-->Vielleicht ein bischen ausfühlicher:
Den vorliegenden Bericht eines ungenannten Augenzeugen vom 33. Prozeßtag im Zündelprozeß ließ ich mir vorsichtshalber von Rechtsanwalt Dr...............(von mir gestrichen) auf die Echtheit der Schlüsselzitate hin bestätigen.
Im Zuge der Begründung der Nichtanerkennung des Rudolf-Gutachtens zeigte Richter Meinerzhagen auf, wie denn ein Gutachten aussehen müßte, das den Holocaust auf seine Richtigkeit hin glaubhaft überprüft. Dabei erhebt er - gewollt oder ungewollt - jene Forderung der Revisionisten, die von der deutschen und der österreichischen Justiz bisher als Verbrechen gewertet worden ist.
Hier der Text der Schlüsselstelle des Gerichtsbeschlusses vom 12.1.2007 wörtlich in vollem Wortlaut:
"Der Antrag von Rechtsanwalt Jürgen Rieger, dem sich Rechtsanwalt Dr. Schaller in vollem Umfang, Dr. Bock beschränkt auf die Verlesung des Rudolf-Gutachtens, gestellt in der Hauptverhandlung vom 22.12.2006, gerichtet auf die Einführung des Gutachten des Gaskammerexperten Leuchter und des Gutachtens von Germar Rudolf, wird zurückgewiesen, weil die beantragten Beweisaufnahmen für die Sachentscheidung ohne Bedeutung sind."
Der Satz, mit dem das Gericht das Rudolf-Gutachten zurückweist und der nun folgt, ist deckungsgleich mit dem Credo der Revision. Als"Meinerzhagen-These" wird er nun wörtlich zum Schlachtruf der Revisionisten werden. Er lautet:
"Bei einem solchen bedeutsamen und gleichsam sensiblen Thema wie der Überprüfung der Gaskonzentration im Mauerwerk der Gaskammer bedürfte es, um überzeugende Ergebnisse zu erzielen, einer unabhängigen Gutachterkommission von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und möglichst verschiedener Nationalitäten, um jedem Zweifel an der Seriosität eines solchen Gutachtens zu begegnen."
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