Doomsday
19.04.2006, 14:41 |
Positive Rentenrendite bis 2070??? Schwer zu glauben. Thread gesperrt |
-->
Laut"Bild" wissen wir ja jetzt, daß Rentenlüge nicht strafbar ist für Politiker und das bereits in einigen Jahren eine Negativverzinsung droht, hier liest sich das wieder ganz anders.
Bin mal gespannt, auch wenn ich glaube, daß ich 2070 wohl nicht mehr im Rennen sein werde.
Grüße
<ul> ~ Faz</ul>
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igelei
19.04.2006, 16:40
@ Doomsday
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zumal das ne reine Renditebetrachtung ist, was gesetzlich ausgezahlt werden mkT |
-->...soll bzw. bislang ausgezahlt wurde. Das Ganze lässt außen vor, dass mal nix mehr zum auszahlen da sein wird. Also wieder nur ein bissel Manipulation zur Sedierung der Massen.
MfG
igelei
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dottore
19.04.2006, 17:42
@ igelei
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Re: Der Kern der Causa |
-->Hi igelei,
die Sache stellt sich so dar:
1980 hatte das BVerfG dieses festgestellt:
"Rentenansprüche und -anwartschaften tragen als vermögenswerte Güter die wesentlichen Merkmale verfassungsrechtlich geschützten Eigentums." Hinweis auf Art 14 GG also.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte dagegen geschrieben (76 Js 363/06):
"Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte... keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beträge, sondern vielmehr nur eine Anwartschaft oder Chance [sic!] auf eine künftige Rentenzahlung."
Damit ergibt sich der zunächst interessante Sachverhalt, dass eine Chance dem Eigentum gleichgestellt ist.
Dabei ist auch zu beachten, dass Eigentum (oder etwas, das dessen Merkmale trägt) stets etwas Konkretes darstellt: niemand kann Eigentum an etwas haben, das seinerseits nicht definiert ist ("Ihnen gehört ein Haus, aber es lässt sich nicht feststellen, welches Haus das ist").
Auch ist zu beachten, dass Eigentum zwar enteignet werden kann. Dies aber nur gegen Entschädigung (siehe nochmals 14 GG).
Werden also Rentenansprüche oder -anwartschaften, die entsprechend klassischer versicherungsmathematischer Grundrechenarten festgelegt (oder auch - wie jetzt laufend geschehend - mitgeteilt werden) gemindert, ist dafür eine in Höhe der Minderung zu errechnende Entschädigung zu leisten.
Dies umso mehr als die Staatsanwaltschaft auf die"solidarische Ausrichtung des Rentensystems" abhebt. Dass nicht geleistete Entschädigungen der gesamthaft solidarischen GG-Definition des Eigentums widersprechen ("Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen"), liegt auf der Hand.
Die Skurrilität ist vollendet, wenn man sich den nächsten Absatz des 14 GG anschaut:"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig." Die Enteignung der Rentner (heutiger oder künftiger) ist also zum Wohle der Allgemeinheit zulässig, weil sie sich ("Solidargemeinschaft") automatisch aus dem Wohl der Allgemeinheit ergibt.
Und da sie entschädigungslos geschieht, ist der Wegfall der Entschädigung selbstverständlich in Ordnung, da dieser Wegfall - na? -"zum Wohle der Allgemeinheit" geschieht.
Alles klar?
Die Staatsanwaltschaft hat sich noch ein weiteres tolles Stück erlaubt:
Sie verneint eine staatliche Betrugsabsicht, da es "an der ebenfalls zum Tatbestand des Betruges erforderlichen Vermögensverfügung der Geschädigten" fehle. "Unter einer solchen ist nämlich jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verstehen, das sich unnmittelbar vermögensmindernd auswirkt."
Begründung: Der betroffene Personenkreis [30 Mio Pflichtversicherte) "konnte gar nicht freiwillig verfügen, sondern war gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zu entrichten."
Damit ist ein gänzlich neuer juristischer Tatbestand geschaffen: Nämlich der Selbstbetrug. Es sind doch nicht die Geschädigten (!), die über ihr Vermögen (= Rentenansprüche bzw. -anwartschaften) verfügen, sondern jene, die über das Vermögen anderer verfügen.
263 StGB sagt dazu (in Klammern der tatsächliche Betreff):
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten [Politiker plus Klientel] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen [Rentner in actu oder in spe] dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ["Die Renten sind sicher"], wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Gruß (sprachlos, daher stumm)!
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Fremdwort
19.04.2006, 17:49
@ dottore
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Re: Der Kern der Causa |
-->Hi,
>263 StGB sagt dazu (in Klammern der tatsächliche Betreff):
>"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten [Politiker plus Klientel] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen [Rentner in actu oder in spe] dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ["Die Renten sind sicher"], wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
>Gruß (sprachlos, daher stumm)!
bin auch sprachlos. Dann müssten wir ja weltweit alle einsperren, die meine Weltrevolution nicht mitmachen:o). Denn basierend darauf - das weisst du mindestens genau so gut wie ich - ist jeder gezwungen, irgendwo jemand anders zu bescheissen. res. sich dessen Eigentum einzuverleiben.
Und wie soll beim Einsperren vorgeganen werden? Staatsanwälte zuerst?:o) Es hätte irgendwo Sinn....
Gruß
<ul> ~ Weltrevolution</ul>
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LenzHannover
19.04.2006, 19:18
@ dottore
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Der Staatsanwalt wollte diesen Mist nur vom Tisch haben, |
-->so ein Verfahren bringt nix, deshalb ist abschmettern optimal.
Haben die Rechtsverdreher doch auch bei dem hannoverschen Finanzrichter gemacht, der den gleichen Freibetrag wie die Abgeordneten haben wollte.
Richter anderer Job als Abgeordneten, abgelehnt.
Die Dorfpresse dazu:
18-3-2006 Pauschale für Abgeordnete rechtmäßig
Arbeitnehmer haben keinen vergleichbaren Anspruch auf pauschale Steuerfreistellung ihres Einkommens wie Bundestagsabgeordnete, deren Gesamtbezüge zu rund einem Drittel aus einer steuerfreien Kostenpauschale bestehen. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem am soeben veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 10 K 2114/04 E).
Hintergrund des Verfahrens ist die Tatsache, dass Arbeitnehmer beruflich veranlasste Aufwendungen ohne Nachweis nur pauschal mit 920 Euro absetzen können. Bundestagsabgeordnete hingegen erhalten eine steuerfreie Kostenpauschale von 42 612 Euro, die sich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Der Kläger fordert daher den Kostennachweis auch bei Abgeordneten oder alternativ eine vergleichbare Pauschale für alle Steuerzahler in Höhe von 30 Prozent der Einnahmen.
Die Münsteraner Richter sehen in der unterschiedlichen Behandlung keine gleichheitswidrige Belastung. Der Kläger - ein Beamter - gehöre keiner Gruppe von Steuerpflichtigen an, denen als Folge ihrer Tätigkeit in vergleichbarer Weise wie Abgeordneten häufig Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Verpflegung sowie erhebliche Fahrtkosten entstünden.
Steuerzahler sollten in Hinsicht auf das Urteil drei wichtige Aspekte beachten, auf die die Kanzlei Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hinweist:
l Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof wurde hiergegen Revision (Az.: VI R 13/06) eingelegt.
l Die Finanzverwaltung erlässt Steuerbescheide zu diesem strittigen Sachverhalt nur vorläufig. Dies wird ungeachtet der Münsteraner Entscheidung auch so bleiben. Damit bleiben Bescheide mit einem solchen Vermerk weiterhin offen.
l Profitieren von einem günstigen Urteil der Revisionsinstanz würden nicht nur Arbeitnehmer, sondern vor allem Selbstständige. Denn Unternehmer und Freiberufler können ihre Betriebsausgaben im Gegensatz zu Angestellten nur mittels Nachweis und ohne Pauschale geltend machen.
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Doomsday
19.04.2006, 20:21
@ Fremdwort
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Re: Der Kern der Causa |
-->>bin auch sprachlos. Dann müssten wir ja weltweit alle einsperren, die meine Weltrevolution nicht mitmachen:o). Denn basierend darauf - das weisst du mindestens genau so gut wie ich - ist jeder gezwungen, irgendwo jemand anders zu bescheissen. res. sich dessen Eigentum einzuverleiben.
>Und wie soll beim Einsperren vorgeganen werden? Staatsanwälte zuerst?:o) Es hätte irgendwo Sinn....
>Gruß
Genau, bis es soweit ist erst mal Kohle für lau und keinen offenen Strafvollzug mehr.
Grüße
<ul> ~ Spiegel</ul>
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Tassie Devil
20.04.2006, 03:27
@ dottore
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Re: Der K2-Gipfel der Korruption |
-->>Hi igelei,
Hi dottore,
>die Sache stellt sich so dar:
>1980 hatte das BVerfG dieses festgestellt:
>"Rentenansprüche und -anwartschaften tragen als vermögenswerte Güter die wesentlichen Merkmale verfassungsrechtlich geschützten Eigentums." Hinweis auf Art 14 GG also.
Diesen Spruch aus KA kenne ich seit damals, er sagt lediglich aus, dass Ansprueche oder Anwartschaften auf Rente Eigentumscharakter habe, nicht mehr und nicht weniger.
>Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte dagegen geschrieben (76 Js 363/06):
>"Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte... keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beträge,
Das ist korrekt. Das Az ist mir unbekannt, es scheint jedoch bereits aelteren Datums zu sein.
...sondern vielmehr nur eine Anwartschaft oder Chance [sic!] auf eine künftige Rentenzahlung."
Einen vermoegenswerten Anspruch oder eine vermoegenswerte Anwartschaft auf Rente, die sich bekanntlich auf Zwangsentrichtungen begruendet, einer Chance auf Rentenzahlung gleichzusetzen, das kann nur einem ggf. mehreren schwer krankheitsbefallenen Staatsmafiagehirnen entspringen.
>Damit ergibt sich der zunächst interessante Sachverhalt, dass eine Chance dem Eigentum gleichgestellt ist.
Ich sehe keine Gleichstellung sondern eine Chance auf Eigentum, dieses ist etwas ganz anderes als ein Anspruch oder eine Anwartschaft auf Eigentum.
>Dabei ist auch zu beachten, dass Eigentum (oder etwas, das dessen Merkmale trägt) stets etwas Konkretes darstellt: niemand kann Eigentum an etwas haben, das seinerseits nicht definiert ist ("Ihnen gehört ein Haus, aber es lässt sich nicht feststellen, welches Haus das ist").
Ja.
>Auch ist zu beachten, dass Eigentum zwar enteignet werden kann. Dies aber nur gegen Entschädigung (siehe nochmals 14 GG).
Ja.
>Werden also Rentenansprüche oder -anwartschaften, die entsprechend klassischer versicherungsmathematischer Grundrechenarten festgelegt (oder auch - wie jetzt laufend geschehend - mitgeteilt werden) gemindert, ist dafür eine in Höhe der Minderung zu errechnende Entschädigung zu leisten.
Ja.
>Dies umso mehr als die Staatsanwaltschaft auf die"solidarische Ausrichtung des Rentensystems" abhebt.
Ja, Solidaritaetsabgaben sind in der BRDDR ja keinesfalls unbekannte Groessen.
>Dass nicht geleistete Entschädigungen der gesamthaft solidarischen GG-Definition des Eigentums widersprechen ("Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen"), liegt auf der Hand.
Ja, im uebrigen wuerde auch gegen den Gleichheitsgrundsatz mit guter Chance auf eine Normenkontrollklage verstossen, weil einerseits abgeforderte Solidaritaetszuschlagsabgaben zu Gunsten der seit rund 1,5 Dekaden eingegliederten"neuen" Bundeslaender fliessen, denen andererseits entschaedigungslose Enteignungen der Rentnersolidargemeinschaft entgegen stehen wuerden, wo bliebe denn da die Solidaritaet?
>Die Skurrilität ist vollendet, wenn man sich den nächsten Absatz des 14 GG anschaut:"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig." Die Enteignung der Rentner (heutiger oder künftiger) ist also zum Wohle der Allgemeinheit zulässig, weil sie sich ("Solidargemeinschaft") automatisch aus dem Wohl der Allgemeinheit ergibt.
Hinter der"Allgemeinheit" verbirgt sich der Staat, wie ich erst neulich in einem Beitrag schrieb.
>Und da sie entschädigungslos geschieht, ist der Wegfall der Entschädigung selbstverständlich in Ordnung, da dieser Wegfall - na? -"zum Wohle der Allgemeinheit" geschieht.
>Alles klar?
Ja, so haetten's die Herrschaften von der BRDDR-Staatsmafia gerne.
>Die Staatsanwaltschaft hat sich noch ein weiteres tolles Stück erlaubt:
>Sie verneint eine staatliche Betrugsabsicht, da es "an der ebenfalls zum Tatbestand des Betruges erforderlichen Vermögensverfügung der Geschädigten" fehle. "Unter einer solchen ist nämlich jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verstehen, das sich unnmittelbar vermögensmindernd auswirkt."
>Begründung: Der betroffene Personenkreis [30 Mio Pflichtversicherte) "konnte gar nicht freiwillig verfügen, sondern war gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zu entrichten."
Dieses tolle Stueck ist der eigentliche Gipfel der staatsmafiosen Korruption, denn es erlaubt uneingeschraenkten Zugriff auf Vermoegen zu schaedigender Personen, soweit diese aus welchen Gruenden auch immer ihr freiwilliges Verfuegungsrecht nicht auszuueben vermoegen, ohne dass dabei die Straftat des Betruges vorliegt.
Wenn also z.B. Banker alle mafiastaatlicherseits gesperrten Bankkonten voll abraeumen, weil der betroffene Personenkreis deshalb nicht freiwillig darueber zu verfuegen vermag, weil mafiastaatlicherseits blockiert, dann schlaegt eine Verurteilung wegen Betruges fehl, weil es an den Merkmalen dieser Straftat mangelt.
>Damit ist ein gänzlich neuer juristischer Tatbestand geschaffen: Nämlich der Selbstbetrug. Es sind doch nicht die Geschädigten (!), die über ihr Vermögen (= Rentenansprüche bzw. -anwartschaften) verfügen, sondern jene, die über das Vermögen anderer verfügen.
Ja.
>263 StGB sagt dazu (in Klammern der tatsächliche Betreff):
>"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten [Politiker plus Klientel] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen [Rentner in actu oder in spe] dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ["Die Renten sind sicher"],...
"Die Rente ist eine Lebensleistung." (H. Kohl)
>...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ach, dottore, so wie zwar die Planung, nicht jedoch die Teilnahme an einem Angriffskrieg strafbewehrt ist, so ist auch der 263 StGB als Zuechtigungsmassnahme gegen die Staatsmafia eine stumpfe Waffe: rechtswidrige Vermoegensverschiebungen passieren in diesen hochkriminellen Bandenvereinigungskreisen immer wieder mal ganz versehentlich, ggf. allerhoechstens aufgrund geringfuegigster Unachtsamkeiten. Solange keine Absicht! nachweisbar ist (die BRDDR-Richter, die Bluem, Kohl und viele andere verurteilen muessten, sie werden nie geboren werden) bleiben alle Verbrechen und Straftaten ungesuehnt.
>Gruß (sprachlos, daher stumm)!
Ebenfalls Gruss ( [img][/img] )
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