tom.too
26.12.2005, 00:05 |
Bank wegen Betruges anzeigen Thread gesperrt |
-->Hallo,
ich möchte meine Hausbank bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges anzeigen. Allerdings habe ich ziemliche Bedenken, daß mich dann die Bank in finanzielle Bedrängnisse bringen will. Die Bank hat schon mal versucht, mich ins Gras beißen zu lassen. Deswegen nun auch meine Betrugsanzeige.
Ich habe bei meiner Hausbank mein Geschäftsgirokonto, über das aber nichts mehr läuft. Will ich auch komplett auflösen. Dann betreut meine Bank einen ERP- und EKH-Kredit, den ich notfalls komplett zurück bezahlen könnte. Das größere Problem sind aber 2 Immokredite auf meinem Haus - die ich natürlich nicht sofort zurück zahlen kann. Ist es irgendwie denkbar, daß mir meine Bank die Immokredite kündigt, obwohl ich weder wirtschaftliche Probleme in meiner Firma habe, noch jemals Probleme mit der Rückzahlung gab? Mit"irgendwie denkbar" meine ich auch, daß die Bank einen fiktiven Grund findet und sogar gegen Gesetze verstößt. A la,"wenn ich ins Gras gebissen habe, dann habe ich auch kein Geld mehr, gegen meine Bank weiter vorzugehen". Oder schon mal bei einer anderen Bank nach einer Immo-Finanzierung anfragen? Nur werden die sich wundern, weil meine jetzige Finanzierungsrunde erst in 3,5 Jahren ausläuft.
Viele Grüße,
Jörg
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Oldy
26.12.2005, 01:30
@ tom.too
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Re: Bank wegen Betruges anzeigen |
-->>Hallo,
>ich möchte meine Hausbank bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges anzeigen. Allerdings habe ich ziemliche Bedenken, daß mich dann die Bank in finanzielle Bedrängnisse bringen will. Die Bank hat schon mal versucht, mich ins Gras beißen zu lassen. Deswegen nun auch meine Betrugsanzeige.
>Ich habe bei meiner Hausbank mein Geschäftsgirokonto, über das aber nichts mehr läuft. Will ich auch komplett auflösen. Dann betreut meine Bank einen ERP- und EKH-Kredit, den ich notfalls komplett zurück bezahlen könnte. Das größere Problem sind aber 2 Immokredite auf meinem Haus - die ich natürlich nicht sofort zurück zahlen kann. Ist es irgendwie denkbar, daß mir meine Bank die Immokredite kündigt, obwohl ich weder wirtschaftliche Probleme in meiner Firma habe, noch jemals Probleme mit der Rückzahlung gab? Mit"irgendwie denkbar" meine ich auch, daß die Bank einen fiktiven Grund findet und sogar gegen Gesetze verstößt. A la,"wenn ich ins Gras gebissen habe, dann habe ich auch kein Geld mehr, gegen meine Bank weiter vorzugehen". Oder schon mal bei einer anderen Bank nach einer Immo-Finanzierung anfragen? Nur werden die sich wundern, weil meine jetzige Finanzierungsrunde erst in 3,5 Jahren ausläuft.
Oldy $$$
Du könntest Probleme bekommen, weil Du wahrscheinlch der Bank einen Sichtwechsel für die Immokredite unterschrieben hast, den sie sofort fällig stellen können und da eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, könntest Du von keiner anderen vielleicht Geld bekommen, um den zurückzuzahlen. Sichere dich da jedenfalls ab. Eventuell durch Off-shorebanken.
Ich würde in deinem Fall die Immokredite vorher zurückzahlen, selbst wenn das etwas kostet, notfalls mit anderen Krediten, bevor ich mich mich auf einen Krieg einlasse. Derzeit haben sie dich noch in der Hand.
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TESLA
26.12.2005, 11:24
@ tom.too
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Re: Bank wegen Betruges anzeigen |
-->Mit der Informationsgrundlage kann Dir hier niemand ernsthaft helfen.
Probiers mal damit:
http://www.bankenverband.de/ombudsmann
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Albrecht
26.12.2005, 11:29
@ tom.too
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Darf ich raten? Deutsche Bank!? (o.Text) |
-->
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Phoenix
26.12.2005, 11:32
@ tom.too
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Neues Finanzkonzept für Eigenheim |
-->Hallo,
ich bin beim Lesen des Freien Beraters über den Artikel gestolpert, es wird dort dieses Konzept auch als Mietkauf beschrieben.
Was bei einer Insolvents der Genossenschaft ist, weiß ich nicht, müßte aber zu klären sein.
Wenn jemand schon Erfahrungen mit solchartigen Finanzierungen hatte würde ich mich über eine kurze Stellungnahme freuen.
Allen eine gesegnete Weihnacht
<ul> ~ http://www.geno-info.de/download.html</ul>
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Isis
26.12.2005, 12:12
@ tom.too
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Re: Bank wegen Betruges anzeigen |
-->>Hallo,
>ich möchte meine Hausbank bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges anzeigen. Allerdings habe ich ziemliche Bedenken, daß mich dann die Bank in finanzielle Bedrängnisse bringen will. Die Bank hat schon mal versucht, mich ins Gras beißen zu lassen. Deswegen nun auch meine Betrugsanzeige.
>Ich habe bei meiner Hausbank mein Geschäftsgirokonto, über das aber nichts mehr läuft. Will ich auch komplett auflösen. Dann betreut meine Bank einen ERP- und EKH-Kredit, den ich notfalls komplett zurück bezahlen könnte. Das größere Problem sind aber 2 Immokredite auf meinem Haus - die ich natürlich nicht sofort zurück zahlen kann. Ist es irgendwie denkbar, daß mir meine Bank die Immokredite kündigt, obwohl ich weder wirtschaftliche Probleme in meiner Firma habe, noch jemals Probleme mit der Rückzahlung gab? Mit"irgendwie denkbar" meine ich auch, daß die Bank einen fiktiven Grund findet und sogar gegen Gesetze verstößt. A la,"wenn ich ins Gras gebissen habe, dann habe ich auch kein Geld mehr, gegen meine Bank weiter vorzugehen". Oder schon mal bei einer anderen Bank nach einer Immo-Finanzierung anfragen? Nur werden die sich wundern, weil meine jetzige Finanzierungsrunde erst in 3,5 Jahren ausläuft.
>Viele Grüße,
>Jörg
Hallo Jörg
In diesem Falle andere Banken für eine Immo-Finanzierung anfragen, mit der Begründung:"ich bin mit dem Service nicht mehr zufrieden"
Wenn dieser Punkt geregelt ist, d.h. hieb und stichfest, kannst Du weitere Schritte unternehmen, vorher auf keinen Fall.
Viel Glück wünscht
ISIS
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MausS
26.12.2005, 13:08
@ tom.too
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Rat vom Praktiker |
-->
Gehe die Bank frontal und mit aller Härte an, aber bereite Dich gut vo: lasse ganz einfach alle Konten auf eine kaufmännisch/buchhalterisch ordnungsgemäße, den getroffenen Verträgen entsprechende und streng im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgte Kontoführung prüfen.
Damit wirst du sie zu 90 Prozent aus den Angel heben und in die Knie zwingen.
Und womöglich einen fünfstelligen Betrag an Euros herausholen, von dem Du momentan noch gar nicht weißt, das es ja Dein Geld ist, was dir da still und leise unterm Hintern weggezogen wurde!
Suche dabei unbedingt die Hilfe eines versierten, nachweislich erfolgreichen Fachmannes in dieser Art Angelegenheiten, schau' doch beispielsweise hier einmal vorbei:
www.eibl-kontenpruefung.de
Dies rate ich Dir aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen als Jurist und freier Sachverständiger für Finanzdienstleistungen, der eben selber auch nicht alles weiß und alles kann, aber vieles weiß und (meistens) weiterhelfen kann.
Beste Grüße
mauss
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thoughtful
26.12.2005, 15:22
@ tom.too
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Re: Bank wegen Betruges anzeigen |
-->>Hallo,
>ich möchte meine Hausbank bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges anzeigen. Allerdings habe ich ziemliche Bedenken, daß mich dann die Bank in finanzielle Bedrängnisse bringen will. Die Bank hat schon mal versucht, mich ins Gras beißen zu lassen. Deswegen nun auch meine Betrugsanzeige.
>Ich habe bei meiner Hausbank mein Geschäftsgirokonto, über das aber nichts mehr läuft. Will ich auch komplett auflösen. Dann betreut meine Bank einen ERP- und EKH-Kredit, den ich notfalls komplett zurück bezahlen könnte. Das größere Problem sind aber 2 Immokredite auf meinem Haus - die ich natürlich nicht sofort zurück zahlen kann. Ist es irgendwie denkbar, daß mir meine Bank die Immokredite kündigt, obwohl ich weder wirtschaftliche Probleme in meiner Firma habe, noch jemals Probleme mit der Rückzahlung gab? Mit"irgendwie denkbar" meine ich auch, daß die Bank einen fiktiven Grund findet und sogar gegen Gesetze verstößt. A la,"wenn ich ins Gras gebissen habe, dann habe ich auch kein Geld mehr, gegen meine Bank weiter vorzugehen". Oder schon mal bei einer anderen Bank nach einer Immo-Finanzierung anfragen? Nur werden die sich wundern, weil meine jetzige Finanzierungsrunde erst in 3,5 Jahren ausläuft.
>Viele Grüße,
>Jörg
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Wie schon hier gesagt wurde: Erst umschulden, dann erst gegen die Bank vorgehen.
Ich würde aber nie eine Bank wegen Betrugs anzeigen. Sondern der Staatsanwaltschaft den genauen Sachverhalt schildern und bitten, zu PRÜFEN, ob es sich um Betrug handelt. Wenn Sie von vornherein behaupten, es sei Betrug, und es stellt sich später heraus, daß der Tatbestand nicht genau erfüllt ist, dann haben Sie großen Ärger, wenn dann die Bank den Spieß umdreht und sie dann wegen übler Nachrede oder Verleumdung belangt.
Wenn Sie aber nur um Prüfung bitten, wird die Staatsanwaltschaft GENAUSO tätig werden, wie wenn Sie gleich eine Behauptung aufstellen. Die Staatsanwaltschaft MUSS tätig werden, da Betrug ein Offizialdelikt ist, wenn er sich als solcher herausstellt.
th.
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Histrio
26.12.2005, 16:12
@ thoughtful
|
M.A.n. war diese Nachricht eine der wichtigsten des ablaufenden Jahres. |
-->Bravo thoughtful, das ist genau der richtige Weg.
Kompliment, nicht nur für dieses Posting.
>Ich wünsche allen, ganz besonders Elli, ein erfolgreiches 2006 bei bestmöglicher Gesundheit und Schaffenskraft.
H.
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thoughtful
26.12.2005, 17:27
@ Histrio
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Re: M.A.n. war diese Nachricht eine der wichtigsten des ablaufenden Jahres. |
-->>Bravo thoughtful, das ist genau der richtige Weg.
>Kompliment, nicht nur für dieses Posting.
>>Ich wünsche allen, ganz besonders Elli, ein erfolgreiches 2006 bei bestmöglicher Gesundheit und Schaffenskraft.
>H.
---------------------------------------------
Hmm, es war nur eine Erkenntnis aus der Praxis. Ich war viele Jahre ehrenamtlicher Richter in der Präsidentenkammer eines Verwaltungsgerichts.
Hauptberuflich bin ich allerdings seit Jahrzehnten selbständiger Portfoilo-Manager.
Den guten Wünschen möchte ich mich gerne anschließen.... vielleicht ist aber noch ein bißchen Glück des Tüchtigen erforderlich, um zum Erfolg zu kommen.
th.
|
tom.too
26.12.2005, 22:00
@ MausS
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Re: Rat vom Praktiker |
-->>Gehe die Bank frontal und mit aller Härte an, aber bereite Dich gut vo: lasse ganz einfach alle Konten auf eine kaufmännisch/buchhalterisch ordnungsgemäße, den getroffenen Verträgen entsprechende und streng im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgte Kontoführung prüfen.
>Damit wirst du sie zu 90 Prozent aus den Angel heben und in die Knie zwingen.
>Und womöglich einen fünfstelligen Betrag an Euros herausholen, von dem Du momentan noch gar nicht weißt, das es ja Dein Geld ist, was dir da still und leise unterm Hintern weggezogen wurde!
>Suche dabei unbedingt die Hilfe eines versierten, nachweislich erfolgreichen Fachmannes in dieser Art Angelegenheiten, schau' doch beispielsweise hier einmal vorbei:
>www.eibl-kontenpruefung.de
>Dies rate ich Dir aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen als Jurist und freier Sachverständiger für Finanzdienstleistungen, der eben selber auch nicht alles weiß und alles kann, aber vieles weiß und (meistens) weiterhelfen kann.
>Beste Grüße
>mauss
Um das Thema geht es bei meiner geplanten Betrugsanzeige gar nicht. Nur am Anfang meines Geschäftes hab ich meinen Kontokorrent mal in Anspruch genommen. Ansonsten war ich immer im Plus. Da ich auf Guthaben aber eh keine Zinsen bekommen hätte, wird sich _dieser_ Betrug nur auf paar EUR beschränken.
Vielen Dank aber für die Info,
Jörg
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tom.too
26.12.2005, 22:11
@ Albrecht
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Re: Darf ich raten? Deutsche Bank!? (o.Text) |
-->Sparkasse. Ich bin mittlerweile eh der festen Überzeugung, daß jede Bank versucht, mit unfairen Mitteln an das Geld der Kunden zu kommen. Mein Geschäftskonto habe ich nun bei der Postbank. Sicher, die haben auch einigen Nachteile - Abbuchungsermächtigung geben kostet 5 EUR und dauert 1 Woche. Andererseits kann man wohl bei denen einen Kontokorrentkredit OHNE Sicherheit bekommen (wenn paar Geschäftszahlen stimmen; bin da gerade dran). Und, die Damen am Schalter sind herrlich doof (meine ich als Kompliment), da würde nie eine versuchen, mich zu betrügen - wie ich es mit meinen Immo-Berater der SPK und meinem Firmenkundenbetreuer erlebt habe. Privat will ich weg von MLP hinzu Diba oder Netbank.
Viele Grüße,
Jörg
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tom.too
26.12.2005, 22:15
@ TESLA
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Re: Bank wegen Betruges anzeigen |
-->>Mit der Informationsgrundlage kann Dir hier niemand ernsthaft helfen.
>Probiers mal damit:
>http://www.bankenverband.de/ombudsmann
Ich hätte nicht gedacht, daß ich hier so viel Feedback bekomme und wollte auch niemand zu sehr mit der kompletten Story"langweilen". Ich schreib aber gleich die ganze Geschichte auf.
Gruß,
Jörg
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tom.too
26.12.2005, 22:26
@ thoughtful
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Re: Bank wegen Betruges anzeigen |
-->>>Hallo,
>>ich möchte meine Hausbank bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges anzeigen. Allerdings habe ich ziemliche Bedenken, daß mich dann die Bank in finanzielle Bedrängnisse bringen will. Die Bank hat schon mal versucht, mich ins Gras beißen zu lassen. Deswegen nun auch meine Betrugsanzeige.
>>Ich habe bei meiner Hausbank mein Geschäftsgirokonto, über das aber nichts mehr läuft. Will ich auch komplett auflösen. Dann betreut meine Bank einen ERP- und EKH-Kredit, den ich notfalls komplett zurück bezahlen könnte. Das größere Problem sind aber 2 Immokredite auf meinem Haus - die ich natürlich nicht sofort zurück zahlen kann. Ist es irgendwie denkbar, daß mir meine Bank die Immokredite kündigt, obwohl ich weder wirtschaftliche Probleme in meiner Firma habe, noch jemals Probleme mit der Rückzahlung gab? Mit"irgendwie denkbar" meine ich auch, daß die Bank einen fiktiven Grund findet und sogar gegen Gesetze verstößt. A la,"wenn ich ins Gras gebissen habe, dann habe ich auch kein Geld mehr, gegen meine Bank weiter vorzugehen". Oder schon mal bei einer anderen Bank nach einer Immo-Finanzierung anfragen? Nur werden die sich wundern, weil meine jetzige Finanzierungsrunde erst in 3,5 Jahren ausläuft.
>>Viele Grüße,
>>Jörg
>----------------------------------------------------------
>Wie schon hier gesagt wurde: Erst umschulden, dann erst gegen die Bank vorgehen.
>Ich würde aber nie eine Bank wegen Betrugs anzeigen. Sondern der Staatsanwaltschaft den genauen Sachverhalt schildern und bitten, zu PRÜFEN, ob es sich um Betrug handelt. Wenn Sie von vornherein behaupten, es sei Betrug, und es stellt sich später heraus, daß der Tatbestand nicht genau erfüllt ist, dann haben Sie großen Ärger, wenn dann die Bank den Spieß umdreht und sie dann wegen übler Nachrede oder Verleumdung belangt.
>Wenn Sie aber nur um Prüfung bitten, wird die Staatsanwaltschaft GENAUSO tätig werden, wie wenn Sie gleich eine Behauptung aufstellen. Die Staatsanwaltschaft MUSS tätig werden, da Betrug ein Offizialdelikt ist, wenn er sich als solcher herausstellt.
>th.
Das ist natürlich genial! Besten Dank für diesen Tip. Als Laie sagt man ja schnell"das ist Betrug". Aber manchmal ist es auch nur"arglistige Täuschung".
Gruß,
Jörg
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TESLA
26.12.2005, 22:29
@ tom.too
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Re: Bank wegen Betruges anzeigen |
-->Ich war zwar kein ehrenamtlicher Richter, aber in 90% der Fälle gab es auch so eine vernünftige Einigung...
... Fakt ist, lieber mal vorher fragen wie es andere sehen...
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TESLA
26.12.2005, 22:33
@ tom.too
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Re: Darf ich raten? Deutsche Bank!? (o.Text) |
-->>Sparkasse. Ich bin mittlerweile eh der festen Überzeugung, daß jede Bank versucht, mit unfairen Mitteln an das Geld der Kunden zu kommen.
Nö...
... alle Metzger verkaufen nur BSE-Fleisch...
... alle Jeans-Träger sind doof...
... was machst Du eigentlich beruflich?
Womit verdienst Du Dein Geld?
Hast Du mich vielleicht schonmal betrogen und ich weiß es nicht?
Ach Mann...
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Baldur der Ketzer
26.12.2005, 22:44
@ tom.too
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Re: Fundsache für Banken und Schrottimmobilien etc. |
-->Hallo,
Fundsache hierzu (ohen Gewähr)
<ul> ~ klickst Du hier</ul>
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Prosciutto
27.12.2005, 00:24
@ thoughtful
|
An dieser Stelle: Danke für Ihre Anwesenheit! |
-->thoughtful, ich möchte mich Histrio anschliessen: Sie und ihr Wissen stellen eine Bereicherung da für das Forum. Sie verwenden in Ihren Beiträgen jeweils die Höflichkeitsform. Ist es Ihnen lieber, ebenfalls gesiezt zu werden? In diesem Forum ist"per du" üblich, aber wenn einige Leute gesiezt werden möchten, ist das in Ordnung.
Beste Grüsse
Prosciutto
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tom.too
27.12.2005, 01:44
@ tom.too
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Die konkrete Story |
-->Ich habe mich mit meiner Frau im Sommer 2002 nach einem Haus umgesehen. Dabei sind wir auch zum Immo-Berater das SPK gekommen. Wir haben gesagt, was wir suchen und mit Betrag x rechnen und in dem Moment hatten wir schon verloren. Wir bekamen dann haufenweise Schrott-Immos gezeigt und dann zwischen durch ein recht passendes Objekt. Der Verkehrswert war aber jenseits von Gut und Böse für mich (ich will auch nicht ans absolute Limit gehen, da ich auch mein Geld zum Arbeiten brauche) und demnach haben wir auch nicht weiter an das Objekt gedacht. Anfang Jan. 2003 kam ein Anruf von diesem Immo-Berater und meinte, dass das Objekt zwangsversteigert wurde und wir es aber dennoch haben könnten. Wir müssten nur einen Ausbietungsgarantievertrag unterschreiben und uns zu einer Gebotsabgabe verpflichten. Es gibt 1 Woche Bedenkzeit. Wir haben dann unterschrieben und uns verpflichtet 20 Tsd. EUR unter unserem Betrag x zu bieten. Im Gegenzug hat sich die SPK verpflichtet, das Objekt erneut zur Versteigerung zu bringen und alle Einträge im Grundbuch zu löschen. Das waren ein Nießbrauch der vorherigen Besitzerin und 2 DDR-Kredite. Im Feb./März 2003 kam plötzlich die Diskussion auf, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Mein Steuerberater meinte, ich soll die Bank fragen, ob wir das Objekt nicht so kaufen können. Darauf kam vom Immoberater, dass es 20 Gläubiger gibt und man die nicht alle unter einen Hut bringt. Das war gelogen, er wollte sich die Chance nicht entgehen lassen, bei einer Versteigerung durch bspw. einen Stohmann noch mehr zu bekommen. Er wusste ja noch, dass wir nicht am Limit sind. Tja, das steht man nun als Laie und hat keinerlei Information, wer schon mal Interesse an dem Objekt hatte und wie viel geboten wurde. Im Sommer 2003 bekam ich einen Kunden, der auch etwas mit Immo-Finanzierung zu tun hat. Er meinte, er bekommt bestimmt etwas heraus für mich, weil er gute Kontakte zur SPK hat. Dann wurde der Versteigerungstermin im Ende Sept. 2003 bekannt gegeben. 14 Tage vor der Versteigerung meinte mein Kunde, dass jemand vom Vorstand das Objekt haben will und er noch nicht einmal an irgendwelche Informationen heran kommt. Das hätte er noch nie erlebt. Tja, was kann man da nur tun?? Bieten!!! Kurz darauf wurde mir aber klar, dass mein Kunde und die SPK hinter meinem Rücken zusammen arbeiten. Mir blieb nichts anders übrig, als eine volle 180°-Wende. Wir wollten das Objekt offiziell nicht mehr, hatten uns ja aber zu bieten verpflichtet. Es war teilweise schon so komisch, wie schlecht mein Firmenkundenbetreuer geschauspielert hat, dass ich schon fast lachen musste. Ihm hab ich aber immer die Hintertür offen gehalten und alles auf den Immo-Berater geschoben. Dann kam der Termin. Es war noch ein anderes Interessentenpaar da - die im Januar-Termin geboten hatten. Wir hatten uns entschieden, dass nur meine Frau bietet und alleinige Besitzerin wird und wir dafür einen Rückübertragungsvertrag abschließen. Meiner Frau gehört das Objekt, ich bezahle auch alles und wenn sie mich verlässt oder stirbt, bekomme ich das Objekt. Wir wollten damit das Objekt besser aus meinem Geschäftsrisiko heraus halten und als Einzelfirma kann ich nichts an mich selber vermieten (zumindest nicht ohne einen steuerlichen Vorteil). Wir boten am Ende genau so viel, wie wir verpflichtet waren und bekamen den Zuschlag. Gut, danach konnte ich mich erst um die Finanzierung kümmern. Bei der SPK hatten wir schon viel weiter vor dem Versteigerungstermin wegen einer Finanzierung angefragt und ich dachte, wenn wir nirgendwo etwas besseres bekommen, kann ich immer noch auf die SPK zurück greifen. Mein Wunsch war aber, dass die MLP das Objekt finanzieren sollte, weil ich mir dort bessere Zinsen versprach. Selbst ein halbes Prozent läppert sich mit der Zeit... Dann hat die MLP die Finanzierungsunterlagen alle bekommen und wollte noch paar Rückinfos. Unter anderem auch, wie unser Wegerecht abgesichert ist. Wegerecht? Ja, unser Objekt grenzt nicht an die öffentliche Straße (ist relativ offensichtlich) und man muß über das Nachbargrundstück drüber fahren. War mir bis dato unbekannt, dass dieser Umstand ein Rechtsmangel darstellt. Der Gutachter hat das auch nicht als Mangel kenntlich gemacht. Lediglich vollkommen wertneutral, „man muß über das Nachbargrundstück fahren, um auf die öff. Straße zu gelangen“. Er wusste haargenau, dass es kein Wegerecht gibt und hat es im Wert nicht berücksichtigt. Im Endeffekt, hätte er 5% weniger Wert angeben müssen. Allerdings, wir haben ja 62% weniger bezahlt, als der Verkehrswert darstellt. Da ist uns ja gar kein Schaden entstanden!! Da beginnt man an diesem Rechtssystem stark zu zweifeln. Der Gutachter ist auch wegen nichts zu belangen (da sein Gutachten Gesetz ist) und wenn wir uns noch einmal über den Gutachter bei Gericht beschweren, teilte man uns mit, das das vollkommen aussichtslos sei und auch noch mit einer Strafgebühr belegt wird.
Der Nachbar meinte, auf gute Nachbarschaft können wir gern über sein Grundstück fahren, aber er will so etwas nicht im Grundbuch drin stehen haben. Nun, daher gab es von der MLP auch kein Geld. Konkret - KEINE Bank der Welt gibt für ein Objekt einen Kredit, wenn das Wegerecht nicht grundbuchrechtlich gesichert ist. Noch nicht einmal die Kirchenbanken!! Die SPK hatte den Zahltermin noch einmal um 14 Tage verlängert, aber dennoch half es nichts. Ich glaube, die beißen sich jetzt noch in den Arsch, dass sie das damals gemacht haben. Nachdem die SPK mitbekommen hat, dass wir uns diese arglistige Täuschung (das war kein „Betrug“, weil wir 62% weniger bezahlt haben und das die 5% vom Wegerecht kompensiert) nicht gefallen lassen wollen, wollten die uns nur noch Kredit geben, wenn wir auf alle Rechte und Forderungen die mit dem Erwerb und Finanzierung des Objektes zu tun haben, verzichten. Wir würden uns ja nicht „integer verhalten“. Das wollte ich nicht, denn wenn nach 5 Jahren der Kredit ausläuft, können die auch den Höchstzins knapp unter Wucher verlangen. Wir haben dann 6 Tage vor Zahltermin angefangen, meine Verwandtschaft um Hilfe zu bitten. Gott sei Dank konnte ich mich auf die verlassen. Es war dann unglaublich, was mein Firmenkundenbetreuer alles versucht hat, dass wir NICHT an das Geld termingerecht heran kommen, das nun auf meiner Frau ihrem SPK-Konto eingegangen ist. Haben es aber doch geschafft, 5 Minuten vor 12 das Geld bei Gericht einzuzahlen. Dann hatten wir einen Anwalt, der sich auf Wegerecht, Grundbuch & Co. spezialisiert hatte. Er hat dann einen Brief an die SPK geschrieben und den Rechtsmangel angeprangert - und über 700 EUR dafür verlangt. Toll, für jemand der einem helfen soll und der wenn man fast blank ist, für 1,5 h Arbeit 700 EUR will. Der Anwaltsbrief hat natürlich absolut nichts bewirkt - gab noch nicht einmal eine Antwort. Der Anwalt meinte, dass man höchstens ein Notwegerecht gegen den Nachbarn erklagen könnte, aber erstens kaufe ich kein Haus und verklage vorm Einzug meinen neuen Nachbarn und zweitens gibt es auf ein Notwegerecht trotzdem keine Finanzierung. Wir haben dann einen zweiten Nachbarn gebettelt, uns ein Wegerecht einzuräumen. In der Zwischenzeit bekam ich heraus, dass es in den NBL ein Sachenrechtsbereinigungsgesetz gibt, weil zu DDR-Zeiten viel gebaut wurde, ohne Grundstücksgrenzen zu beachten oder sich Wegerechte zu sichern. Nur, unser Anwalt wusste leider nicht, dass dieses Gesetz noch gilt. Es gab dann 3 oder 4 nette Briefe zwischen dem Anwalt und uns, aber Geld hat er keins bekommen. Er behauptete ja sogar, Wegerechte seien personenbezogen und nicht grundstücksbezogen! Mit dem Wissen war ich etwas beruhigter. Ich hab dennoch versucht, von Nachbarn 2 ein Wegerecht zu bekommen und das hat auch geklappt (nach gut 4 Monaten). Dann wurde aber die Zeit sehr knapp, denn viel geborgtes Geld kam auch aus der Firma meines Vaters, die ihm nicht allein gehört (Stress mit den beiden Miteigentümern) und wo er jeden Tag damit rechnen musste, den Kontokorrent zu überziehen. Wir hatten keine andere Wahl, als den SPK-Kredit mit dieser Zusage keine Vorwürfe mehr vorzubringen zu unterschreiben. Dabei hat die SPK aber nur mein Fax, dass wir den Kredit annehmen mit unser beiden Unterschrift unter dieser Klausel. Die SPK hat kein Original und auch mit Kreditvertrag steht nichts mehr dazu in den Nebenabreden drin. Ich glaube und hoffe, dass unsere Unterschrift bei einer Klage keine Auswirkung hat, denn wir wurden dazu gezwungen, denn ohne den Zusatz wollte die SPK keinen Kredit gewähren und ansonsten hätte aller Wahrscheinlichkeit mein Vater Konkurs anmelden müssen, wenn er nicht sein Geld von uns zurück bekommen hätte. Die SPK kann man ruhig Wissen von der Finanzsituation meines Vaters unterstellen - er hat auch sein Geschäftskonto bei der SPK. Dabei ist ein Immokredit auf unser beiden Namen und der zweite für den Firmenteil nur auf meine Frau und ich habe eine Bürgschaft abgegeben.
Der Aufhänger für meine „Betrugsanzeige“ ist nun der Ausbietungsgarantievertrag. Es muß wohl ein Paragraphen geben, der es unter Strafe stellt, wenn jemand einen anderen täuscht, um ein höheres Gebot zu erzielen. Und genau das haben wir mit diesem notariellen Vertrag ja schwarz auf weiß. Die SPK verpflichtete sich, das Objekt erneut zur Versteigerung zu bringen - logisch, sonst wäre der ganze Vertrag irrsinnig, weil die anderen Bieter das Objekt sonst bekommen hätten, die beim Januar-Termin das höchste Gebot abgaben (die bekamen nur Zuschlag unter Vorbehalt). Und dann, dass der Nießbrauch und die 2 DDR-Kredite gelöscht werden. Schade, man kommt an die vorherigen Versteigerungsunterlagen nicht heran. Aber ich gehe jede Wette ein, dass die SPK auch bei den beiden vorherigen Terminen immer beantragt hat, alle Grundbucheinträge zu löschen. Demnach hatten wir durch den Vertrag keinen Vorteil. Nur, weil uns die SPK nicht Bescheid gesagt hatte, dass im Jan. 2003 das Objekt versteigert wird und erst 2 Tage später uns eine Info gegeben hat. Im Endeffekt haben wir damit ca. 30 Tsd. EUR mehr bezahlt. Und die will ich zurück! Ich dachte daran, erst die Staatsanwaltschaft voran zu schicken und wenn die erfolgreich sind, privat meine Forderung durchzusetzen. Der Notar sagte, dass es üblich sei in solchen Ausbietungsverträgen Finanzierungszusagen oder Sonderkonditionen mit zu vereinbaren. Na ja, DAS wäre ja auch ein Vertrag zum beiderseitigem Vorteil gewesen.
Die andere Geschichte, dass die SPK trotz Ausbietungsvertrag weiter versucht hat, noch mehr Geld aus uns heraus zu bekommen, lässt sich ja schlecht beweisen. Ich bin mir nicht sicher, welchen Status ich als Zeuge habe. Ich bin zwar an der Finanzierung beteiligt, aber nicht Besitzer. Mit meiner Frau habe ich eine Zugewinngemeinschaft, keine Gütertrennung. Im Endeffekt würde die SPK was anderes behaupten und dann steht Aussage gegen Aussage. Ich denke, das verspricht dann kaum Erfolg.
Klar ist mir bewusst, dass es besser ist, die Immo-Kredite nicht mehr bei der SPK zu haben. Es ist aber auch nicht so einfach, das schnell zu ändern. Vor allem als Selbständiger ist man ja immer der letzte Husten, wenn es um Kredite geht. Meine Frau ist im Baby-Urlaub, verdient aber in ihrem Job auch kaum etwas. Den Kredit für meine Gewerberäume kann sie natürlich nur durch meine Mietzahlungen decken. Über so etwas jubelt keine Bank mehr, auch wenn ich eine Bürgschaft abgebe. Hatten ja auch schon bei einem Hypo-Makler angefragt. Die Hypo-Banken, die so um die Kunden „steigern“, wollen nur 08/15-Kunden und keinen, der da irgendwie aus der Reihe tanzt.
Ich will mit meinem Angriff auf die SPK auch nicht lange warten, womöglich verjährt das noch. Kann denn jemand echte Beispiele/Erfahrungen wider geben, wo die Bank Immo-Kredite gekündigt hat, obwohl sich weder die BWA verschlechterte noch Raten nicht gezahlt wurden?? Was kann die Bank erfinden, um Kredite kurzfristig fällig zu stellen?? Das Schlimme ist - wenn eine Bank den Kredit kündigt, springt kaum eine andere Bank ein, denn es hat ja einen Grund gegeben, dass der Kredit gekündigt wurde.
Besten Dank für eure Infos,
Jörg
PS: Sorry, daß das etwas länger geworden ist. Ich wollte nur alles so genau wie möglich darlegen.
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thoughtful
27.12.2005, 02:54
@ Prosciutto
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Re: An dieser Stelle: Danke für Ihre Anwesenheit! |
-->>thoughtful, ich möchte mich Histrio anschliessen: Sie und ihr Wissen stellen eine Bereicherung da für das Forum. Sie verwenden in Ihren Beiträgen jeweils die Höflichkeitsform. Ist es Ihnen lieber, ebenfalls gesiezt zu werden? In diesem Forum ist"per du" üblich, aber wenn einige Leute gesiezt werden möchten, ist das in Ordnung.
>Beste Grüsse
>Prosciutto
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Hallo Prosciutto
Danke für die"Blumen". Zum Du bzw. Sie. - Ich werde gleich 68 und habe da ein kleines Problem, jemandem, den ich nicht viele Jahre kenne, das Du anzubieten.
Aber schreiben Sie nur so, wie Sie es gerne machen, es stört mich überhaupt nicht. Nur ich kann mich an das Du nicht gewöhnen und bleibe daher bei meinen Postings bei der Sie-Form; sonst müßte ich entgegen meinen Gewohnheiten dauernd umdenken und das würde ich bestimmt laufend vergessen.
Beste Grüße
thoughtful
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thoughtful
27.12.2005, 03:01
@ tom.too
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Re: Bank wegen Betruges anzeigen |
-->>>>Hallo,
>>>ich möchte meine Hausbank bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges anzeigen. Allerdings habe ich ziemliche Bedenken, daß mich dann die Bank in finanzielle Bedrängnisse bringen will. Die Bank hat schon mal versucht, mich ins Gras beißen zu lassen. Deswegen nun auch meine Betrugsanzeige.
>>>Ich habe bei meiner Hausbank mein Geschäftsgirokonto, über das aber nichts mehr läuft. Will ich auch komplett auflösen. Dann betreut meine Bank einen ERP- und EKH-Kredit, den ich notfalls komplett zurück bezahlen könnte. Das größere Problem sind aber 2 Immokredite auf meinem Haus - die ich natürlich nicht sofort zurück zahlen kann. Ist es irgendwie denkbar, daß mir meine Bank die Immokredite kündigt, obwohl ich weder wirtschaftliche Probleme in meiner Firma habe, noch jemals Probleme mit der Rückzahlung gab? Mit"irgendwie denkbar" meine ich auch, daß die Bank einen fiktiven Grund findet und sogar gegen Gesetze verstößt. A la,"wenn ich ins Gras gebissen habe, dann habe ich auch kein Geld mehr, gegen meine Bank weiter vorzugehen". Oder schon mal bei einer anderen Bank nach einer Immo-Finanzierung anfragen? Nur werden die sich wundern, weil meine jetzige Finanzierungsrunde erst in 3,5 Jahren ausläuft.
>>>Viele Grüße,
>>>Jörg
>>----------------------------------------------------------
>>Wie schon hier gesagt wurde: Erst umschulden, dann erst gegen die Bank vorgehen.
>>Ich würde aber nie eine Bank wegen Betrugs anzeigen. Sondern der Staatsanwaltschaft den genauen Sachverhalt schildern und bitten, zu PRÜFEN, ob es sich um Betrug handelt. Wenn Sie von vornherein behaupten, es sei Betrug, und es stellt sich später heraus, daß der Tatbestand nicht genau erfüllt ist, dann haben Sie großen Ärger, wenn dann die Bank den Spieß umdreht und sie dann wegen übler Nachrede oder Verleumdung belangt.
>>Wenn Sie aber nur um Prüfung bitten, wird die Staatsanwaltschaft GENAUSO tätig werden, wie wenn Sie gleich eine Behauptung aufstellen. Die Staatsanwaltschaft MUSS tätig werden, da Betrug ein Offizialdelikt ist, wenn er sich als solcher herausstellt.
>>th.
>Das ist natürlich genial! Besten Dank für diesen Tip. Als Laie sagt man ja schnell"das ist Betrug". Aber manchmal ist es auch nur"arglistige Täuschung".
>Gruß,
>Jörg
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Arglistige Täuschung (§ 123 BGB) ist im Wesentlichen das zivilrechtliche Pendant zum strafrechtlichen Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB).
th.
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Baldur der Ketzer
27.12.2005, 03:14
@ tom.too
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Re: Erfahrungen mit Banken |
-->Hallo, Jörg,
leider kann ich Dir zu Deinem Fall nichts konkretes sagen, außer, daß man in der BRDDR der Arsch ist, wenn man gegen Banken oder Staat steht. Aber das ist ja hier bestimmt nix neues.
Mit den Banken, welche gut und welche schlecht sind, ist das sone Sache.
Ich habe erlebt, daß es praktisch in jeder Bank wirklich ehrliche, bemühte, integere Mitarbeiter gibt, und daneben ganz miese, charakterlose, niederträchtige Arschlöcher. Wobei, um beim Thema zu bleiben, die ehrlichen meistens am Schalter stehen oder dahinter im Büro sitzen, während die Übelcharaktäre in den oberen Etagen weilen oder in den Vorgesetztenetagen. Nach meiner Erfahrung.
Das problem ist, daß jeder Mitarbeiter aus der Zentrale am Jahresanfang eine Vorgabe erhält, die er - irgendwie, egal, wie - einhalten muß. Soll. Natürlich wird er auch am Erfolg beteiligt, was dazu führt, daß der Eigennutz bei Charakterschwachen schon mal in den Mittelpunkt der Betrachtung gerät.
Ich habe es schon erlebt, daß Niederlassungsleiter in der Vorstandsetage zur Schnecke und zur Sau gemacht wurden, weil sie etwas zu viel Vertrauen bewiesen und Zusagen hielten - merke, es ging nie was schief, es gab nie Probleme, nur eben, es fehlten ein paar von den sittenwidrigen Übersicherungen, die die Abzocker gerne gehabt hätten.
Wieso es bei solchen Übersicherungen im Mittelstand zu den Milliardenverlusten im Ausland kommen kann, wird sich einem seichten, arglosen Gemüt nie erschließen.....
Jedenfalls habe ich erlebt, daß eine jahrelang falschgebuchte Anlage (es wurde beim Devisenwechselkurs dividiert statt multipliziert) auch nach Jahren problemlos korrigiert und gutgeschrieben wurde (Schweizer Bank in Luxembourg), ich habe erlebt, daß eine explizite Zusage mit einem verklausulierten Götzzitat einfach gebrochen wird (Schweizer Großbank im Tessin), und ich habe erlebt, daß Mitarbeiter nach dem Anschiß in der Zentrale krankgeschrieben wurden und urlaubsreif waren (in echt).
Die Schweine saßen also in den oberen Etagen. Wirklichkeitsfremde Traumtänzer, Schmarotzer und Abkocher.
Quer beet.
Da kann die Bauernbank (RaiBa) oder die lokale Sparkasse verheerender sein als eine eiskalte, großkotzige Großbank.
Mein Vater lehrte mich immer, es gibt für einen Unternehmer zwei Hauptgegner, Nummer Eins ist der Staat/Fiskus, Nummer Zwei ist die Bank.
Die schmeißen eine jahrzehntelange gute Zusammenarbeit weg für nix. Das ist heute keinen Pfiffer mehr wert.
Ich habe gehört, daß es auch bei den 1a-Adressen Fälle gibt, in denen langjährige AAA-Kunden durch einen Neuling im Kreditbüro rausgeekelt werden mit einem bisherigen 50 Mio- Immo-Hypotheken-Portfolio. Und es interessiert keinen, dann soll der Kunde halt gehen, ist doch scheißegal. Das ist denen wurscht vor lauter Großkotzigkeit. Zumindest nach außen hin. Ich blick da nicht mehr durch.
Die Versicherungen sind auch nicht besser, sie versuchen, alte Policen zu aktualisieren und fast zu verdoppeln, und wenn man mit der Kündigung und Abwanderung droht, ist plötzlich alles vom Tisch,, es geht so weiter wie bisher - sie haben es nur versucht, einen Dummen zu fi...en.
Wo die Alternative liegt, kann ich Dir auch nicht sagen. Aber von einem Schweizer Bänker hab ich mal den Rat bekommen, meine Bank um eine Grundschuld auf ihr Gebäude zu bitten, wenn ich dort ein Guthaben unterhielte. Ganz genau so, wie sie es mit uns tun......denn es sei absolut kein Unterschied.
Wenn sich eine Finanzierung im privaten Bereich stemmen läßt, ist das allemal besser als über die Raubritter.
Die von Oldy vermutete Blanko-Wechsel-Lösung ist in Ã-sterreich üblich, in Deutschland wohl kaum. Aber egal wo, wenn sie Dich rauskicken wollen, werden sie immer einen Passus im kleingedruckten finden, egal, wo und wie und warum. Man zieht da immer den kürzeren.
Dein Vorteil ist nur, daß durch die Schrottimmobilien-Skandale eine Sensibilisierung auch der Gerichte erfolgt ist - so einfach wie früher kommen sie jetzt nicht mehr durch. Theoretisch.
In der Praxis ist das wie beim betrügerischen Bankrott eines Schuldners, man hat Recht, aber kriegt es nicht, und selbst wenn, die Kohle bleibt verschluckt.
Scheiß System.
Beste Grüße vom Baldur
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thoughtful
27.12.2005, 04:30
@ tom.too
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Re: Die konkrete Story |
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Hallo Jörg
Aus Ihrer Geschichte sehe ich eine Fülle von Rechtsproblemen, ohne allerdings alle Details zu erkennen, da die aus Ihrer Sicht vermutlich vollständige Geschichte doch, zumindest juristische Sachverhaltslücken - vor allem in bezug auf die pVV - aufweist.
Aber ein paar allgemeine Hinweise kann ich Ihnen schon noch geben. Nur bitte betrachten Sie das nicht als KONKRETE Rechtsberatung, da mir diese wegen Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgestz (RBerG) untersagt wäre (Dieses Gesetz existiert leider immer noch, obwohl, aus dem Jahre 1935 stammend, und damals erlassen wurde mit der Ansicht, daß Juden zur Rechtsberatung ungeeignet seien - aber es gibt neuerdings Bestrebungen zur weitgehenden Beseitigung dieses RBerG)
Folgende juristische Sachverhalte sind aus Ihrer Geschichte zu prüfen (wenn Sie dies insgesamt so wollen?)
Rücktrittsrecht vom Grundstücks-Kaufvertrag oder Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV), neu dazu § 280 (1) BGB - Wegerecht - Anfechtung eines Gutachtens
Ich vermute mal, daß Sie nicht am Rücktritt vom Kaufvertrag interessiert sind, sondern Schadenersatz wollen. Schauen Sie sich dazu genau das Rechtsinstitut der pVV an, da haben Sie m.E. gute Karten, WENN Sie alles BEWEISEN können. Es genügt keinesfalls Recht zu haben, Sie müssen auch alles beweisen können, soweit SIE BEWEISPFLICHTIG sind. Ich kann von hier aus nicht erkennen, ob Sie auf Ihre Rechte aus der pVV bereits rechtswirksam verzichtet haben oder nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Positive_Vertragsverletzung
Übrigens: Entgegen Ihrer Schilderung ist ein Gutachten kein Gesetz, sondern nur eines der fünf Beweismittel nach der ZPO.
pVV liegt natürlich vor bei arglistiger Täuschung.
Arglistige Täuschung - Inhalt:
Arglistige Täuschung setzt wie der strafrechtliche Betrug voraus, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen in dem Getäuschten vorsätzlich einen Irrtum hervorruft oder einen bereits bestehenden Irrtum aufrechterhält. Nicht erforderlich ist, dass der Täuschende die Absicht oder den Vorsatz hat, sich zu bereichern oder das Vermögen des Getäuschten zu schädigen. Für eine arglistige Täuschung ist es schon ausreichend, wenn der Täuschende Behauptungen"ins Blaue hinein" aufstellt, ohne deren Wahrheitsgehalt überprüfen zu haben und die objektiv falsch sind.
§ 263 Strafgesetzbuch
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
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Ein, einem Zivilprozeß vorausgehendes Strafverfahren könnte natürlich interessant sein, da in diesem Ihre Frau auch als Zeuge aussagen kann, was sie zivilrechtlich als Grundstückseigentümerin nicht kann. - Aber wie gesagt: Seien Sie vorsichtig mit Ihren Formulierungewn bei der StA - lassen Sie nur PRÜFEN! - Fast jeder Zivilrichter schaut sich dann die Strafakten an und macht sich mindestens"seine Gedanken". - Bei lange dauernden Strafverfahren müssen Sie natürlich die zivilrechtlichen Verjährungsfristen beachten.
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BGB - Buch 1: Allgemeiner Teil
Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte
Titel 2: Willenserklärung
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Wegerecht:
Wegerecht
Das Wegerecht ist eine Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks. Der Eigentümer des begünstigten Grundstücks ist berechtigt, einen Weg über das belastete Grundstück zu nutzen. Das Wegerecht wird in Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuchs eingetragen und ist ein vererbbares und veräußerbares Recht.
Interessantes Urteil zum Wegerecht:
BGH
Az.: V ZR 190/97
Urteil vom 13. März 1998
Vorinstanzen: OLG Hamburg - LG Hamburg
Leitsätze:
ZPO §§ 511, 530 Abs. 1, 138 Abs. 1; BGB § 1004
a) Verteidigt sich ein Berufungskläger gegen die auf Klage erfolgte Verurteilung, so kann er unter den Voraussetzungen des § 530 Abs. 1 ZPO auch die Anträge einer von ihm weiterverfolgten Widerklage ändern und durch neue ersetzen.
b) Daß ein bestimmter Weg über ein Privatgrundstück ein seit unvordenklicher Zeit ausgewiesener und festgelegter öffentlicher Weg ist, kann der Behauptung einer Tatsache gleichstehen.
c) Zugangsbehinderungen seines Grundstücks auf einem öffentlichen Weg kann der Grundstückseigentümer - auch hinsichtlich seiner Mitarbeiter und Besucher - aus eigenem Recht in entsprechender Anwendung von § 1004 BGB abwehren.
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Augen auf beim Grundstückskauf
Hier die Ratgeber-Recht-Broschüre"Augen auf beim Grundstückkauf" als pdf-Datei zum Download.
"Augen auf beim Grundstückkauf"
Ã-ffnen: linke Maustaste
Download (675 Kb): rechte Maustaste
(erfordert Acrobat Reader 3.0)
Weitaus umfangreicher als diese Broschüre sind die Tipps ausgefallen, die in unserem ARD-Ratgeber-Recht-Buch zusammengefasst wurden.
Titel: IMMOBILIENKAUF
Band stn 129
Autor: Udo Burgermeister
Preis: 19,80 DM
Bestellung NUR schriftlich oder per Fax:
NOMOS Verlag
Waldseestr. 3-5
76530 Baden-Baden
Fax (0 72 21) 21 04 26
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Bei allen, auch den nachfolgenden Urteilen müssen Sie immer beachten, welche Rechtsgrundsätze als Analogie zu Ihrem Fall verwertbar sind - also bei vergleichender Rechtsprechung - auch wenn die Sachverhalte anders sind - die RECHTSGRUNDSÄTZE herausarbeiten.
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Verschulden bei Vertragsschluss durch arglistige Täuschung
KG Berlin, Urteil vom 29.06.1992 - Az: 12 U 3068/91
· Eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten durch arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Verkäufer von Grundeigentum einem Kaufinteressenten, der erkennbar keinerlei spürbare Belastungen zu tragen bereit ist, eine Ankaufsberechnung vorlegt, die mit seinen tatsächlichen finanziellen und steuerlichen Verhältnissen überhaupt nichts zu tun hat, sondern von völlig anderen Voraussetzungen ausgeht.
· Durch den Eintritt in die Vertragsverhandlungen entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den künftigen Vertragspartnern. Wer sich bei diesen Vertragsverhandlungen eines Gehilfen bedient, haftet für dessen Verschulden wie für eigenes und muss im Falle einer Täuschung seines Vertragspartners diese unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wie eine eigene gegen sich gelten lassen.
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OLG Frankfurt a.M.
2004-11-17
1 U 142/01
Einstellung in die Datenbank:
Bearbeitet von: Bernhard Scholz
Hausverkäufer muss für arglistig verschwiegene Mängel haften
Grundsätzlich muss ein Hausverkäufer für die Beseitigung arglistig verschwiegener Mängel aufkommen.
Im konkreten Fall verschwieg der Verkäufer des Hauses einen so genannten Hausbockschaden. Für die Beseitigung musste der Kläger nach seinen Angaben rund 29.000 Euro bezahlen. Dieser Berechnung lag das Angebot einer Fachfirma zu Grunde. Das Gericht jedoch rechnete nach und stellte dabei fest, dass der Hauskäufer nur knapp 17.000 Euro als Schadensersatz verlangen könne. Auch bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels muss der Verkäufer nur für den Aufwand aufkommen, den der Käufer zur Mängelbeseitigung «vernünftigerweise» treiben dürfe. Es müsse dabei nicht das billigste Angebot ausgewählt werden, dürfe aber auch keine überteuerten Preise akzeptieren.
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LG Bonn
2003-10-30
10 O 27/03
Rechtsbereich/Normen: §§ 280, 281, 437 BGB
Einstellung in die Datenbank: 2004-02-18
Bearbeitet von: Katharina Irmen
Quelle: NJW 2004, S. 74
Arglistige Täuschung bei Verdacht eines Mangels
Ein Verkäufer, der den Verdacht hat, dass die Kaufsache einen schweren Mangel aufweist, muss den Käufer darüber aufklären. Ansonsten handelt er arglistig und muss dem Käufer Schadensersatz zahlen.
Ein Verkäufer hatte ein Haus verkauft, das im Keller so starke Feuchtigkeit zeigte, dass von einer schadhaften Feuchtigkeitsisolierung im Keller auszugehen war. Zudem hatte der Verkäufer noch den Estrich und die Wände geöffnet, so dass er von diesem Mangel wusste. Daher musste er wegen Arglist an den Käufer Schadensersatz zahlen.
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OLG Saarbrücken
2002-08-28
1 U 208/02-47
Rechtsbereich/Normen: § 463, 476 BGB a.F.
Einstellung in die Datenbank: 2002-11-11
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: dpa
Nachweispflicht bei"arglistigem Verschweigen"
Käufer, die gegen einen Verkäufer mit dem Argument vorgehen, er habe ihr einen Mangel"arglistig verschwiegen", müssen dies auch nachweisen.
Denn nach Auffassung der Richter des Saarbrückener Oberlandesgerichts, ist es keineswegs Sache des Verkäufers seine"Unschuld" zu beweisen. Dies führte im zu entscheidenden Fall - bezüglich der Mangelhaftigkeit eines Wohnhauses - im Ergebnis zur Klageabweisung. In dem Kaufvertrag waren sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, so dass der Kläger nur bei einer Arglist des Verkäufers einen Anspruch auf Schadensersatz gehabt hätte. Genau dies jedoch konnte der Kläger nicht belegen.
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OLG Koblenz
5 U 1566/00
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2002-12-16
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: dpa
Lüge beim Hauskauf: Kaufvertrag nichtig
Wer ein Haus kauft, kann die Gültigkeit des Kaufvertrages unter Umständen nachträglich beseitigen. Zum Beispiel dann, wenn im Objekt vorhandenen Nachtspeicheröfen asbesthaltig sind, obwohl der Verkäufer dies auf Nachfrage vor Vertragsabschluß ausdrücklich verneint hat.
Der Umstand, dass durch notariellen Kaufvertrag sämtliche Gewährleistungsansprüche ausdrücklich ausgeschlossen wurden, ist für eine solche Bewertung unbeachtlich - so zumindest die Auffassung der Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts.
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Das waren jetzt nur ein paar kleine Hinweise. Jedenfalls wünsche ich Ihnen viel Glück bei Ihren Maßnahmen.
Gruß
thoughtful
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LOMITAS
27.12.2005, 08:39
@ tom.too
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Re: Die konkrete Story |
-->Hallo Jörg,
hab schon nach dem ersten Absatz aufgehört zu lesen.
Es ist GRAUSAM wie du abgezockt wurdest.
Kein Wegerecht - keine Erschließung - ergo KEIN Wohnrecht. Streng genommen wohnst du in einem Schwarzbau
Notwegerecht beantragen - da der Nachbar nicht verpflichtet ist dir eine Wegerecht anzudienen.
So jetzt les ich mal langsam weiter
LOMITAS
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LOMITAS
27.12.2005, 08:58
@ LOMITAS
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Re: Die konkrete Story |
-->>Hallo Jörg,
>hab schon nach dem ersten Absatz aufgehört zu lesen.
>Es ist GRAUSAM wie du abgezockt wurdest.
>Kein Wegerecht - keine Erschließung - ergo KEIN Wohnrecht. Streng genommen wohnst du in einem Schwarzbau
>Notwegerecht beantragen - da der Nachbar nicht verpflichtet ist dir eine Wegerecht anzudienen.
>So jetzt les ich mal langsam weiter
OK, jetzt bin ich durch mit deiner Geschichte.
Weiß gar nicht wo ich anfangen soll.
Wie o.a. hast du zum Zeitpunkt des Zuschlages aufgrund der fehlenden Erschließung schlichtweg eine Wiese mit einem Schwarzbau ersteigert.
Wegerechte sind generell grundstückgezogen. Keine Person kann einem anderem Grundstück" dienen" Was soll der Quatsch.
Weiter kann ein Gläubiger Belastungen im Zweiten Rang nicht löschen. Weder vorher noch nachher. Diese Belastungen werden im Gutachten mit einem Abschlag beziffert oder kommen seperat beim Termin zur Auslösung.
Da dich die Bank selbst angerufen hat wegen der Immo rat ich die. d.h. ich persönlich würde es so machen - unter dem Begriff" Heininger-Urteil" ein bischen zu gurgeln.
Die Finanzierung hättest du auch nicht abschliessen müssen. Schau mal bei der ZVG nach unter z.B. Verteilungstermin und dann lies ggaannzz genau nach.
Mehr kann ich will ich auch nicht mehr zu diesem Thema sagen.
Hab nicht geglaubt da es SO etwas heutzutage noch gibt.
LOMITAS
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Virgo
27.12.2005, 09:10
@ tom.too
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nur kurz |
-->Hallo tom.too,
Glücklich ist,
wer vergisst,
was nicht mehr zu ändern ist.
Deine Geschichte ist sicherlich sehr hart; aber auch ich und viele andere sind so etwas aufgesessen. Wenn ich all das Geld noch hätte, was mir nach meinem gefühl durch Ungeerechtigkeiten durch die Lappen gegangen ist, dann hätte ich jetzt eine gute mio. mehr aufm Konto.
Aber es ist eine tolle Gabe, dies einfach anzunehmen, was ist. Ausserdem warst Du ja selber auch dabei; und gerade auch als Selbständiger hab ich die Meinung, dass alles was um mich herum passiert eine Resonanz meines Verhaltens ist. Wenn ein Mitarbeiter nicht das so ausführt, wie ich es gern hätte; ein Kunde nicht wie gewünscht den Weg geht; dann frage ich zunächst einmal nach der Führung > meinem Verhalten.
Ausserdem habe ich mit Rechtstreitigkeiten durchgehend Schwierigkeiten. Auch dort muss man Schwein sein, um zu gewinnen; gerade in brenzligen Fällen.
Du musst Dir auch darüber bewusst sein, dass eine Klage Dir sehr viel Kraft und Aufregung bringen wird; evtl. sogar Unwirren in Bereichen, die Dir sehr nahe sind. In jedem Fall ist zu überlegen, ob Du diese Kraft nicht lieber in Bereiche investierst, die Dir gut tun, wo Du gut bist > und demnach auch Positive Resultate und Energien erzielst.
Zusätzlich ; und das klingt jetzt vielleicht ein wenig weit hergeholt; würde ich auch an Deiner Stelle einfach mal nachfragen, wie Deine Karten liegen, bzw. Sterne stehen. Sylvie Kollin oder Sabine Tomke zB
Letzendlich nocheinmal:
Glücklich ist,
wer vergisst,
was nicht mehr zu ändern ist.
Das ist meine Meinung und mein Handeln.
Dirk
(der auch gerade spürt, dass Banken bei Immoumfinanzierungen eigentlich nichts mit Selbständigen zu tun haben wollen, egal wie gut die Zahlen sind)
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steve
28.12.2005, 00:05
@ tom.too
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Re: Die konkrete Story |
-->Hallo
Als erstes Mal solltest Du ganz genau prüfen, ob bei der Sache nicht eine Falschberatung der SPK vorliegt. Ich vermisse in deiner Finanzierung,den günstigen(staatlichen) Anteil der KfW. Dieser beträgt max 30% der Finanzierungssumme. Die SPK ist verpflichtet, diesen Kredit für Deine Finanzierung anzubieten.
Sollten Sie dies nicht getan haben, kannst Du Sie wegen Falschberatung verklagen.
Dann kannst Du dich, nach einer neuen Finanzierung umschauen.
Prüf das mal.
gruß
steve
<ul> ~ http://www.kfw.de/</ul>
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tom.too
28.12.2005, 08:44
@ thoughtful
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Re: Die konkrete Story |
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>Hallo Jörg
>Aus Ihrer Geschichte sehe ich eine Fülle von Rechtsproblemen, ohne allerdings alle Details zu erkennen, da die aus Ihrer Sicht vermutlich vollständige Geschichte doch, zumindest juristische Sachverhaltslücken - vor allem in bezug auf die pVV - aufweist.
>Aber ein paar allgemeine Hinweise kann ich Ihnen schon noch geben. Nur bitte betrachten Sie das nicht als KONKRETE Rechtsberatung, da mir diese wegen Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgestz (RBerG) untersagt wäre (Dieses Gesetz existiert leider immer noch, obwohl, aus dem Jahre 1935 stammend, und damals erlassen wurde mit der Ansicht, daß Juden zur Rechtsberatung ungeeignet seien - aber es gibt neuerdings Bestrebungen zur weitgehenden Beseitigung dieses RBerG)
>Folgende juristische Sachverhalte sind aus Ihrer Geschichte zu prüfen (wenn Sie dies insgesamt so wollen?)
>Rücktrittsrecht vom Grundstücks-Kaufvertrag oder Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV), neu dazu § 280 (1) BGB - Wegerecht - Anfechtung eines Gutachtens
>Ich vermute mal, daß Sie nicht am Rücktritt vom Kaufvertrag interessiert sind, sondern Schadenersatz wollen.
Ja, ich will nur Schadensersatz. Allerdings wäre ein Rücktritt vom Kaufvertrag eh unmöglich, da es sich um eine Versteigerung handelte. Es gibt kein Kaufvertrag. Als Ersteigerer ist man noch nicht einmal Verfahrensbeteiligter (die haben paar Rechte). Man hat als Ersteigerer absolut KEINE Rechte. Man ist nur der Blödmann, der alles bezahlt. Und wenn der Vorbesitzer beim Auszug alle Türen zerkloppt, dann ist das einfach so. Man hat gegen den nichts in der Hand. Im Gegenzug für dieses Risiko gibt es mal mehr mal weniger Prozente Abschlag vom Verkehrswert.
> Schauen Sie sich dazu genau das Rechtsinstitut der pVV an, da haben Sie m.E. gute Karten, WENN Sie alles BEWEISEN können. Es genügt keinesfalls Recht zu haben, Sie müssen auch alles beweisen können, soweit SIE BEWEISPFLICHTIG sind. Ich kann von hier aus nicht erkennen, ob Sie auf Ihre Rechte aus der pVV bereits rechtswirksam verzichtet haben oder nicht.
>http://de.wikipedia.org/wiki/Positive_Vertragsverletzung
>Übrigens: Entgegen Ihrer Schilderung ist ein Gutachten kein Gesetz, sondern nur eines der fünf Beweismittel nach der ZPO.
Meinte ich auch damit. Die Rechtspflegerin meinte, daß dieses Gutachten unumstößlich sei.
>pVV liegt natürlich vor bei arglistiger Täuschung.
>Arglistige Täuschung - Inhalt:
>Arglistige Täuschung setzt wie der strafrechtliche Betrug voraus, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen in dem Getäuschten vorsätzlich einen Irrtum hervorruft oder einen bereits bestehenden Irrtum aufrechterhält. Nicht erforderlich ist, dass der Täuschende die Absicht oder den Vorsatz hat, sich zu bereichern oder das Vermögen des Getäuschten zu schädigen. Für eine arglistige Täuschung ist es schon ausreichend, wenn der Täuschende Behauptungen"ins Blaue hinein" aufstellt, ohne deren Wahrheitsgehalt überprüfen zu haben und die objektiv falsch sind.
>§ 263 Strafgesetzbuch
>Betrug
>(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>(2) Der Versuch ist strafbar.
>(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter > 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, > 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, > 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, > 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder > 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
>(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
>(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
>(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
>(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
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>Ein, einem Zivilprozeß vorausgehendes Strafverfahren könnte natürlich interessant sein, da in diesem Ihre Frau auch als Zeuge aussagen kann, was sie zivilrechtlich als Grundstückseigentümerin nicht kann. -
Das ist auf jeden Fall ein ganz extrem wichtiger Punkt, WER sich an die StA wendet. Denkbar wäre doch sicherlich auch, daß man einen Verwandten bittet, oder?? Dann wäre meine Frau Zeuge und ich auch.
> Aber wie gesagt: Seien Sie vorsichtig mit Ihren Formulierungewn bei der StA - lassen Sie nur PRÜFEN!
Dieser Hinweis war einfach genial! Das sind so die Spitzfindigkeiten, die man als Laie nicht wissen kann.
> - Fast jeder Zivilrichter schaut sich dann die Strafakten an und macht sich mindestens"seine Gedanken". - Bei lange dauernden Strafverfahren müssen Sie natürlich die zivilrechtlichen Verjährungsfristen beachten.
Ich tendiere auch schon dazu, noch die 3,5 Jahre zu warten, bis die Immokredite ausgelaufen sind und dann erst rechtliche Schritte zu unternehmen. Das Thema Verjährung ist da mit SIcherheit extrem wichtig.
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>BGB - Buch 1: Allgemeiner Teil
>Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte
>Titel 2: Willenserklärung
>§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
>(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
>(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
>Wegerecht:
>Wegerecht
>Das Wegerecht ist eine Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks. Der Eigentümer des begünstigten Grundstücks ist berechtigt, einen Weg über das belastete Grundstück zu nutzen. Das Wegerecht wird in Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuchs eingetragen und ist ein vererbbares und veräußerbares Recht.
>Interessantes Urteil zum Wegerecht:
>BGH
>Az.: V ZR 190/97
>Urteil vom 13. März 1998
>Vorinstanzen: OLG Hamburg - LG Hamburg >
>Leitsätze:
>ZPO §§ 511, 530 Abs. 1, 138 Abs. 1; BGB § 1004
>a) Verteidigt sich ein Berufungskläger gegen die auf Klage erfolgte Verurteilung, so kann er unter den Voraussetzungen des § 530 Abs. 1 ZPO auch die Anträge einer von ihm weiterverfolgten Widerklage ändern und durch neue ersetzen.
>b) Daß ein bestimmter Weg über ein Privatgrundstück ein seit unvordenklicher Zeit ausgewiesener und festgelegter öffentlicher Weg ist, kann der Behauptung einer Tatsache gleichstehen.
>c) Zugangsbehinderungen seines Grundstücks auf einem öffentlichen Weg kann der Grundstückseigentümer - auch hinsichtlich seiner Mitarbeiter und Besucher - aus eigenem Recht in entsprechender Anwendung von § 1004 BGB abwehren.
>-----------------------
>
>Augen auf beim Grundstückskauf
>Hier die Ratgeber-Recht-Broschüre"Augen auf beim Grundstückkauf" als pdf-Datei zum Download.
>"Augen auf beim Grundstückkauf"
>Ã-ffnen: linke Maustaste
>Download (675 Kb): rechte Maustaste
>(erfordert Acrobat Reader 3.0)
>Weitaus umfangreicher als diese Broschüre sind die Tipps ausgefallen, die in unserem ARD-Ratgeber-Recht-Buch zusammengefasst wurden.
>Titel: IMMOBILIENKAUF
>Band stn 129
>Autor: Udo Burgermeister
>Preis: 19,80 DM
>Bestellung NUR schriftlich oder per Fax:
>NOMOS Verlag
>Waldseestr. 3-5
>76530 Baden-Baden
>Fax (0 72 21) 21 04 26
>--------------------------------
>Bei allen, auch den nachfolgenden Urteilen müssen Sie immer beachten, welche Rechtsgrundsätze als Analogie zu Ihrem Fall verwertbar sind - also bei vergleichender Rechtsprechung - auch wenn die Sachverhalte anders sind - die RECHTSGRUNDSÄTZE herausarbeiten.
>-----
>Verschulden bei Vertragsschluss durch arglistige Täuschung
>KG Berlin, Urteil vom 29.06.1992 - Az: 12 U 3068/91
>· Eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten durch arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Verkäufer von Grundeigentum einem Kaufinteressenten, der erkennbar keinerlei spürbare Belastungen zu tragen bereit ist, eine Ankaufsberechnung vorlegt, die mit seinen tatsächlichen finanziellen und steuerlichen Verhältnissen überhaupt nichts zu tun hat, sondern von völlig anderen Voraussetzungen ausgeht.
>· Durch den Eintritt in die Vertragsverhandlungen entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den künftigen Vertragspartnern. Wer sich bei diesen Vertragsverhandlungen eines Gehilfen bedient, haftet für dessen Verschulden wie für eigenes und muss im Falle einer Täuschung seines Vertragspartners diese unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wie eine eigene gegen sich gelten lassen.
>-----------------------
>
>OLG Frankfurt a.M.
>2004-11-17
>1 U 142/01
>Einstellung in die Datenbank:
>Bearbeitet von: Bernhard Scholz
>Hausverkäufer muss für arglistig verschwiegene Mängel haften
>Grundsätzlich muss ein Hausverkäufer für die Beseitigung arglistig verschwiegener Mängel aufkommen.
>Im konkreten Fall verschwieg der Verkäufer des Hauses einen so genannten Hausbockschaden. Für die Beseitigung musste der Kläger nach seinen Angaben rund 29.000 Euro bezahlen. Dieser Berechnung lag das Angebot einer Fachfirma zu Grunde. Das Gericht jedoch rechnete nach und stellte dabei fest, dass der Hauskäufer nur knapp 17.000 Euro als Schadensersatz verlangen könne. Auch bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels muss der Verkäufer nur für den Aufwand aufkommen, den der Käufer zur Mängelbeseitigung «vernünftigerweise» treiben dürfe. Es müsse dabei nicht das billigste Angebot ausgewählt werden, dürfe aber auch keine überteuerten Preise akzeptieren.
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>LG Bonn
>2003-10-30
>10 O 27/03
>Rechtsbereich/Normen: §§ 280, 281, 437 BGB
>Einstellung in die Datenbank: 2004-02-18
>Bearbeitet von: Katharina Irmen
>Quelle: NJW 2004, S. 74
>Arglistige Täuschung bei Verdacht eines Mangels
>Ein Verkäufer, der den Verdacht hat, dass die Kaufsache einen schweren Mangel aufweist, muss den Käufer darüber aufklären. Ansonsten handelt er arglistig und muss dem Käufer Schadensersatz zahlen.
>Ein Verkäufer hatte ein Haus verkauft, das im Keller so starke Feuchtigkeit zeigte, dass von einer schadhaften Feuchtigkeitsisolierung im Keller auszugehen war. Zudem hatte der Verkäufer noch den Estrich und die Wände geöffnet, so dass er von diesem Mangel wusste. Daher musste er wegen Arglist an den Käufer Schadensersatz zahlen.
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>OLG Saarbrücken
>2002-08-28
>1 U 208/02-47
>Rechtsbereich/Normen: § 463, 476 BGB a.F.
>Einstellung in die Datenbank: 2002-11-11
>Bearbeitet von: Martina Seipelt
>Quelle: dpa
>Nachweispflicht bei"arglistigem Verschweigen"
>Käufer, die gegen einen Verkäufer mit dem Argument vorgehen, er habe ihr einen Mangel"arglistig verschwiegen", müssen dies auch nachweisen.
>Denn nach Auffassung der Richter des Saarbrückener Oberlandesgerichts, ist es keineswegs Sache des Verkäufers seine"Unschuld" zu beweisen. Dies führte im zu entscheidenden Fall - bezüglich der Mangelhaftigkeit eines Wohnhauses - im Ergebnis zur Klageabweisung. In dem Kaufvertrag waren sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, so dass der Kläger nur bei einer Arglist des Verkäufers einen Anspruch auf Schadensersatz gehabt hätte. Genau dies jedoch konnte der Kläger nicht belegen.
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>OLG Koblenz
>5 U 1566/00
>Rechtsbereich/Normen: ---
>Einstellung in die Datenbank: 2002-12-16
>Bearbeitet von: Martina Seipelt
>Quelle: dpa
>Lüge beim Hauskauf: Kaufvertrag nichtig
>Wer ein Haus kauft, kann die Gültigkeit des Kaufvertrages unter Umständen nachträglich beseitigen. Zum Beispiel dann, wenn im Objekt vorhandenen Nachtspeicheröfen asbesthaltig sind, obwohl der Verkäufer dies auf Nachfrage vor Vertragsabschluß ausdrücklich verneint hat.
>Der Umstand, dass durch notariellen Kaufvertrag sämtliche Gewährleistungsansprüche ausdrücklich ausgeschlossen wurden, ist für eine solche Bewertung unbeachtlich - so zumindest die Auffassung der Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts.
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Das trifft hier aber weniger zu. Das mit dem verschwiegenen Rechtsmangel will ich gar nicht mal an den Pranger stellen. Da ist mir auch das Prozeßrisiko zu groß, denn im Gutachten steht ja drin, daß man über ein Fremdgrundstück fahren muß. Außerdem haben wir uns mit Nachbarn 2 gütlich geeinigt und er hat von uns dafür ein Wegerecht über eine Wiese von uns bekommen.
Es geht mir darum, daß wir getäuscht wurden, in dem die Bank uns nicht vom Versteigerungstermin erzählt hat und dafür 2 Tage später mit einem Ausbietungsgarantievertrag gekommen ist! Ich hab gestern mit dem Vater der unterlegenen Bieter gesprochen. Im Jan.-Termin waren die Höchstbieter und die SPK hat beantragt, den Zuschlag erst in 14 Tagen zu erteilen. Begründung: Die SPK hat einen weiteren Bietinteressenten, der aber zu dem Jan.-Termin nicht erscheinen konnte. Klar, das waren wir!! Sicher wird die SPK behaupten, es war ein anderer Interessent gemeint und der ist 1 Tag später doch abgesprungen und dann hat sich plötzlich jemand an uns"erinnert". Ist dann nur die Frage, wem ein Richter mehr glaubt. Da die Banken ja auch Strohmänner einsetzen, läßt sich etwas doch sicherlich immer nachträglich türken.
>Das waren jetzt nur ein paar kleine Hinweise. Jedenfalls wünsche ich Ihnen viel Glück bei Ihren Maßnahmen.
Besten Dank,
Jörg
>Gruß
>thoughtful
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tom.too
28.12.2005, 13:22
@ steve
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Re: Die konkrete Story |
-->>Hallo
>Als erstes Mal solltest Du ganz genau prüfen, ob bei der Sache nicht eine Falschberatung der SPK vorliegt. Ich vermisse in deiner Finanzierung,den günstigen(staatlichen) Anteil der KfW. Dieser beträgt max 30% der Finanzierungssumme. Die SPK ist verpflichtet, diesen Kredit für Deine Finanzierung anzubieten.
>Sollten Sie dies nicht getan haben, kannst Du Sie wegen Falschberatung verklagen.
>Dann kannst Du dich, nach einer neuen Finanzierung umschauen.
>Prüf das mal.
>gruß
>steve
Für die Firmenkredite oder für die Immobilie? Bei den Firmenkrediten sind ERP und EKH ja günstige staatliche Darlehen. Damals 1998 als ich als Selbständiger anfing, gab's nur das. Ach jetzt sehe ich das, es gibt noch"Bauen, Wohnen, Energie sparen" (http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/index.jsp). Natürlich hat mich niemand auf die staatlichen Kredite hingewiesen. Allerdings auch nicht die MLP und auch nicht der freie Hypo-Makler, bei denen wir noch nach Finanzierungsangeboten gefragt haben. Ich wende mich mal an das Infocenter der KfW.
Besten Dank für den Hinweis,
Jörg
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tom.too
28.12.2005, 13:51
@ Virgo
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Re: nur kurz |
-->>Hallo tom.too,
>Glücklich ist,
>wer vergisst,
>was nicht mehr zu ändern ist.
>Deine Geschichte ist sicherlich sehr hart; aber auch ich und viele andere sind so etwas aufgesessen. Wenn ich all das Geld noch hätte, was mir nach meinem gefühl durch Ungeerechtigkeiten durch die Lappen gegangen ist, dann hätte ich jetzt eine gute mio. mehr aufm Konto.
>Aber es ist eine tolle Gabe, dies einfach anzunehmen, was ist. Ausserdem warst Du ja selber auch dabei; und gerade auch als Selbständiger hab ich die Meinung, dass alles was um mich herum passiert eine Resonanz meines Verhaltens ist. Wenn ein Mitarbeiter nicht das so ausführt, wie ich es gern hätte; ein Kunde nicht wie gewünscht den Weg geht; dann frage ich zunächst einmal nach der Führung > meinem Verhalten.
>Ausserdem habe ich mit Rechtstreitigkeiten durchgehend Schwierigkeiten. Auch dort muss man Schwein sein, um zu gewinnen; gerade in brenzligen Fällen.
>Du musst Dir auch darüber bewusst sein, dass eine Klage Dir sehr viel Kraft und Aufregung bringen wird; evtl. sogar Unwirren in Bereichen, die Dir sehr nahe sind. In jedem Fall ist zu überlegen, ob Du diese Kraft nicht lieber in Bereiche investierst, die Dir gut tun, wo Du gut bist > und demnach auch Positive Resultate und Energien erzielst.
>Zusätzlich ; und das klingt jetzt vielleicht ein wenig weit hergeholt; würde ich auch an Deiner Stelle einfach mal nachfragen, wie Deine Karten liegen, bzw. Sterne stehen. Sylvie Kollin oder Sabine Tomke zB
>Letzendlich nocheinmal:
>Glücklich ist,
>wer vergisst,
>was nicht mehr zu ändern ist.
>
>Das ist meine Meinung und mein Handeln.
>Dirk
>(der auch gerade spürt, dass Banken bei Immoumfinanzierungen eigentlich nichts mit Selbständigen zu tun haben wollen, egal wie gut die Zahlen sind)
Hi Dirk,
die Einstellung paßt nicht zu meinem Sachverhalt. Ich hab auch schon einstecken müssen, wo man sage mußte,"blöd, hätte ich besser aufpassen müssen". Das ist vorbei und dem braucht man nicht hinterher zu rennen und wirklich unnötig seine Energie damit vergeuden. In unserem Fall wurde uns einfach der Ausbietungsgarantievertrag aufs Auge gedrückt, um mehr Geld aus uns heraus zu holen. Und das denke ich, daß das bei unserer Rechtslage ein Betrug sein müßte, weil wir durch den Vertrag keinen einzigen Vorteil hatten. Die einzige Lösung wäre gewesen, wir hätten den Vertrag nicht gemacht. Gut, dann wäre nie ein Problem entstanden. Wir wollten ja schon das Haus haben, aber die SPK hat uns einfach nicht fair informiert und wollte mehr Geld aus uns heraus pressen. Und das ist der Punkt.
Ich kann es auch nicht nachvollziehen, daß man vor einer Bank kuschen muß! Sicher, wenn die Chance zu gewinnen bei nur 20% steht, riskiere ich kein Prozeß (egal ob gegen Bank oder Nichtbank). Bei Banken muß man immer besonders vorsichtig sein und alles 3fach abchecken. Leider treffen unglücklicherweise bei einer Bank Intelligenz und ein gewisses Maß an krimineller Energie zusammen. In der Regel wissen die Bänker schon ganz genau, wo die Grenze des Legalen ist. Die wird zwar oft überschritten, weil man bestimmt hofft, daß niemand ein falsches Verhalten nachweisen kann oder überhaupt auf die Idee kommt, daß ihm Unrecht zugefügt wurde. Wenn doch jemand aufmuckt, dann versuchen die sich mit brutaler Gewalt (Kredite kündigen, Privatkonten oder Konten der Kinder einziehen, etc.) aus der Affäre zu ziehen. Und am Ende rechnet sich das für die Banken! Alle schimpfen auf die Banken und wenn man selber in der Situation ist, daß einem Unrecht geschah, soll man den Schwanz einziehen?? Nein! Unfaire Geschäftspraktiken rechnen sich immer weniger für die Banken, je mehr sich dagegen erfolgreich zur Wehr setzen. Selbst wenn ich weder finanziellen Vor- noch Nachteil hätte, würde ich vom StA prüfen lassen, ob es sich um einen Betrug handelt.
Viele Grüße,
Jörg
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