LenzHannover
24.07.2007, 00:16 |
Generalangriff auf alle Steuerzahler - Steuergestaltungen verboten! Thread gesperrt |
-->Nach und nach kippen die Finanzgerichte vieles zum Thema Gestaltungsmissbrauch, Steinbrück bekommt öfter weniger. Die dunkle Macht rächt sich nun:
Dorfzeitung 16-7-2007
... mit dem Jahressteuergesetz 2008 eine Bestimmung in der Abgabenordnung geändert werden. Es handelt sich zwar nur um ein Wort, aber die Änderung hat es in sich: Statt „Gestaltungsmissbrauch“ soll in Paragraf 42 künftig von „Steuergestaltungen“ die Rede sein.
...
Bisher konnte das Finanzamt aufgrund dieser Gesetzesbestimmung Steuergestaltungen die Anerkennung verweigern, wenn diese eigentlich unüblich und unvernünftig waren und einzig den Zweck hatten, Steuern zu sparen.
wobei Gerichte dies als durchaus auch sinnvoll angesehen haben
Dies reicht dem Fiskus nun offensichtlich nicht. In Zukunft sollen Steuerzahler bei Verträgen und anderen Gestaltungen, die zu einem Steuervorteil führen „beachtliche außersteuerliche Gründe“ nachweisen. Können sie dies nicht, erkennt das Finanzamt die Gestaltung einfach nicht an.
... Ebenso könnte das Finanzamt den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten für unzulässig erklären. Schließlich wird die Anlage U nur unterschrieben, um Steuern zu sparen.
Oh ja, wer fremd geht, bekommt einen wegen steuerlicher Scheinehe reingewürgt.
Diese Volltrottel erfinden noch 10.000 Regeln um alles gerechter zu machen.
Irgendwie bietet Schwarzarbeit fast eine gewisse Rechtssicherheit, insbesondere muß man nicht Jahre rum klagen.
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Ecki1
24.07.2007, 09:02
@ LenzHannover
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Höhere Steuern - billigere Immobilien |
-->Dieser wichtige Zusammenhang gilt nicht nur zwischen den einzelnen schweizerischen Kantonen, sondern möglicherweise auch im grösseren europäischen Vergleich. Hier muss eben jeder seine Gesamtrechnung aufstellen und sich in geeigneter Weise positionieren,
meint Ecki1
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bernor
24.07.2007, 09:46
@ LenzHannover
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Mehr dazu... |
-->... hier (ab Seite 15):
http://www.bstbk.de/muster_stbk/oeffentlich/pdf/2007/Stell22-06.07.07.pdf
Zum offenbar beabsichtigten ‚Systemwechsel‘ insbesondere:
<font color=#F00000>Verständigung
... Deshalb drängt sich nun die Frage auf, worüber im Fall der Überprüfung einer Steuergestaltung gemäß Â§ 42 AO n. F. [= neue Fassung] tatsächlich eine Verständigung getroffen werden soll. Geht es wirklich nur über das Vorliegen beachtlicher außersteuerlicher Gründe oder geht es nicht tatsächlich um viel mehr? Schon in der Begründung steht, dass in „derartigen Fällen … sich der Steuerpflichtige und die Finanzbehörden darüber verständigen“ können, „inwieweit die gewählte Gestaltung steuerlich zu berücksichtigen ist“. Insoweit muss doch auch eine rechtliche Bewertung vorgenommen werden, um zu entscheiden, welche Gestaltungen zu berücksichtigen sind. Ob bei dieser Bewertung die Berücksichtigung rechtspolitischer Gründe immer außen vor bleibt, bleibt abzuwarten.
Beteiligung des BMF
Auch die Rolle, die das Bundesministerium der Finanzen insoweit einnehmen soll, ist durchaus kritisch zu hinterfragen. Sie erscheint als ein Schritt in Richtung Bundessteuerverwaltung. Ob die Bundesländer einen solchen Eingriff in ihre Kompetenz hinnehmen werden, ist zu bezweifeln.
Zudem soll das BMF durch die entsprechende Regelung in die Lage versetzt werden, zeitnah den Gesetzgeber über neu entwickelte Steuergestaltungen zu informieren und bei Bedarf entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen. Ob dieses Vorgehen mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung zu vereinbaren ist, ist stark zu bezweifeln. Insoweit stellt sich die Frage, ob die Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang die Stellung eines Ersatzgesetzgebers einnimmt, wenn sie letztlich entscheidet, in welchen Fällen sie den Gesetzgeber über Steuergestaltungsmodelle informiert und damit entsprechende Gesetzesänderungen anregt.</font>
Gruß bernor
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alberich
24.07.2007, 10:37
@ bernor
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Welche Kräfte sind da am Werk? |
-->Die neue Formulierung des § 42 AO rückt jede Ausübung von Wahlmöglichkeiten ins Zwielicht,
denn in der Ausübung von Wahlrechten liegt immer eine Gestaltung. Dem Steuerpflichtigen
wird eine Steuerumgehung unterstellt, solange nicht das Gegenteil vom Steuerpflichti-
gen nachgewiesen werden kann. Der Gesetzgeber nimmt somit eine Beweislastumkehr vor
und setzt den Steuerpflichtigen einen nicht hinnehmbaren Generalverdacht aus. Die geplante
Neufassung ist daher in der vorliegenden Form klar abzulehnen.
Hier ist wirklich ein 'SYSTEMWECHSEL' festzustellen. Es werden Türen geöffnet, die bei wohlmeinender Auslegung unproblematisch sind. Was aber, wenn die staatliche Gewalt sich nicht mehr wohlmeinend gibt?
Festlegungen, was rechtens und nicht rechtens ist, werden nicht mehr auf der Ebene des Gesetzes oder einer ähnlichen Regelung getroffen, die damit glasklar für alle gültig sind. Nein. Es wird in das Befinden und letztlich Willkür einer Behörde gestellt.
Das ist eindeutig eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien. Hier will jemand eine andere Republik. Es wäre zu prüfen, ob die jetzige Regierung noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht oder ob der 'Radikalenerlaß' zur Anwendung kommen muß.
gruß
alberich
Jeder Bürger ist ein Verbrecher. Er weiß es nur noch nicht.
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LenzHannover
24.07.2007, 14:19
@ alberich
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Ebend. Wie, heute nicht gearbeitet = Steuerhinterzieher? |
-->Es ist der Grössenwahn einer systembedingt nicht so erfolgreichen Behörde. Der Umverteilungswahn läßt sich halt nicht umsetzen.
Bei meinen Steuererklärungen lache ich mich immer schlapp, dass einzige, was die zu 100% prüfen können sind die Km und den PKW als solches. Irgendwie nicht Peanuts, aber bei mir wirklich nicht das wesentliche.
Jeder braucht halt seinen Knochen .
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Tassie Devil
25.07.2007, 06:43
@ alberich
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Re: Die geplante feudale Willkuehrwirtschaft |
-->>Die neue Formulierung des § 42 AO rückt jede Ausübung von Wahlmöglichkeiten ins Zwielicht,
>denn in der Ausübung von Wahlrechten liegt immer eine Gestaltung. Dem Steuerpflichtigen
>wird eine Steuerumgehung unterstellt, solange nicht das Gegenteil vom Steuerpflichti-
>gen nachgewiesen werden kann. Der Gesetzgeber nimmt somit eine Beweislastumkehr vor
>und setzt den Steuerpflichtigen einen nicht hinnehmbaren Generalverdacht aus. Die geplante
>Neufassung ist daher in der vorliegenden Form klar abzulehnen.
>Hier ist wirklich ein 'SYSTEMWECHSEL' festzustellen. Es werden Türen geöffnet, die bei wohlmeinender Auslegung unproblematisch sind. Was aber, wenn die staatliche Gewalt sich nicht mehr wohlmeinend gibt?
Letzeres ist definitiv schon vor fast 20 Jahrzehnten eingetreten, der Beweisantritt hierzu waere ueberhaupt kein Problem.
>Festlegungen, was rechtens und nicht rechtens ist, werden nicht mehr auf der Ebene des Gesetzes oder einer ähnlichen Regelung getroffen, die damit glasklar für alle gültig sind. Nein. Es wird in das Befinden und letztlich Willkür einer Behörde gestellt.
Exakt, und diese burgmachtfeudalrechtliche Finanzbehoerdenwillkuer ist kein Ausnahme- oder Einzelfall, ich selbst vermochte dieses in eigener Sache an 2 raeumlich weiter auseinander liegenden steuererpressenden Finanzmachtburgen der BRDDR-Staatsmafia ueber Jahre hinweg detailliert zu studieren.
Fortgesetzte schwere Verstoesse gegen das Verwaltungsrecht und gegen Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind genauso usus wie Verstoesse gegen das"Verfassung" genannte Grundgesetz, bei letzterem insbesonders schwere Verstoesse gegen den sog. Gleichbehandlungsgrundsatz gemaess dem Motto: diesem kleinen Stinker werden wir schon noch die heilige Mannesfurcht beibringen.
Zu einer beliebten finanzamtmafiosen Spielwiese wurde auch in neuerer Zeit die Verfahrensweise, die jeweils aktuelle Rechtssprechung der Finanzgerichtsbarkeit rueckwirkend auf weit mehr als 5 Jahre (im konkreten Fall bis zu 8!! Jahren) auszudehnen, was dann zur Grundlage dient, bereits Jahre zuvor abgeschlossene Steuerjahre mit dem Fokus neuester Finanzrechtssprechung wieder aufzurollen.
Bereits im Jahre 1989 (nach meiner heutigen Erinnerung) durfte ich mich als damals noch angestellter Betriebszugehoeriger eines mittelgrossen Wirtschaftsunternehmens mit folgenden Feudalverhalten (Plural!) finanzmafioser Burgmentalitaet auseinander setzen:
"Die Position X hier in Ihren Werbungskosten koennen wir nicht anerkennen, das ist steuerlich nicht beruecksichtigungsfaehig.""Entschuldigen Sie bitte mal, aber exakt diese Sachlage wie vorliegend ist gemaess neuester Rechtssprechung der Finanzgerichtsbarkeit steuerlich ansatzfaehig und deshalb steuermindend zu beruecksichtigen!""Wo steht denn das?""In einem Urteil des BFH aus neuester Zeit!""Jaaaaa, hmmmm, wie Sie sicherlich wissen, sind Sie zur Mitwirkung bei der Aufklaerung steuerlicher Tatbestaende verpflichtet, und bevor Sie nicht dieses Urteil des BFH mit seinem AZ spezifizieren und uns detailliert begruendet darlegen, warum die Position X Ihrer Werbungskosten in Ihrer EKSt-Erklaerung hier exakt auf die Sachlage und den Aktenstand des BFH-Falles anwendbar ist, muessen wir Ihnen die steuerliche Beruecksichtigungsfaehigkeit versagen!"
Erst, nachdem ich wenige Tage spaeter zur Schreibmaschine gegriffen hatte und dieser mafiosen Finanzbehoerde in einem Anschreiben das AZ des BFH-Urteils ohne jegliche weitere Begruendung mitteilte, wie ich auch in gleichem Schreiben diesem FA"im Falle seiner fortgesetzten Renitenz mit Sachaufsichtsbeschwerde wie Dienstaufsichtsbeschwerde sogleich bei uebergeordneter OFD-Aufsichtsbehoerde" drohte, bequemte man sich zu steuermindernder Anerkennung der Position X meiner Werbungskosten.
Zuvor geschilderte Angelegenheit gehoert zu den noch voellig harmlosen Vorkommnissen finanzmafiosen Behoerdenverkehrs, der in den Jahren 1987/1988 ploetzlich einsetzte, ueber die ansonsten weitestgehend korrekten wie hoeflichen Handhabungsweisen der zustaendigen Finanzbehoerde zeitlich zuvor liegender Steuerjahre mochte und kann ich nicht klagen.
>Das ist eindeutig eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien. Hier will jemand eine andere Republik.
Zweifellos, richtig.
>Es wäre zu prüfen, ob die jetzige Regierung noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht oder ob der 'Radikalenerlaß' zur Anwendung kommen muß.
Diese BRDDR-Staatsmafiabande steht schon seit langer Zeit etlicher Jahre nicht mehr auf dem Fundament der FDGO, allein der Gedanke daran ist laecherlich.
>gruß
>alberich
Gruss!
TD
>Jeder Bürger ist ein Verbrecher. Er weiß es nur noch nicht.
Und noch viel zu viele der deutschen Buerger ahnen solches noch nicht einmal.
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