certina
03.09.2006, 10:01 |
Sozialamt forderte! BGH: Kinder müssen nicht alles für Elternunterhalt geben Thread gesperrt |
--><font size=5">Kinder müssten nicht alles für Elternunterhalt geben </font>
Relativ hohes Schonvermögen
Wenn Vater oder Mutter Sozialhilfe erhalten, dürfe der Staat sich dafür nicht unbegrenzt aus dem Vermögen der Kinder bedienen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit eine grundlegende Unsicherheit geklärt.
Im Streitfall konnte eine Mutter ihren Aufenthalt im Seniorenheim nicht aus ihrem Einkommen bestreiten. Das Sozialamt in Dillingen übernahm die Kosten, verlangte das Geld aber vom Sohn, Jahrgang 1955, zurück.
Als die Gemeinde den Sohn zur Kasse gebeten, hätten seine laufenden Einkünfte von monatlich 1330 Euro netto plus 56 Euro pro Monat aus Kapitalerträgen zwar nicht ausgereicht. Dem ledigen kinderlosen Mann sei nach Abzug seiner berufsbedingten Ausgaben nur noch der unantastbare Selbstbehalt, seinerzeit monatlich 1250 Euro, heute 1400 Euro geblieben. Aber: Er verfügte über ein Vermögen von gut 113 000 Euro. Darauf setzte die Gemeinde vergebens, entschied nun der XII. BGH-Senat.
So müsse ein unterhaltsverpflichteter Verwandter grundsätzlich sein Vermögen einsetzen, doch nur unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen und ohne seinen eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden. Er brauche zudem sein Vermögen nicht zu verwerten, wenn ihm dadurch wirtschaftlich nicht vertretbare Nachteile entstüden. Auch könne der Sozialhilfeträger nicht verlangen, dass Kinder ihre selbst genutzte und angemessene Immobilie verkaufen. Der beklagte Sohn habe sein Geld in Lebensversicherungen, Wertpapieren und Schmuck angelegt, ein Teil lag auf dem Girokonto.
Vom Geld habe sich der Sohn ein neues Auto im Wert von 21 700 Euro kaufen wollen - sein Weg zur Arbeit betrug 39 Kilometer. Das stünde ihm zu. Das Sozialamt konnte auch nicht von ihm verlangen, auf den geplanten Kauf einer angemessenen Eigentumswohnung zu verzichten.
Zudem verwies der BGH auf ein älteres Urteil, wonach unterhaltspflichtige Kinder fünf Prozent ihres Bruttoeinkommens zur privaten Altersvorsorge verwenden dürfen, zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenbeiträgen. (Aktenzeichen XII ZR 98/04)
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prinz_eisenherz
03.09.2006, 11:08
@ certina
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Sozialamt forderte! BGH: Kinder müssen nicht alles für Elternunterhalt geben |
-->Hallo,
ein hochinteressantes Urteil, aber leider nur ein Urteil im Einzelfall. Ob diese Sicht andere Gerichte in den vielen anderen Varianten der Sozialhilfe und somit auch der staatlichen Unterstützung bei Arbeitslosengeldzahlungen auch so sehen?
Auf den ersten Blick hat sich damit die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld mit der Sozialhilfe, unverhofft anders entwickelt, als es der Staat eigentlich sich so fein ausgedacht hatte. Was soll einen Arbeitslosen, daran hindern ebenso wie im Sinne dieses Urteils zu argumentieren? Wenn er vorher erst seine Ersparnisse verbrauchen soll, seine Lebensversicherung verkaufen muss, bevor er vom Staat beglückt wird?
## Er brauche zudem sein Vermögen nicht zu verwerten, wenn ihm dadurch wirtschaftlich nicht vertretbare Nachteile entstünden. ##
Wie wurde das festgestellt?
## Auch könne der Sozialhilfeträger nicht verlangen, dass Kinder ihre selbst genutzte und angemessene Immobilie verkaufen.##
Siehe oben, der vorzeitige Verkauf einer Lebensversicherung, das Auflösen von Ersparnissen, die eigentlich für die Alterssicherung gedacht waren.
## Vom Geld habe sich der Sohn ein neues Auto im Wert von 21 700 Euro kaufen wollen ##
Stimmt fast immer. Kann nur dann nicht hinreichen, wenn derjenige keinen Führerschein hat.
## Das stünde ihm zu. Das Sozialamt konnte auch nicht von ihm verlangen, auf den geplanten Kauf einer angemessenen Eigentumswohnung zu verzichten. ##
Das plane ich mein gesamtes Leben lang, z. b. plane ich eine Bergkette in den Alpen zu kaufen. Wie wird die Planung gegen das konkrete Handeln geprüft?
Das diese Sicht des Problems von dem Gericht bestand haben soll? Mal abwarten, ob der Sozialhilfeträger in die Berufung geht. Beim BGH, geht das überhaupt noch? Dieses Urteil würde im Zusammenhang mit der jetzigen Anwendung von „Harz dem Hässlichen“ einen großen Schritt in die andere Richtung bedeuten. Mal sehen.
eisenherz
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certina
05.09.2006, 19:32
@ prinz_eisenherz
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Re: Sozialamt forderte! BGH: Kinder müssen nicht alles für Elternunterhalt geben |
-->>Hallo,
>ein hochinteressantes Urteil, aber leider nur ein Urteil im Einzelfall. Ob diese Sicht andere Gerichte in den vielen anderen Varianten der Sozialhilfe und somit auch der staatlichen Unterstützung bei Arbeitslosengeldzahlungen auch so sehen?
hi Prinz,
natürlich kann ich dir auf deine Fragen keine Antwort geben, wie immer....
Aber DIE WELT hat gestern auch nochmal in"dieser Sache" nachgelegt und einiges näher spezifiziert. Ich stell's mal rein.
tschues
G.C.
<font size="4">UNTERHALT
Kinder müssen nicht unbegrenzt zahlen </font>
Urteile schränken den Zugriff des Staates auf Einkommen und Vermögen des Nachwuchses zum Elternunterhalt ein.
Eine spübare Absenkung des eigenen Lebensstandards muss nicht hingenommen werden.
<ul> ~ klicken für alles - ist relativ umfangreich.</ul>
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