-->hallo,
noch gar nicht an der grossen Glocke hängend, kommt am 1.7.2006 eine wahrscheinlich e r h e b l i c h e Mehbelastung auf alle Kranke, versichert in gesetzlichen Krankenkassen zu. Der Aufschrei wird dann um so lauter sein.
Doc Morris bereitet seine Patienten/Kunden schon mal schonend drauf vor.
Der Hammer ist, dass 12 Tage vor Eintreten dieser neuen Belastungswelle durch die kalte Küche noch keine Sau im Gesundhitsministerium die Katze so richtig aus dem Sack gelassen hat.
Gruß.
T.Mai
Rundschreiben
Neue gesetzliche Festbeiträge ab 1.7.2006 -
mehr Eigenbeteiligung bei vielen Medikamenten
zum 1.7.2006 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, welche die Erstattung Ihrer Medikamente durch die gesetzliche Krankenkasse betrifft.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten für viele Medikamente dann nur noch einen festgelegten Höchstbetrag - den sogenannten Festbetrag. Die Differenz zwischen diesem Festbetrag und dem tatsächlichem Medikamentenpreis ist die Festbetragsdifferenz, die vom Patienten - also von Ihnen selbst - zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung zu entrichten ist. Die Festbetragsdifferenz ist je nach Medikament verschieden und betrifft alle gesetzlich Versicherten - selbst bei Zuzahlungsbefreiung.
Im Rahmen der gesetzlichen Änderung werden zum 1.7. die erstatteten Festbeträge für voraussichtlich mehr als 10.000 Medikamente gesenkt. Welche diese im Einzelten sind, steht im Moment (!!!!) leider noch nicht fest, (!!!!) jedoch könnten auch Ihre Medikamente betroffen sein. Für Sie bedeutet dies eine mögliche erheblich höhere Eigenbeteiligung ab 1.7.2006
Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Beträge ist noch nicht bekannt. Sie hängt letztendlich davon ab, inwieweit die Medikamentenhersteller die ab dem 1.7.2006 zu zahlenden Festbetragsdifferenzen durch mögliche Preissenkungen mindern.
Alle Apotheken sind verpflichtet, die Festbetragsdifferenz beim Patienten einzufordern und an die Krankenkasse weiterzuleiten. Sprechen Sie deshalb bitte mit Ihrem Arzt. Er informiert Sie über eine eventuell eintretende Eigenbeteiligung an den Kosten für Ihr Medikament..Oder er nennt Ihnen ein Ersatzpräparat, bei dem keine oder eine geringere Festbetragsdifferenz anfällt, falls dessen Verschreibung aus therapeutischer Sicht geboten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Schlappsack
Kundenbetreuung
DocMorris
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