Dieter
28.11.2006, 07:46 |
durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten Thread gesperrt |
-->Hallo,
ich hab da noch so´n paar Titel jeweils im 6stelligen Bereich im Tresor liegen von Leuten die in betrügerischer Absicht Leistungen bezogen haben aber scheinbar nie willens waren zu zahlen (übrigens alle mit guten Auskünften der Auskunfteien, und Forderungsausfälle sind bei uns nicht versicherbar).
Die betreffenden Personen fahren auch heute noch Ihren dicken BMW oder Mercedes, haben offiziell keinen Cent und ich komme an nichts ran, was mich schon deutlich ärgert, zumal ich jedesmal bei Auftragsabwicklungen mein Herzblut in die jeweiligen Aufgaben steckte.
Nun denn, da ich es mit meinem Gewissen nicht so recht vereinbaren kann, die Mafia mit dem Forderungseinzug zu beauftragen hatte ich mir überlegt ob ich denen nicht einfach meinen Titel schenke und dem zuständigen Finanzamt (Schenkungssteuer) eine Kopie meiner Schenkung zukommen lasse.
Die Schenkungssteuer unter Fremden würde immerhin in diesen Fällen 23 oder 29% kosten - und was soll ich mich länger mit solchen Arschlöchern rumärgern, soll doch der Staat mit seinem Apparat das machen, dann bleibt immerhin noch etwas für die Allgemeinheit übrig, ggf. sogar eine nette Beugehaft.
Was sagen die Steuer- und Staatsexperten zu meinem Gedanken.
Gruß Dieter
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Emerald
28.11.2006, 07:59
@ Dieter
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Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten |
-->ich bin ein Steuer-Nobody, frage mich aber:
Könnte es sein, dass Du bei der Schenkung folgendermassen behandelt wirst:
'DEine Leistung wird vom freundlichen Finanzamt erst einmal als
Einkommen taxiert, bevor Du diese als Schenkung an den säumigen Gläubiger
zurückgeben darfst.'
Alle Spitzfindigkeiten und Winkelzüge sind, von Amtes wegen, beim F.A. patentiert und werden dort stündlich (falls (Eigen)-nutzbringed) angepasst.
Emerald.
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fridolin
28.11.2006, 10:49
@ Dieter
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Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten |
-->Ich bin nun weder Steuer- noch Staatsexperte, aber das wird nicht funktionieren.
Niemand ist verpflichtet, eine ihm zugedachte Schenkung auch anzunehmen. Schon wäre der Fall erledigt, wenn der Betreffende schlau genug ist.
Schöne Grüße.
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Dieter
28.11.2006, 10:58
@ fridolin
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Annahme einer Schenkung |
-->
>Niemand ist verpflichtet, eine ihm zugedachte Schenkung auch anzunehmen. Schon wäre der Fall erledigt, wenn der Betreffende schlau genug ist.
>Schöne Grüße.
Dein Argument hat mich überzeugt. Vielleicht sollte ich die Titel gelegentlich bei Ebay versteigern mit Abtretung, wobei ich mich frage ob es erlaubt ist, dabei die Höhe des jeweiligen Titels sowie die Namen der Schuldner anzugeben.
Gruß Dieter
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fridolin
28.11.2006, 11:26
@ Dieter
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Re: Annahme einer Schenkung |
-->Hallo Dieter,
schau mal hier rein, da ist genau das Problem abgehandelt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=13075
Viel Erfolg und Gruß.
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bernor
28.11.2006, 12:17
@ Dieter
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Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten |
-->Hi Dieter,
Nun denn, da ich es mit meinem Gewissen nicht so recht vereinbaren kann, die Mafia mit dem Forderungseinzug zu beauftragen hatte ich mir überlegt ob ich denen nicht einfach meinen Titel schenke und dem zuständigen Finanzamt (Schenkungssteuer) eine Kopie meiner Schenkung zukommen lasse.
Die Schenkungssteuer unter Fremden würde immerhin in diesen Fällen 23 oder 29% kosten - und was soll ich mich länger mit solchen Arschlöchern rumärgern, soll doch der Staat mit seinem Apparat das machen, dann bleibt immerhin noch etwas für die Allgemeinheit übrig, ggf. sogar eine nette Beugehaft.
Was sagen die Steuer- und Staatsexperten zu meinem Gedanken.
selbst dann, wenn man diese"Schenkung", die wirtschaftlich betrachtet einen Forderungsverzicht darstellt, als schenkungssteuerlich relevant einstufen würde, wäre ein Bumerang-Effekt nicht ausgeschlossen:
"§ 20 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker,..."
Die Abtretung der Forderungen per ebay bringt da sicher mehr.
Gruß bernor
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Dieter
28.11.2006, 14:37
@ Dieter
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Vorgehensweise |
-->Besten Dank an alle, die mir geantwortet haben.
Aufgrund Eurer Infos könnte ich mir jetzt folgende Vorgehensweise vorstellen:
1. Ich schreibe möglichst viele Firmen/Organisationen, deren Tätigkeit im Forderungseinzug besteht (auch mit nicht deutschen Namen) direkt an und gebe denen die Info, daß ich zu einem genannten Termin einen exakt spezifizierten Titel - mit pers. Hintergrund der Schuldners, usw. - bei Ebay versteigern werde (ca. 4-8 Wochen nach Ankündigung).
2. ebenso schreibe ich dem Schuldner und gebe ihm die Info, daß ich zu dem Termin seinen Schuldtitel versteigern werde, wobei ich dem Schuldner gleichfalls davon in Kenntnis setze, daß entsprechende Spezialisten ebenfalls Gelegenheit haben mitzubieten.
Auf diese Weise ermögliche ich den Schuldnern über ihre Strohmänner, die sie sonst benutzen um teure Autos und Wohnungen zu unterhalten, ihre eigene Schuld zu ersteigern zwecks Abwehr anderer Gläubiger, die eine andere Einstellung dazu haben als ich.
Was haltet Ihr davon?
Falls mir nichts besseres einfällt werde ich das ganze frühestens im Frühjahr angehen, da wir uns in Kürze erst mal bis Ende Febr. in Portugal rumtreiben.
Trotzdem wäre ich für möglichst viele Addressen von Firmen, die sich mit Schulden eintreiben beschäftigen, dankbar - entweder hier oder per Mail.
Gruß Dieter
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LenzHannover
28.11.2006, 15:41
@ Dieter
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So einfach geht das nicht, der Seppenstaat schützt mal wieder die Schuldner... |
-->Den Titel mußt du per not. Beurkundung abtreten.
Diese Notarurkunde und der Titel gehen ans Amtsgericht.
Dann suchen die den alten Titel....
Bei mir hatten die Mühlen Monate gemahlen, bis der Titel mir und nicht mehr meiner Pleite GmbH gehörte.
Der Schuldner hat natürlich mal wieder Gelegenheit, dagegen Einspruch zu erheben...
Kurz zur Schenkungssteuer: Der zahlt halt nicht und das Finanzamt kenne ich nicht als wirklich"nervigen" Eintreiber. Wie meine GmbH durch einen Schuldner gekillt wurde, hat das Finanzamt die (richtige) Begründung geschluckt und ich habe nie wieder was gehört.
Das mit der ebay Geschichte werde ich mal versuchen, ich habe einige kleinere Titel
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Dieter
28.11.2006, 21:17
@ LenzHannover
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Kosten für Beurkundung, etc. |
-->>Den Titel mußt du per not. Beurkundung abtreten.
>Diese Notarurkunde und der Titel gehen ans Amtsgericht.
>Dann suchen die den alten Titel....
>Bei mir hatten die Mühlen Monate gemahlen, bis der Titel mir und nicht mehr meiner Pleite GmbH gehörte.
>Der Schuldner hat natürlich mal wieder Gelegenheit, dagegen Einspruch zu erheben...
kurze Frage dazu:
was kostet so ein Vorgang Beurkundung, Amtsgericht usw. bei sagen wir einer mittelmäßigen Schuld von 50.000 Euro.
- denn bei einem Titel kenne ich z.Zt. den Aufenthaltsort des Schuldners nicht. Recherche dürfte aufwendig werden. Wenn der Schuldner eine Einspruchsgelegenheit hat, dann wäre doch das Amtsgericht verpflichtet den Schulder ausfindig zu machen, vermutlich ohne Extra-Knete, oder?
Gruß Dieter
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LenzHannover
28.11.2006, 23:59
@ Dieter
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Re: Kosten für Beurkundung, etc. |
-->>>Den Titel mußt du per not. Beurkundung abtreten.
>>Diese Notarurkunde und der Titel gehen ans Amtsgericht.
>>Dann suchen die den alten Titel....
>>Bei mir hatten die Mühlen Monate gemahlen, bis der Titel mir und nicht mehr meiner Pleite GmbH gehörte.
>>Der Schuldner hat natürlich mal wieder Gelegenheit, dagegen Einspruch zu erheben...
>
>kurze Frage dazu:
>was kostet so ein Vorgang Beurkundung, Amtsgericht usw. bei sagen wir einer mittelmäßigen Schuld von 50.000 Euro.
"Geht", der Notarstempel / Beurkundung als solches ist nicht so teuer.
Der"Wert" ist natürlich der reale Wert, d.h. wenn du sagst die 50.000 € Forderung würde ich für 10.000 € verkaufen, ist das der Geschäftswert - meiner Meinung nach.
Für 10.000 € habe ich um Juli 2005 genau 15,66 € incl. Steuer bezahlt.
Google nach § 18 I KostO (Kostenordnung, wohl der Notare)
Ich sende dir was über Elli.
>- denn bei einem Titel kenne ich z.Zt. den Aufenthaltsort des Schuldners nicht. Recherche dürfte aufwendig werden. Wenn der Schuldner eine Einspruchsgelegenheit hat, dann wäre doch das Amtsgericht verpflichtet den Schulder ausfindig zu machen, vermutlich ohne Extra-Knete, oder?
Amtsgericht war kostenfrei, vielleicht hängen die das aus.
Am besten vorher im AG fragen, was die dann wollen.
Ich habe bei meinem kriminellen das Ordnungsamt informiert -"der wohnt da nicht mehr" -, die hatten dann nach 2 Wochen die neue Anschrift herausgefunden. Der war aber auch nur umgezogen.
Zum Ordnungsamt den Titel mitnehmen, Datenschutz ist ja die Top-Ausrede um nicht arbeiten zu müssen .
>Gruß Dieter
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Dieter
29.11.2006, 23:55
@ LenzHannover
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besten Dank |
-->Hallo Jürgen,
besten Dank noch einmal für Deine Infos, Mail habe ich erhalten.
Im neuen Jahr werde ich mich nach meinem Portugal-Aufenthalt drum kümmern.
Gruß Dieter
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Nachtigel
04.12.2006, 17:19
@ Dieter
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Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten |
-->Hallo Dieter,
habe gerade etwas zu"Schenkungen" gefunden:
"Allgemein bekannt ist, daß Erbschaften und Schenkungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen. Je nach Steuerklasse (§15 Abs. 1 ErbStG) und Wert der Schenkung bzw. Erbschaft beträgt diese zwischen 7% und 50% (§19 Abs. 1 ErbStG), wobei Freibeträge zwischen 307.000 Euro (Erbschaften oder Schenkungen zwischen Ehegatten) und 5.200 Euro (Erbschaften oder Schenkungen zwischen Nichtverwandten oder Zweckzuwendungen) bestehen (§16 Abs. 1 ErbStG). Viel weniger bekannt ist dagegen, daß Schenkungen und Zweckzuwendungen auch umsatzsteuerpflichtig sein können. Dies allerdings ist eine böse Falle.
So ist die Sachschenkung eines Unternehmers eine Entnahme eines Vermögensgegenstandes aus seinem Betrieb für Zwecke außerhalb des Betriebes und damit der unternehmerischen Lieferung oder Leistung gleichgestellt (§3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Gleichstellung mit entgeltlichen Lieferungen und Leistungen ergibt sich auch aus Abschn. 24a Abs. 1 UStR. Leistungsort ist dabei übrigens stets der Ort, an dem der schenkende Unternehmer sein Geschäft betreibt (Absch. 24a Abs. 2 UStR).
Interessant ist dann natürlich die Frage der Bewertung der geschenkten Sache, denn diese dient als Bemessungsgrundlage für die Steuer. Hierzu ist Abschn. 155 UStR maßgeblich. Nach Abs. 1 dieser Vorschrift ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage grundsätzlich vom Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand im Zeitpunkt der Entnahme oder Zuwendung auszugehen (§10 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 UStG). Der Einkaufspreis entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis (Satz 2 gleicher Vorschrift)."
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LG n8igel
<ul> ~ Böse Fallen im Steuerrecht: Die Schenkungsumsatzsteuer</ul>
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LenzHannover
04.12.2006, 17:50
@ Nachtigel
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Das ist keine böse Falle, |
-->es kann ja nicht angehen, dass ich Person X einen Firmenwagen/Lebensmittel o.ä. schenke und es auf diessen Weg vermeide, dass der"Endverbraucher" Umsatzsteuer dafür zahlt.
Identisch, wie wenn ich mir aus meinem eigenen Laden was mitnehme. Ich habe mir dafür ggf. immer"selber" Rechnungen geschrieben. Damit war das mit dem verbuchen recht einfach und man konnte sich diese ganzen Mist im Umsatzsteuerformular sparen...
Bei Dieter ist es eine Schweinebacke, die einfach nicht zahlt und in diesem Affenstaat damit leider recht gut durch kommt. Wenn Dieter das Geld mal bekommen sollte mäßte er natürlich die anteilige USt abbführen.
PS: Die vom Fiskus haben doch Humor...
Steuer"abführen" (bei abführen denke ich an das Thema Toilette)
"Elster" als Bezeichnung für die Steuer (paßt doch zur diebischen Elster)
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