patrick
12.08.2007, 12:02 |
Abwicklung von Banken bei Insolvenz Thread gesperrt |
-->Weiss jemand wie das für gewöhnlich von statten geht insbesondere auch zeitlich?
Angenommen ich halte eine bundesobligation im depot und die bank wird insolvent.
wie schnell lässt sich das papier übertragen?
|
dottore
12.08.2007, 12:55
@ patrick
|
Re: Abwicklung von Banken bei Insolvenz |
-->>Weiss jemand wie das für gewöhnlich von statten geht insbesondere auch zeitlich?
Ganz fix. Da wird der ganz normale Konkursverwalter bestallt. (Hoffentlich haben sie genug; denn legt sich eine Bank, legt sich rasch die nächste).
>Angenommen ich halte eine bundesobligation im depot und die bank wird insolvent.
Bleibt Dein Depot. Du kannst innert vom Sequester bestimmter Zeit wieder über Deine Oblis verfügen (Depot = Sachen- nicht Schuldrecht).
>wie schnell lässt sich das papier übertragen?
Vorher innert zwei, drei Tagen. Nachher kann es auch mal Wochen dauern.
Gruß!
|
certina
12.08.2007, 12:59
@ patrick
|
Re: Abwicklung von Banken bei Insolvenz |
-->>Weiss jemand wie das für gewöhnlich von statten geht insbesondere auch zeitlich?
>Angenommen ich halte eine bundesobligation im depot und die bank wird insolvent.
>wie schnell lässt sich das papier übertragen?
[b]http://www.finanztip.de/recht/bank/bh0802.htm
|
patrick
12.08.2007, 14:06
@ dottore
|
Re: Abwicklung von Banken bei Insolvenz |
-->Oh Danke Dottore für die schnelle Antwort.
Und wenn diese Obligation während der Insolvenz ausläuft? Also die komplette Summe frei wird? Fällt das Geld dann in die Insolvenzmasse?
Also - anders gefragt - besteht ein Risiko, sofern es sich um Kurzläufer- Anleihen handelt, dass man Pech hat, weil die Anleihe gerade ausläuft wenn die Bank absäuft?
Liebe Grüsse + dank im voraus
Pat
|
patrick
12.08.2007, 14:06
@ dottore
|
Re: Abwicklung von Banken bei Insolvenz |
-->Oh Danke Dottore für die schnelle Antwort.
Und wenn diese Obligation während der Insolvenz ausläuft? Also die komplette Summe frei wird? Fällt das Geld dann in die Insolvenzmasse?
Also - anders gefragt - besteht ein Risiko, sofern es sich um Kurzläufer- Anleihen handelt, dass man Pech hat, weil die Anleihe gerade ausläuft wenn die Bank absäuft?
Liebe Grüsse + dank im voraus
Pat
|
patrick
12.08.2007, 15:14
@ patrick
|
@dottore |
-->Danke Dottore für die schnelle Antwort.
Und wenn diese Obligation während der Insolvenz ausläuft? Also die komplette Summe frei wird? Fällt das Geld dann in die Insolvenzmasse?
Also - anders gefragt - besteht ein Risiko, sofern es sich um Kurzläufer- Anleihen handelt, dass man Pech hat, weil die Anleihe gerade ausläuft wenn die Bank absäuft?
Liebe Grüsse + dank im voraus
|
prinz_eisenherz
12.08.2007, 16:45
@ patrick
|
Die Banken? Abgeschrieben. Aber um die Versicherungen ist es so ruhig. Sauber? |
-->In der Vergangenheit haben die sich bei waghalsigen Anlagen nicht in die Kreisklasse abdrängen lassen, waren immer mit vorne dabei, insbesondere bekannte Lebensversicherungen.
Das zeugte von einer ganz besonderen Ethik, denn es wurden ja nur die Altersrücklagen ihrer Kunden verzockt."Na gut, haben wir uns eben geirrt", war die Kommentierung. Ich kann mir nicht helfen, aber dieser Spruch kommt mir irgendwie bekannt vor. Bei Kindern aus der Vorschulklasse?
bis denne
eisenherz
|
dottore
12.08.2007, 19:39
@ patrick
|
Re: Abwicklung von Banken bei Insolvenz |
-->Hi pat,
>Und wenn diese Obligation während der Insolvenz ausläuft? Also die komplette Summe frei wird? Fällt das Geld dann in die Insolvenzmasse?
Ja. Die Gutschrift erfolgt an die Bank und das wär's dann.
>Also - anders gefragt - besteht ein Risiko, sofern es sich um Kurzläufer- Anleihen handelt, dass man Pech hat, weil die Anleihe gerade ausläuft wenn die Bank absäuft?
Ja.
Gruß!
|
weissgarnix
12.08.2007, 19:48
@ dottore
|
Re: Abwicklung von Banken bei Insolvenz |
-->>Hi pat,
>>Und wenn diese Obligation während der Insolvenz ausläuft? Also die komplette Summe frei wird? Fällt das Geld dann in die Insolvenzmasse?
>Ja. Die Gutschrift erfolgt an die Bank und das wär's dann.
Kann das sein? Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Verbindlichkeit fällt nicht unter die"Inolvenzforderungen" sondern unter"Masseforderungen". Für die haftet der Insolvenzverwalter persönlich... glaube daher nicht, dass das so stimmt.
>>Also - anders gefragt - besteht ein Risiko, sofern es sich um Kurzläufer- Anleihen handelt, dass man Pech hat, weil die Anleihe gerade ausläuft wenn die Bank absäuft?
>Ja.
obigen Gedanken weiterspinnend, müßte die Anleihe getilgt worden und das Geld der Bank zugeflossen sein, und sie dann Insolvenz anmelden. Dann wäre das in der Tat so.
>Gruß!
|
patrick
12.08.2007, 19:50
@ dottore
|
Re: Abwicklung von Banken bei Insolvenz |
-->Mist.... dann muss man ja Laufzeit solange wählen, dass Sie nach der Insolvenz immer noch ma laufen sind.... das ist ja saublöd, dann ist man ja anleihenkursbhängig.. wenn da die zinsen steigen, macht man ein minusgeschäft....
|
dottore
13.08.2007, 09:25
@ weissgarnix
|
Re: Missverständnis, sorry |
-->Hi,
>Kann das sein? Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Verbindlichkeit fällt nicht unter die"Inolvenzforderungen" sondern unter"Masseforderungen". Für die haftet der Insolvenzverwalter persönlich... glaube daher nicht, dass das so stimmt.
Korrekt. Ich hatte @pats Frage so verstanden, dass eine Insolvenz schon vorliegt, ohne dass Insolvenz erklärt wurde und das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ab Erklärung der Insolvenz wird der Titel ausgesondert (Extrakonto) und wird an den Titelberechtigten entweder als Titel ausgehändigt oder, falls er (inkl. Zinsgutschriften) während des Insolvenzverfahrens vom Schuldner zurückgezahlt wird, steht die ganze Summe danach dem ehemaligen Titelhalter zu. Das Problem ist eben: Bank ist insolvent (überschuldet, pleite usw.), hat dies aber noch nicht erklärt bzw. bemerkt. In dieser Phase verlöre der Titelhalter dann die bei der Bank eingehende Summe; er ist nur noch Gläubiger der Bank wie jeder andere Aktivkontenhalter auch und nicht mehr Gläubiger des Titelschuldners.
Rest eh klar.
Gruß!
|