dottore
18.07.2006, 13:30 |
Yukos - oder die Frage: Kann eine Staat Geld waschen? Thread gesperrt |
-->Hi,
die Yukos-Anwälte haben sich etwas Nettes ausgedacht:
Sie klagen auf Bruch des britischen Anti-Geldwäsche-Gesetzes gegen die Financial Services Authority (FSA) und die Londoner Börse (LSE), falls sie weiter grünes Licht für die Plazierung von Rosneft-Aktien bzw. den Handel damit (soll Morgen an der LSE starten) erlauben.
[Der Hintergrund der Yukos-Affäre = Kauf auf einer"Scheinauktion" des wichtigsten Yukos-Assets Yuganskneftegaz durch die Rosneft wird als forums-bekannt vorausgesetzt].
Die Anwälte: Von dieser Aktion stünde nichts im Rosneft-Prospekt; es handle sich aber um einen"kriminellen Akt", der nach britischem Crime Act untersucht werden müsse, sowie um entsprechende Geldwäsche, frei nach dem Motto: Ich nehme dir deine Firma weg (hier: Moskau) und verhökere sie gegen Cash als Teil meiner"Holding" dann auf dem freien Kapitalmarkt (hier: LSE).
In Moskau sind die Rosneft-Titel zu $ 7,55 gefloated worden."Strategische" Käufer waren u.a. BP (für $ 1 Mrd, Petronas, Malaysia, für 1,1 Mrd und Abramovich (Chelsea usw.) nahm sich $ 300 Mio. Die russische Börse kann kaum wg. Geldwäsche gegen die eigene Regierung vorgehen.
Aber wie schaut's aus mit anderen Börsen?
Standpunkt der FSA einstweilen: Selbst wenn die Auslassungen der Yukos-Anwälte korrekt seien, würde es sich beim Yuganskneftegaz-Vorgang um"acts of state" handeln (hier der Russsichen Föderation) und so etwas könne nicht von einem britischen Gericht verhandelt werden.
Klartext: Staaten können"kriminelle Handlungen" begehen; dies müsse dann aber der Rest der Welt als"Staatsakte" respektieren.
Der Staat als kriminelle Vereinigung (Tilly) bietet allenthalben neuen Anschauungsunterricht, hier im hinreißenden Duett Rußland / UK.
Der Rosneft-IPO steht übrigens bei $ 10,4 Mrd (fünftgrößter aller Zeiten überhaupt). Rosneft ist damit mit knapp 80 Mrd zu bewerten.
Was eigentlich, wenn jemand Rosneft-Aktien kauft: Macht er sich der Beihilfe zur Geldwäsche (StGB 261) schuldig? So einen Straftatbstand gibt's im deutschen Strafrecht nicht, dafür aber den der Begünstigung (257):
"(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Hat auch was + Gruß!
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Holmes
18.07.2006, 15:39
@ dottore
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Re: Staaten können"kriminelle Handlungen" begehen |
-->Hi dottore!
>Standpunkt der FSA einstweilen: Selbst wenn die Auslassungen der Yukos-Anwälte korrekt seien, würde es sich beim Yuganskneftegaz-Vorgang um"acts of state" handeln (hier der Russsichen Föderation) und so etwas könne nicht von einem britischen Gericht verhandelt werden.
>Klartext: Staaten können"kriminelle Handlungen" begehen; dies müsse dann aber der Rest der Welt als"Staatsakte" respektieren.
Passt doch wieder wunderbar. Der Stärkere hat Recht, wer will auch die Russen vor welchem Gericht verklagen und wie sieht die Sanktion aus?
Die Amerikaner waren ja auch so schlau und unterwerfen sich nicht dem Internationalen Gerichtshof. Wo gäbe es ein ähnliches Gericht für den Yukos-Fall? Und wer darf anklagen (Wo kein Kläger, da kein Richter)?
Beste Grüsse,
Holmes
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André
18.07.2006, 15:45
@ dottore
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Re: Da verdienen nur die Anwälte, sonst niemand. Der ganze Quatsch nur weil |
-->Rothschildgruppe eines auf die Finger bekam und sich nicht bereichern durfte.
Klage ohne jede Substanz, es sei denn UK will politisches Urteil, um auf
Konfrontationskurs gegen Russland zu kommen.
Qui sait?
Gruß
A.
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Emerald
18.07.2006, 15:59
@ dottore
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Re: BP ist jetzt grösster Einzel-Aktionär von Rosneft, |
-->
somit wird London in diesem Falle nicht British Petroleum vor den
Kopf stossen. Von wegen Yukos - Anwälte dann ergo b.p."boardwalk pisses"!
Emerald.
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monopoly
18.07.2006, 16:09
@ dottore
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Re: Bei Schröder / Yukos haben sie mit dem Völkerrecht argumentiert. |
-->>Hi,
>die Yukos-Anwälte haben sich etwas Nettes ausgedacht:
>Sie klagen auf Bruch des britischen Anti-Geldwäsche-Gesetzes gegen die Financial Services Authority (FSA) und die Londoner Börse (LSE), falls sie weiter grünes Licht für die Plazierung von Rosneft-Aktien bzw. den Handel damit (soll Morgen an der LSE starten) erlauben.
>[Der Hintergrund der Yukos-Affäre = Kauf auf einer"Scheinauktion" des wichtigsten Yukos-Assets Yuganskneftegaz durch die Rosneft wird als forums-bekannt vorausgesetzt].
>Die Anwälte: Von dieser Aktion stünde nichts im Rosneft-Prospekt; es handle sich aber um einen"kriminellen Akt", der nach britischem Crime Act untersucht werden müsse, sowie um entsprechende Geldwäsche, frei nach dem Motto: Ich nehme dir deine Firma weg (hier: Moskau) und verhökere sie gegen Cash als Teil meiner"Holding" dann auf dem freien Kapitalmarkt (hier: LSE).
>In Moskau sind die Rosneft-Titel zu $ 7,55 gefloated worden."Strategische" Käufer waren u.a. BP (für $ 1 Mrd, Petronas, Malaysia, für 1,1 Mrd und Abramovich (Chelsea usw.) nahm sich $ 300 Mio. Die russische Börse kann kaum wg. Geldwäsche gegen die eigene Regierung vorgehen.
>Aber wie schaut's aus mit anderen Börsen?
>Standpunkt der FSA einstweilen: Selbst wenn die Auslassungen der Yukos-Anwälte korrekt seien, würde es sich beim Yuganskneftegaz-Vorgang um"acts of state" handeln (hier der Russsichen Föderation) und so etwas könne nicht von einem britischen Gericht verhandelt werden.
>Klartext: Staaten können"kriminelle Handlungen" begehen; dies müsse dann aber der Rest der Welt als"Staatsakte" respektieren.
>Der Staat als kriminelle Vereinigung (Tilly) bietet allenthalben neuen Anschauungsunterricht, hier im hinreißenden Duett Rußland / UK.
>Der Rosneft-IPO steht übrigens bei $ 10,4 Mrd (fünftgrößter aller Zeiten überhaupt). Rosneft ist damit mit knapp 80 Mrd zu bewerten.
>Was eigentlich, wenn jemand Rosneft-Aktien kauft: Macht er sich der Beihilfe zur Geldwäsche (StGB 261) schuldig? So einen Straftatbstand gibt's im deutschen Strafrecht nicht, dafür aber den der Begünstigung (257):
>"(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
>Hat auch was + Gruß!
unabhängig wie die Prozesse am Ende ausgehen könnte das Rosneft IPO auswirkungen auf beide Stcoks haben Yukos etc.
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André
18.07.2006, 16:50
@ Emerald
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Re: Politische Justiz gegen Moskau gar nicht so absurd |
-->Cherie Blair sät Zwietracht zwischen London und Moskau
La « first lady » britannique, avocate de profession, a proposé à plusieurs ONG russes une aide juridique gratuite de sa firme, afin de remettre en cause une loi restrictive votée à leur encontre par l’administration Poutine, en janvier dernier. De quoi tendre les relations entre les deux exécutifs, quelques heures après un sommet du G8 peu concluant.
>
>somit wird London in diesem Falle nicht British Petroleum vor den
>Kopf stossen. Von wegen Yukos - Anwälte dann ergo b.p."boardwalk pisses"!
>
>Emerald.
<ul> ~ http://www.lefigaro.fr/international/20060718.WWW000000261_cherie_blair_seme_la_discorde_entre_londres_et_moscou.html</ul>
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Tarantoga
18.07.2006, 18:44
@ dottore
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Re: Yukos - oder die Frage: Kann eine Staat Geld waschen? |
-->>>Klartext: Staaten können"kriminelle Handlungen" begehen; dies müsse dann aber der Rest der Welt als"Staatsakte" respektieren.
Hallo dottore!
Eigentlich ist das in einer rechtspositivistischen Welt eine Selbstverständlichkeit. Wenn es eines Vollstreckungsorgans für das Recht bedarf und dieses Vollstreckungsorgan der Staat ist, dann kann das Vollstreckungsorgan nicht belangt werden. Das fremde Staaten nicht belangt werden, folgt dann nur dem Gedanken des Respekts vor der Souveränität des anderen Staates. Dies ist soweit auch höchst sinnvoll und wird gerade in der aktuellen Geopolitik viel zu wenig beherzigt. Ohne diesen Grundsatz ist der Staatenpluralismus nichts mehr wert, es gilt dann nur das Recht des Stärkeren.
Aber dies alles ändert nichts daran, dass Staaten Mafiaorganisationen sind, die sich gegenseitig weitgehend respektieren um aufwändige Territorialkämpfe zu vermeiden. Ihr Trick besteht nur darin, uns dies als zivilisatorische Errungenschaft zu verkaufen.
LG,
Tarantoga
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Tassie Devil
19.07.2006, 16:14
@ Tarantoga
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Re: Staatsmafiaqualitaetsskala |
-->>Aber dies alles ändert nichts daran, dass Staaten Mafiaorganisationen sind, die sich gegenseitig weitgehend respektieren um aufwändige Territorialkämpfe zu vermeiden.
...die darueber hinaus stets die Gefahr von Macht- und Autoritaetsverlusten in sich tragen, dies ggf. auch nach dem Motto: Wenn Zwei sich streiten, dann freut sich der Dritte (z.B. die USA - sie sind im letzten Jahrhundert bei beiden Weltkriegen erst erheblich spaeter eingestiegen).
>Ihr Trick besteht nur darin, uns dies als zivilisatorische Errungenschaft zu verkaufen.
Exakt, Du hast es auf den Punkt gebracht.
Es gilt jetzt nur noch eine Qualitaetsskala fuer die organisierten Staatsmafias einzufuehren und festzulegen, denn die Volumina und Intensitaeten ihrer legalen Kriminalitaeten und Verbrechen vielerlei Art geben Auskunft ueber ihre staatsmafiosen Qualitaeten.
Die Staatsmafia der BRDDR reiht sich dabei in vorderster Front oberster Qualitaetsstufe ein.
>LG,
>Tarantoga
Dito
TD
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