albert
01.12.2007, 22:10 |
Post von der KrankenversicherungThread gesperrt |
-->Mein Beitrag von bisher knapp 300 Euro für die private Krankenversicherung steigt ab Januar monatlich um läppiche 55 Euro, sind ja nur knapp 20 %.
Die Überlegung, gänzlich aus der Versicherung auszusteigen wird (schließlich sind nach wenigen Jahren über 10000,-Euro als Puffer selbst gebildet)durchkreuzt durch eine Pflichtversicherung ab 01.2009.
Nett auch zu wissen, das ab sofort die Kosten für Frauen aus Schwangerschaft und Vorsorge zu einem Teil den Männern angelastet werden. na das freut mich doch, das ich jetzt auch auf diesem Weg für die türkische Mutter mit 6 Kindern einen Obulus beitrage.
Ãœbrigens startete das Ganze vor knapp 15 Jahren mit 199,-Deutsche Mark/Monat.
Werde das jedoch zum Anlaß nehmen zu wechseln. Das ändert zwar nichts am Monatsbeitrag, aber bei Nichtinanspruchnahme gibt es einige Monatsbeiträge zurück.
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Hasso
01.12.2007, 23:03
@ albert
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->Hallo,
ich habe das umgekehrte Problem. Möchte gerne in die PKV, bin nicht mehr der Jüngste, war in den letzten Jahren ein paar mal beim Arzt, alles gücklicherweise"ohne Befund".... und trotzdem will mich die PKV nicht haben...
keine Ahnung warum!
gruß Hasso
>Mein Beitrag von bisher knapp 300 Euro für die private Krankenversicherung steigt ab Januar monatlich um läppiche 55 Euro, sind ja nur knapp 20 %.
>Die Überlegung, gänzlich aus der Versicherung auszusteigen wird (schließlich sind nach wenigen Jahren über 10000,-Euro als Puffer selbst gebildet)durchkreuzt durch eine Pflichtversicherung ab 01.2009.
>Nett auch zu wissen, das ab sofort die Kosten für Frauen aus Schwangerschaft und Vorsorge zu einem Teil den Männern angelastet werden. na das freut mich doch, das ich jetzt auch auf diesem Weg für die türkische Mutter mit 6 Kindern einen Obulus beitrage.
>Ãœbrigens startete das Ganze vor knapp 15 Jahren mit 199,-Deutsche Mark/Monat.
>Werde das jedoch zum Anlaß nehmen zu wechseln. Das ändert zwar nichts am Monatsbeitrag, aber bei Nichtinanspruchnahme gibt es einige Monatsbeiträge zurück.
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prinz_eisenherz
01.12.2007, 23:12
@ Hasso
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->Hallo Hasso,
die müssen dir doch einen plausiblen Grund nennen, warum du nicht aufgenommen wirst, auch nicht mit Risikozuschlag?
Ansonsten, PKV gibt es doch viele, war die ausgesuchte die billigste?
Als ich noch am Vergleichen war, hatte ich etwa 30 PKV in die engere Wahl genommen, die Leistungen durchgerechnet, von Vollverorgung bis Zuzahlung im Krankheitsfall, bin dann doch bei der DEBEKA hängen geblieben.
eisenherz
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Der Husky
01.12.2007, 23:14
@ albert
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Ob das hier einen Ausweg darstellt? |
-->Bei hartgeld.com schrieb einer:
Auf Ihrer Seite beklagte jemand die dramatische Steigerung von 23 % bei seiner KV und suchte nach Alternative. Es gibt sie. Die Artabana (siehe www.artabana.ch). Das ist eine Unterstützungsvereinigung, die bald den Status einer Unterstützungskasse in Deutschland erhält. Dort zahlt man nach Selbsteinschätzung und mit 150 Euro bist du dabei! Diese Zwangsabgabe an das Pharmakartell ist mit allen Mitteln zu bekämpfen. Es gibt Wege, dank Artabana.
Fragt der Husky
<ul> ~ http://www.artabana.ch/</ul>
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Shakur
02.12.2007, 01:03
@ Hasso
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->>Hallo,
>ich habe das umgekehrte Problem. Möchte gerne in die PKV, bin nicht mehr der Jüngste, war in den letzten Jahren ein paar mal beim Arzt, alles gücklicherweise"ohne Befund".... und trotzdem will mich die PKV nicht haben...
>keine Ahnung warum!
>gruß Hasso
Servus auch,
ich will mich nicht mal im Ansatz aufdrängen, da mein Schreibtisch gerade fast durchbricht vor Arbeit, biete aber gerne eine unverbindliche Angebotserstellung an. Denn: seit nunmehr 12 Jahren bin ich PKV-Spezialist, habe Methoden zur Unterbringung schwieriger Fälle erarbeitet. Was Du schreibst, kling ein wenig merkwürdig, es sei denn, Du wärest schon über 65 Jahre alt.
Gerne prüfe ich für Dich alle Wege. Ich habe (fast) alle Anbieter im Angebot (95% des Marktes), darunter die billigsten, leistungsstärksten und beitragsstabilsten Versicherer (das sind so gut wie nie die gleichen Versicherer, da das eine das andere teils ausschließt, aber man findet fast immer den persönlich optimalen Weg).
Sofern interessiert, bitte einfach auf http://www.versicherung1a.de die PKV-Eingabemaske ausfüllen und unten bei"Fragen" einfach auf dieses Forum beziehen.
Zum Threaderöffner albert kurz: die Zahlen der Beitragsratensteigerung sagen mir, dass Du einen nicht gerade soliden Tarif erwischt hast! Es gibt einige Tarife/Versicherer am Markt, bei denen Dein Beitrag heute, also nach besagten 15 Jahren, 310.- DM (also 158.- EUR) betragen würde, statt jetzt 355.- EUR, nat. ohne Pflegepflichtversicherung, die ja erst 1995 eingeführt wurde und ansonsten nat. ohne irgendwelche Leistungserweiterungen (wie höheres KT oder Wechsel in bessere Tarife, wie von Mehrbett auf Einbett) da man ja sonst Äpfel mit Birnen vergleichen würde.
Ich bin zwar auch sehr für Alternativen zum Pharma/Ärzte-Mißbrauch, aber ob Artabana eine ist, wage ich leider zu bezweifeln, denn um der ab 2009 gültigen Versicherungspflicht genüge zu tun, muss man eine der GKV substitutive Versicherung vorweisen.
Einen Gruß
Shakur
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Vatapitta
02.12.2007, 02:35
@ albert
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Re:Krankenversicherung - schließt alte Tarife |
-->Hallo albert,
wenn die alten Tarife für junge Versicherte (gute Risiken) geschlossen werden, wird´s für die alten
Versicherten teuer.
Damit die Versicherer auf dem Markt bestehen, machen sie für neue Kunden neue Tarife - mit
anderem Buchstabenkürzel - aber gleichen/ ähnlichen Konditionen auf.
Das wird den anderen Versicherten verschwiegen, weil diese ein gesetzliches Recht haben in den neuen
Tarif zu wechseln und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der Altersvorsorge.
Eine neue Gesundheitsprüfung wird nur bei einer Leistungsausweitung fällig.
Was ist zu tun?
Schicken Sie bitte einen guten Freund, gesund und ein paar Jahre jünger, zu ihrem Versicherungsvertreter.
Er möge dort einen im Umfang gleichen Versicherungsschutz anfragen. Sie werden überrascht sein,
was er für ein Angebot erhält.
Mit dem Tarif und den notwendigen gesetzlichen Bestimmungen (bitte im Gesundheitsministerium
nachfragen) gerüstet, fordern Sie mit Nachdruck den Tarifwechsel.
Dann wird Weihnachten doppelt schön.
Viel Erfolg
Vatapitta
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prinz_eisenherz
02.12.2007, 09:07
@ Shakur
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->Guten Tag Shakur,
da du dich mit Versicherungen, auch mit PKVs auskennst, könntest du mir mal bitte eine Info nennen, wo ich die letzten Gesetzesänderungen nachlesen kann. Soweit ich die Berichte in den Medien verstanden habe, ist dort ein erzwungener Zutritt zu einer PKV, ein uneingeschränkter, möglicher Wechsel von der GKV zur PKV hineingeschrieben worden.
Ich frage aus dem Grund, weil auch der Mitarbeiter von meiner Versicherung, den ich nach den Neuregelungen angesprochen habe, überaus zuversichtlich war, das alles so bleibt wie es ist, trotz der neuen Gesetze, mir aber den rechtlichen Hintergrund für seinen Optimismus nicht nennen konnte.
Da du ein Fachmann bist, bei meiner Suche zu einer passenden PKV, um 1970, war ich tatsächlich auf eine gestoßen, die nur für Pfarrer konstruiert war. Die war preiswert, hineingelassen haben die mich selbstredend nicht, aber in mich hineingelacht habe ich dann doch, das dieser Personenkreis sich seine eigene Krankenversicherung erschaffen hatte, wo doch ihr oberster Cheffe sie beschützt, quasi eine göttliche Krankenversicherung für sie bereit hält.
bis denne
eisenherz
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Hasso
02.12.2007, 09:34
@ prinz_eisenherz
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->Hallo Prinz,
danke für Deine Info. Die haben mir noch nicht endgültig abgesagt... aber die Prüfung dauert ganz schön lange. Deshalb vermute ich, dass eine Absage kommen wird.
Hasso
>Hallo Hasso,
>die müssen dir doch einen plausiblen Grund nennen, warum du nicht aufgenommen wirst, auch nicht mit Risikozuschlag?
>Ansonsten, PKV gibt es doch viele, war die ausgesuchte die billigste?
>Als ich noch am Vergleichen war, hatte ich etwa 30 PKV in die engere Wahl genommen, die Leistungen durchgerechnet, von Vollverorgung bis Zuzahlung im Krankheitsfall, bin dann doch bei der DEBEKA hängen geblieben.
>eisenherz
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prinz_eisenherz
02.12.2007, 10:13
@ Hasso
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->Hallo Hasso,
mal abwarten was Shakur schreibt, zur neuen Rechtslage beim Zutritt zu den Krankenversicherungen.
Aber auch daran denken, auch die sog. gesetzlichen Krankenkassen, hier die Betriebs- Innungs- und Ersatzkassen mal anrufen, wie es dort mit der freiwilligen, privaten Versicherung bestellt ist, welche Tarife die dort anbieten.
Nach meinem Kenntnisstand müssen sich alle Krankenversicherungen, auch ohne besondere Prüfung, jetzt sehr viel mehr jedem Antragssteller öffnen, wegen des Wettbewerbes untereinander.
bis denne
eisenherz
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ottoasta
02.12.2007, 11:15
@ Shakur
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Re: eine spezielle Frage.................. |
-->......hätte ich, bitte wie kann ich dich per mail erreichen?
Schreib mir unter ursuscha@gmx.de deine Adresse.
Danke und GRuss
Otto
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MausS
02.12.2007, 14:21
@ Vatapitta
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Perfekter Ratschlag! |
-->Sollte so befolgt werden!
MausS
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Shakur
02.12.2007, 16:43
@ prinz_eisenherz
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->>Guten Tag Shakur,
>da du dich mit Versicherungen, auch mit PKVs auskennst, könntest du mir mal bitte eine Info nennen, wo ich die letzten Gesetzesänderungen nachlesen kann. Soweit ich die Berichte in den Medien verstanden habe, ist dort ein erzwungener Zutritt zu einer PKV, ein uneingeschränkter, möglicher Wechsel von der GKV zur PKV hineingeschrieben worden.
>Ich frage aus dem Grund, weil auch der Mitarbeiter von meiner Versicherung, den ich nach den Neuregelungen angesprochen habe, überaus zuversichtlich war, das alles so bleibt wie es ist, trotz der neuen Gesetze, mir aber den rechtlichen Hintergrund für seinen Optimismus nicht nennen konnte.
>Da du ein Fachmann bist, bei meiner Suche zu einer passenden PKV, um 1970, war ich tatsächlich auf eine gestoßen, die nur für Pfarrer konstruiert war. Die war preiswert, hineingelassen haben die mich selbstredend nicht, aber in mich hineingelacht habe ich dann doch, das dieser Personenkreis sich seine eigene Krankenversicherung erschaffen hatte, wo doch ihr oberster Cheffe sie beschützt, quasi eine göttliche Krankenversicherung für sie bereit hält.
>bis denne
>eisenherz
Servus Prinz,
Bezüglich Pfarrerversicherung bist Du wahrscheinlich damals auf die LIGA Krankenversicherung oder die Bruderhilfe oder auch St. Martinus Priesterverein gestoßen, die drei sind nicht allen zugänglich ebenso wie einige Spezialversicherer für Polizei-, Feuerwehr- oder Bahnzugehörige.
Wenn der MA Deiner Versicherung sagt, trotz der neuen Gesetze bliebe alles wie es ist, dann ist das logischerweise schlicht falsch. Von Versicherungsvertretern (die also keine Versicherungsmakler sind, von Letzteren auch hin und wieder, aber seltener), wird aber oft Unsinn verbreitet.
Das sog."Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" hast Du leider doch etwas falsch verstanden (aber der Laie versteht da ohnehin seit geraumer Zeit nur noch Bahnhof dank unseres tollen Gesetzgebers, wir als"Gesetznehmer" zählen da immer weniger), denn es gibt KEIN unumschränktes Wechselrecht hin zur PKV. Nur für bereits freiwillig GKV-Versicherte gibt es dieses Recht oder für Personen, die dem PKV-System zuzuordnen sind.
Umfassenden rechtlichen Einblick gibt es im konkreten Gesetzestext hier: http://www.bmg.bund.de/nn_603200/SharedDocs/Gesetzestexte/GKV/GKV-WSG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/GKV-WSG.pdf
Da Du aber wahrscheinlich nicht 8 h lesen möchtest, sollte das Wesentliche im Folgenden entnehmbar sein:
Ãœberblick der beschlossenen Regelungen in der PKV
Neuregelungen im Ãœberblick
Der Bundesrat hat am 16. Februar das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“
(GKV-WSG) verabschiedet. Wie geplant wird das Gesetz zum 1. April 2007 in Kraft treten.
Zu den darin enthaltenen Neuregelungen erhalten Sie hier einen Ãœberblick:
1. Versicherungsfreiheit für Angestellte
Versicherungsfreiheit tritt ein, wenn ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren nachgewiesen wird. Auch am 1. Januar des folgenden Jahres muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen werden. Als Stichtag für diese Regelung gilt der Tag der 2. /3. Lesung,der 2. Februar 2007.
2. Pflicht zur Versicherung
Ab 01. Januar 2009 ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben. Personen, die der PKV zuordenbar sind, müssen bei einem Versicherungsunternehmen für sich und die von ihnen vertretenen Personen eine Krankheitskostenvollversicherung abschließen.
· Der Pflicht zur Versicherung wird genügt, wenn im Deckungsumfang ambulante und stationäre Leistungen enthalten sind. Der Selbstbehalt darf 5.000 Euro pro versicherte Person und Jahr nicht übersteigen.
· Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Der Zuschlag beträgt einen Monatsbeitrag für jeden angefangenen Monat der Nichtversicherung. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens 5 Jahre nicht versichert war.
· Ist der Versicherungsnehmer zwei Monate im Zahlungsrückstand, muss der Versicherer mahnen. Zwei Wochen nach Mahnungszugang darf der Rückstand nicht höher als ein Monatsbeitrag sein, ansonsten stellt der Versicherer das Ruhen des Vertrages fest.
· Der Versicherungsnehmer kann seine Versicherung, die die Pflicht zur Versicherung erfüllt, nur dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherungsunternehmen einen neuen Vertrag abschließt.
3. Übergangslösung für Nichtversicherte
Im Zeitraum 01.07.2007 bis 31.12.2008 wird für Nichtversicherte bis zur Einführung des Basistarifs der Standardtarif geöffnet. Nichtversicherte können Versicherungsschutz im Standardtarif verlangen und das Unternehmen darf den Antrag nicht ablehnen (Kontrahierungszwang). Risikozuschläge dürfen nicht erhoben werden. Der Beitrag im Standardtarif darf 100 Prozent des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV nicht überschreiten. Ehegattenbegrenzung gilt nicht. Die Versicherungsverträge der „Nichtversicherten im Standardtarif“ werden zum 01.01.2009 auf den Basistarif umgestellt.
4. Basistarif
Alle privaten Krankenversicherungsunternehmen müssen zum 01.01.2009 einen Basistarif anbieten. Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und außerdem darf der GKV-Höchstbeitrag nicht überschritten werden. Die Leistungsinhalte des Basistarifs werden im Detail durch den PKV-Verband festgelegt. Es besteht Kontrahierungszwang und Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Basistarif ausgeschlossen.
Durch die Grundelemente des Basistarifs entstehen zusätzliche Mehraufwendungen. Die Mehraufwendungen zur Gewährleistung der Begrenzungen (Kappung auf Höchstbeitrag, Kappung für Hilfebedürftige) sind auf alle beteiligten Versicherungsunternehmen so zu verteilen, dass eine gleichmäßige Belastung dieser Unternehmen bewirkt wird.
Versicherbarer Personenkreis im Basistarif
1. Alle freiwillig in der GKV-Versicherten können
· innerhalb von 6 Monaten nach Einführung des Basistarifs
· innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht
Versicherungsschutz im Basistarif - bei einem beliebigen Krankenversicherer - beantragen.
2. Alle Personen, die weder in der GKV versicherungspflichtig sind, noch einen Beihilfeanspruch oder Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, noch eine private Krankheitskostenvollversicherung haben, können Versicherungsschutz im Basistarif - bei einem beliebigen Krankenversicherer - beantragen.
3. Alle Personen, die nach dem 31. Dezember 2008 eine private Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben (Neugeschäft ab 01.01.2009) können jederzeit Versicherungsschutz im Basistarif - bei einem beliebigen Krankenversicherer - beantragen.
4. Alle Personen, die vor dem 31. Dezember 2008 eine private Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben (Bestand bis 01.01.2009) können im Zeitraum 1.1.2009 bis 30.6.2009 Versicherungsschutz im Basistarif - bei einem beliebigen Krankenversicherer - beantragen.
5. Alle Personen, die vor dem 31. Dezember 2008 eine private Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben (Bestand bis 01.01.2009) können, wenn sie 55 Jahre und älter oder wenn sie vor dem 55. Lebensjahr die Voraussetzungen für eine Rente aus der GRV erfüllen und diese Rente beantragt haben oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder Hartz-IV-Leistungen erhalten, Versicherungsschutz im Basistarif - beim bisherigen Versicherer- beantragen.
5. Wechselrecht und Mitnahme der Alterungsrückstellungen
a) Wechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens
Das Wechselrecht innerhalb unternehmensindividueller Tarife bleibt weiterhin unverändert. Die Übertragung der Alterungsrückstellungen vom alten in den neuen Tarif erfolgt in voller Höhe. Beim Wechsel von einem unternehmensindividuellen Tarif in den Basistarif werden die Alterungsrückstellungen in voller Höhe angerechnet.
Beim Wechsel vom Basistarif in einen unternehmensindividuellen Tarif kann der Versicherer auch den ermittelten - jedoch im Basistarif nicht wirksam gewordenen - Risikozuschlag beim Vertragsabschluss aufleben lassen.
Bei einem Tarifwechsel können für Mehrleistungen des neuen Tarifs Risikozuschläge, eine Wartezeit und/oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden - sofern sich der Gesundheitszustand verändert hat.
b) Wechsel in ein anderes Versicherungsunternehmen
Beim Wechsel in ein anderes Versicherungsunternehmen wird die Alterungsrückstellung maximal in Höhe des Basistarifs mitgegeben. Dazu muss der bestehende Versicherungsvertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen worden sein - unabhängig davon, ob ein unternehmensindividueller Tarif oder Basistarif abgeschlossen war.
Der Versicherungsnehmer kann auf das Recht zur Portabilität nicht verzichten.
Ausnahme: Alle Personen, die vor dem 31. Dezember 2008 eine private Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben (Bestand bis 01.01.2009) können im Zeitraum 01.01.2009 bis 30.06.2009 in einen Basistarif im Markt unter Mitgabe der Alterungsrückstellung, maximal in Höhe des Basistarif, wechseln.
Schönen Gruß
Shakur
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prinz_eisenherz
02.12.2007, 17:10
@ Shakur
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Danke, werde ich mir als Bettlektüre ausdrucken, statt Playboy:)) (o.Text) |
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prinz_eisenherz
03.12.2007, 08:02
@ Hasso
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->Hallo Hasso,
lese dir bitte die Kurzfassung von Shakur durch.
Wie immer, ein neues Gesetz, welches nach dem Muster gemacht wurde, weder ja noch nein, überall ein"ja aber" und trotzdem sind dort die Fälle beschrieben, bei denen dich die PKV an einem Beitreten zur Versicherung gar nicht ausschließen können.
Noch ein Hinweis, der mir später eingefallen ist. Die unabhängigen Versicherungsbüros können manchmal weiterhelfen oder die Rechtsabteilungen der Verbrauchehrberatungen. Dort würde ich mal ein paar Euro investieren, vielleicht hat das neue Gesetz mehr Möglichkeiten für dich bereit, als wir Laien es herauslesen können.
bis denne
eisenherz
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prinz_eisenherz
03.12.2007, 09:23
@ Hasso
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Re: Post von der Krankenversicherung |
-->Hallo Hasso,
lese dir bitte die Kurzfassung von Shakur durch.
Wie immer, ein neues Gesetz, welches nach dem Muster gemacht wurde, weder ja noch nein, überall ein"ja aber" und trotzdem sind dort die Fälle beschrieben, bei denen dich die PKV an einem Beitreten zur Versicherung gar nicht ausschließen können.
Noch ein Hinweis, der mir später eingefallen ist. Die unabhängigen Versicherungsbüros können manchmal weiterhelfen oder die Rechtsabteilungen der Verbrauchehrberatungen. Dort würde ich mal ein paar Euro investieren, vielleicht hat das neue Gesetz mehr Möglichkeiten für dich bereit, als wir Laien es herauslesen können.
bis denne
eisenherz
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