>>Schönes Beispiel. Wenn der andere Schuldner für seinen Wechsel leistet (mit Sache oder Dienstleistung) ist es kein Betrug. Erst wenn von vorneherein die Absicht besteht, immer nur neue Wechsel auszustellen und nie zu leisten (fiat money) ist es Betrug.
Soweit okay. Wo ist nun aber bei H/S der Fehler? Wenn Geld gedeckt ist, also bestimmte Deckungsvorschriften bestehen, die Bonität der Schuldner usw., dann ist das Problem doch ein gesetzliches:
Die Gelddeckung muß so gut wie möglich sein, oder so herum: je mehr abgesichert Geld ist, desto"besser" ist es. Das Problem der Deckung hat eine private genauso wie eine staatliche Notenbank.
Noch ein Gedanke: Worin unterscheidet sich von privaten Notenbanken und von staatlichen Notenbanken ausgegebenes Geld? Doch wohl nur dadurch, daß man bei GZ verpflichtet ist, Verträge in eben diesen GZ zu vereinbaren und nur in diesen. Während also für die"Güte" des Geldes bei privaten Notenbanken der Wettbewerb sorgt (die Konkurrenz zwischen dem"besten" Geld), so kann dies bei der staatlichen Notenbank nur mit gesetzlichen Regelungen erreicht werden (wobei diese Regeln auf Erfahrungen mit privaten Notenbanken beruhen (ist das so, dottore?) oder beruhen sollten.
So ergibt sich der Vorteil des privaten Geldes wie von selbst: das"stabilste", also das am besten gesicherte Geld wird sich durchsetzen.
Der Nachteil des staatlich ausgegebenen Geldes: Die"Stabilität" des Geldes wird nicht durch den Markt bestimmt, sondern durch Gesetze, die von einem Beamtenapparat überwacht werden müssen. Die Kontrolle des wirtschaftlichen Erfolgs wird also nicht dem Markt, sondern in gewisser Weise den Beamten überlassen.
Da nun, wie von H/S, dottore usw. gezeigt wurde, daß"Geld" leider nicht verstanden wurde und wird, sind die Wirkungen gesetzlicher Änderungen an der Geldverfassung unverstanden und führen zu unkontrollierten Auswirkungen - wie von H/S am EURO gezeigt, oder wie bei den asiatischen Staaten mit ihrem konfusen Konkursrecht.
>Nein auch wenn man unwissentlich mit Falschgeld bezahlt bleibt es Falschgeld
>Auch dem Staat möchte ich nicht unterstellen, dass er"nie vorhat" zurückzuzahlen.
Exakt. Das Problem des Staates ist: Wenn er bezahlen will (besser gesagt leisten), muß er Steuern fordern, die das Gemeinwesen überfordern, will sagen, der Staat k a n n nicht mehr zurückzahlen.
Gruß
Jochen
<center>
<HR>
</center> |