Hyperion
23.08.2007, 20:33 |
Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung Thread gesperrt |
-->Erstmal etwas Vorgeschichte, interessanter Teil folgt gegen Ende.
<vorgeschichte>
Trotz meiner jungen Jahre bin ich bereits rentenberechtigt und habe entsprechende Anträge gestellt. Da ich noch Student bin, benötigten die von mir jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung. Die habe ich denen auch immer artig geschickt, die Anträge wurden bewilligt, und die 70 Euro, die ich bekommen habe, hat sich monatlich die Krankenkasse einverleibt, weil ich plötzlich kein Student sondern Rentner war. So weit, so sinnlos.
Vor einem Jahr bin ich in eine andere Stadt umgezogen, um Praktikum und Diplomarbeit durchzuführen. Die Rentenversicherung hat mir quasi sofort die Bezüge gestrichen, weil denen nicht klar war, wie ich denn bitte mein Studium durchführe. War mir aber auch egal, weil mich die Krankenkasse erstmal wieder als Student führte. Dann hat mir die Krankenkasse gesagt, das sie mich nicht als Student führen könnten, weil es auf den Anspruch und nicht auf den tatsächlichen Bezug der Rente ankommen würde. Ich solle also den Bescheid der Rentenversicherung widerrufen. Hab ich gemacht, daraufhin wollte die Rentenversicherung von mir schriftlich erklärt haben, wie ich mein Studium durchführe.
</vorgsechichte>
Ich hab mich dann aber nicht mehr gerührt (aus diesen und jenen Gründen), und inzwischen hat die Rentenversicherung ganze vier Briefe an mich gerichtet. Sie sind dazu übergegangen, mir Gesetzestexte und Paragraphen im Anhang mitzusenden, und die mitgesendeten Texte werden von mal zu mal witziger. Zunächst war nur die Ablehnung des Antrags in Aussicht, dann der Entzug der Sozialleistungen (Ooch...) Das neueste Attachment ist allerdings der
§62 Sozialgesetzbuch I: Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Was will mir der Künstler damit sagen!?
Hab jedenfalls nicht schlecht gelacht.
|
Tassie Devil
24.08.2007, 05:23
@ Hyperion
|
Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung |
-->>Erstmal etwas Vorgeschichte, interessanter Teil folgt gegen Ende.
><vorgeschichte>
>Trotz meiner jungen Jahre bin ich bereits rentenberechtigt und habe entsprechende Antraege gestellt.
Darf man wissen, auf welchen Grundlagen diese Rentenbezugsberechtigung fusst?
§62 Sozialgesetzbuch I: Untersuchungen
>Wer Sozialleistungen beantragt oder erhaelt, soll sich auf Verlangen des zustaendigen Leistungstraegers aerztlichen und psychologischen Untersuchungsmassnahmen unterziehen, soweit diese fuer die Entscheidung ueber die Leistung erforderlich sind.
>Was will mir der Kuenstler damit sagen!?
Ganz einfach: insofern ein Rentenbezug oder die Berechtigung dazu ueberhaupt unter die Kategorie der Sozialleistungen faellt, soll sich der Antragsteller oder Leistungsbezieher (i.e. er moege oder sollte, das ist ein Bedraengen ohne den Muss-Zwang zu bemuehen, welches gegenargumentativ sozialleistungsunschaedlich zu neutralisieren ist, z.B. dass solche Untersuchungsmassnahmen in aller Regel zu schwersten Depressionsanfaellen mit Weinkraempfen o.ae. fuehren etc.) auf Verlangen des zustaendigen Leistungstraegers aerztlichen und psychologischen Untersuchungsmassnahmen unterziehen. Deren Erfordernisse zur Durchfuehrung derselben basieren allein auf der widerspruchsfaehige Entscheidung des Sozialleistungstraegers im Hinblick auf die beantragte oder bezogene Sozialleistung.
>Hab jedenfalls nicht schlecht gelacht.
Besser als Heulen isses allemal!
Gruss!
TD
|
Hyperion
24.08.2007, 12:49
@ Tassie Devil
|
Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung |
-->>Darf man wissen, auf welchen Grundlagen diese Rentenbezugsberechtigung fusst?
Der Rentenanspruch beruht auf dem Ableben eines Elternteils, der auch Versicherungsnehmer war. Es besteht also kein Zusammenhang mit meiner physischen und psychischen Verfassung - daher verwundert es mich auch so, dass die mir diesen Text herausgesucht haben.
|
Tassie Devil
24.08.2007, 13:32
@ Hyperion
|
Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung |
-->>>Darf man wissen, auf welchen Grundlagen diese Rentenbezugsberechtigung fusst?
>Der Rentenanspruch beruht auf dem Ableben eines Elternteils, der auch Versicherungsnehmer war.
Dein Anspruch basiert also auf der auch im Volksmund sog."Waisenrente", Du waerst somit Halbwaise, richtig?
Gemaess meines Kenntnisstandes bist Du als Rentenbezugsberechtigter fuer Waisenrente auch nicht aelter als 26 oder 27 Jahre, richtig?
>Es besteht also kein Zusammenhang mit meiner physischen und psychischen Verfassung - daher verwundert es mich auch so, dass die mir diesen Text herausgesucht haben.
Ja klar, solche Buerokratiemonstren bringen zuweilen den groessten Irrsinn zustande!
|
Hyperion
24.08.2007, 13:55
@ Tassie Devil
|
Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung |
-->>... Du waerst somit Halbwaise, richtig?
Richtig.
>... auch nicht aelter als 26 oder 27 Jahre, richtig?
Auch richtig!
Gruesse, Hyperion
|