter in Firmenfahrzeugen private Geräte eingebaut haben.
Gebührenpflichtig sind alle Firmen, Gewerbetreibende und Selbstständige!
2. Für Arbeitnehmer:
Gebührenpflicht besteht auch für Autoradios und Navigationsgeräte mit TV-Empfangsmodul in privaten Kraftfahrzeugen, die regelmäßig für geschäftliche Zwecke eines Dritten genutzt werden, z. B. wenn angestellte Außendienstmitarbeiter ihr Fahrzeug auch für geschäftliche Zwecke ihres Arbeitgebers einsetzen.
Dazu gehören z.B. Fahrten
· zu Kunden bzw. Lieferanten
· zu Fortbildungsveranstaltungen
· zur Post, zu Behörden, usw.
Ab wann solche Fahrten als regelmäßig gelten ist umstritten.
Beitragsschuldner ist hier ausschließlich der Mitarbeiter (Monatsbeitrag: 5,52 Euro)
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Köbs
23.11.2005, 17:55
@ ottoasta
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Ergänzung.... |
-->Hi,
des weiteren sind ab nächstem Jahr internetfähige PC`s GEZ- pflichtig.
Jene mit TV-Karte sind es ja eh schon.
Ein Kontrolettie von der GEZ war letztes Jahr schon bei mir wegen Autoradio.
Köbs
>von meinem Steuerberater.......... wen's interessiert!
>
>Rundfunkgebühren im geschäftlichen Bereich
>
>Herr Nittmann, Leiter des Beauftragtenbüros für Rundfunkgebühren in Pfreimd teilte mir vor kurzem in einem Telefongespräch mit, dass die Kontrollen in nächster Zeit verschärft werden, mit dem Ziel, alle Gebührenpflichtigen Bürgern zu erfassen.
>Daher habe ich Ihnen die aktuellen Regelungen zusammengestellt: > 1. Für Unternehmer:
>Autoradios, Navigationsgeräte
>Jedes Autoradio und Navigationsgerät mit TV-Empfangsmodul in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug ist gebührenpflichtig.
>Gebührenpflicht für Autoradios und Navigationsgeräte mit TV-Empfangsmodul besteht schon dann, wenn Kraftfahrzeuge nur teilweise für eine selbständige Berufstätigkeit oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden, wie z. B., wenn mit dem Kraftfahrzeug von der Wohnung zur Betriebsstätte gefahren wird. Rundfunkteilnehmer, und damit anmelde- und gebührenpflichtig, ist diejenige Person, auf die das Kfz zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter in Firmenfahrzeugen private Geräte eingebaut haben.
>
>Gebührenpflichtig sind alle Firmen, Gewerbetreibende und Selbstständige!
>
>2. Für Arbeitnehmer:
>Gebührenpflicht besteht auch für Autoradios und Navigationsgeräte mit TV-Empfangsmodul in privaten Kraftfahrzeugen, die regelmäßig für geschäftliche Zwecke eines Dritten genutzt werden, z. B. wenn angestellte Außendienstmitarbeiter ihr Fahrzeug auch für geschäftliche Zwecke ihres Arbeitgebers einsetzen.
>Dazu gehören z.B. Fahrten
>· zu Kunden bzw. Lieferanten
>· zu Fortbildungsveranstaltungen
>· zur Post, zu Behörden, usw. >
>Ab wann solche Fahrten als regelmäßig gelten ist umstritten.
>Beitragsschuldner ist hier ausschließlich der Mitarbeiter (Monatsbeitrag: 5,52 Euro)
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prinz_eisenherz
23.11.2005, 18:00
@ ottoasta
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Mal ne Frage... |
-->Hallo,
bisher dachte ich immer, das derjenige, der im privaten Bereich alle seine privat genutzten Volksempfänger bezahlt hat, das damit auch die private Nutzung an einem anderen Ort mit abgedeckt ist. Dem ist wohl nicht so?
Nun kam in diesem Jahr einer an mein Tür zum Laubengrundstück, er stellte sich als Mitarbeiter vom RBB vor, der sich meine Multimedieausrüstung in der Laube ansehen wollte, und teilte mir mit, das auch die zusätzlich gebührenpflichtig ist.
Rein gelassen habe ich den nicht, obwohl er ziemlich massiv wurde und heraugestellt hatte sich später, das der gar nicht vom RBB direkt kam, sondern von einem Subunternehmen, so ähnlch wie die Inkasso - Dings - Bums, der Versandhäuser, die die säumigen Zahler aufscheuchen sollen.
Es kommt der Tag, eigentlich ein Schlager von Marika Röck, es kommt der Tag, da werden wir schon Gebühren zahlen müssen, wenn wir nur der Hintergrundmusik im Heimwerkermarkt lauschen, oder die erste Zeile der Schlagerpoesie zitieren.
Wundern würde mich das nicht.
bis denne
eisenherz
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Nachtigel
23.11.2005, 19:28
@ ottoasta
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Geschnüffelt wird jetzt schon kräftig |
-->
Hi,
vor ca. 2-3 Wochen bekam ich so einen ominösen abendlichen Anruf:
"Haben Sie einen PC mit Internetanschluß?
Meine Antwort: nee, wieso? habe keinen PC und Internet was ist das, muß man das haben? Ich kenn mich da nich so aus.
LG N8igel
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Diogenes
23.11.2005, 19:38
@ ottoasta
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Schmeiß die Kiste raus... |
-->...und Ruhe ist. Habe ich schon vor Jahren getan. Geld gespart und eine Menge Zeit dazugewonnen. Ich sehe nicht ein, warum ich für den Müll, der tagtäglich gesendet wird zahlen soll, vonwegen"Bildungsauftrag" - ha!
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Baldur der Ketzer
23.11.2005, 22:30
@ ottoasta
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Re: GEZ: nix neues |
-->Hallo, Otto,
meine Eltern hatten wohl den einzigen 500er Mercedes, der, obwohl sonst sehr gut ausgestattet incl. riesigem Becker-C-Netz-Autotelefon, kein Radio hatte.....rein aus Prinzip. Und? Es ging. Problemlos.
Es wird auch heute noch gehen. Sicher wird auch da bald eine länderübergreifende Optimierung anzuraten sein.
Affistan kriegts nicht mehr auf die Reihe, daß sie immer mehr und mehr Anschieber und Karrenzieher verprellen.....die hamm doch nicht bloß einen anner Waffel.....
Die umliegenden Länder freuts.
Traurig.
Beste Grüße vom Ketzer
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Nachtigel
23.11.2005, 22:36
@ Baldur der Ketzer
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Gibts es in A bzw. CH auch so eine GEZ-Abzocke? (o.Text) |
-->
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Emerald
23.11.2005, 22:51
@ Nachtigel
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Re: Gibts es in CH auch so eine GEZ-Abzocke? |
-->von solchen Wildwest-Manieren ist mir hier nichts bekannt.
In unseren Breitengraden hält man sich vorteilhafter an die Automobilisten,
mittels heimtückischen Radar-Fallen, welche schon mal im 100-m-Abstand
aufgepflanzt, ins Portemonnaie der Autombilisten greifen.
Mit der neuen Laser-Technologie/Messung, sinkt Toleranz-Grenze auf 3 km/h.
1 km mehr und es kostet CHF 40.00. Bussen von CHF 240.00 bis CHF 500.00
je Delikt sind keine Seltenheit, da kombiniert mit Nichtangegurtet-Sein,
Orange/Rot-Ueberfahrung usw usw.
Die Stadt Zürich plant jährlich ein Mehreinkommen von CHF 3 Millionen aus
solchen Zockereien, welche 2005 mit 86 Millionen Franken budgetiert
wurden, welche Summe sehr wahrscheinlich wesentlich überschritten wird.
Eine kürzliche Fernseh-Uebertragung zu diesem Thema zeigt ausserdem, dass
ein mittlerer Beamten-Stab, inkl. Staatsanwälte, sich an diesem Raubzug
gütlich tun, angeblich nur von Gesetzes wegen und im Dienste der Verkehrs-
Sicherheit..............
Emerald.
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VictorX
24.11.2005, 09:08
@ Emerald
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Geblitzt in CH |
-->Autobahn, 80 erlaubt und mit 112 reingerauscht.
Strafe 1: CHF 750
Strafe 2: 4 Wochen Fahrverbot + zusätzlich CHF 250 Bearbeitung.
Macht 1.000 Fränkli
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nereus
24.11.2005, 09:56
@ VictorX
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Re: Geblitzt in CH - VictorX |
-->Hallo Victor!
Du berichtest von ziemlich satten Gebühren in der Schweiz bei Übertretung der Höchstgeschwindigkeit.
Autobahn, 80 erlaubt und mit 112 reingerauscht.
Strafe 1: CHF 750
Strafe 2: 4 Wochen Fahrverbot + zusätzlich CHF 250 Bearbeitung.
Macht 1.000 Fränkli
Hierzu mein aktuelles Vergehen:
Autobahn, 100 erlaubt und mit 124 reingerauscht.
Strafe 1: EUR 65,07 (inkl. Gebühr + Auslagen)
Strafe 2: vermutlich hat es in Flensburg"gepunktet"??
macht 65,07 EUR
Ach was bin ich froh in Deutschland zu leben und dort bestraft zu werden.
Herzliche Grüße in die Schweiz, nach Liechtenstein, Spanien, Ã-sterreich, Frankreich, Polen, Südkorea usw. [img][/img]
mfG
nereus
p.s... daß mit dem Frohsein könnte noch eines Tages voll in die Hose gehen..
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Prosciutto
24.11.2005, 10:53
@ nereus
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Naja, er fuhr auch mit einer um 40% schnelleren Geschwindigkeit als erlaubt |
-->>Du berichtest von ziemlich satten Gebühren in der Schweiz
Eine Übertretung von 112 km/h statt 80 km/h bedeutet: Um 40% zu schnell und das würde ich schon als satte Übertretung bezeichnen.
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