d.o.c.
27.02.2001, 13:53 |
dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen Thread gesperrt |
Hi,
ich möchte im März (entgegen meiner Gewohnheit) eine kleine Position SP-Puts als Crash-Absicherung bis kurz vor den Verfall halten. Diese würden dann deutlich ins Geld laufen. Da ich befürchte, dass die Citibank im Falle eines Crash das Telefon in den Kühlschrank stellt und die Datenleitung kappt, käme m.E. evtl. eine Ausübung der Option in Frage, die ich gegenüber der Depotbank erklären würde (deshalb auch die kurze Laufzeit ohne Zeitprämie).
Meine Frage:
Welcher Indexkurs bildet bei Ausübung des Optionsscheins (amerikanisch) während der Laufzeit die Grundlage für die Berechnung des Differenzwerts zwischen Basispreis und Kurs?
- der Kurs zum Zeitpunkt meiner Ausübung (Erklärung gegenüber der Depotbank?)
- der Kurs zu dem Zeitpunkt, an dem meine Erklärung von der Depotbank an die Citibank weitergeleitet ist (setzt wieder die Erreichbarkeit der Citi voraus)
- der Kurs, mit dem mich die Citibank nach eigenem Gutdünken maximal über den Tisch ziehen kann.
Ich rechne ja eher mit der letzten Variante, aber vielleicht hat jemand von Euch hier praktische Erfahrungen oder kennt die Rechtslage.
Thx und Grüße
d.o.c
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HiddenBit
27.02.2001, 14:18
@ d.o.c.
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Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen |
>Hi,
>ich möchte im März (entgegen meiner Gewohnheit) eine kleine Position SP-Puts als Crash-Absicherung bis kurz vor den Verfall halten. Diese würden dann deutlich ins Geld laufen. Da ich befürchte, dass die Citibank im Falle eines Crash das Telefon in den Kühlschrank stellt und die Datenleitung kappt, käme m.E. evtl. eine Ausübung der Option in Frage, die ich gegenüber der Depotbank erklären würde (deshalb auch die kurze Laufzeit ohne Zeitprämie).
>Meine Frage:
>Welcher Indexkurs bildet bei Ausübung des Optionsscheins (amerikanisch) während der Laufzeit die Grundlage für die Berechnung des Differenzwerts zwischen Basispreis und Kurs?
Ausübungstag 12Uhr (oder wars 13Uhr) - beim S&P nicht so wichtig
Dollarkurs beachten
>- der Kurs zum Zeitpunkt meiner Ausübung (Erklärung gegenüber der Depotbank?)
Eine Woche vorher kann man den Schein, wenn überhaupt- nur noch außerbörslich handeln. Ansonsten gilt der Kurs den Deine Bank mit der Citi aushandelt und nicht der Preis zum Zeitpunkt Deines Bankanrufes....
>- der Kurs zu dem Zeitpunkt, an dem meine Erklärung von der Depotbank an die Citibank weitergeleitet ist (setzt wieder die Erreichbarkeit der Citi voraus)
>- der Kurs, mit dem mich die Citibank nach eigenem Gutdünken maximal über den Tisch ziehen kann.
Am besten ist ein Besuch bei der bank - oder ein"Dreiecksgespräch mit dem Citibank-Makler. Man bekommt einen Preis genannt - der gilt beim"JA" - sagen dann auch....
>Ich rechne ja eher mit der letzten Variante, aber vielleicht hat jemand von Euch hier praktische Erfahrungen oder kennt die Rechtslage.
>Thx und Grüße
>d.o.c
Grüße UWE!
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Turon
27.02.2001, 14:27
@ d.o.c.
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Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen |
Also zumindest zur Rücknahme der OS.
Bisher ist mir nie passiert, daß die Bank sich dagegen gestemmt hat
OS zurückzunehmen. Es hat manchmal zwar länger gedauert, als 2 Stunden -
dennoch wenn Dir Niemand die Scheine an der Börse abgenommen hat
werden die offenen Positionen an den Emittenten nach Börsenschluß weitergeleitet. Wenn der SP einbricht, wird der Emittent auch nicht davon ausgehen, daß sich die Kurse demnächst erholen.
Die Ausübung wiederum erfolgt zum Basiswert (Wettest Du auf Index 700 dann kriegst Du halt 700 US Dollar).
Im Falle einer Pleite kannst Du jedoch sowohl
die Rücknahme wie auch Lieferung getrost vergessen.
Laut EUWAX kannst Du auch Scheine kaufen, die nicht so beliebt sind.
Der Emittent soll die Liquidität (Handelbarkeit) gewährleisten können.
Ich habe mehrere Leute kennengelernt, die per Fimatex direkt mit den Emmis
handeln. Nach 20 Uhr abgegebener Verkaufsauftrag wird sehr oft erst ein Tag danach ausgeführt. Ganz besonders dann, wenn der Kurs zu deinem Vorteil
läuft. Da hilft nur ein Telefonat mit Fimatex - und dann nimmt der Emittent die Scheine auch zurück. Dennoch: ich würde mindestens 3 Tage vor dem Ablauf der
OS diese egal wie verkaufen - das liegt einfach daran, weil Du eventuelle Verluste nicht steuerlich geltend machen kannst, insofern die OS verfallen.
Du mußt sie verkaufen.
Nur wenn die wegen einem Börsencrash pleite gehen sollten - tja. Aus die
Maus.
Gruß
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JüKü
27.02.2001, 14:32
@ d.o.c.
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Re: dringende Frage zur Ausübung von Optionsscheinen |
>Hi,
>ich möchte im März (entgegen meiner Gewohnheit) eine kleine Position SP-Puts als Crash-Absicherung bis kurz vor den Verfall halten. Diese würden dann deutlich ins Geld laufen. Da ich befürchte, dass die Citibank im Falle eines Crash das Telefon in den Kühlschrank stellt und die Datenleitung kappt, käme m.E. evtl. eine Ausübung der Option in Frage, die ich gegenüber der Depotbank erklären würde (deshalb auch die kurze Laufzeit ohne Zeitprämie).
>Meine Frage:
>Welcher Indexkurs bildet bei Ausübung des Optionsscheins (amerikanisch) während der Laufzeit die Grundlage für die Berechnung des Differenzwerts zwischen Basispreis und Kurs?
>- der Kurs zum Zeitpunkt meiner Ausübung (Erklärung gegenüber der Depotbank?)
>- der Kurs zu dem Zeitpunkt, an dem meine Erklärung von der Depotbank an die Citibank weitergeleitet ist (setzt wieder die Erreichbarkeit der Citi voraus)
>- der Kurs, mit dem mich die Citibank nach eigenem Gutdünken maximal über den Tisch ziehen kann.
>Ich rechne ja eher mit der letzten Variante, aber vielleicht hat jemand von Euch hier praktische Erfahrungen oder kennt die Rechtslage.
>Thx und Grüße
>d.o.c
In den Emissionsbedingungen ist klar geregelt, für den betreffenden OS besorgen.
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d.o.c.
27.02.2001, 15:21
@ d.o.c.
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Thx, aber noch mal nachgefragt (und klargestellt)! |
>Hi,
danke für Eure Antworten,
aber ich denke ich muß die Fragestellung / mein Problem noch einmal präzisieren:
Wenn der SP im Rahmen eines Crash z.B. auf 1000 absackt und ich habe einen Schein Basis 1100, dann hat er einen inneren Wert von 1 DM. Falls die Citi einen Kurs stellen würde, könnte ich ggf. wegen der Volatilität auch mehr dafür bekommen.
Meine Befürchtung ist, dass während des Crash die Citi eben nicht bereit ist, einen Kurs zu stellen, bzw. den Schein abzunehmen, sondern solange wartet, bis der Index nach Handelsstopp, Rebound etc. wieder auf 1080/1100 steht, und dann erst wieder Kurstaxen in der Region 0,25 G stellt, wenn die ersten Wolken verzogen sind.
Da der Schein bei Ausübung (nicht am Verfall, sondern amerikanisch zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit) zum Bezug des Differenzpreises zwischen Basispreis 1100 und dem Indexstand (je nach Berechnungszeitpunkt 1000 oder 1080/1100 in obigem Beispiel), d. h. also zum Bezug des inneren Wertes berechtigt, zielt meine Frage darauf ab, den Emi ggf. durch die AUSÜBUNG zum für mich günstigen Zeitpunkt, doch zur Erstattung eines hohen inneren Werts zu zwingen, obwohl der VERKAUF in diesem Moment an den Emi nicht möglich ist.
JüKü, du hast Recht, am Prospekt führt da kein Weg vorbei, aber ob mein praktisches Problem darin geregelt ist, wage ich zu bezweifeln. Da würde sich der Emi ja dann selbst an ein für ihn evtl. ungünstiges Verfahren binden.
d.o.c
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YIHI
27.02.2001, 15:40
@ d.o.c.
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finde mit mal ne Bank, die Optionsscheine so schnell einlöst.. |
dauert im Schnitt wohl 2 Tage...
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buckfish
27.02.2001, 16:15
@ Turon
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wertloser Verfall steuerlich nicht ansetzbar? |
>Dennoch: ich würde mindestens 3 Tage vor dem Ablauf der
>OS diese egal wie verkaufen - das liegt einfach daran, weil Du eventuelle >Verluste nicht steuerlich geltend machen kannst, insofern die OS verfallen.
>Du mußt sie verkaufen.
Wenn sie wertlos sind, kann ich sie doch nicht mehr verkaufen. Außerdem ist der Verlust ja entstanden, egal ob ich noch 1 Cent oder gar nix mehr dafür kriege. Warum sollte das steuerlich nicht ansetzbar sein?
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JüKü
27.02.2001, 16:50
@ buckfish
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Re: wertloser Verfall steuerlich nicht ansetzbar? |
>>Dennoch: ich würde mindestens 3 Tage vor dem Ablauf der
>>OS diese egal wie verkaufen - das liegt einfach daran, weil Du eventuelle >Verluste nicht steuerlich geltend machen kannst, insofern die OS verfallen.
>>Du mußt sie verkaufen.
>Wenn sie wertlos sind, kann ich sie doch nicht mehr verkaufen. Außerdem ist der Verlust ja entstanden, egal ob ich noch 1 Cent oder gar nix mehr dafür kriege. Warum sollte das steuerlich nicht ansetzbar sein?
Doch, das hat jemand hier Mal gepostet. Ohne Verkaufsbeleg kein steuerlicher Verlust.
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JüKü
27.02.2001, 16:56
@ d.o.c.
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Re: Thx, aber noch mal nachgefragt (und klargestellt)! |
>>Hi,
>danke für Eure Antworten,
>aber ich denke ich muß die Fragestellung / mein Problem noch einmal präzisieren:
>Wenn der SP im Rahmen eines Crash z.B. auf 1000 absackt und ich habe einen Schein Basis 1100, dann hat er einen inneren Wert von 1 DM. Falls die Citi einen Kurs stellen würde, könnte ich ggf. wegen der Volatilität auch mehr dafür bekommen.
>Meine Befürchtung ist, dass während des Crash die Citi eben nicht bereit ist, einen Kurs zu stellen, bzw. den Schein abzunehmen, sondern solange wartet, bis der Index nach Handelsstopp, Rebound etc. wieder auf 1080/1100 steht, und dann erst wieder Kurstaxen in der Region 0,25 G stellt, wenn die ersten Wolken verzogen sind.
>Da der Schein bei Ausübung (nicht am Verfall, sondern amerikanisch zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit) zum Bezug des Differenzpreises zwischen Basispreis 1100 und dem Indexstand (je nach Berechnungszeitpunkt 1000 oder 1080/1100 in obigem Beispiel), d. h. also zum Bezug des inneren Wertes berechtigt, zielt meine Frage darauf ab, den Emi ggf. durch die AUSÜBUNG zum für mich günstigen Zeitpunkt, doch zur Erstattung eines hohen inneren Werts zu zwingen, obwohl der VERKAUF in diesem Moment an den Emi nicht möglich ist.
>JüKü, du hast Recht, am Prospekt führt da kein Weg vorbei, aber ob mein praktisches Problem darin geregelt ist, wage ich zu bezweifeln. Da würde sich der Emi ja dann selbst an ein für ihn evtl. ungünstiges Verfahren binden.
>d.o.c
Beim Ausüben MÜSSEN sie reagieren, sonst käme es einem Betrug gleich! Je nach Broker muss die Ausübungsorder bis 12 oder 16 Uhr bei ihm sein (z. B. Fax), damit sie am nächsten Tag ausgeführt wird. Und für die Ausführung gelten dann exakt die Bedingungen des Prospekts, in denen der dann geltende Indexstand, Währungskurs etc. geregelt sind. Im obigen Beispiel ist der innere Wert übrigens 1 USD, nicht 1 DM oder 1 Euro. Bei Ausübung bekommt man also nur den inneren Wert, nicht den Kurs, der aufgrund von Restlaufzeit und Volatilität höher ist (oder mindestens gleich).
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d.o.c.
27.02.2001, 19:05
@ JüKü
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Re: Danke |
Danke für die Ergänzung, Deine Antwort hat meine Frage beantwortet. Leider scheidet für mich die geplante Variante damit aus, da ich mich bei der Ausübung vom nicht bekannten Kursverlauf bis zum nächten Tag abhängig machen würde, bei so heißen Dingern i.d.R. nicht sinnvoll.
Grüße
d.o.c
(das mit 1 DM war natürlich nur ein Flüchtigkeitsfehler)
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Harry-2
27.02.2001, 20:24
@ d.o.c.
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Ich könnte Citi-OS-Geschäftsbedingungen zufaxen (Stand Sommer 99). (owT) |
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