schlaffi
20.02.2007, 20:15 |
Kennt jemand einen guten Anwalt in München... Thread gesperrt |
-->Hallo Forum!
Kann mir jemand einen guten Anwalt im Münchner Raum für Mietrecht empfehlen?
Ich bin neu umgezogen und hab von meinem alten Vermieter die Kaution wegen angeblicher Mängel in der Wohnung nicht zurückbekommen.
Wie ist der Mieterschutzverein bei Streitigkeiten? Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gesammelt.
Danke für die Antworten!
Schöne Grüße
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Gabriela
20.02.2007, 23:04
@ schlaffi
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Mein Eindruck - das kommt im Großraum München öfters vor |
-->oder auch, der Vormieter taucht auf, und will noch ein paar Euro einkassieren für ein paar lumpige Jalousinen von ihm.
Gruß, Gabriela
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Taktiker
20.02.2007, 23:12
@ schlaffi
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Nur mal mein naiver erster Rat |
-->Die allerallermeisten Mängel sind natürliche und für den Vermieter hinnehmbare Abnutzung. Da mußt Du schon explizit was verschandelt haben, dass man Dir das anlasten könnte.
Im übrigen muß Dir der Pappenheimer die Gelegenheit geben, das selbst zu richten. Kostet ja sicher nicht annähernd soviel wie die Kaution...
Haste kein Abnahmeprotokoll?
Genaues weiß natürlich nur der Anwalt, also geh hin. Haste Rechtsschutz? Wenn nicht, kleine Erstberatung zur Abschätzung der Chancen ist nicht teuer. Die Vermieter ziehen schnell den Schwanz ein, wenn man sich wehrt.
Unserer war zu kess und bestand auf sein"Recht". Er verlor krachend und zahlte noch fett Prozesskosten drauf, der alte Dickkopf.
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LenzHannover
21.02.2007, 00:10
@ schlaffi
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Mieterverein: Wohl vorher eintreten. Mahn die Kohle per EBf an und dann |
-->Mahnbescheid - preiswert und effektiv, wenn angebracht.
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Gabriela
21.02.2007, 08:28
@ LenzHannover
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Muß nicht sein.... |
-->In so einer Großstadt gibt es mehrere Vereine, die Mieterschutz zu einer Jahresgebühr anbieten. In meinem"Interessenverband Mieterschutz", Geschäftsstellen in vier Großstädten (nicht München), trat ich nach einem Schadensfall ein - ganz legal.
Gruß, Gabriela
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prinz_eisenherz
21.02.2007, 08:29
@ schlaffi
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Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. |
-->Hallo schlaffi,
und ich dachte, ich wäre der einzige.
In meiner Mietwohnung, gemietet von einem privaten Eigentümer, hatte ich vor meinem Auszug die Wohnung gründlich durchrenoviert. Dann kam es zur Abnahme der Wohnung, aber nicht er selbst vor Ort, mit dem Resultat, das ihm die Renovierung nicht fachmännisch ausgeführt erschien, er eine Malerfirma einschalten will, und er aus diesem Grund die Kaution einbehalten wird. Also bin ich zum Anwalt.
Das Resultat war, da ich keinen Prozess führen wollte, weil der Anwalt den Ausgang der Klage zu meinen Gunsten mit 50: 50 beurteilt hatte, haben der Vermieter und ich uns auf die Hälfte der Kaution geeinigt. Im nachhinein hatten wir erfahren, das dieser Vermieter es mit allen seinen Wohnungen immer so macht.
Die Sache ist jetzt etwa fünf Jahre her und die Anwaltsschreiben müsste ich eigentlich noch haben. Wenn du Interesse daran hast, dann hinterlege beim Forenmeister deine Adresse, ich kopiere den Schriftverkehr und schicke den dir zu.
Hinweis:
In Vermietersachen wie diesen, Einzelfallentscheidungen, kommt es darauf an, wen du als Richter bekommst. Ist der Richter selber Vermieter, dann neigt er zu dieser Seite. Ist er Mieter, dann mehr zur anderen. Das Ganze nennt sich dann Gerechtigkeit.
Selbst das fehlende Übergabeprotokoll vom Einzug in die Wohnung kann zu Gunsten des einen oder des anderen ausgelegt werden. Du siehst, wenn schon ausziehen, dann zwei Monate lang deinen Müll in der Wohnung vor sich hinkompostieren lassen und bloß nicht die Kloschüssel für die Notdurft benutzen, denn die anderen Räume sind grundsätzlich dafür auch geeignet. Wenn du dann ausziehtst, dann behält der Vermieter deine Kaution zu recht.
bis denne
eisenherz
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schlaffi
21.02.2007, 09:20
@ prinz_eisenherz
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Re: Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. |
-->>Hallo schlaffi,
>und ich dachte, ich wäre der einzige.
>In meiner Mietwohnung, gemietet von einem privaten Eigentümer, hatte ich vor meinem Auszug die Wohnung gründlich durchrenoviert. Dann kam es zur Abnahme der Wohnung, aber nicht er selbst vor Ort, mit dem Resultat, das ihm die Renovierung nicht fachmännisch ausgeführt erschien, er eine Malerfirma einschalten will, und er aus diesem Grund die Kaution einbehalten wird. Also bin ich zum Anwalt.
>Das Resultat war, da ich keinen Prozess führen wollte, weil der Anwalt den Ausgang der Klage zu meinen Gunsten mit 50: 50 beurteilt hatte, haben der Vermieter und ich uns auf die Hälfte der Kaution geeinigt. Im nachhinein hatten wir erfahren, das dieser Vermieter es mit allen seinen Wohnungen immer so macht.
>Die Sache ist jetzt etwa fünf Jahre her und die Anwaltsschreiben müsste ich eigentlich noch haben. Wenn du Interesse daran hast, dann hinterlege beim Forenmeister deine Adresse, ich kopiere den Schriftverkehr und schicke den dir zu.
>Hinweis:
>In Vermietersachen wie diesen, Einzelfallentscheidungen, kommt es darauf an, wen du als Richter bekommst. Ist der Richter selber Vermieter, dann neigt er zu dieser Seite. Ist er Mieter, dann mehr zur anderen. Das Ganze nennt sich dann Gerechtigkeit.
>Selbst das fehlende Übergabeprotokoll vom Einzug in die Wohnung kann zu Gunsten des einen oder des anderen ausgelegt werden. Du siehst, wenn schon ausziehen, dann zwei Monate lang deinen Müll in der Wohnung vor sich hinkompostieren lassen und bloß nicht die Kloschüssel für die Notdurft benutzen, denn die anderen Räume sind grundsätzlich dafür auch geeignet. Wenn du dann ausziehtst, dann behält der Vermieter deine Kaution zu recht.
>
>bis denne
>eisenherz
Hallo Eisenherz!
Danke für deine Antwort!
Die größten Streitpunkte war das Streichen der Wände und der Schimmel im Bad. Ich muss angeblich deswegen eine Fachfirma beauftragen, meine Malerarbeiten hat dem Vermieter nicht gefallen.
Das würde natürlich doppelt so teuer werden wie ich an Kaution zurückbekomme.
Er hat mir deswegen eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Aber die Wohnung habe ich nach meiner Meinung ordentlich verlassen.
Wenn er die Wohnung sanieren will soll er es tun, aber nicht auf meine Kosten.
gruß
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Sorrento
21.02.2007, 09:27
@ schlaffi
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Klauseln für Schönheitsreparaturen |
-->Hallo,
>Die größten Streitpunkte war das Streichen der Wände und der Schimmel im Bad. Ich muss angeblich deswegen eine Fachfirma beauftragen, meine Malerarbeiten hat dem Vermieter nicht gefallen.
Kann es sein, daß in deinem Mietvertrag noch drinsteht (wenn älter als 2003, dann ist dies ziemlich sicher, da in den meisten Mietvertragsvordrucken damals enthalten), daß du alle X Jahre sowie beim Auszug die Räume neu streichen musst?
Wenn ja, so ist dieser Passus ungültig und du brauchst nichts von beidem zu tun!
Gruß,
Sorrento
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prinz_eisenherz
21.02.2007, 10:23
@ schlaffi
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Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider. |
-->Hallo schlaffi,
dein Problem ist beinahe deckungsgleich mit dem meinen.
Du und ich, wir sind aus dem einfachen Grund in der schlechteren Position, weil der Vermieter das Geld hat, welches du von ihm zurück haben willst. Umgekehrt wäre es besser.
Aber, wie schon geschrieben, zu meiner eigenen Verblüffung, ist das Prozedere tatsächlich eine Sache der Auslegung und DU! muss erreichen, mit einer guten Begründung, das der Vermieter das Geld zurückbezahlt. Alles ist eine Sache, die über das Zivilrecht abgewickelt wird und das hat seine Tücken. Wenn du den Vermieter wegen Betruges anzeigst, um daraus einr Strafrechtssache zu machen, dann jedoch musst du mit einem Bumerang von dem rechnen.
Sich darüber ärgern ist nützlich, für den kurzen Seelenfrieden, aber nutzlos. Das einzige was dir bleibt, ist dir einen Anwalt zu nehmen. Meine Unterlagen stehen dir zu Verfügung, wenn du sie mal lesen willst.
Tipp für das nächste mal:
Beim Einzug tatsächlich ein umfassendes Abnahmeprotokoll anfertigen lassen, am besten mit einem Zeugen von deiner Seite, und wirklich jedes Merkmal aufschreiben lassen. Beim privaten Vermieter, ein solch böser Nachbar wie mein oben genannter, da riskierst du natürlich, das du so den Mietvertrag erst gar nicht bekommst.
bis denne
eisenherz
PS: Dein Beitrag hat mich daran erinnert in einen Mieterverein einzutreten, was ich soeben, über das Internet, auch gemacht habe.
Den hier:
http://www.berliner-mieterverein.de/ueberuns/beitrittserklaerung.htm
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Taktiker
21.02.2007, 10:26
@ schlaffi
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Der Schimmel geht ja schon mal gar nicht auf Deine Kappe |
-->Du hast ja sicher ausreichend gelüftet und daher ist dieser Mangel ohnehin Vermietersache. Eigentlich hättest Du die Miete vorher noch um 50% kürzen sollen wegen des Schimmels.
"Nicht gefallen" der Malerarbeiten... wo gibts denn das?! Er soll die Mängel klar benennen statt solchem Wischiwaschi. Lass die Mietvertragsklauseln zur Renovierung checken. Einiges ist hier mittlerweile nachträglich für ungültig befunden worden, meistens mit dem Ergebnis, dass Du gar nichts machen mußt.
Die 50:50 Chance Aussagen von RA's kenne ich auch. Das sind Luschen! Geh zu einem anderen! Es muß sich lediglich der passende Haken finden, an dem Du Deinen Vermieter im Prozess aufhängen kannst. Das ganze machst Dein RA der Gegenseite schön plausibel und sie wird auf Prozess verzichten.
Mit Vermietern bei Streitigkeiten bloß nicht kuschen!! Die setzen darauf, dass 80% der Kundschaft prozessfaul und kostenklamm sind, schüchtern ein. Ist Dein Vermieter eine große Nummer oder ein kleiner Krauter? Falls letzteres, wird er ebenso seine Chancen abwägen, falls Du Dich wehrst! Schon die Info, er mache das mit allen seinen Wohnungen so, zählt! Belege dafür, Aussagen beschaffen! Deine Wandmalerei wird sich ja objektiv begutachten lassen, oder?!
Und beim Schimmel muß Dir Dein Herr Vermieter beweisen(!), dass Du der Urheber bist, nicht lüftest, etc. Hol Dir ne Nachbar-Zeugenaussage, dass immer gut gelüftet wurde, alles schön schriftlich und mit Wilhelm drunter an den Anwalt.
Im übrigen zahlt man bei Auszug die letzten 3 Mieten vorsorglich schon mal nicht. In Berlin machen das eingentlich fast alle so.
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GutWettertrader
21.02.2007, 10:29
@ prinz_eisenherz
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Re: Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider. |
-->>Hallo schlaffi,
>dein Problem ist beinahe deckungsgleich mit dem meinen.
>Du und ich, wir sind aus dem einfachen Grund in der schlechteren Position, weil der Vermieter das Geld hat, welches du von ihm zurück haben willst. Umgekehrt wäre es besser.
>Aber, wie schon geschrieben, zu meiner eigenen Verblüffung, ist das Prozedere tatsächlich eine Sache der Auslegung und DU! muss erreichen, mit einer guten Begründung, das der Vermieter das Geld zurückbezahlt. Alles ist eine Sache, die über das Zivilrecht abgewickelt wird und das hat seine Tücken. Wenn du den Vermieter wegen Betruges anzeigst, um daraus einr Strafrechtssache zu machen, dann jedoch musst du mit einem Bumerang von dem rechnen.
>Sich darüber ärgern ist nützlich, für den kurzen Seelenfrieden, aber nutzlos. Das einzige was dir bleibt, ist dir einen Anwalt zu nehmen. Meine Unterlagen stehen dir zu Verfügung, wenn du sie mal lesen willst.
>Tipp für das nächste mal:
>Beim Einzug tatsächlich ein umfassendes Abnahmeprotokoll anfertigen lassen, am besten mit einem Zeugen von deiner Seite, und wirklich jedes Merkmal aufschreiben lassen. Beim privaten Vermieter, ein solch böser Nachbar wie mein oben genannter, da riskierst du natürlich, das du so den Mietvertrag erst gar nicht bekommst.
oder 3 Monate vor Auszug keine Miete mehr zahlen
dann wird er schon überlegen, ob er einen Prozeß führt
der Trick mit der angeblich unsachgemäßen Renovierung ist auch hier
im Rhein-Main-Gebiet sehr beliebt
besonders dann, wenn der Mieter einen deutschen Namen hat
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Taktiker
21.02.2007, 10:29
@ prinz_eisenherz
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Bei Protokoll ist MV längst abgeschlossen |
-->> Beim privaten Vermieter, ein solch böser Nachbar wie mein oben genannter, da riskierst du natürlich, das du so den Mietvertrag erst gar nicht bekommst.
Wieso?! Mietvertrag unterzeichnen ist vor Schlüsselübergabe. Danach gibts genaue Begutachtung und ein feines Übernahmeprotokoll mit Fotos und allem Pipapo.
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prinz_eisenherz
21.02.2007, 11:39
@ Taktiker
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... ist MV längst abgeschlossen. Meistens, aber es gibt immer ein Vorspiel:) |
-->Stimmt, aber mit Ausnahmen.
Bei meiner neuen Wohnung hatte die Wohnungbaugesellschaft selbst (GAGFA) mit mir vorher einen Besichtigungs- und Abnahmetermin gemacht, weil ich mich entscheiden sollte, die Wohnung in dem IST - Zustand zu übernehmen und den Mietvertrag erst dann zu unterschreiben oder nicht.
Und diese Variante, die kann man durchaus dem Vermieter vorschlagen und dessen Reaktion abwarten, warum nicht? Ist zwar nicht der Standart, aber vielleicht am sichersten, erst eine Abnahme, weche eigentlich eine Zustandsbesichtigung ist, und dann entscheiden, ob man unterschreibt und wer die Kosten für die Beseitgung der Mängel trägt. Aber ob das der Vermieter mitmacht, wenn er genügend Interessenten für die Wohnung hat, das ist meine Frage.
Und eine Vorbesichtigung einer neuen Wohnung, bei der man die ersten groben Mängel bemerkt, die der Vermieter zu gerne dem Nachmieter zur Beseitigung überlassen würde, die findet in der Regel auch statt. Wenn die Wohnung renovierungsbedürftig ist, aber einen guten Mietpreis hat, in guter Lage, dann sind auch genügend Interessenten im Hintergrund, und einer von denen, der fragt gar nicht lange und unterschreibt, auch ohne formelles Abnahmeprotokoll, auch wenn er hinterher noch eine Menge Arbeit damit hat und Geld reinstecken muss.
Was ich hierbei schon alles erlebt habe, glücklicherweise nur selten bei mir selbst, damit könnte man eine neue Staffel von Al Bundy drehen.
bis denne
eisenherz
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schlaffi
21.02.2007, 12:56
@ Sorrento
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Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen |
-->>Hallo,
>>Die größten Streitpunkte war das Streichen der Wände und der Schimmel im Bad. Ich muss angeblich deswegen eine Fachfirma beauftragen, meine Malerarbeiten hat dem Vermieter nicht gefallen.
>Kann es sein, daß in deinem Mietvertrag noch drinsteht (wenn älter als 2003, dann ist dies ziemlich sicher, da in den meisten Mietvertragsvordrucken damals enthalten), daß du alle X Jahre sowie beim Auszug die Räume neu streichen musst?
>
>Wenn ja, so ist dieser Passus ungültig und du brauchst nichts von beidem zu tun!
>
>Gruß,
>Sorrento
hallo!
Ich bin Juli 2001 eingezogen. Im Mietvertrag steht aufgestaffelt dass ich alle 3 Jahre Bad, alle 5 jahre Küche usw. renovieren muss.
Ist das die Klausel was ungültig ist?
gruß
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Sorrento
21.02.2007, 13:05
@ schlaffi
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Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen |
-->Hallo,
>Ich bin Juli 2001 eingezogen. Im Mietvertrag steht aufgestaffelt dass ich alle 3 Jahre Bad, alle 5 jahre Küche usw. renovieren muss.
>Ist das die Klausel was ungültig ist?
>gruß
wenn du gleichzeitig noch beim Auszug laut Vertrag renovieren musst, so sind beide Klauseln unwirksam, d.h. du musst weder noch
Urteil des BGH vom 23. Juni 2004 Az: VIII ZR 361/03
und ein Kommentar dazu:
"Eine Schlussrenovierung bedeutet, dass der Mieter während des Mietverhältnisses nicht renovieren muss. Nur wenn er auszieht hat er die Pflicht noch einmal zu renovieren.
Vermieter würden gern beide Pflichten auf den Mieter umlegen, doch die Rechtsprechung hält eine Kombination aus beiden Pflichten (laufende und Schlussrenovierung) für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Sind also laufende und abschließende Renovierung vereinbart worden, so sind beide Klauseln unwirksam, mit der Folge, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen muss."
http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Mietrecht/Miet005.html
Gruß,
Sorrento
P.S: Teppiche sind ab einem Alter von 8 bis 10 jahren (je nach Qualität) auch nicht mehr zu ersetzen!
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