Emerald
08.06.2006, 22:14 |
OT: Falls jemand fragen sollte, dann hier ausführlich: Thread gesperrt |
-->Kanton Zug bleibt Steuerparadies
08.06.2006 16:19
Die Kantone Obwalden und Uri bleiben die Schweizer Steuerhöllen, während die Kantone Zug und Schwyz weiterhin die Steuerparadiese schlechthin sind.
In der Steuerhitparade am weitesten nach oben kletterte der Kanton Thurgau. Er rückte um 6 Plätze auf den 5. Rang vor. Dies zeigt der von der Eidg. Steuerverwaltung am Donnerstag veröffentliche Gesamtindex der Steuerbelastung für das Jahr 2005. Der Kanton Luzern stieg um fünf Plätze auf den 15. Rang auf, der Kanton Jura um vier auf den 20. Rang. Der Kanton Solothurn (neu: 12.) verbesserte sich um einen Platz.
Breit abgestützter Gesamtindex
Je zwei Plätze verloren die Kantone Appenzell-Ausserrhoden (neu: 18. Rang), Glarus (21.) und Neuenburg (23.). Einen Platz büssten die Kantone Aargau (neu: 6. Rang), Zürich (7.) und Bern (16.) ein. Tiefere Tarife und höhere Abzüge für natürliche Personen nennt die Eidg. Steuerverwaltung als Gründe für den Aufstieg in der Steuerhitparade. Die Rangliste der Steuerbelastung verbindet die Einkommens-, Vermögens-, Reingewinn- und Kapitalbelastung sowie die Motorfahrzeugsteuern zu einem Gesamtindex.
OW: Steuerreduktion noch nicht berücksichtigt
Die gleichen Positionen wie im Vorjahr hielten neun Kantone. Dies sind die Kantone Zug (1. Rang), Schwyz (2.), Tessin (3.), Nidwalden (4.), Basel-Stadt (14.), Schaffhausen (17.), Freiburg (22.), Uri (25.) und Obwalden (26.). In den Steuerhöllen Uri und Obwalden stieg die Gesamtbelastung weiter leicht an. Damit öffnete sich die Schere zwischen den Kantonen weiter, obwohl die Belastungen in den steuergünstigen Kantonen Zug und Nidwalden erhöht wurden. Der Souverän des Kanton Obwalden beschloss allerdings Steuerreduktionen, die sich erst im Jahr 2006 auswirken.
Verschärfter Wettbewerb
Der Steuerwettbewerb unter den Kantonen führte im letzten Jahr dazu, dass mehrere Kantone trotz einer Reduktion der Gesamtsteuerbelastung ihre Position nicht verbessern konnten oder sogar zurückfielen. So verringerte der Kanton Basel-Landschaft zwar seine Gesamtbelastung, trotzdem fiel er um eine Position auf den 8. Rang zurück. Dies gilt auch für den Kanton Genf (9.). Der Kanton Basel-Stadt blieb trotz gesenkter Steuerbelastung auf dem 14. Rang.
Unterschiede bei Einkommenssteuern...
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen gemäss Angaben der Eidg. Steuerverwaltung bei den Einkommenssteuern. Die Steuerbelastung eines erwerbstätigen Verheirateten mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 100´000 Franken variiert zwischen 3,54 Prozent (Zug) und 11,78 Prozent (Neuenburg).
...und Steuerprogression
Bei einem erwerbstätigen Ledigen mit einem Bruttoeinkommen von 50´000 Franken reicht die Spannbreite von 5,17 Prozent (Zug) bis 12,85 Prozent (Neuenburg). Grosse Differenzen bestehen zudem bei der Steuerprogression: Der Unterschied für verheiratete Rentner liegt zwischen 2,16 Prozent (Schwyz) und 10,53 Prozent (Genf). -- awp/scc/pds
aus der Zeitschrift C@SH von heute.
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LenzHannover
08.06.2006, 23:35
@ Emerald
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Kommen da nicht noch Gemeinde- und Bundessteuern drauf? |
-->und dann kennt die Schweiz ja noch Vermögenssteuer und die Versteuerung der"fiktiven" Miete im Eigenheim.
Was sind den für 100.000 CHF / ca. 60.000 Euro tatsächlich fällig?
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BillyGoatGruff
09.06.2006, 08:16
@ LenzHannover
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Re: Kommen da nicht noch Gemeinde- und Bundessteuern drauf? |
-->>und dann kennt die Schweiz ja noch Vermögenssteuer und die Versteuerung der"fiktiven" Miete im Eigenheim.
>Was sind den für 100.000 CHF / ca. 60.000 Euro tatsächlich fällig?
Hallo Lenz,
Richtig, Gemeinde- und Bundessteuern kommen noch dazu. Es gäbe noch in jedem Kanton eine interkantonale Hitliste der Gemeinden.
Die fiktive Miete des Eigenheims wird nach wie vor als fiktives Einkommen aufgerechnet.
Was da tatsächlich fällig wird?? Ist von Kanton zu Kanton und Gemeinde zu Gemeinde verschieden.....sicher die Hälfte, mit den von Arbeitenden zusätzlich zu bezahlenden Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV...)
Dann kommt es noch drauf an, ob der Steuersekretär jung oder älter ist, ob man ihn kennt, oder ob ein junger Pisa-Schnaufer Karrierepunkte scheffeln will (ein solcher letzterer will mich gegenwärtig auf hahnebücherne Weise um ca. 30,000.- SFr. prellen;(( )
Gruss,
BGG
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fridolin
09.06.2006, 08:45
@ BillyGoatGruff
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Fiktiver Wohnwert |
-->Hinsichtlich der fiktiven Miete des eigenen Hauses wäre dies im wesentlichen die Situation, die ganz früher auch in Deutschland herrschte, wo der Wohnwert der selbst bewohnten Wohnung als Einkommen berücksichtigt wurde.
Das müßte aber umgekehrt auch heißen: wenn der Wohnwert der selbstgenutzten Wohnung einkommensteuerpflichtig ist, müßten auch Aufwendungen für diese Wohnung steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sein (also Kreditzinsen, Renovierungskosten und dergleichen). Eventuell ergibt sich auf diese Weise sogar ein steuerwirksamer Verlust.
Ist das in der Schweiz auch so?
Nebenbei: früher gab es diese Versteuerung des fiktiven Wohnwertes der eigenen Wohnung auch in Deutschland. Abgeschafft wurde dies meiner Erinnerung nach aus ganz praktischen Überlegungen, daß nämlich viele Leute wegen der steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten der entsprechenden Aufwendungen einen"Verlust" aus Vermietung und Verpachtung (sprich: Nutzung des eigenen Heimes) hatten.
Gruß
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BillyGoatGruff
09.06.2006, 09:47
@ fridolin
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es ist in CH noch so, wie du scheibst |
-->Die Aufwendungen konnten früher fast unbegrenzt, heute in nur noch in begrenztem Masse vom steuerbaren Einkomen abgezogen werden.
Man möchte schon lange in CH einen 'Systemwechsel' einführen, was gegenwärtig aber so viele Leute in Schwierigkeiten brächte (weil sie zu teure Immobilien bewohnen, deren Hypo-Zinsen steuerlich abgezogen werden können), dass es (noch) nicht durchsetzbar ist, weil ja alle Parlamentarier und Behördenmitglieder selber auch steuerpflichtig sind...
Auch die vereinigte Linke wettert natürlich gegen den Sysemwechsel.
Gruss,
BGG
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