albert
29.11.2006, 19:49 |
OT: Rot-Schwarz betreibt Pläne zur totalen Kommunikationsüberwachung (o.Text) Thread gesperrt |
-->
<ul> ~ http://www.flegel-g.de/datenspeicherung.html</ul>
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Tassie Devil
30.11.2006, 01:36
@ albert
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Re: OT: Damit's ein Prachtkind wird... |
-->... und damit dieses Male die mustergueltige"Demokratie" und der vorbildliche"Rechtsstaat" in die GeCHichte eingehen koennen.
Ich koennte niemals so viel (fr)essen wie ich kotzen muss.
TD
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Heller
30.11.2006, 10:24
@ albert
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Kann jemand die Unbedenklichkeit der Vollmacht für den Rechtsanwalt bestätigen? |
-->Ich würde mich gerne an der Sammelklage beteiligen und das auch weiterempfehlen. Da ich von der Zentralen Prozessordnung keine Ahnung habe und mich im Vorweihnachtsstress da auch nicht einlessen kann und will: Hat von euch jemand dort Kenntnisse und kann die Vollmacht als unbedenklich einstufen.
Man unterschreibt ja nicht jeden Tag eine Vollmacht zur"Sammelklage".
Das ist - hoffentlich - auch für andere im Forum und deren Bekannte von Interesse.
Vielen Dank schon mal.
Hier der Text der Vollmacht (siehe auch unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vollmacht.pdf)
Vollmacht
für Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Schillstraße 9, 10785 Berlin
zur gerichtlichen Vertretung
Dem vorbezeichneten Rechtsanwalt wird hiermit Auftrag und Vollmacht zur uneingeschränkten Vertretung in
folgender Angelegenheit erteilt:
Die Vollmacht schließt alle Befugnisse gemäß Â§ 81 ZPO ein, ferner
• Geldempfangsvollmacht in der vorbezeichneten Angelegenheit,
• Vollmacht zur Verfügung über empfangene Zahlungen unter Befreiung von der Beschränkung des § 181
BGB,
• Rechtsmacht zur Abgabe einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärungen und zum Tätigen
geschäftsähnlicher Handlungen wie Mahnungen,
• falls das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird auch die Vertretung vor dem
Gerichtshof.
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beni
30.11.2006, 14:34
@ Heller
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Da wäre ich vorsichtig |
-->Hallo,
Du haftest ja dann für alle anfallenden Kosten, auch wenn der teure Gutachter bestellt, den Streitwert extrem hoch ansetzt usw.. Also da müsste irgendein Limit drin sein. Du kennst den Typ ja nicht vielleicht will er sich mit der ( meiner Meinung nach guten Sache ) nur sanieren? Besser wäre es wenn ein Verein, z.B. die FFI klagt und man spendet dann für die. Wie viele unterschreiben ist glaub ich juristisch eh unerheblich.
m@G, Beni
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albert
30.11.2006, 21:58
@ Heller
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Re: Kann jemand die Unbedenklichkeit der Vollmacht für den Rechtsanwalt bestätigen? |
-->>aus dem Text vor dem Aufruf zur Sammelklage
Ein Meldeformular für die kostenfreie Beteiligung an der Klage
und eine Liste der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer befinden sich auf der Homepage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de). Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern. Er fordert, das deutsche Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.
Lieber Gruß
Albert
Ps. hab natürlich auch mitgemacht
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