dottore
26.04.2001, 19:29 |
"hallo" hat einen schönen Links zur ETH Zürich bei systemfehler reingestellt: Thread gesperrt |
http://www.educeth.ch/mathematik/leitprog/schulden/
Das macht es notorischen Debitisten noch leichter, zu rechnen.
Über den kleinen Fauxpax der Kollegen, von wegen, Zins seit so was wie"Miete" oder"Pacht" sehen wir gern hinweg.
Gruß
d.
<center>
<HR>
</center> |
I_have_a_dream
26.04.2001, 23:47
@ dottore
|
Re:"hallo" hat einen schönen LINK zum klicken reingestellt: Ein Service von: |
>http://www.educeth.ch/mathematik/leitprog/schulden/
>Das macht es notorischen Debitisten noch leichter, zu rechnen.
>Über den kleinen Fauxpax der Kollegen, von wegen, Zins seit so was wie"Miete" oder"Pacht" sehen wir gern hinweg.
>Gruß
>d.
FH Zürich - der Link von Oben.
Gruß Ihad
<center>
<HR>
</center> |
FlyingCondor
27.04.2001, 00:49
@ dottore
|
Re:"hallo" hat einen schönen Links zur ETH Zürich bei systemfehler reingestellt: |
>http://www.educeth.ch/mathematik/leitprog/schulden/
>Das macht es notorischen Debitisten noch leichter, zu rechnen.
>Über den kleinen Fauxpax der Kollegen, von wegen, Zins seit so was wie"Miete" oder"Pacht" sehen wir gern hinweg.
Vielleicht eine totale Outerfrage, aber fragen kostet ja nichts...
Was ist an diesem Vergleich falsch? Es ist ja schließlich ein Vergleich, und Vergleiche sollen Funktions- oder Prinzip-Ähnlichkeiten zwischen zwei Systemen aufzeigen, die im Detail dann doch unterschiedlich sein können.
Person A besitzt X und leiht X an Person B weiter. Da A aber mit X durchaus Besseres anfangen könnte als es zu verleihen, bekommt es die genannte Entschädigung Y.
Dann ist alles eigentlich nur noch ein Einsetzen der Variablen:
z.B. Belegung 1:
X = Verliehenes Geld
Y = Entschädigungszins
A = Bank
B = Kunde
Mögliche Belegung 2:
X = Wohnungsressource
Y = Miete
A = Inhaber
B = Mieter
Mögliche Belegung 3:
X = Arbeitskraft
Y = Lohn
A = Arbeiter
B = Arbeitgeber
Wo unterscheidet sich meine Auffassung von der deinigen?
Cya
Condor
<center>
<HR>
</center> |
dottore
27.04.2001, 10:37
@ FlyingCondor
|
Re: Nur der Geldschein (!) selbst ist eine Sache: |
>>http://www.educeth.ch/mathematik/leitprog/schulden/
>>Das macht es notorischen Debitisten noch leichter, zu rechnen.
>>Über den kleinen Fauxpax der Kollegen, von wegen, Zins seit so was wie"Miete" oder"Pacht" sehen wir gern hinweg.
>Vielleicht eine totale Outerfrage, aber fragen kostet ja nichts...
>Was ist an diesem Vergleich falsch? Es ist ja schließlich ein Vergleich, und Vergleiche sollen Funktions- oder Prinzip-Ähnlichkeiten zwischen zwei Systemen aufzeigen, die im Detail dann doch unterschiedlich sein können.
>Person A besitzt X und leiht X an Person B weiter. Da A aber mit X durchaus Besseres anfangen könnte als es zu verleihen, bekommt es die genannte Entschädigung Y.
Leihen geht nur mit Sachen (also Sachenrecht). Geld ist aber keine Sache, sondern eine Schuld, bzw. Forderung (Schuldrecht).
Da kannst natürlich Banknoten verleihen. Dann musst Du Dir die Nummer aufschreiben und dann kannst Du verlangen, dass Dir genau dieser Schein mit dieser Nummer zurückgegeben wird.
Dies entspricht aber nicht der wirtschaftlichen Wirklichkeit.
Das"Verleihen" von Geld ist daher immer die Zession einer Forderung (Gläubigerwechsel). Und deshalb kannst Du anschließend, sollte nicht zurückgezahlt werden, immer nur nach Schuldrecht (!) klagen, niemals nach Sachenrecht (es sei denn der theoretische Fall oben), also niemals auf Rückgabe des konkret verliehenen Geldscheins.
Bei Miete, Leihe, Pacht usw. kriege ich genau das vermietete usw. Objekt zurück. Einfaches Sachenrecht. Aber Geld ist eben keine Sache. Die"Sache" ist die Banknote, aber die dokumentiert nur eine bereits existente Schuld. Daher ja auch"Note" (= Nota, Notiz über die bereits existierende Schuld).
Klarer jetzt?
Gruß
d.
<center>
<HR>
</center> |
FlyingCondor
27.04.2001, 19:51
@ dottore
|
Warum soll man nur Sachen verleihen können? |
Hi dottore!
>>>http://www.educeth.ch/mathematik/leitprog/schulden/
>>>Das macht es notorischen Debitisten noch leichter, zu rechnen.
>>>Über den kleinen Fauxpax der Kollegen, von wegen, Zins seit so was wie"Miete" oder"Pacht" sehen wir gern hinweg.
>>Vielleicht eine totale Outerfrage, aber fragen kostet ja nichts...
>>Was ist an diesem Vergleich falsch? Es ist ja schließlich ein Vergleich, und Vergleiche sollen Funktions- oder Prinzip-Ähnlichkeiten zwischen zwei Systemen aufzeigen, die im Detail dann doch unterschiedlich sein können.
>>Person A besitzt X und leiht X an Person B weiter. Da A aber mit X durchaus Besseres anfangen könnte als es zu verleihen, bekommt es die genannte Entschädigung Y.
>Leihen geht nur mit Sachen (also Sachenrecht). Geld ist aber keine Sache, sondern eine Schuld, bzw. Forderung (Schuldrecht).
>Da kannst natürlich Banknoten verleihen. Dann musst Du Dir die Nummer aufschreiben und dann kannst Du verlangen, dass Dir genau dieser Schein mit dieser Nummer zurückgegeben wird.
>Dies entspricht aber nicht der wirtschaftlichen Wirklichkeit.
>Das"Verleihen" von Geld ist daher immer die Zession einer Forderung (Gläubigerwechsel). Und deshalb kannst Du anschließend, sollte nicht zurückgezahlt werden, immer nur nach Schuldrecht (!) klagen, niemals nach Sachenrecht (es sei denn der theoretische Fall oben), also niemals auf Rückgabe des konkret verliehenen Geldscheins.
>Bei Miete, Leihe, Pacht usw. kriege ich genau das vermietete usw. Objekt zurück. Einfaches Sachenrecht. Aber Geld ist eben keine Sache. Die"Sache" ist die Banknote, aber die dokumentiert nur eine bereits existente Schuld. Daher ja auch"Note" (= Nota, Notiz über die bereits existierende Schuld).
>Klarer jetzt?
Klarer ist mir natürlich geworden, dass es zwei unterschiedliche Dinge sind wenn man mit Details (z.B. mit Rechtssprechung) kommt.
Nur spricht ja nichts dagegen auch abstraktere Dinge wie"Schuld eine Leistung zu erbringen" (= Geld) auch verleihen zu können.
Dass es sich dabei um den gleichen Geldschein handelt ist aber doch eigentlich unerheblich, wenn der Gegenwert der Forderung durch den Geldschein ja gleich bleibt(was ehrlich gesagt aber auch nur ein Physik-Labor-Idealfall ist).
Sozusagen stelle ich mir Geld als eine handelbare Form von sehr abstrakter"Energie"(=Forderung/Schuld eine Leistung zu erbringen) vor.
Diese Energie ist tauschbar und handelbar, aber auch nur entsprechend den psychologischen Werten des Marktes, also der Bedeutung, Nachfrage und der Wichtigkeit die dem Geld, diesem Handelsgut zukommt. Wenn jetzt eine Notenbank die Geldmenge erhöht, dann muss sich dadurch allerdings nicht der Anteil der der Geldmenge zugeordneten Leistung ändern, da durch Gelderzeugung ja keine Leistung erbracht wurde, will heißen: Gelderzeugung ohne äquivalent gegenüberstehende Leistung läßt die Leistung gleich, aber nur die Geldmenge erhöht sich.
Nur gibt es jetzt einen Teil bestehenden Geldes und einen Teil neuen Geldes. Das neue gedruckte Geld ist eigentlich unrechtmäßig erzeugt wenn es nicht durch eine Schuld entstanden ist, was auch unfair gegenüber den Leuten ist, die davor für Geld eine Leistung erbringen mussten. Trotzdem ist neues und altes Geld nicht auseinanderhaltbar und es befindet sich einfach mehr Geld bei gleicher Leistung im Umlauf, weshalb der Wert des Geldes ja dann sinkt.
Im Idealfall aber steigt Geldmenge relativ gleich wie die Leistung an und dann ist trotz höherer Geldmenge das Verhältnis zwischen Geld und Leistung gleich. Und alle können happy sein, fair behandelt worden zu sein....:-)
Bloß so einfach geht das leider nicht, weil erbrachte Leistung egal welcher Art andauernden Schwankungen unterliegt. Wenn man den Wert dieser Leistung dann auch noch in Geld berechnet, dann besteht durchaus die Möglichkeit im Kreis herumzurechnen.
Nochwas zum abstrakten Verleihen:
Wenn ich meine Arbeitskraft"verleihe" dann ist das schon um einiges schwieriger bis gar nicht möglich sich vorzustellen und gar im Falle des Falles rückgängig zu machen, wenn die Arbeit geleistet wurde. Trotzdem kann sie verliehen werden, wenn ich beispielsweise das mit der Arbeit erzeugte/veredelte Gut selber bekomme (Vorrausgesetzt das Gut besitzt einen Wert von nahezu Null im unbearbeiteten Zustand).
Cya
Condor
<center>
<HR>
</center> |
dottore
27.04.2001, 20:29
@ FlyingCondor
|
Re: Warum soll man nur Sachen verleihen können? |
Hi,
>Klarer ist mir natürlich geworden, dass es zwei unterschiedliche Dinge sind wenn man mit Details (z.B. mit Rechtssprechung) kommt.
Das hat nichts mit Rechtssprechung zu tun, sondern ganz einfach mit dem seit jeher bestehenden Unterschied zwischen Sache und Schuld. Die ist in allen Zivilgesetzen der Welt so geregelt.
>Nur spricht ja nichts dagegen auch abstraktere Dinge wie"Schuld eine Leistung zu erbringen" (= Geld) auch verleihen zu können.
Das ist kein Verleihen, sondern eben eine Zession. Ich kann eine Schuld nicht noch Mal schuldig werden. Ich kann sie nur an einen anderen übertragen (Schuldnerwechsel setzt übrigens das Einverständnis des Gläubigers voraus; Gläubiger dagegen können zedieren wie sie wollen).
>Dass es sich dabei um den gleichen Geldschein handelt ist aber doch eigentlich unerheblich, wenn der Gegenwert der Forderung durch den Geldschein ja gleich bleibt(was ehrlich gesagt aber auch nur ein Physik-Labor-Idealfall ist).
Ja, aber ich kann aus einer Forderung nicht dadurch zwei Forderungen machen, dass ich sie weiterreiche. Es bleibt immer bei einer.
>Sozusagen stelle ich mir Geld als eine handelbare Form von sehr abstrakter"Energie"(=Forderung/Schuld eine Leistung zu erbringen) vor.
Das mit der Energie ist akzeptiert. Aber dann halt so: Einmal verbrauchten Strom kann ich nicht noch ein Mal verbrauchen.
>Diese Energie ist tauschbar und handelbar, aber auch nur entsprechend den psychologischen Werten des Marktes, also der Bedeutung, Nachfrage und der Wichtigkeit die dem Geld, diesem Handelsgut zukommt. Wenn jetzt eine Notenbank die Geldmenge erhöht, dann muss sich dadurch allerdings nicht der Anteil der der Geldmenge zugeordneten Leistung ändern, da durch Gelderzeugung ja keine Leistung erbracht wurde, will heißen: Gelderzeugung ohne äquivalent gegenüberstehende Leistung läßt die Leistung gleich, aber nur die Geldmenge erhöht sich.
Das ist richtig. Schuld muss zur Leistung zwingen, sonst ist sie von vorneherein Betrug oder ein indefinierbares Etwas.
>Nur gibt es jetzt einen Teil bestehenden Geldes und einen Teil neuen Geldes. Das neue gedruckte Geld ist eigentlich unrechtmäßig erzeugt wenn es nicht durch eine Schuld entstanden ist, was auch unfair gegenüber den Leuten ist, die davor für Geld eine Leistung erbringen mussten.
Das geht natürlich auch. Du kannst Geld auch ohne drunter liegende Schuld drucken und in Umlauf bringen (theoretisch; gesetzlich - Völkerrecht, siehe Maastricht! - streng untersagt). Dann passiert nur folgends: Die NB muss das ja verbuchen. Das"Nettogeld" wie alles andere von ihr ausgegebene auf der Passivseite. Die wird immer länger.
Und was passiert auf der Aktivseite? Da muss ein Gegenposten her - und der heisst in diesem Fall VERLUST (Verluste immer aktiv verbucht in jeder Bilanz). Und ist der Verlust dann groß genug: BANKROTT der Notenbank. Wird von den WPs automatisch festgestellt.
>Trotzdem ist neues und altes Geld nicht auseinanderhaltbar und es befindet sich einfach mehr Geld bei gleicher Leistung im Umlauf, weshalb der Wert des Geldes ja dann sinkt.
Richtig.
>Im Idealfall aber steigt Geldmenge relativ gleich wie die Leistung an und dann ist trotz höherer Geldmenge das Verhältnis zwischen Geld und Leistung gleich. Und alle können happy sein, fair behandelt worden zu sein....:-)
Tja, wenn's so wäre ;-). Aber wer Geld umsonst kriegt (kein Schuldendruck), der legt sich einfach hin und tut nix mehr."Leisten" schon gar nicht.
>Bloß so einfach geht das leider nicht, weil erbrachte Leistung egal welcher Art andauernden Schwankungen unterliegt. Wenn man den Wert dieser Leistung dann auch noch in Geld berechnet, dann besteht durchaus die Möglichkeit im Kreis herumzurechnen.
>Nochwas zum abstrakten Verleihen:
>Wenn ich meine Arbeitskraft"verleihe" dann ist das schon um einiges schwieriger bis gar nicht möglich sich vorzustellen und gar im Falle des Falles rückgängig zu machen, wenn die Arbeit geleistet wurde. Trotzdem kann sie verliehen werden, wenn ich beispielsweise das mit der Arbeit erzeugte/veredelte Gut selber bekomme (Vorrausgesetzt das Gut besitzt einen Wert von nahezu Null im unbearbeiteten Zustand).
Ist was dran, aber vielleicht ein ander mal ausführlicher. Bleib' am Ball.
>Cya
>Condor
Gruß
d.
Und noch Mal zu Deiner Headline-Frage: Natürlich kannst Du auch einen Schuldschein"verleihen". ich würde mir gern einen solchen z.B. von Schröder Mal ausleihen, um ihn meinen Freunden zu zeigen oder das Foto zu veröffentlichen. Aber das hätte nur mit dem Schuldschein als SACHE was zu tun, nichts mit der im Schuldschein verbrieften Schuld.
<center>
<HR>
</center> |
FlyingCondor
27.04.2001, 23:49
@ dottore
|
Langsam beginne ich dich zu verstehen... |
Hi Dottore!
>>Klarer ist mir natürlich geworden, dass es zwei unterschiedliche Dinge sind wenn man mit Details (z.B. mit Rechtssprechung) kommt.
>Das hat nichts mit Rechtssprechung zu tun, sondern ganz einfach mit dem seit jeher bestehenden Unterschied zwischen Sache und Schuld. Die ist in allen Zivilgesetzen der Welt so geregelt.
Dem Unterschied selbst stimme ich voll und ganz zu.
>>Nur spricht ja nichts dagegen auch abstraktere Dinge wie"Schuld eine Leistung zu erbringen" (= Geld) auch verleihen zu können.
>Das ist kein Verleihen, sondern eben eine Zession. Ich kann eine Schuld nicht noch Mal schuldig werden. Ich kann sie nur an einen anderen übertragen (Schuldnerwechsel setzt übrigens das Einverständnis des Gläubigers voraus; Gläubiger dagegen können zedieren wie sie wollen).
Der Begriff war mir wirklich nicht geläufig. Danke für die Erklärung!
Rezession also Wieder-Wechsel einer Schuld / Forderung?
Genial, wie sich damit die Bedeutung des Begriffs Rezession plötzlich zu klären beginnt.Re-Zession... An wen wird da wohl die Schuld abgegeben? Nicht etwa an den Staat?
Ein Geldschein oder Schuldschein ist ja ein Stellvertreter einer Leistung oder eines Guts. Wenn man den Stellvertreter dann aber weitergibt unter der der Bedingung ihn später wiederzubekommen inkl. eines"Verleihungszuschlags" ungefähr gleich"Zins" ist das ja doch auch ein Verleihvorgang.
Die Zahlung einer Entschädigung, egal ob man sie jetzt Zins nennt oder nicht, ist aber gerechtfertigt, denn es könnte das mit der Schuld verbundene Gut oder die Leistung in der Zwischenzeit an Wert verlieren(z.B. durch Abnutzung oder Marktschwankung).
Person A leiht B für eine Zeit einen Schuldschein X (z.B. Geld, Aktie oder Optionsschein) auf eine Leistung oder ein Gut von Person C aus.
Zustand 1: 1 Forderung X auf eine Leistung.
Da Person A das ja eben selten aus gutem Willen ohne eigenen Nutzen machen würde, bekommt er eine Entschädigung Y(Gut, Leistung oder einen Schuldschein(z.B. Geld) auf so etwas) für das Verzichten auf die mit der Schuld verbundene Leistung für die betreffende Zeit. Der Vorgang des Ausleihens der Forderung X wird in einem Schuld-Vertrag Schuldschein Z festgehalten.
Zustand 2: 1 Forderung X auf eine Leistung.
1 Forderung Z auf X.
Damit hat sich die Zahl der Forderungen aber nicht der Leistung erhöht.
Person B kann allerdings dann den geliehenen Schuldschein X aber z.B. einlösen indem er das mit dem Schuldschein verbundene Gut oder die Leistung von Person C einfordert.
Eigentlich nichts Schlimmes, nur das er jetzt nicht mehr die Schuldforderung X besitzt, sondern das Gut oder die Leistung selbst.
ABER jetzt kommts...
Zustand 3: 0 Forderungen X auf eine Leistung vorhanden, da eingelöst.
1 Forderung Z auf X.
Würde Person A dann aber den Schuldschein X nach der vereinbarten Zeit zurückfordern hätte allerdings der Schuldner gewechselt(es wäre Person B und nicht C). hmmm...klingt als wäre da jetzt was nicht mit rechten Dingen zugegangen, weil Schuldnerwechsel ohne Zustimmung von A, ist es aber, denn in dem Moment wo Person B den Schuldschein X hatte, konnte dieser über einen Schuldnerwechsel problemlos entscheiden, da er in diesem Moment durch das Verleihen von A der Gläubiger war.
Person B könnte jetzt Person A die Leistung selbst oder wieder einen neuen Schuldschein W geben.
Diese leicht verwirrende Wanderung von Schuldscheinen und das beliebig häufige Schaffen von Schuld und Forderungen zeigt aber auf dass trotz mehrerer Forderungen, die beliebig häufig geschaffen werden können, die Leistung gleichbleibt.
In diesem Falle unterschieden sich die Forderungen X, Y und W.
Im Fall von Notenbanken könnte aber einfach alles in einer einheitlichen Währung geschaffen werden, wobei noch eine weiter Einschränkung gemacht wird im Vergleich zum vorangegangenen System: nur ein Teilnehmer kann Forderungen schaffen und nicht wie im Beispiel alle.
>>Dass es sich dabei um den gleichen Geldschein handelt ist aber doch eigentlich unerheblich, wenn der Gegenwert der Forderung durch den Geldschein ja gleich bleibt(was ehrlich gesagt aber auch nur ein Physik-Labor-Idealfall ist).
>Ja, aber ich kann aus einer Forderung nicht dadurch zwei Forderungen machen, dass ich sie weiterreiche. Es bleibt immer bei einer.
>>Sozusagen stelle ich mir Geld als eine handelbare Form von sehr abstrakter"Energie"(=Forderung/Schuld eine Leistung zu erbringen) vor.
>Das mit der Energie ist akzeptiert. Aber dann halt so: Einmal verbrauchten Strom kann ich nicht noch ein Mal verbrauchen.
Physikalisch wird Strom ja nicht verbraucht, sondern die Energie der Ladungsträger wird z.B. an die Umgebung in Form von Wärme abgegeben.
Gerade dieser Vergleich von Strom, Energie und Spannung mit Geldmenge, Energie und Geldwert ist erstaunlich gleich muss ich sagen, wie es mir grade auffällt.
Auch hier gilt, wie bei der Leistung im vorangegangenen Beispiel:
Die erbrachte Leistung, genauer: die Energie selbst bleibt aber immer gleich, auch wenn die Anzahl der Forderungen beliebig oft aufgeteilt werden kann.
Energie wird nach allgemeinem Standard weder verbraucht, vernichtet noch erzeugt sondern nimmt nur unterschiedliche Energieformen an(mal abgesehen davon, dass es ein paar Leute gibt, die immer noch nach Perpetuum Mobiles forschen, aber bisher noch nicht erfolgt hatten und m.E. auch nie Erfolg haben werden).
Ein allgemeines Naturprinzip was hierbei noch interessant reinspielt ist hierbei die sog. Diffusion, das Bestreben hoher Energiedichten sich mit niedrigeren Energiedichten auszugleichen.
Das geniale ist, dass dieses Naturprinzip sich nicht nur in Energiebereichen der Physik wiederfindet.
Vergleichen könnte man dies mit dem Bestreben, dass ein gewisses relatives Maß an Unterschied zwischen Reich und Arm einen Ausgleichsdruck besitzt. Je höher der relative Unterschied zwischen Arm und Reich wird, desto größer wird der Druck des gesamten Systems sich auszugleichen.
Weiter gefolgert heißt dies, dass ab einem gewissen Punkt, wie bei der Sperrschicht eines Transistors im Sperrbetrieb durch den quantenmechanischen Tunneleffekt ein Lawinendurchbruch eintritt so dass ein Zustand höchster Entropie erreicht wird(alles ist ausgeglichen und gleich):
wirtschaftlich gesehen: Rezession und Wirtschaftskrise.
gesellschaftlich gesehen: Revolution und Staatssturz.
Das ist EINE Möglichkeit die IMMER besteht: WANN genau weiß ich aber nicht!
Die Systeme selbst wandeln sich dabei vom Kapitalismus(Anhäufung von Energie) zum Marxismus(Ausgleich -"Alles ist gleich").
Hmm....schlechte Aussichten finde ich.
Ehrlich! Wozu habe ich dann seit 3 Jahren angefangen zu sparen?
Naja... hoffen wir mal dass es noch nicht SO weit gekommen ist.
Das sich nach dem Ausgleich(Energie- und Vermögensdifferenzen gleich Null=> Marxismus) wieder neue Potentiale(Potentialunterschiede werden gebildet=>Kapitalismus) bilden ist dann aber wieder ziemlich wahrscheinlich wenn der Nullpunkt ganz oder nahezu erreicht wurde.
Uaahh.....jetzt höre ich aber lieber mit dem weiteren Folgern auf, sonst werde ich hier bald mit dem Aldi-Priester verwechselt und auch auf den Scheiterhaufen gebracht ;-) (Aldi-Broker nimms mir bitte nicht übel, ich finde dich echt OK!).
Ich muss allerdings sagen dottore, dass ich dich langsam immer mehr verstehe, ich weiß bloß nicht so recht ob es sich lohnt so etwas zu wissen oder im Endeffekt einen kaputt macht.
Ich vermute, dass es dir manchmal ähnlich wie mir beim Aufspannen solcher Gedanken ergangen ist, und manchmal beim Folgern ein kalter Schauer über den Rücken läuft.
Ich wundere mich selbst ziemlich über die großen Parallelen zwischen Quantenphysik und der Wirtschaft, die mir hier aufgefallen sind. Aber soooo weltfremd ist es ja vielleicht auch nicht unbedingt, denn schließlich sind sowohl Geldsysteme der Wirtschaft als auch die Physik Gedankenmodelle die von Menschen ausgedacht wurden.
>>Nur gibt es jetzt einen Teil bestehenden Geldes und einen Teil neuen Geldes. Das neue gedruckte Geld ist eigentlich unrechtmäßig erzeugt wenn es nicht durch eine Schuld entstanden ist, was auch unfair gegenüber den Leuten ist, die davor für Geld eine Leistung erbringen mussten.
>Das geht natürlich auch. Du kannst Geld auch ohne drunter liegende Schuld drucken und in Umlauf bringen (theoretisch; gesetzlich - Völkerrecht, siehe Maastricht! - streng untersagt). Dann passiert nur folgends: Die NB muss das ja verbuchen. Das"Nettogeld" wie alles andere von ihr ausgegebene auf der Passivseite. Die wird immer länger.
>Und was passiert auf der Aktivseite? Da muss ein Gegenposten her - und der heisst in diesem Fall VERLUST (Verluste immer aktiv verbucht in jeder Bilanz). Und ist der Verlust dann groß genug: BANKROTT der Notenbank. Wird von den WPs automatisch festgestellt.
WPs?
Wenn die Geldmenge nicht einfach so ohne weiteres erhöht werden kann, wie stellen die Notenbanken das dann an? Mit Abrechnungstricks bei Kreditvergabe, weil sie z.B. unendlich viel Kredite vergeben können?
Der Schritt weiter zum Gelddrucken ist da doch nicht mehr sehr entfernt...
>>Im Idealfall aber steigt Geldmenge relativ gleich wie die Leistung an und dann ist trotz höherer Geldmenge das Verhältnis zwischen Geld und Leistung gleich. Und alle können happy sein, fair behandelt worden zu sein....:-)
>Tja, wenn's so wäre ;-). Aber wer Geld umsonst kriegt (kein Schuldendruck), der legt sich einfach hin und tut nix mehr."Leisten" schon gar nicht.
Ehrlich gesagt jetzt verstehe ich erst so richtig, wie du das damals mit der"Deswegen m u s s das weg"-Mail gemeint hast(nur falls du dich so ungefähr zu der Staatsverschuldung usw. vor ca. 2-3 Wochen erinnerst).
>>Bloß so einfach geht das leider nicht, weil erbrachte Leistung egal welcher Art andauernden Schwankungen unterliegt. Wenn man den Wert dieser Leistung dann auch noch in Geld berechnet, dann besteht durchaus die Möglichkeit im Kreis herumzurechnen.
>>Nochwas zum abstrakten Verleihen:
>>Wenn ich meine Arbeitskraft"verleihe" dann ist das schon um einiges schwieriger bis gar nicht möglich sich vorzustellen und gar im Falle des Falles rückgängig zu machen, wenn die Arbeit geleistet wurde. Trotzdem kann sie verliehen werden, wenn ich beispielsweise das mit der Arbeit erzeugte/veredelte Gut selber bekomme (Vorrausgesetzt das Gut besitzt einen Wert von nahezu Null im unbearbeiteten Zustand).
>Ist was dran, aber vielleicht ein ander mal ausführlicher. Bleib' am Ball.
>>Cya
>>Condor
>Gruß
>d.
>Und noch Mal zu Deiner Headline-Frage: Natürlich kannst Du auch einen Schuldschein"verleihen". ich würde mir gern einen solchen z.B. von Schröder Mal ausleihen, um ihn meinen Freunden zu zeigen oder das Foto zu veröffentlichen. Aber das hätte nur mit dem Schuldschein als SACHE was zu tun, nichts mit der im Schuldschein verbrieften Schuld.
Hmmm...wirklich nicht? Früher hatten die Könige doch z.B. auch ein Zepter zur Symbolisierung der Macht über das Volk das sie in der Hand hielten.
Das war ja auch ca. eine Art Schuldschein, nach dem Motto:"Guckt, ich habe euch alle in meiner Hand und deswegen seid ihr mir Dienst und Unterwerfung schuldig!"
Wenn du dann dieses Zepter in der Hand halten dürftest, würdest du doch auch an die Macht denken, die das ausstrahlt und welche du momentan in der Hand hältst und weniger an die schönen Steinchen und das glitzernde Gold selbst, oder?
Cya
Condor
<center>
<HR>
</center> |