Bankenverächter
27.06.2000, 20:48 |
Frage zu Gold-Kauf mit ec- und Visa-Karte Thread gesperrt |
Kaufte letzten Monat Gold in einer Bank.
Zahlte einmal mit ec-Karte.
Einmal kombiniert mit Visa-Karte und Restbetrag mit ec-Karte.
Nun kam Visa-Abrechnung. Die wollen glatt 3% Gebühren für angebliche Barabhebung. Ich hob aber nichts ab, sondern fragte, ob ich mit Visa bezahlen könne.
Für die ec-Zahlung war übrigens zu keinem Zeitpunkt eine Gebühr fällig geworden, obwohl es eine Fremdbank war. Das beweist m.E., dass es keine Barabhebung war.
Wie erfolgreich werde ich mit meiner Reklamation gegen die Visa-Abrechnung sein. Was meint Ihr?
Danke für Eure Anworten!
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JüKü
27.06.2000, 22:42
@ Bankenverächter
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Re: Frage zu Gold-Kauf mit ec- und Visa-Karte |
Das wäre eine Frage für www.wer-weiss-was.de, unter"Finanzen und Börse" oder"Recht".
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Warnung
28.06.2000, 19:43
@ JüKü
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Re: Frage zu Gold-Kauf mit ec- und Visa-Karte |
Solltest dein Gold anonym kaufen! Noch nie was von Datenvernetzung und von einem Goldbesitzverbot in der Vergangenheit gehört!
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Bankenverächter
28.06.2000, 20:01
@ Warnung
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Danke für den Antwortversuch! Und: Den Cash müsste man erst mal besorgen. oT |
>Solltest dein Gold anonym kaufen! Noch nie was von Datenvernetzung und von einem Goldbesitzverbot in der Vergangenheit gehört!
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bekett
28.06.2000, 20:05
@ Warnung
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Re: Frage zu Gold-Kauf mit ec- und Visa-Karte |
>Solltest dein Gold anonym kaufen! Noch nie was von Datenvernetzung und von einem Goldbesitzverbot in der Vergangenheit gehört!
..... und noch etwas:
im zusammenhang mit einer noch restriktiveren auslegung des geldwäschegesetzes
wird beim kauf von edelmetallmünzen ab dm 5000,- dieser kauf von der bank
(zumindest meiner bank, einer grossbank) mit käuferdaten gespeichert; gleiches,
wie ich hörte, auch beim verkauf an die bank.
ausserdem ist es notwendig vorher zu fragen, ob der kauf gegen cash abge-
wickelt werden kann; - manche banken lassen nur die abwicklung über das
käufer-girokonto zu.
was da alles im namen des sauberen geldes in das gesetzeskleid schlüpft?
mfg bekett
P.S. bei der gelegenheit: ist weithin bekannt, dass der amsterdamer vertrag
devisenkontroll-bestimmungen enthält? (die entsprechenden gesetze in deutsch-
land waren nie ausser kraft gesetzt, sie"wurden lediglich nicht angewandt").
sicherlich kann dottore zur aktuellen situatuion detaillierteres sagen.
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