Gewinnmitnehmer
23.05.2007, 18:12 |
OT: Rechtliche Frage zum Thema Spende Thread gesperrt |
-->Hallo ans Forum,
ich hoffe es kann jemand einen Rat geben. Eine Firma führt eine Verlosung durch und erhält dazu eine Zusage für eine Sachspende, die als Preis für diese Verlosung gedacht ist. Nach der durchgeführten Verlosung verweigert der Spender die Herausgabe des zugesagten Gegenstandes. Hat der Veranstalter der Verlosung einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Preises?
Vielen Dank für eine Hilfe!
Thomas
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Uwe
23.05.2007, 20:30
@ Gewinnmitnehmer
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Re: OT: Rechtliche Frage zum Thema Spende |
-->Hallo, Thomas,
handelt es sich hier tatsätslich um eine Spende resp. Spendenzusage, die doch wohl nur für steuerbegünstigte Aktivitäten bzw. an entsprechnde Organisationen und Institutionen die derartige durchführen, gegeben werden könnte.
Wie weit die Zusage eine Verbindlichkeit eingeschlossen hat, kommt wohl auf die Art an, in der sie abgegeben wurde.
Eine Schenkungabsicht oder Schenkungszusage ist wohl bereits dem Wesen nach rechtlich nicht bindend, solange die Schenkung nicht durchgeführt ist.
Gleiches dürfte auch für die Spendenzusage gelten, solange keine vertragliche Vereinbarung über die Übergabefristen getroffen sind.
Zugegeben, das ist nur ein Rechtsempfinden von meiner Seite.
Gruß,
Uwe
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Uwe
23.05.2007, 21:31
@ Uwe
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Re: OT: Rechtliche Frage zum Thema Spende |
-->Hallo, Thomas,
bezüglich meiner Anmerkung zur Klassifizierung als Spende hatte ich leider nur den Aspekt der Steuerbegünstigung im Sinn, was allerdings m.E. dennoch keinen Einfluß auf die vermeintliche Verbindlichkeit der Zusage hat, die wohl einzig von der Art abhängt, wie sie gegeben wurde.
Gruß,
Uwe
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Gewinnmitnehmer
25.05.2007, 12:55
@ Uwe
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Danke für Deine Antworten! (ohne text) |
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