Obelix
07.04.2001, 21:36 |
VERBRAUCHERSCHUTZ Thread gesperrt |
Eine ganzseitige Anzeige im Fokus:
VERBRAUCHERSCHUTZ
endet nicht beim Rindfleisch. Verbraucherschutz bedeutet auch, dass der Bürger vor Gericht Recht bekommt, wenn er Recht hat - und dies in einem fairen, effizienten und gerechten Verfahren. Dafür kämpfen wir Anwälte, wenn wir Sie vor Gericht vertreten. Und dafür kämpfen wir auch, wenn wir uns gegen die Pläne der Bundesregierung wenden, die Ziviljustiz zu ändern:
Die Bundesregierung will, dass künftig Gerichte immer nur durch einen einzelnen Richter entscheiden. Bislang sind es jeweils drei Richter. Das soll so bleiben. Ein Richterteam entscheidet besser, richtiger und sicherer über Ihr Recht
Die Bundesregierung will die Möglichkeit einschränken, Gerichtsurteile überprüfen zu lassen. Damit wird Ihr Recht eingeschränkt, am Ende ein gerechtes Urteil zu bekommen.
Die Bundesregierung will die ortsnahen Landgerichte als Berufungsinstanz abschaffen. An ihre Stelle sollen die weiter entfernt liegenden Oberlandesgerichte treten. Das kostet Ihre Zeit und Ihr Geld.
Wir werden weiter Kritik üben und für Sie kämpfen.
ES GEHT UM IHR RECHT.
Die Bundesrechtsanwaltskammer.
Von solchen Einschraenkungen habe ich vorher noch nie etwas gehoert. Das vollzieht sich scheinbar alles still und leise.
Gruss, obelix
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Josef
07.04.2001, 21:48
@ Obelix
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Veraenderung des Rechtssystems: So beginnt die Knebelung und das alles |
unter einer"sozialistischen" Regierung. Wann werden diese Hanswuerste
endlich abgewaehlt?
Spielen denn auch bei diesem Streich wieder die Medien mit??
Warum erhebt sich kein Protestgeschrei? Diesmal waere es angebracht.
MfG
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Optimus
07.04.2001, 21:56
@ Obelix
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Re: VERBRAUCHERSCHUTZ |
Selbst war ich 2 Jahre lang Beschuldigter in einem Verfahren, dass vor ca. 1 Woche mit Freispruch endete.
Von Anfang an war klar, dass es nur" Freispruch" werden kann.
Trotzdem haben sich Staatsanwaltschaft und ermittelnde Beamte vor einen
" Karren" spannen lassen. Dies Nachweislich!!
Welche Einschränkungen ich in den 2 Jahren hatte möchte ich hier gar nicht aufzählen!
Jetzt hat dann doch die Gerechtigkeit gesiegt und ein normales Leben kann wieder geführt werden.
Eines weiß ich aber:" Die Herren, die dieses Verfahren soweit gedeihen lassen haben, obwohl sie wussten, dass der Vorwurf nie haltbar war, werden auch noch viele schlaflose Nächte in Ihrem Bett liegen."
Das mit den drei Richtern ist aber erst ab dem Landgericht, d. h. ab einer Landgerichtskammer.
Bei einem normalen Amtsgericht spricht immer nur ein Richter ein Urteil.
Und jeder weiß:
" Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!"
Zu meinem Verfahren ist noch eines zu sagen:
" Wer die Wahrheit erblickt, in dem stirbt etwas."
Ein gut gelaunter
optimus
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Kojak
07.04.2001, 22:36
@ Optimus
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Re: VERBRAUCHERSCHUTZ |
Ich kann das gut nachvollziehen,
bei mir war's folgendes:
Auf der Autobahn bahnt sich ein Stau an, das vor mir fahrende Fahrzeug führt unvermittelt eine Vollbremsung durch (vollkommen unvorhersehbar), danach ca. 20 bis 30 km/h. Das hinter mir fahrende Fahrzeug kracht mir hinten drauf (Totalschaden, anscheinend hat der Fahrer gar keinen Bremsvorgang eingeleitet).
Zuvor (500m) war ich von der rechten Fahrbahn auf die Überholspur gewechselt.
Ergebnis:
Mir wird fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen, Führerschein wird vorläufig entzogen (§315c StGB, wer falsch überholt...).
Nach 11 Monaten kommt es zur Verhandlung, vor der Verhandlung wird meinem Anwalt vom Richter zu verstehen gegeben, bei dieser Sachlage (plötzlich waren nach den Worten meines Vordermannes"ungebetene Zeugen" aufgetaucht, die aussagen wollten, ich sei"in Wild-West Manier gefahren" habe den Sicherheitsabstand meines Hintermannes verletzt) müsse ich mit einer Verurteilung rechnen, daher solle ich den Einspruch gegen den Strafbefehl, der zuvor ergangen war, zurücknehmen und den Einspruch auf den Führerscheinentzug beschränken. Da die Rechtsschutzversicherung nur in den Tatsacheninstanzen (also bis Landgericht) bezahlt und das Landgericht im gleichen Gebäude untergebracht ist, gehe ich notgedrungen auf den Vorschlag des Gerichtes ein.
Ergebnis: Es wird ein 3-monatiges Fahrverbot verhängt, das durch den zurückliegenden 11 monatigen vorläufigen Führerscheinentzug abgegolten ist. Ein entgültiger befristeter Führerscheinentzug (der ja lebenslang eingetragen bleibt) entfällt daher. 40 Tagessätze aus dem Strafbefehl verbleiben...
Die gegnerische Versicherung zahlt natürlich nicht, da man ja"vor Gericht zugegeben habe, schuld zu sein".
Der Witz an der ganzen Begründung (Sicherheitsabstand verletzt) war noch, daß mein Vordermann, der die Vollbremsung durchgeführt hat, unmittelbar nach mir vom rechten Fahrstreifen auf die Überholspur vor mir gewechselt ist.
So ist das eben mit der deutschen Rechtsprechung, es werden soviele Verfahren"ausgekungelt", daß man gar nicht mehr in Berufung gehen kann. Das Recht bleibt auf der Strecke, und die Kriminellen (hier Unfallverursacher und"Zeugen", die einen am Unfallort noch mit Gewalt bedroht haben) werden belohnt (hier keine Strafverfolgung (falsche Aussage, falsche Angaben der Versicherung gegenüber, Bedrohung usw.), Geldleistung von der Versicherung).
Seit diesem Ereignis weigere ich mich, jemals wieder auf deutschen Straßen ein Fahrzeug zu führen. Schließlich kann einem ja jederzeit ohne eigenes Zutun wieder so etwas passieren, es ist einfach nicht verhinderbar (was es ja für tatsächliche Raser ist).
Vor diesem Ereignis hatte ich übrigens 0 Punkte ins Flensburg bei einer jährlichen Fahrleistung von 35000km.
Für mich existiert jedenfalls kein deutscher Rechtsstaat, das ist nur noch reine Propaganda, eher Rechtsstaat für die Verbrecher und Polizeistaat für die normalen Bürger. Die Verfassung scheint ja vor allen bei den Juristen nur noch als Märchenbuch bekannt zu sein.
Gruß,
Kojak
Kojak
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