MI
05.07.2006, 11:11 |
Brauche juristischen Rat wegen ebay Thread gesperrt |
-->Hallo Forum,
heute morgen hat mir ein ebay-Mitglied mit einem Abmahnbescheid gedroht. Hintergrund ist, daß ich bei ebay viel Lego kaufe, für mich, für die Kinder, und ich verkaufe es dort auch wieder. Das ist mittlerweile eine Art Hobby geworden. Dabei versuche ich gleichzeitig auch, finanziell gut wegzukommen. Das heißt, ich verkaufe Sachen auch schon mal wieder schnell weiter, die ich zuvor günstig ersteigern konnte. Alles in allem ist das aber wahrlich kein großes Geld.
Das ganze wird nun ausgelegt als Einkauf-Wiederverkauf, und als Privathändler dürfe ich das nicht ohne den ganzen Anmeldekrams, Steuer etc.pp. Was wohl in gewisser Hinsicht stimmt. Ich habe das so nie betrachtet.
Aber es gibt viele Fälle, wo man bei ebay was ersteigert, und dann möchte man es wieder loswerden. Darf man dann nichts mehr verkaufen, nur weil es ein Weiterverkaufen ist? Wo ist da die Grenze? Muß ich eine bestimmte Zeit warten? Darf der Artikel nicht identisch sein?
Mir wurde gesagt, in ein-zwei Tagen würde man nochmal bei meinen Auktionen vorbeisehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten (die üblichen 5000€ Abmahngebühren usw.) Das ist zuviel, als daß ich da groß herumexperimentieren kann. Sollte ich sicherheitshalber alles, was nicht niet-und nagelfest ist, wieder rausnehmen?
Ich danke euch für eure Antworten.
|
Herb
05.07.2006, 11:19
@ MI
|
zwar kein juristischer Rat aber |
-->solchen Typen gehört ein albanisches Schlägerkommando zu einer Stippvisite geschickt, damit sie ihm eine nachhaltige Lektion erteilen
sollten die Jungs das doch"aushandelen"
|
SchlauFuchs
05.07.2006, 11:23
@ MI
|
Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay |
-->Hallo,
Vermutlich bist du ein sogenannter"Kleingewerbetreibender" http://www.gruenderlexikon.de/kleingewerbe-383.html - Was du machen solltest, wäre ein Anruf bei einem Finanzamt deiner Wahl und du fragst die dort ob du gegen irgendwelche Regeln verstößt. Vermutlich die einzige Regel wäre daß du deinen mit ebay gemachten Gewinn bei der Steuererklärung angeben müßtest. Aber selbst da dürfen dir die privaten Abmahner/Absahner wohl auch den Buckel runterrutschen können.
Ciao!
SF
>Hallo Forum,
>heute morgen hat mir ein ebay-Mitglied mit einem Abmahnbescheid gedroht. Hintergrund ist, daß ich bei ebay viel Lego kaufe, für mich, für die Kinder, und ich verkaufe es dort auch wieder. Das ist mittlerweile eine Art Hobby geworden. Dabei versuche ich gleichzeitig auch, finanziell gut wegzukommen. Das heißt, ich verkaufe Sachen auch schon mal wieder schnell weiter, die ich zuvor günstig ersteigern konnte. Alles in allem ist das aber wahrlich kein großes Geld.
>Das ganze wird nun ausgelegt als Einkauf-Wiederverkauf, und als Privathändler dürfe ich das nicht ohne den ganzen Anmeldekrams, Steuer etc.pp. Was wohl in gewisser Hinsicht stimmt. Ich habe das so nie betrachtet.
>Aber es gibt viele Fälle, wo man bei ebay was ersteigert, und dann möchte man es wieder loswerden. Darf man dann nichts mehr verkaufen, nur weil es ein Weiterverkaufen ist? Wo ist da die Grenze? Muß ich eine bestimmte Zeit warten? Darf der Artikel nicht identisch sein?
>Mir wurde gesagt, in ein-zwei Tagen würde man nochmal bei meinen Auktionen vorbeisehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten (die üblichen 5000€ Abmahngebühren usw.) Das ist zuviel, als daß ich da groß herumexperimentieren kann. Sollte ich sicherheitshalber alles, was nicht niet-und nagelfest ist, wieder rausnehmen?
>Ich danke euch für eure Antworten.
|
weissgarnix
05.07.2006, 11:50
@ MI
|
Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay |
-->falsch: was zählt, sowohl im Umsatzsteuer- als auch im Gewerbesteuerrecht, und im Einkommenssteuerrecht sowieso, ist alleine die"Gewinnerzielungsabsicht"...
also: wenn du die marge aus dem Kauf-/Wiederverkauf, minus sonstiger Kosten (Internetanschluss, anteilige Bürokosten, Postversand,....) gegenüberstellst, und dabei auf einen"Gewinn" kommst bzw. kommen willst ("Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten" um genau zu sein), dann hat der Gutste vielleicht einen Punkt. wenn du das aber nur als Hobby machst, dann kann er sich brausen gehen, das Gewerbeamt und die Steuer ditto.
Aber: die Steuer wird genau gucken, ob das wirklich ein"Hobby" ist... wenn du also ein Powerseller mit 1000 Bewertungen und mehr bist, dann wird es eventuell schwierig, denen das als"Hobby" zu verkaufen.
Ich gebe dir ein Beispiel, wo die Sache völlig klar ist: Mann kauft laufend die neuesten CDs (ditto Bücher, DVDs,...), hört sie sich an, und verkauft sie danach wieder, ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht... da können sich die Ebayer aufregen wie sie wollen, selbst bei 9999999 abgeschlossenen Transaktionen können die ihm gar nichts...
>Hallo Forum,
>heute morgen hat mir ein ebay-Mitglied mit einem Abmahnbescheid gedroht. Hintergrund ist, daß ich bei ebay viel Lego kaufe, für mich, für die Kinder, und ich verkaufe es dort auch wieder. Das ist mittlerweile eine Art Hobby geworden. Dabei versuche ich gleichzeitig auch, finanziell gut wegzukommen. Das heißt, ich verkaufe Sachen auch schon mal wieder schnell weiter, die ich zuvor günstig ersteigern konnte. Alles in allem ist das aber wahrlich kein großes Geld.
>Das ganze wird nun ausgelegt als Einkauf-Wiederverkauf, und als Privathändler dürfe ich das nicht ohne den ganzen Anmeldekrams, Steuer etc.pp. Was wohl in gewisser Hinsicht stimmt. Ich habe das so nie betrachtet.
>Aber es gibt viele Fälle, wo man bei ebay was ersteigert, und dann möchte man es wieder loswerden. Darf man dann nichts mehr verkaufen, nur weil es ein Weiterverkaufen ist? Wo ist da die Grenze? Muß ich eine bestimmte Zeit warten? Darf der Artikel nicht identisch sein?
>Mir wurde gesagt, in ein-zwei Tagen würde man nochmal bei meinen Auktionen vorbeisehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten (die üblichen 5000€ Abmahngebühren usw.) Das ist zuviel, als daß ich da groß herumexperimentieren kann. Sollte ich sicherheitshalber alles, was nicht niet-und nagelfest ist, wieder rausnehmen?
>Ich danke euch für eure Antworten.
|
nasowas
05.07.2006, 11:53
@ SchlauFuchs
|
sehe ich ähnlich |
-->"Vermutlich die einzige Regel wäre daß du deinen mit ebay gemachten Gewinn bei der Steuererklärung angeben müßtest. Aber selbst da dürfen dir die privaten Abmahner/Absahner wohl auch den Buckel runterrutschen können."
Hallo,
das sehe ich ähnlich. Das ganze ist wohl auch eine Frage der Größenordnung (€-Summe). Deshalb kann man hier schwer abschätzen, ob es wirklich Ärger gibt. Vielleicht hat MI zu Hause ein zweites Legoland für seine Kleinen aufgebaut.
Im übrigen würde ich in Zukunft nicht alles über den gleichen Ebay-Nutzernamen abwickeln. Man könnte ja auch für Verkäufe einen anderen Nutzernamen (und andere Email-Adresse etc.), als für die Käufe, nutzen. So verliert die Abmahnmaffia den Überblick.
@MI -Wenn Du sicher gehen willst und noch keiner geboten hat (ich weiß nicht, ob man bei ebay auch dann das Angebot stornieren kann, wenn es schon Gebote gab) dann würde ich eventuell (das würde für mich alles von der Vorgeschichte der Verkäufe und Käufe in € abhängen) die Angebote raus nehmen und einige Zeit später mit anderen Fotos und unter anderem Ebay-Namen neu anbieten. Einfach um sich nicht mit solchem Gesindel auseinander setzen zu müssen. Auch wenn man am Ende vor Gericht gewinnt, ist es doch keine angenehme Sache sich wegen so einem Scheiß verklagen lassen zu müssen.
Bei den Infos die Du (@MI) hier reingestellt hast, würde ich unter keinen Umständen irgendwelche Abmahngebühren zahlen. Aber wie gesagt, Du hast mehr Infos als wir hier.
Und lass Dich in Zukunft bloß nicht davon abhalten solche"Geschäfte" zu machen. Mach einfach alles ein wenig unauffälliger.
Ich wünsche Dir Jedenfalls, dass für Dich kein Schaden entsteht.
Gruß
|
NaturalBornKieler
05.07.2006, 12:19
@ MI
|
ganz interessante FAQ zum Thema (mL) (o.Text) |
-->
<ul> ~ FAQ eBay-Recht</ul>
|
MI
05.07.2006, 15:43
@ NaturalBornKieler
|
Re: Danke, sehr hilfreich! (o.Text) |
-->
|
FOX-NEWS
05.07.2006, 17:08
@ MI
|
Wie sieht seine juristische Begründung aus? |
-->Ohne selbige würde ich eine Anzeige wg. Nötigung absetzen...
Gruss
|
MI
05.07.2006, 18:27
@ FOX-NEWS
|
Re: Originalwortlaut |
-->Hallo,
die mail war folgende. Der Anlaß war wohl, daß ich ein Lego-Modell versteigern wollte, das ich erst kurz zuvor ersteigert hatte, hier tatsächlich mit dem Ziel, dabei etwas übrig zu halten. Es ist von daher nicht ganz falsch. Aber wenn einer bei all meiner ebay-Aktivität überhaupt einer ein Geschäft gemacht hat, dann war das die Post...
Hier also der Text:
Guten Tag,
Sie geben sich als Privatverkäufer aus? Sie betreiben aber nachweislich An? und Verkauf und haben somit Bedingungen, wie Aufklärung über Widerruf, Rückgaberecht, Ihre kompletten Daten zu veröffentlichen, Gewerbeanmeldung, Steuern abführen, etc. zu erfüllen. Dazu lesen Sie: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13
Ich werde Ihre Angebote in 2 Tagen nochmals prüfen, ob diese nach der Gesetzesvorlage geändert oder auch beendet wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich Ihnen eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zukommen lassen. Dies bedeutet Kosten von ca. 5000? - dies wird Ihnen auch ein Anwalt bestätigen. Des Weiteren erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörde wegen Steuerhinterziehung. Betrachten Sie dieses Schreiben als ernstgemeinten Rat! Ich werde, wenn es sein muss - dem Ganzen auch einen offiziellen Rahmen geben.
MfG
Ebay habe ich angeschrieben und das gemeldet. Die Auktionen habe ich nun sicherheitshalber rausgenommen. Ich hatte ansonsten Glück im Unglück und bin kürzlich über ebay auf einen Händler gestoßen, der mir nun fast alles ohne ebay abnimmt.
Ansonsten - so habe ich jetzt gelernt - bewegt man sich als Privathändler, der bei ebay viel kauft und verkauft, in einer Grauzone, die einem jeder findige Jurist als"Gewerbetreiben" auslegen kann. Es genügt schon, systematisch zu versteigern, was im Haushalt nicht mehr gebraucht wird (s. Urteile in dem Link im anderen Beitrag). Unwissenheit schützt da vor Strafe nicht.
Genötigt fühle ich mich allerdings auch, keine Frage.
Grüße,
MI
|
x Thomas
05.07.2006, 18:53
@ SchlauFuchs
|
So einfach ist das wohl nicht. |
-->Bei entspechender Menge, die mit Gewinn weiterverkauft wurde, liegt doch ganz klar ein Gewerbe vor. - Mit der Benennung in der Steuererklärung ist es da wohl nicht getan. - Es wird Umsatzsteuer fällig, und zwar 1/4 jährlich, im voraus. EBAY sei Dank sind die gemachten Umsätze nun lückenlos dokumentiert.
Fazit: Anmelden oder beenden, sonst kommt vielleicht mal Besuch, den keiner will.
Gruss
Thomas
>Hallo,
>Vermutlich bist du ein sogenannter"Kleingewerbetreibender" http://www.gruenderlexikon.de/kleingewerbe-383.html - Was du machen solltest, wäre ein Anruf bei einem Finanzamt deiner Wahl und du fragst die dort ob du gegen irgendwelche Regeln verstößt. Vermutlich die einzige Regel wäre daß du deinen mit ebay gemachten Gewinn bei der Steuererklärung angeben müßtest. Aber selbst da dürfen dir die privaten Abmahner/Absahner wohl auch den Buckel runterrutschen können.
>Ciao!
>SF
|
x Thomas
05.07.2006, 19:00
@ Herb
|
Re: zwar kein juristischer Rat aber |
-->Augenblick mal!
- Was ist Dir da gerade aus der Feder gefallen? Dem der seinen Betrieb angemeldet hat, und beim Amt für seinen Gewinn abdrückt, dem möchtest Du ein Schlägerkommando auf den Hals hetzen?
- Bitte nochmal nachdenken, das kann es ja wohl nicht sein, oder?
Gruss
Thomas
>solchen Typen gehört ein albanisches Schlägerkommando zu einer Stippvisite geschickt, damit sie ihm eine nachhaltige Lektion erteilen
>sollten die Jungs das doch"aushandelen"
|
MI
05.07.2006, 20:02
@ x Thomas
|
Re: Die Frage ist: wann ist etwas ein Gewinn, der versteuert werden muß? |
-->In der Auktion habe ich ein Lego-Modell zu 25 Euro gekauft, das sonst locker zu 50 weggeht. Also kaufen, verkaufen und ein kleines Zubrot verdient. Wenn ich auf diese Art und Weise vielleicht im Jahr 500-1000 Euro"mache", muß ich deswegen ein Gewerbe anmelden?
Ich meine, es gibt doch auch eine Speku-Untergrenze (irgendwie 1000 Euro im Jahr), die nicht angegeben werden muß, weil sich das nicht lohnt. Warum gibt es das nicht im Gewerbesektor? Ist doch eigentlich dieselbe Geschichte.
MI
|
x Thomas
05.07.2006, 20:45
@ MI
|
Ich glaube, da hast Du recht. - Die Grenze kenne ich |
-->allerdings nicht genau.
Als Beispiel soll mal der Automarkt dienen. Wenn ich mich richtig erinnere, liegt dort die Grenze bei 3 Autos. Wer mehr als 3 Autos in einem Jahr an- und verkauft, zählt als Händler. (bin mir aber mit der Stückzahl nicht sicher)
Gruss
Thomas
>In der Auktion habe ich ein Lego-Modell zu 25 Euro gekauft, das sonst locker zu 50 weggeht. Also kaufen, verkaufen und ein kleines Zubrot verdient. Wenn ich auf diese Art und Weise vielleicht im Jahr 500-1000 Euro"mache", muß ich deswegen ein Gewerbe anmelden?
>Ich meine, es gibt doch auch eine Speku-Untergrenze (irgendwie 1000 Euro im Jahr), die nicht angegeben werden muß, weil sich das nicht lohnt. Warum gibt es das nicht im Gewerbesektor? Ist doch eigentlich dieselbe Geschichte.
>MI
|
bodensee
06.07.2006, 08:21
@ MI
|
Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte |
-->>Hallo Forum,
>heute morgen hat mir ein ebay-Mitglied mit einem Abmahnbescheid gedroht. Hintergrund ist, daß ich bei ebay viel Lego kaufe, für mich, für die Kinder, und ich verkaufe es dort auch wieder. Das ist mittlerweile eine Art Hobby geworden. Dabei versuche ich gleichzeitig auch, finanziell gut wegzukommen. Das heißt, ich verkaufe Sachen auch schon mal wieder schnell weiter, die ich zuvor günstig ersteigern konnte. Alles in allem ist das aber wahrlich kein großes Geld.
>Das ganze wird nun ausgelegt als Einkauf-Wiederverkauf, und als Privathändler dürfe ich das nicht ohne den ganzen Anmeldekrams, Steuer etc.pp. Was wohl in gewisser Hinsicht stimmt. Ich habe das so nie betrachtet.
>Aber es gibt viele Fälle, wo man bei ebay was ersteigert, und dann möchte man es wieder loswerden. Darf man dann nichts mehr verkaufen, nur weil es ein Weiterverkaufen ist? Wo ist da die Grenze? Muß ich eine bestimmte Zeit warten? Darf der Artikel nicht identisch sein?
>Mir wurde gesagt, in ein-zwei Tagen würde man nochmal bei meinen Auktionen vorbeisehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten (die üblichen 5000€ Abmahngebühren usw.) Das ist zuviel, als daß ich da groß herumexperimentieren kann. Sollte ich sicherheitshalber alles, was nicht niet-und nagelfest ist, wieder rausnehmen?
>Ich danke euch für eure Antworten.
hallo,
danke für den interessanten thread.
Aber eine Frage habe ich noch:
<font size="5"> W e r </font> ist denn der Absender dieser Drohung??
ebay doch nicht, oder? Und was verspricht <font size="5">der</font> sich denn davon, wenn er dir gleichzeitig auch noch Ratschläge gibt, wie du seiner Erpressung/Nötigung entgehen kannst?
So ganz verstehe ich diese Nötigung noch (s. vor) nicht, wenn ich auch die Zusammenhänge mit"gewerblich etc" für sehr wichtig bzw. interessant halte.
Danke für eine Aufklärung.
Gruß
|
ingobert
06.07.2006, 08:48
@ x Thomas
|
Re: So einfach ist das wohl nicht. |
-->>Bei entspechender Menge, die mit Gewinn weiterverkauft wurde, liegt doch ganz klar ein Gewerbe vor. - Mit der Benennung in der Steuererklärung ist es da wohl nicht getan. - Es wird Umsatzsteuer fällig, und zwar 1/4 jährlich,
*** stimmt nicht, USt-pflichtig ist man erst über 17.500€ Umsatz, darunter kann man das als Kleingewerbe laufen lassen. (pers. Meinung, keine Steuerberatung)
|
Nachtigel
06.07.2006, 09:44
@ MI
|
eBay-Check:"Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?" |
-->Hi MI,
dazu folgende Fundsache:
eBay: Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter?
Kein Aprilscherz: Seit dem 1. April 2006 müssen alle Verkäuferkonten bei eBay zwingend als privat oder gewerblich gekennzeichnet sein. Seit diesem Zeitpunkt kann ohne diese Einordnung nicht mehr verkauft werden. Wie Sie herausfinden, in welche Kategorie Sie fallen, verrät Ihnen unser Beitrag anhand einer kleinen Checkliste.
eBay: Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter
eBay gibt einige Hinweise für die Einordnung:
<font color=#0000FF>Sie handeln typischerweise als Privatperson wenn Sie </font>
*Artikel, die Sie nicht mehr benötigen, aus Ihrem Privatbesitz verkaufen,
*Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen.
<font color=#0000FF>Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie </font>
*Artikel kaufen, um Sie wieder zu verkaufen,
*Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben,
*regelmäßig große Artikelmengen verkaufen,
*häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben,
*eBay-Verkaufsagent sind,
*für Ihr Unternehmen einkaufen.
.
.
.
Es ist ratsam, wie schon empfohlen, zwei Accounts für An- und Verkauf anzulegen. Trotzdem entbindet es Dich nicht von der Pflicht, Dich als privater oder gewerblicher Verkäufer anzumelden. Irgendwo habe ich gelesen und im Hinterkopf, daß bspw. 30 Auktionen im Monat (oder war´s Quartal ) auf gewerbliche Einordnung schließen lassen.
LG n8igel
PS.: hier noch Link´s zum stöbern ;-)
http://legalershop.blogg.de/eintrag.php?id=33
http://www.schloemer-sperl.de/news+facts/nf_events.htm
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/02/08/023a1401.asp?cat=/computer/internet
http://www.aufrecht.de/2802.html
<ul> ~ eBay: Sind Sie privater oder gewerblicher Anbieter? </ul>
|
MI
06.07.2006, 13:15
@ bodensee
|
Re: Brauche juristischen Rat wegen ebay /eine Frage bitte |
-->Ich vermute, es ist ein gewerblicher Händler, den das (in gewisser Weise verständlich) ank..., daß er Umsatzsteuer zahlen muß, während ein Privatanbieter, der offenbar in verdächtiger Höhe auktioniert, das nicht muß. Mein Eindruck ist, daß dieser jenige genau danach forscht und dann die Leute bei ebay vertreiben möchte. Auf Kohle abzocken scheint er nicht hinaus zu sein.
Der Witz ist allerdings, daß diesen Job eigentlich ebay machen müßte und ab einer bestimmten Auktionenzahl zum Beispiel darauf hinweisen müßte, daß man drauf und dran ist, zu einem umsatzsteuerpflichtigen Händler zu werden.
Juristische Grauzone. Hab noch keine Antwort von ebay erhalten, mal gespannt, was die dazu sagen. Hab sogar mit verschiedenen Behörden telefoniert: Gewerbeamt (ich habe ja kaum verdient daran, ist allerdings ein Haufen Lego netto übrig, den ich theoretisch versilbern könnte, und dann wärs wohl ein gewisser Gewinn), Polizei (Nötigung), Ordungsamt, die unterschiedliches Verständnis zeigten (manche gar keins und zur Anzeige rieten).
Grüße,
MI
|
MI
06.07.2006, 13:16
@ Nachtigel
|
Re: Danke, gucke mir die Links an, ebay-Links hatte ich schon durchstöbert (o.Text) |
-->
|