Loki
04.01.2007, 11:06 |
Warum für WKII zahlen wenn wir immer noch für WKI blechem dürfen? Thread gesperrt |
-->Für viele sicherlich nix neues auch ist der Bericht schon ein wenig älter aber wir bezahlen doch tatsächlich immer noch Reperationen für den ersten Weltkrieg. Aber Hey bald ist hundertjähriges vieleicht gibts ja dann ne Überraschung. Nebenbei weiß zufällig jemand wie lange wir für WK 2 löhnen dürfen? bis 2145??? Oder gar bis ans Ende aller Tage? Irgendwie ist das ganze schon verrückt oder?
<ul> ~ hier steht die Schweinerei wers nicht glauben will</ul>
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XERXES
04.01.2007, 11:14
@ Loki
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Wieso wird etwas bei wiedervereinigung scharf, |
-->wenn es keine Wiedervereinigung gab.
Die neuen Bundesländer waren nie teil der BRD, insofern gab es eine Einverleibung aber eben keine Wiedervereinigung!
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Tassie Devil
04.01.2007, 11:58
@ XERXES
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Re: Einverleibung |
-->>wenn es keine Wiedervereinigung gab.
>Die neuen Bundesländer waren nie teil der BRD, insofern gab es eine Einverleibung aber eben keine Wiedervereinigung!
Es war keine Einverleibung im Sinne einer Annektion, es war auch keine"Wiedervereinigung" im Sinne einer Restitution, richtig, es war ein Beitritt der"neuen" zu den"alten" Bundeslaendern der BRD, das ergab dann zusammen die BRDDR.
Gruss!
TD
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Cujo
04.01.2007, 21:53
@ Loki
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Re: Warum für WKII zahlen wenn wir immer noch für WKI blechem dürfen? |
-->>Für viele sicherlich nix neues auch ist der Bericht schon ein wenig älter aber wir bezahlen doch tatsächlich immer noch Reperationen für den ersten Weltkrieg. Aber Hey bald ist hundertjähriges vieleicht gibts ja dann ne Überraschung. Nebenbei weiß zufällig jemand wie lange wir für WK 2 löhnen dürfen? bis 2145??? Oder gar bis ans Ende aller Tage? Irgendwie ist das ganze schon verrückt oder?
Ich hab' mal gelesen bis 2039. Bisher sollen dem Internet zufolge 1500 Milliarden DM geflossen sein. Danach wird neu verhandelt.
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***Doch auch für den Zweiten Weltkrieg hat Deutschland anscheinend noch nicht genug bezahlt. Obwohl der Bundestag im Mai 2001 Rechtssicherheit festgestellt hat und die Auszahlung der Zwangsarbeiter-Entschädigungen freigab, soll Stuart Eizenstat, der US-Unterhändler über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, plötzlich die Frage nach Reparationsleistungen wieder aufgeworfen haben. Nur Zwangsarbeit, medizinische Experimente und"Arisierung" von Vermögen dürften fortan als abgegolten gelten. Das"Thema der Reparationen", so hieß es, bleibe vom Vertrag unberührt. Ja, es ist Shoah-Business!
Das wundert nicht, denn Deutschland hat bis heute, fast ein Menschenalter nach dem zweiten Weltkrieg, noch immer keinen Friedensvertrag, aber Reparationen dürfen nach Völkerrecht erst nach einem Friedensschluß festgelegt werden. Die Zahlungen, die Deutschland dem Grunde nach schon im Potsdamer Abkommen vom Februar 1945 auferlegt wurden, die bis 1954 immerhin 57 Mrd. Mark umfaßten, davon 40% an Israel, waren also völkerrechtswidrig - und der Wert der Demontagegüter und der verlorenen Ostgebiete wurde nie exakt bewertet, wenn das überhaupt möglich ist.
Ob man überhaupt zu einer"gerechten" Lösung kommen kann, weiß ich nicht. Und eigentlich will ich es auch nicht wissen, denn ich möchte nicht Auschwitz gegen Schlesien abwägen müssen, oder die DDR gegen die BRD. Nein, der Skandal hieran ist, daß spätere Generationen, die schon durch die Gnade der späten Geburt keine Schuld treffen kann, zu Leistungen verpflichtet werden, die Strafcharakter haben. Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip!
Dazu fällt mir nur noch ein, daß meine Vorfahren in Kroatien lebten, und ich sollte ein bißchen Ahnenforschung betreiben. Dabei könnte rauskommen, daß irgendwer vom römischen Kaiser Diokletian (245-313, Kaiser 284-305) verschleppt, ermordet oder sonst beschädigt worden ist, denn der hatte seinen Alterssitz in Salona, dem heutigen Split an der dalmatinischen Küste. Und wenn ich was finde, stelle ich entsprechende Ansprüche an den italienischen Staat als Rechtsnachfolger des alten Roms. Mal sehen, wie hoch 1.700 Jahren die Zinsen aufgelaufen sind...
Aktuell zum Thema: BerlinOnline | SeppDepp (Externe Links - der BWL-Bote ist nicht für den Inhalt fremder Webseiten verantwortlich).
Update [29.01.2002]: Einer der früher vorstehend zu findenden Links wurde wegen Parteilichkeit entfernt. Der BWL-Bote ist um historische Objektivität bemüht. Vielen Dank an den Leser, Herrn T.B., der mir diesen Tip gegeben hat! - HZ
Veröffentlichungsdatum: 13.01.2002, Adresse zum Verlinken: http://www.bwl-bote.de/20020113.htm
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Tassie Devil
05.01.2007, 03:43
@ Loki
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Re: Das grosse Erwachen, der Untertitel hierzu koennte lauten:... |
-->..."Wir wolle aba ooch gonsumiere".
Die einfaeltige Duemmlichkeit, mit Verlaub, des Artikelschreibers"Vertan" und dessen massloses Erstaunen ueber inzwischen mehr als 8 Dekaden alte Fakten erschliesst sich schon allein deshalb, weil er vom"Versailler Vertrag" schreibt.
Es sollte sich allmaehlich auch bei den Margot-Produkten aus dem ehemaligen Erichschen Arbeiter- und Bauernparadies herumgesprochen haben, dass die fuer die Deutschen kniffelige Angelegenheit des Jahres 1919 in Versailles bei Paris, Frankreich, Europa, den Namen"Versailler Diktat" oder meinetwegen"diktierter Versailler Vertrag" fuer sich in Anspruch nehmen darf.
Gruss!
TD
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