Ernst Dorfner
ATTAC und die demokratische Kontrolle
der strukturellen Ohnmacht der Zentralbank
oder
Vom Glauben und Wissen
über Kredit, Geld und den Geldumlauf
Geld: Von der Zentralbank bereitgestellt?
ATTAC - das Netzwerk für eine demokratische Kontrolle der Finanzmärkte -, inzwischen in 30 Ländern vereinsmäßig organisiert, fordert konkret folgende Maßnahmen:
· Kontrolle der Finanzmärkte durch Einführung der Tobin-Steuer, durch Kapitalsverkehrskontrollen und durch Fixierung der Wechselkurse zumindest der wichtigsten Währungen Dollar, Euro und Yen zueinander.
· Eine Entschärfung des Standortwettbewerbes durch Trockenlegung von Steueroasen und einer global einheitlichen Konzernbesteuerung.
· Die Entschuldung der armen Länder, mit Einführung eines Insolvenzrechtes für überschuldete Staaten.
· Die Demokratisierung der drei zentralen internationalen Institutionen der Weltwirtschaft IWF, Weltbank und WTO und ihre Unterordnung unter Ziele der UNO.
· Die demokratische Kontrolle der Europäischen Zentralbank, und vor allem die Abstimmung ihrer Geldpolitik auf beschäftigungs- und sozialpolitische Ziele.
Was nun aber verbirgt sich konkret hinter diesen Zauberwörtern „Demokratisierung“, „demokratische Kontrolle“? Gegen wen oder was richtet sich die ATTAC-Angriff? Wissen die Initiatoren überhaupt, wie dieser Organismus funktioniert, an den sie sich chirurgisch heranwagen? Zweifel sind angebracht. So wird angemerkt, dass „derzeit eine verstärkte Kampagne zur Aufnahme der Tobinsteuer in einem UNO-Papier zur Geldbeschaffung für ein neues Entwicklungsprogramm“ läuft. Ergeben sich da nicht Ungereimtheiten hinsichtlich des von dieser Steuer zu erreichenden Zieles: Kapitalverkehrskontrolle oder Geldbeschaffung? Wenn es um letzteres geht, darf dann diese Kuh beim Abweiden saftiger Wiesen überhaupt kontrolliert werden?
Doch es bleibt nicht allein bei dieser Ungereimtheit.
Beginnen wir bei letzten Punkt, der demokratischen Kontrolle der EZB.
In einem Papier des ‚Beirates für Gesellschafts- Wirtschafts- und Umweltpolitische Alternativen’ (BEIGEWUM) wird diese Kontrolle wie folgt beschrieben:
1. Die EZB hat ihren jeweiligen geldpolitischen Beitrag für die Realwirtschaft zu begründen, um das Ziel der Preisstabilität als allgemeine Legitimation für jede spezifische geldpolitische Maßnahme zu durchbrechen.
2. Der EZB-Rat (das Entscheidungsgremium der EZB) hat das Ergebnis seiner Beratungen zu veröffentlichen.
Was immer die Verwirklichung dieser Forderungen bewirken kann, sei dahingestellt. Jedenfalls wird aber damit die Meinung vertreten, dass die EZB bzw. die Zentralbanken die Fähigkeit haben, die Geldpolitik zu gestalten bzw. die Steuerung der Geldmenge und der Zinssätze in den Händen zu halten. Dies ist aber stark in Zweifel zu ziehen. Bereits bei oberflächiger Betrachtung der Geldmenge zeigt sich sehr rasch, dass diese ja zum Großteil - rd. 80 Prozent - nicht von der Zentralbank bereitgestellt wird, sondern von den privaten Geschäftsbanken.
Der Grundfehler, den allzu viele - auch ATTAC - begehen, ist darin zu suchen, dass sie sich überhaupt nicht damit beschäftigen, was denn Geld überhaupt ist, wie es „bereitgestellt“ wird, was sich mit seiner Bereitstellung alles verbindet, was diese bewirkt.
„Die Schwierigkeit liegt nicht so sehr in den neuen Gedanken, als in der Befreiung von den alten, die sich bei allen, die so erzogen wurden, wie die meisten von uns, bis in die letzten Winkel ihrer Geistesart verzweigt.“ So schreibt John M. Keynes im Vorwort zur englischen Ausgabe seiner ‚Allgemeinen Theorie“. Nirgends scheint dieser Satz so berechtigt wie bei Thema „Geld“. So gibt es nun seit mehr als fünfzehn Jahren Beiträge zu einer Neuinterpretation dessen, was Kredit und Geld ist, wie Kredit bereitgestellt und Geld geschaffen wird. Wiewohl diese Bemühungen nicht ganz ohne Erfolg geblieben sind, die Meinung, dass Geld durch Verschuldung entsteht, immer öfter zu hören ist, ist gleichzeitig immer wieder zu erkennen, dass diese neuen Gedanken die alten Vorstellungen doch nicht gänzlich verdrängt haben. Allzu oft werden diese neuen Gedanken auf die alten Denkschemata nur aufgepfropft. So darf es nicht verwundern, wenn es bei theoretischen Diskursen immer wieder zu Verwirrungen kommt und die Diskutanten aneinander vorbeireden.
Um es konkret zu sagen: Die Theorie, dass Geld durch Verschuldung entsteht, wird an die noch immer vorherrschende Tausch(mittel)-Theorie des Geldes angehängt. Dies nicht zuletzt deshalb, weil ja diese Theorie nicht klärt, wo Geld herkommt, wie Geld entsteht und wie es in den ‚Geldkreislauf’ hineinkommt. So meint man, mit der Verschuldungshypothese dieses Manko auszugleichen, alles andere aber weiterhin so wie bisher sehen zu können.
Die Tauschtheorie: Am Anfang ist die Tauschware
Paul A. Samuelson schreibt in seinem Standardlehrbuch: „In allen Kulturen, mit Ausnahme der allerprimitivsten, tauschen die Menschen nicht direkt ein Gut gegen ein anderes. Statt dessen verkaufen sie ein Gut gegen Geld und verwenden dann dieses Geld zum Kauf der Güter, die sie erwerben wollen.“ Samuelson dann weiter: „Statt eines doppelten Zufalls gleicher Bedürfnisse gibt es eher einen Bedarf an Zufall; nur wenn ein hungriger Schneider einen unbekleideten Bauern trifft, der über Nahrungsmittel verfügt und sich Hosen wünscht, können beide einen Handel abschließen. Geld vereinfacht das Wirtschaftsleben.“
Mit dieser ‘doppelten Koinzidenz’ wird der Vorteil des Geldes erklärt. Und allein bei diesem einzigen Vorteil bleibt es auch. Wobei Geld ganz einfach da ist.
Geld ist in diesem Sinn eine Tauschware, das zwar gebraucht, aber nie verbraucht wird. Als diese Tauschware, so die Vorstellung, wird Geld von einem Wirtschaftssubjekt zum nächsten und wieder zum nächsten im Austausch für eine Verbrauchsware weitergegeben. Also von A zu B zu I zu R zu Z zu B zu G zu X zu A zu.... Diese Tauschware ist genau so selbstverständlich da wie jede andere Ware. Sie wird von irgendjemanden als Ware hergestellt und im Austausch gegen eine andere in Umlauf gebracht. Und da nicht verbraucht, bleibt sie auch immerfort darin, soferne sie als Ware nicht zurückgehalten wird.
Wird diese Tauschware als Schatzmittel zurückgehalten, so wird der Kreislauf unterbrochen. Daraus entsteht die herkömmliche Vorstellung vom Sparen und Verleihen von Geld: Die Tauschware, also ein Ding, wird gegen einen Vertrag auf Rückgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt verliehen und so wieder in den Umlauf zurückgeschleust. Die Tauschware wird also gegen einen Vertrag auf Rückgabe zu einem späteren Zeitpunkt ausgetauscht. Eine Verbuchung im Sinne der doppelten Buchhaltung findet dabei dannnicht statt, wenn ein Verleihen ohen Zwischeschaltung der Bank erfolgt, was ja hier beim Verleihen von Dingen möglich ist. Wenn aber über eine Bank verliehen - und verbucht - wird, dann steht im ersten Schritt, dem Verleihen des Geldes vom Kunden A an die Bank, dem Geldbetrag auf der Aktivseite eine Verbindlichkeit gegen A gegenüber. Das Geld bleibt erhalten. Dies anzumerken ist wichtig, weil sich gegenüber unserem heutigen Geld hier ein entscheidender Unterschied zeigt. Die Verbindlichkeit ist eine in Geld. Erst im zweiten Schritt, wenn das Geld an C weiterverliehen wird, wird die Verbindlichkeit der Bank bzw. die Forderung des A eine Forderung in Geldvermögen.
Diese Tauschware ist ursprünglich das Gold - Gold als über die Goldgewinnung produzierte Ware. Diese Vorstellung einer Tauschware bleibt beim Übergang zum Papiergeld erhalten, obwohl man weiß, dass dessen Produktion kaum mehr Kosten verursacht. So ist Geld in der üblichen Vorstellungswelt weiterhin ganz einfach da, so als ob es im Austausch gegen eine andere Ware in den Kreislauf gekommen wäre.
Dieses ‚ganz einfach Da-sein’ von Geld findet sich so bei Helmut Creutz, wenn er schreibt: „In einem Kreis gibt es keinen Anfang und kein Ende. Ein einmal in den Kreislauf gegebener Geldschein kann also endlos kursieren, ganz gleich, wofür er verwendet wird. Machen wir uns das an einfachen Modellen mit fünf Beteiligten klar.
A kauft bei B. - B benötigt das erhaltene Geld nicht und verleiht es an C. - C kauft bei D. - D verleiht es an E, der damit wieder bei A eine Leistung bezahlt. Der umlaufende Geldschein wurde also dreimal zum Kaufen und zweimal zum Verleihen benutzt. Hätte B den erhaltenen überschüssigen Geldschein nicht verliehen, sondern bei sich liegengelassen, so wären die nachfolgenden Vorgänge nicht möglich gewesen. Dieses einfache Beispiel zeigt, welche Gefahren von Geldzurückhaltungen ausgehen.“
Aus diesem Modell wir klar erkennbar, was unter Geld, Kredit und Geldumlauf verstanden wird. Dabei werden folgende Voraussetzungen stillschweigend und unhinterfragt immer wieder angenommen:
1. Alle Waren einschließlich der Tauschware Geld werden in einem vorgeldlichen Bereich hergestellt.
Die Bereitstellung von Waren ist also vom Geld nicht abhängig.
Alle diese Waren treffen erst am Markt aufeinander.
Die Bereitstellung von neuen Verbrauchswaren nach deren Verkauf bereitet kein zeitliches Problem. Das Warenangebot rückt also sofort wieder nach, so dass mit dem weitergegebenen Geld sofort wieder Waren gekauft werden können.
2. Geld kommt als Tauschware über einen Tauschvorgang in Umlauf.
3. Geld ist ab da als Tauschware, als Ding, einfach immer „da“.
Geld kann so nur verschwinden, wenn die Tauschware missbräuchlich verbraucht oder als Schatz aus dem Verkehr gezogen wird.
4. Der Kauf/Verkauf-Vorgang stellt sich als Tauschvorgang dar, bei dem das Ding „Geld“ gegen andere Dinge getauscht wird.
Geld zirkuliert als niemals verbrauchte Tauschware, die gegen eine Verbrauchsware getauscht wird.
Je rascher dieses Geld zirkuliert - so die Vorstellung -, umso mehr kann verkauft werden, umso reicher ist also die Gesellschaft.
Geldzurückhaltung (Hortung) unterbricht den Kreislauf, Weiterverleihen führt das Geld in den Kreislauf zurück.
Unter Sparen wird das Nichtverwenden des Geldes durch den Sparer und dessen Weiterverleihen an einen Kreditnehmer verstanden.
5. Kredit setzt das Vorhandensein von Geld und setzt Ersparnisse in Geld zwingend voraus.
Um Kredite vergeben zu können, müssen die Banken Ersparnisse an sich bringen.
Dazu müssen sie den Sparern Haben-Zinsen zusichern, die sie dann an die Kreditnehmer mit Zuschlag einer Bank-Marge weiterverrechnen müssen.
6. Der Zins kommt erst dann ins Spiel, wenn irgend wo mitten im Umlauf Geld gespart wird und damit Kredite vergeben werden.
7. Um Zinsen bezahlen zu können, müssen die Banken das gesparte Geld an jemand verleihen, der Zinsen zahlt.
Diese Aussage scheint selbstverständlich und daher entbehrlich. Sie wird aber gemacht, um schon jetzt auf einen entscheidenden Unterschied zum Kreditgeldsystem hinzuweisen.
Dieses Modell beschreibt den mittelalterlichen Handelskapitalismus, nicht jedoch den Produktions- oder Industriekapitalismus der Neuzeit. Doch noch immer prägt es die Vorstellungen rund um das Geld: So irgendwie als Tauschware kommt auch unser heutiges Geld in den Umlauf, bereitgestellt durch die Zentralbank, die die alleinige Macht zu dessen Bereitstellung hat, so irgendwie funktioniert das alles auch mit dem modernen Geld, dem Sparen und den Krediten. So irgendwie. Geld: Ein A-priori. Doch „nichts genaueres weiß man nicht“.
Die Kredittheorie: Am Anfang ist der Kredit
Wenn ich heute im Supermarkt meine Lebensmittel besorge und an der Kasse dann mit der Bankomat- oder mit der Quick-Karte zahle, so wird mir deutlich bewusst, dass ich dabei nichts tausche. Es wird allein von meinem Gehaltskonto bei meiner Bank der bezahlte Betrag abgebucht und dieser dem Konto des Supermarktes bei seiner Bank zugebucht. Dabei liegt auf meinem Konto keine bestimmte Summe Geldes in verschiedenen Banknoten. Ich habe lediglich eine Forderung in besagter Höhe gegen die Bank, festgehalten auf meinem Konto bei der Bank, der buchhalterisch eine gleich große Verbindlichkeit der Bank mir gegenüber gegenübersteht. Beim Bezahlen reduziert sich meine Forderung gegen die Bank, so auch deren Verbindlichkeit mir gegenüber, nicht aber die Gesamtverbindlichkeit der Bank bzw. des Bankensystems. Es wird nur ein Teil der ursprünglichen Verbindlichkeit mir gegenüber in eine Verbindlichkeit gegen den Supermarkt übertragen.
Diese Übertragung äußert sich nur in den Kundenkonten der Banken, nicht aber in der konsolidierten Bilanz der monetären Finanzinstitutionen (MFI). Es ändert sich nichts an der Gesamtsumme der Forderungen und Verbindlichkeiten. Nur die Kontenzuordnung ändert sich.
Aus dieser konsolidierten Bilanz wird nun aber deutlich, dass Geld keine Tauschware, kein Ding, mehr ist, das als solches irgendwann einmal gegen ein anderes Ding getauscht worden und seit dem im Kreislauf ist.
Auch das Zentralbankgeld, das noch die Erscheinungsform eines Dinges hat, kommt nicht im Austausch gegen ein anderes Ding, eine andere Ware, in den Kreislauf. Wie wir aus der Bilanz der Zentralbank sehen, gelangt das ZB-Geld über einen
· Zentralbankkredit
· oder ein Wertpapier - Pensionsgeschäft
an die Geschäftsbanken und von diesen gleichfalls über einen Kredit an eine Nichtbank (Unternehmen, Haushalte, Staat) in den Kreislauf. In beiden Fällen aber haben die Geschäftsbanken schon zu einem früheren Zeitpunkt Kredite „aus dem Nichts“ vergeben, bei denen sie jene Wechsel oder Wertpapiere als Sicherstellung hereingenommen haben, die sie nun für die Bereitstellung von Bargeld an die Zentralbank abtreten. Dabei erfolgt die Verzinsung bei ersterem über den Abzug eines Agios und bei zweiterem durch Lukrierung der Verzinsung der Wertpapiere während der Zeit der „Pensionierung“ der Wertpapiere in der Zentralbank.
Wenngleich die historische Entwicklung vom Goldgeld als Tauschware hin zum Kreditgeld gelaufen ist und weiter zu immer virtuelleren Geldformen läuft, so steht heute bei alle dem ablaufmäßig der Kredit einer Geschäftsbank immer an Anfang. Daraus entsteht virtuelles Geld - und nur auf Verlagen der Bankkunden kommt dann Bargeld, Zentralbankgeld, mit herein in das Zahlungsgeschehen. Abgesehen von der Nutzung der Anonymität des Bargeldes für kriminelle Handlungen, sind es fast ausschließlich die privaten Haushalte, die - mit sinkender Tendenz - noch Bargeld benützen.
Bargeld kommt also nicht im Voraus in den Umlauf, sondern erst im Nachhinein. Da dieses Verlangen der Bankkunden nach Bargeld die Geschäftsbanken jedoch direkt oder indirekt Zinsen kostet, die sie für Zentralbankgeld zu zahlen haben, bemühen sie sich, dieses Verlangen möglichst klein zu halten.
Am Anfang ist der Kredit. Der Kredit einer Geschäftsbank. Und der Kredit wird zu Geld. Das ist das Neue an unserem heutigen Geld, das ein Geld des Industriekapitalismus ist. Der Kredit - also Verschuldung - steht am Anfang. Er steht deshalb am Anfang, weil nur damit die Produktion in einer Gesellschaft begonnen werden kann, in der das Privateigentum konstitutiven Charakter hat.
Geld: Ein Spannungsverhältnis
Der Kredit der Bank B an den Kreditnehmer, den Produzenten A, ist zuerst nur ein gegenseitiges Paar von Forderungen und Verbindlichkeiten: Eine Verbindlichkeit der Bank, (damit eine Forderung des Kreditnehmers), zu zahlen, gleichzeitig aber auch eine Verbindlichkeit des Kreditnehmers (damit eine Forderung der Bank), rückzuzahlen. Noch heben sich die so gebildeten Spannungsvektoren gegenseitig auf. Erst wenn die Forderung des Kreditnehmers von diesem auf einen Dritten C, den Lieferanten von Vorpro-dukten des A, übertragen wird, „fließt“ Geld. Jetzt heben sich die Vektoren nicht mehr gegenseitig auf. Während das Kreditverhältnis zwischen Kreditnehmer A und Bank B in Form einer Forderung der Bank bzw. einer Verbindlichkeit des Kreditnehmers weiter aufrecht ist, ist die Verbindlichkeit der Bank an den Dritten C in Form einer Forderung gegen diese übertragen worden. A hat nun keine Verbindlichkeit mehr gegenüber C, sondern nur gegenüber der Bank B, C keine Forderung gegen A, aber eine gegen die Bank B. Damit ist Geld entstanden.
Verwendet nun C diese Forderung gegenüber der Bank zur Tilgung seines Kredites, den er vor Beginn der Herstellung des Vorproduktes aufgenommen hat, so hebt sich die Forderung des C gegen die Bank mit seiner Verbindlichkeit gegenüber der Bank auf. C hat seine Schulden getilgt, das Geld ist wieder verschwunden, ist vernichtet worden.
Geld existiert also nur in dem Zeitraum zwischen dem Eingehen des neuen und dem Tilgen des alten Schuldverhältnisses.
Übrig bleibt nun A als Schuldner. Und zwar mit einer höheren Schuld als C, weil dieser im Preis des Vorproduktes, den A zu zahlen hat, zusätzlich zu seinen Kosten noch Gewinn und Zinsen für den Kredit zurechnet. Diese Schuld des A, der Kredit, äußert sich in der Bankbilanz nun aber nicht als Geld, sondern als Geldvermögen. Geldvermögen entsteht also nicht durch Sparen, sondern durch Verschulden.
Geld ist somit etwas Nicht-Dingliches, das auch verschwinden kann. So wie der elektrische Strom, der zwischen unterschiedlich hohen Spannungspotentialen, zwischen eQuelle und einer Senke fließt. Und so wie bei einem Erdschluss das Stromnetz zusammenbricht, verschwindet Geld dann, wenn es zu einem Kurzschluss zwischen Neu- und Altschuldnern kommt. Geld ist also nur solange vorhanden, wie die Fließgeschwindigkeit zwischen Quelle und Senke, den Neu- und Altschuldnern, eine begrenzte ist.
In diesem Sinn ist Geld eine Information über das jeweilige Potential-Verhältnis entweder als Gläubiger oder als Schuldner der kontenführenden Bank. Und da es beim Bezahlen um nichts anderes wie um die Tilgung von Schulden geht, braucht es nicht eines Dinges, sondern genügt die Information über Veränderungen auf dem Konto der Bank. So ist es unerheblich, ob mit Banknoten oder irgend etwas anderem bezahlt wird, womit die Banken über diese Veränderung informiert werden. Bargeld ist also heute eine reine Oberflächenerscheinung, eine umständliche Verpackungsform ohne konstitutiven Einfluss auf den Inhalt. Was bargeldlos über elektronische Datenvernetzung erfolgt, setzt sich bei Bargeldbezahlung als Behebung von Bargeld und Abbuchen des behobenen Betrages vom eigenen Konto, und nach Bezahlung als Einzahlen von Bargeld und Zubuchen auf das andere Konto dar.
Wenn heute jemand sagt, er habe Geld, dann meint sie(er) damit, dass auf ihren (seinen) Konto eine schwarze Zahl steht - und nicht, dass er zuhause eine Truhe voll Banknoten hat.
Dass dieses Bargeld oder Zentralbankgeld nicht konstitutiven Charakter hat, wird auch aus der konsolidierten Bilanz der MFIs erkennbar. Dieses Bargeld findet sich dort nur in Spuren auf der Aktivseite, aber nahezu zur Gänze auf Seite der Passiva neben den täglich fälligen Guthaben, also dem Giralgeld. Diesem Giralgeld steht das Bargeld also nicht gegenüber, baut Giralgeld also nicht auf dem ZB-Geld auf, sondern ist dieses ZB-Geld neben dem Giralgeld noch im Umlauf. Rund 20 Prozent ZB-Geld neben 80 Prozent Giralgeld. Tendenz für Bargeld weiterhin sinkend.
Aus all dem wird erkennbar, dass die Zentralbank die Kontrolle über die umlaufende Geldmenge - so sie sie jemals hatte - längst verloren hat. Der Vorgang, den wir als Geldschöpfung bezeichnen, geht immer mehr in die Hände der Geschäftsbanken über, die aber dazu Partner brauchen: Da Geld mit Verhältnissen zu tun hat, brauchen die Banken ein Gegenüber: Jemanden, der Kredite aufnimmt, jemanden, der sich verschuldet. So wie ein Seil, das auch nur zwischen zwei Fixpunkten gespannt werden kann. So ist auch die Macht der Geschäftsbanken eine beschränkte. Sie ist abhängig von der Kreditaufnahme-Bereitschaft der Unternehmen, die wiederum von deren Vertrauen in die zukünftigen Erwartungen (Keynes) abhängt.
Der Umlauf der Schulden
Aus diesen Überlegungen wird nun aber auch ersichtlich, dass nicht Geld, sondern Verschuldung - und zwar eine wachsende Verschuldung, damit der Vorschuldner jeweils Gewinne lukrieren und Zinsen zahlen zu können - von Hand zu Hand vorwärts in die Zukunft läuft, wobei die „alte“ Verschuldung durch eine „neue“ Verschuldung abgelöst wird. Womit Geld aber gewissermaßen von den neuen Schulden immer zurück in die Tilgung der alten Schulden läuft. Folglich muss auch immer wieder „neues“ Geld entstehen, um alte Schulden aufzulösen, womit dieses Geld wieder vernichtet wird.
Das Geld bewegt sich also zurück. Und es ist nur solange vorhanden, wie es sich zwischen Start und Ziel bewegt. Mit der Vorstellung einer Bewegung wird nun aber auch deutlich, dass es auch bei dieser Form von Geld so etwas wie eine Fließgeschwindigkeit gibt. Diese Fließgeschwindigkeit würde unendlich groß, wenn der Zeitpunkt der Verschuldung des A mit dem Zeitpunkt der Entschuldung des C praktisch zusammenfällt. Geld verschwindet fast in dem Moment, in dem es entsteht. Diese Geschwindigkeit muss also eine endliche sein, damit Geld überhaupt vorhanden ist. Und sie wird deshalb eine endliche, weil nahezu alles Geld auch durch die Hände der Haushalte fließt: Diese Fließgeschwindigkeit hat dabei eine obere Grenze, die vom zeitlichen Abstand abhängig ist, in dem immer wieder eine Neuverschuldung erfolgt. Diese Neuverschuldung bestimmt nun aber auch die Geschwindigkeit, mit der produziert wird. Sie bestimmt die mittlere Fließgeschwindigkeit. Auch ein Haushalt kann sein Monatseinkommen nur einmal im Monat ausgeben, unabhängig davon, ob er dies schon in den ersten Tagen macht oder verteilt über den ganzen Monat.
Umgekehrt kann es auch einen Geldstau oder Geldzurückhaltung geben. Dies vor allem
1. bei der Nicht-Nutzung von Einkommen der Haushalte für den Konsum;
2. bei den Preisanteilen, die dem Eigenkapital der Unternehmen über die Abschreibung zufließen.
Beim Einkauf von Vorprodukten mittels Fremdfinanzierung verschulden sich die Unternehmen nur soweit, wie sie für die Produkte zu zahlen haben. Die Höhe der Geldschaffung entspricht also der Höhe der Geldnutzung. Das gesamte neu geschaffene Geld fließt so von A rasch zurück zu C, wo es zur Tilgung der Kredite verwendet wird, die für die Herstellung der Vorprodukte benötigt wurden. Die Zeitpunkte der Geldschaffung und der Zeitpunkt der Geldvernichtung fallen fast unmittelbar zusammen.
Bei Lohnzahlungen ist dies jedoch anders. Zwar wird auch hier das neu geschaffene Geld zum Kauf schon früher gefertigter Produkte verwendet, doch fällt hier der Zeitpunkt der Geldschaffung nicht so unmittelbar mit dem Zeitpunkt der Geldnutzung zusammen. Und selbst bei mittleren Einkommen wird dieses nicht kurz- bis mittelfristig zur Gänze verkonsumiert, sondern ein Teil davon nicht ausgegeben. Die Verschuldungs/Entschuldungs-Stafette wird hier eingebremst bis teilweise unterbrochen.
Ähnliches kann mit dem Geldeinkommen der Unternehmen geschehen, das dem Eigenkapital zufließt. Auch dieser Anteil im Preis der Produkte muss durch Geldschaffung vom Käufer bereitgestellt werden, doch muss er nicht zwangsläufig zur Tilgung alter Schulden verwendet, sondern kann auch für eine spätere Neuanschaffung zurückgelegt werden.
Diese Nichtnutzung von vorweg geschaffenen Geld bezeichnen wir
· als Horten, wenn die Forderungen auf den Giralgeldkonten einfach stehen bleiben;
· als Sparen, wenn diese Einkommensteile nicht einfach am Giralgeldkonto stehen bleiben, sondern eine längerfristige Veranlagung mit der Bank vereinbart wird.
Beim Horten wird die Fließgeschwindigkeit am Geldkonto zu Null. Es kann zu einer Vermehrung von Geld kommen, also einem Anstieg der Giralgeldmenge bei gleichzeitigem Inaktiv-werden eines Teiles davon.
Was aber passiert nun bei diesem Sparen, wo ja hier kein Ding zur Weitergabe an die Bank übergeben wird und dieses in ihren Bestand übernimmt?
Die Bank tauscht die täglich fällige Forderung, also Giralgeld, gegen eine Forderung mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungstermin, also in eine Forderung auf Geldvermögen. Sie nimmt damit die Forderung des Kunden gegen die Bank an sich, womit sich nun auch die Verbindlichkeit in eine gegen sich selbst verwandelt. Forderung und Verbindlichkeit heben sich so gegenseitig auf: Geld in Form von Giralgeld ist vernichtet worden. An die Stelle der Forderung auf Geld ist die Forderung auf Geldvermögen getreten, der eine Verbindlichkeit der Bank in Geldvermögen gegenübersteht.
Ähnlich, wenn auch komplexer, ist das mit Bargeld. Wir wollen dem hier aber aus praktischen Gründen nicht weiter nachgehen, da die Bedeutung von Bargeld im Verhältnis zur Gesamtgeldmenge - wie gezeigt - immer mehr zurückgeht.
Sparen: Vernichtung von Geld, wofür Zinsen bezahlt werden
Damit aber können wir nun behaupten, dass Sparen von Geld nichts anderes bedeutet als Vernichtung von Geld durch die Geschäftsbanken, wobei an dessen Stelle nun Geldvermögen tritt. Geld entsteht erst wieder durch Rückverwandlung von Geldvermögen in Geld, also in täglich fällige Guthaben, oder - unabhängig davon - durch Aufnahme von Krediten bei den Geschäftsbanken, die diese aus dem Nichts schöpfen.
Damit aber stellt sich nun die Frage, warum die Geschäftsbanken für Spareinlagen Zinsen zahlen, wenn sie dieses Geld dann vernichten. Warum tun sie derartig Unsinniges?
Folgendes ist dabei zu bedenken:
1. Geld entsteht aus dem Kredit. Das heißt: Hinter sämtlichen umlaufenden Geld stehen Kredite, wobei allerdings die Summe aller vergebenen Kredite wesentlich größer ist als die Summe des umlaufenden Geldes. (Etwa 4: 1 bis 5: 1)
2. Kredite werden durch die Geschäftsbanken aus dem Nichts geschöpft, das heißt, sie haben keine Ersparnisse als Voraussetzung.
Kredite werden idealtypisch durch Unternehmen aufgenommen, um Vorprodukte und Leistungen von Dritten zukaufen zu können. Produzieren setzt also Verschulden voraus.
Geld entsteht dann durch Übertragung der aus einem Kredit resultierenden Forderung des Kreditnehmers gegen die kreditgebende Bank an diesen Dritten bzw. an dessen Bank. Geld in Form täglich fälliger Guthaben ist also eine Forderung des Konteninhabers gegen dessen kontenführende Bank.
Diese Dritten (bei Lohnzahlungen sind es die Vierten) können mit diesen Forderungen ihre eigenen Schulden tilgen.
Alte Schulden werden somit durch neue Schulden, alte Kredite durch neue Kredite getilgt. Geld fließt zwischen diesen Neu- und Altschulden.
Das Geschäft der Geschäftsbanken besteht in einem fortdauernden Schöpfen von Neukrediten zur Tilgung der alten Kredite, wobei die Summe der Neukredite stets höher sein muss als die der alten. Die Unternehmer müssen ja zu ihren ursprünglichen Kosten jeweils noch Zinsen und Gewinne zurechnen.
Der Gewinn der Banken wird aus den Kreditzinsen finanziert.
3. Zentralbankgeld kommt erst über die Abtretung von Wertpapieren oder Wechsel von den Geschäftsbanken an die Zentralbank in Umlauf. Da Wertpapiere und Wechsel nur über Kreditvergabe in die Hände der Geschäftsbanken kommen, muss also der Kredit der Geschäftsbanken dem Zentralbankgeld voraus gehen.
4. Da am Anfang der Kredit ist, und Geld aus dem Kredit hervorgeht, fallen somit auch am Anfang schon bei der Geldbereitstellung Soll-Zinsen (Kreditzinsen) an. Bereits die Geldbereitstellung ist mit Zinskosten verbunden.
5. Einen Teil dieser Sollzinsen können/müssen die Banken für die Sicherung dieses Geschäftes in Form der Habenzinsen (Einlagezinsen) verwenden.
6. Sparen bedeutet in diesem System Austausch von Giralgeld gegen Geldvermögen und damit letztlich Geldvernichtung, so dass die Kreditvergabe immer mit einer Neuschaffung von Geld verbunden ist. Der Kredit ist also keine Weitergabe des gesparten Geldes.
7. Die Banken zahlen für Spareinlagen Zinsen, weil sie durch die Konkurrenz von Darlehensvermittlern vor allem aber durch die Konkurrenz der Finanzmärkten, dazu gezwungen werden.
Die Finanzmärkte bringen dabei die Konkurrenz zwischen Fremdfinanzierung und Eigenfinanzierung von Unternehmen ins Spiel.
8. Leisten können sich die Banken dabei die Finanzierung der Zinsen nicht zuletzt deshalb, weil in ihren Händen mit der Fähigkeit der Kreditschöpfung auch die Fähigkeit der Bereitstellung von Geld liegt, bei der bereits Zinserträge anfallen.
Wohl herrscht unter den Geschäftsbanken Wettbewerb, der aber zufolge dieser Gegebenheit nicht zwingend hin zu Null-Habenzinsen tendiert. Es darf hier nämlich der Verdacht geäußert werden, dass die Banken auch deshalb Zinsen auf Einlagen zahlen, nicht weil sie es nicht besser wüssten, sondern weil sie nicht Feinde ihrer Geschäfte sind. Sie müssen die Mär aufrecht erhalten, der zufolge das Sparen die Voraussetzung für die Vergabe von Krediten ist - und damit für Investitionen in den wirtschaftlichen Fortschritt. Sie können ja nicht zugeben - sofern sie es überhaupt wissen -, dass sie die Kredite aus dem Nichts schöpfen und dafür keine Habenzinsen zahlen müssen.
Die Zentralbank: Ein Ort des Glaubensbekenntnisses
Aus all dem sollte ersichtlich werden, dass die Zentralbank die Möglichkeit der Steuerung des Geldwesens, die man glaubt, bei ihr finden zu können, real nicht hat. Es ist dies vielmehr ein Glaube. Und dieser Glaube - und nicht die realen Strukturen sind es, die der Zentralbank einen Einfluss verschaffen. Nicht die rationale Erklärung von Zusammenhängen zeichnen einen Zentralbankchef aus, sondern die gleichsam priesterliche Verbreitung von Glauben und Vertrauen. Insbesondere die US-amerikanischen Zentralbank, die Federal Reserve, repräsentiert durch die Persönlichkeit eines Alan Greenspan, hat hier großen psychologischen Einfluss. Seine Bemerkungen dienen in einer Welt der Gläubigkeit als Ansage, nach der sich der Boulk der Geldspekulanten deshalb ausrichtet, weil alle glaube, dass sich fast alle danach ausrichten - was sich dann in Form der Self-fullfilling prophecy auch als zutreffend herausstellt.
Die strukturelle Steuerungsmöglichkeit aber fehlt der Zentralbank. Geld wird ja nicht von dieser, sondern von den Geschäftsbanken bereitgestellt. Diese Bereitstellung aber hängt ganz wesentlich von der Verschuldungsbereitschaft der Unternehmen, des Staates und der Haushalte abhängt. Geht man davon aus, dass sich der Staat derzeit nicht weiter verschuldet, bleiben derzeit Unternehmen und den Haushalten über, für eine wachsende Geldmenge zu sorgen. Bei geringer Bereitschaft der Betriebe für Netto-Realinvestitionen bzw. bei geringer Neigung der Haushalte, sich im Saldo für den Konsum zu verschulden, hängt diese zusätzliche Geldmenge von der Bereitschaft der Unternehmen und Haushalte ab, Netto-Investitionen in die Finanzmärkte zu tätigen. All das aber läuft fern von der Zentralbank ab.
Der Zentralbank ist damit ein Einfluss sowohl auf die Geldmenge wie auch auf die Zinsen nur so lange möglich, wie das Allerheiligste, die Wandlung, gleichsam wie in der orthodoxen Kirche hinter einer Ikonosthase vor sich geht. Mit einer demokratischen Kontrolle müsste dieser Glaube zu Bruch gehe. Die realen Möglichkeiten für eine straffe Steuerung des ganzen Bankensystems fehlen der Zentralbank jedoch. So ist sie heute gehalten, auch die Geschäftsbanken bei der Aufrechterhaltung ihrer Mär zu unterstützen.
So fehlen den Zentralbank-Kutschern, die Zügel, die ihre Pferde lenken sollen.
Verdrängung oder Ersatz der Realmärkte durch die Finanzmärkte?
Was ist daraus nun ableitbar?
· Den Gesamtschulden von Wirtschaft, Haushalten und Staat stehen auf der Passivseite der Bankenbilanzen Geld in Form von Bargeld und täglich fällige Guthaben einerseits und andererseits Geldvermögen in Form von längerfristig gebundenen Guthaben bzw. anderen Anlageformen gegenüber. Dabei kann das Verhältnis zwischen beiden schwanken - und kommt es in Zeiten realwirtschaftlicher Wachstumsschwächen durchaus zu Verschiebungen zugunsten des verzinslichen oder ertragsbringenden Geldvermögens.
· Dabei sind die Banken in der Lage, für Einlagen Zinsen zu bezahlen, wenn das Verschuldungs/ Entschuldungs-Spiel über Investitionen auf den Finanzmärkten weitergespielt wird. Zudem werden Teile des Geldvermögens (Spareinlagen, längerfristig gebundene Einlagen) in Finanzvermögen umgeschichtet, womit ein Teil der Zinsaufwendungen wegfällt, ohne dass dadurch die Fähigkeit der Gewährung von Krediten geschmälert wird.
· Darüber hinaus aber sind die Banken auch deshalb in der Lage, Zinsen zu zahlen bzw. den Vermögenskonten gut zubuchen, weil sie ja den Jolly Joker ausspielen können, den sie mit den zeitlich vorauseilenden Kassieren von Kreditzinsen gegenüber den Einlagezinsen in ihren Karten haben.
· Wenn es keine Neuverschuldung in der Wirtschaft gibt, können auch die Altschulden nicht getilgt werden - und fallen auf diese weiterhin Zinsen an. Hier kann es allerdings zu Schwierigkeiten dann kommen, wenn die wachsenden Schulden nicht mehr besichert werden können. Damit die so entstandene Vermögens /Schuldenblase nun aber nicht in sich zusammenfällt, ist man bemüht, die buchhalterische Bewertung des Unternehmens über die Finanzmärkte hinaufzutreiben, was aber andererseits zu einem Anstieg des Kurs/Gewinn-Verhältnisses führt.
Das Spiel auf den Finanzmärkten dient somit auch dazu, in diese Schuldblase immer wieder warme Luft zu pumpen, um sie so gespannt zu halten und ihr immer wieder Auftrieb zu verleihen.
Von der Ohnmacht zur Macht der Zentralbank
Es ist zweifellos richtig, dass auf den Finanzmärkten große Geldsummen fließen. Es ist aber in Zweifel zu ziehen, dass diese Gelder von den Finanzmärkten auf die Realgütermärkte umgelenkt werden können. Wie gezeigt wurde, liegt es nicht allein in der Hand der Geschäftsbanken - und schon gar nicht der der Zentralbanken, Geld zu schaffen. Bei Kreditgeld braucht es dazu Partner, die bereit sind, sind zu verschulden. Es liegt aber in der Hand der Geschäftsbanken, Geld in Geldvermögen zu verwandeln und damit Geld durch Sparen zu vernichten. Wie gezeigt wurde, haben die Banken die Möglichkeit, für dieses Tun auch noch Zinsen zu zahlen. Damit aber kann von ihnen der Gefahr der Geldhortung begegnet werden.
Trotz aller Kritik an den Finanzmärkten ist zu bedenken, dass es eine vielleicht letzte Spielart ist, wo sich jemand verschuldet, um auf diesen Märkten zu investieren - und so Geld zu schaffen. Die verlangte demokratische Kontrolle der Finanzmärkte bzw. die Tobinsteuer könnte damit dazu führen, dass das Interesse an diesem Spiel verloren geht. Wer also nicht blind in eine Falle gehen will, sollte sich kritisch mit den hier besprochenen Gegebenheiten auseinandersetzen. Vielleicht gehen die hier ventilierten Gedanken in die Irre. Sicher ist aber, dass die Dinge nicht so einfach liegen, wie sie sich die Vertreter von ATTAC vorstellen.
Deutlich ist ja zu sehen, dass die Zentralbanken die ihnen zugedachte Macht der Steuerung der Geldmenge und deren Umlauf derzeit nicht haben. Was also hier demokratisiert werden kann, ist die Ohnmacht der Zentralbank. Damit eng zusammen hängt auch die Demokratisierung von IWF und Weltbank. Die anderen Forderungen von ATTAC sind auf den ersten Blick davon nicht betroffen - aber eben nur auf den ersten Blick. So bleibt für die politische Arena nur das Spielen mit Standortvorteilen der unterschiedlichsten Art, solange die Frage einer Neuordnung unseres Geldwesens als ein politisches Tabu betrachtet wird.
Wenn die Demokratisierung der EZB überhaupt einen Sinn haben soll, dann muss ihr die Macht erst einmal gegeben werden, die sie angeblich schon hat. Das aber heißt, dass die Schaffung von Geld in jedweder Form wieder das alleinige Recht der Zentralbank wird. Joseph Huber hat sich darüber ausführlich Gedanken gemacht und ein Konzept entwickelt. Im Gegensatz zum heutigen Teilreservesystem, in dem nur Zentralbankgeld (Noten und Münzen) rechtlich Geld sind, die täglich fälligen Guthaben jedoch nur For-derungen auf Geld, die mit einer sehr niedrigen ZB-Geld-Reserve hinterlegt sind, spricht er vom System eines Vollgeldes.
Dieses wird ausschließlich von der Zentralbank emittiert in Form von Banknoten, Münzen und auch Buchgeld. Letzteres ist dabei nun keine Forderung auf Geld mehr, sondern so wie Banknoten vollwertiges Geld. Buchgeld wird auf eigenen Konten der Geschäftsbanken verwaltet, die aber nicht mehr in die Bankenbilanz eingehen. Damit wird eigentlich nur das in die Tat umgesetzt, was allgemeine Vorstellung ist. Die Zentralbank schafft das Geld, während die Geschäftsbanken Ersparnisse sammeln und in Form von verzinslichen Krediten weitergeben.
Das heutige Geldreservesystem wird in ein Vollgeldsystem umgewandelt. Dieses Vollgeld gibt es in Form von Banknoten und Münzen, aber auch (und mehrheitlich sogar) in Form von echtem Buchgeld.
Zusammengefasst sind folgende Änderungen notwendig:
· Das Recht der Emission dieses Vollgeldes hat ausschließlich die Zentralbank.
· Dabei werden Girokonten zu Geldkonten: Das, was am Konto steht, ist keine Forderung mehr auf Bargeld, sondern ist auch in Form von Buchgeld vollwertiges Geld.
· Diese Buchgeldkonten bei den Geschäftsbanken gehen nicht mehr in die Bankbilanz ein. Die Bank verwaltet nur das bei ihr „lagernde“ Buchgeld: Wieviel ist da, und wie viel gehört wem?
· Auf diese Buchgeldkonten hat nur der Konteninhaber Zugriff, nicht aber die Geschäftsbank.
· Eine Übertragung des Konteninhalts (Ersparnis) an einen anderen in Form eines Kredits ist nur durch Beauftragung des Konteninhabers möglich.
Dabei überträgt der Inhaber des Buchgeldkontos den gesparten Beitrag auf ein Buchgeldkonto der Bank und erhält dafür eine Gutschrift auf einem Sparkonto der Bank, die jetzt bilanzwirksam wird: Einer *Forderung auf Vermögen* des Bankkunden (FV) steht eine *Verbindlichkeit aufVermögen* der Bank (VV) gegenüber. Da die Gutschrift am Buchgeldkonto der Bank nur eine Bestandskonto ist und keine *Forderung auf Geld* (FG), der eine *Verbindlichkeit auf Geld* (VG) gegenüberstehen muss, kann die Verbindlichkeit (VV) auch nicht gegen die Verbindlichkeit (VG) ersetzt werden, so wie es heute möglich ist, wie bereits dargestellt wurde. Das heißt, die Bank kann das Buchgeld am Konto genau so wenig verschwinden lassen wie das Bargeld.
Daraus folgt:
· Den Banken ist eine eigene Kredit- und Giralgeldschöpfung nicht mehr möglich. Die Tätigkeit der Geschäftsbanken beschränkt sich so auf die Verwaltung der Geldkonten einerseits und auf die Vermittlung von Krediten andererseits.
· Kredite können entweder auf Basis von Ersparnissen (Kundeneinlagen) oder durch Kreditaufnahme bei den Zentralbanken zur Verfügung gestellt werden.
· Da die Geschäftsbanken jetzt Sollzinsen auf Einlagen nur dann zu zahlen vermag, wenn sie diese in Form von verzinslichen Krediten weitergeben kann, bestimmt sich deren Höhe nun erstmals über Angebot und Nachfrage.
· Die Bankenbilanz enthält damit nur Forderungen gegen Kreditnehmer und vice versa Verbindlichkeiten gegenüber den Einlegern (Sparern) bzw. gegenüber der Zentralbank.
· Die Versorgung der Wirtschaft und Gesellschaft mit Geld liegt damit allein in den Händen der Zentralbank.
Anzumerken ist, dass dieses Geld auch in Form von Buchgeld wieder dinglichen Charakter erhält, da es nicht mehr vernichtet werden kann. Kredite werden nicht mehr neugeschöpft, sondern wird dabei im Regelfall gespartes Geld weitergegeben. Wie bereits eingangs beschrieben, ergeben sich dabei Buchungsvorgänge wie beim Warengeld. Im ersten Schritt, dem Verleihen des Geldes vom Kunden A an die Bank, steht dem Geldbetrag auf der Aktivseite der Bankenbilanz eine Verbindlichkeit gegen A gegenüber. Das Geld bleibt erhalten. Die Verbindlichkeit der Bank ist eine in Geld. Erst im zweiten Schritt, wenn das Geld an C weiterverliehen wird, wird die Verbindlichkeit der Bank bzw. die Forderung des A eine Forderung in Geldvermögen.
Das zweite Zügel zum Lenken der Pferde
Der Zentralbank wird es nun möglich, das Preisniveau sowohl gegen Inflation als auch Deflation dadurch zu sichern, dass der jährliche Zuwachs der Geldmenge - in Ã-sterreich etwa 4,5 Mrd. Euro/Jahr - auf Grund des Wachsens der Wirtschaft nicht nur in Form von Krediten, sondern auch in Form von Schenkungen seitens der Zentralbank für soziale und ökologische Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Schenkung kostet der Zentralbank nichts, da sie ja dieses Geld aus dem Nichts schafft und dieses in Form von Buchgeld nicht einmal Druckkosten verursacht. Dieses Geld ist genau so wenig Inflation verursachend wie die Finanzierung eines staatlichen Defizites, nur weil es nicht als Kredit in Umlauf kommt - und nicht im ersten Schritt über die Förderung von Investitionen und damit von Arbeitsplätzen, sondern gleich auf dem Konsumgütermarkt auftritt, und dann erst in Investitionen geht. Die Schenkung wird ja nur dann und in dem Maß als Ausgleich getätigt, wenn und wie zu wenig Kredite aufgenommen werden.
Die so gestützte Konsumnachfrage wird in weiterer Folge die allgemeine Gewinnsituation in den Unternehmen verbessern, so dass weniger Betriebe in die Verlustzone geraten - wodurch der ungesunde Verdrängungswettbewerb gemildert wird. Zu ergänzen ist dies notwendigerweise durch eine entsprechende Gewinnbesteuerung, die die beschriebene Alimentation der Gewinne berücksichtigt und für eine Abflachung der Gewinnverteilung sorgt. Dass die Pferde bei dieser Gewinnbestuerung nicht scheuen, dafür sorgt die dieser gegenüberstehende Alimentierung der Gewinne.
Über diese Schenkungen wird ein Teil des Ertrages des technischen Fortschritts, der ja auch der der allgemeinen sozialen und ökologischen Situation geschuldet ist, in den sozialen und ökologischen Bereich gelenkt. Dabei muss dies real keine Schenkung sein, wenn damit soziale und ökologische Dienstleistungen finanziert werden, die der gesamten Gesellschaft zu Gute kommen.
Gleichzeitig wird mit diesem Geld eine Finanzierung von Investitionen in diesen Fortschritt auch aus Ersparnissen und nicht nur aus neugeschöpften Krediten möglich.
Damit aber erhält die Zentralbank ein Ausgleichsinstrument bei nachlassenden Investitionen aus neugeschöpften Krediten, und damit zwei Zügel, womit sie die Pferde lenken kann.
Bei steigender Aufnahme von Krediten in Zeiten der Hochkonjunktur wird die Bereitstellung von Schenkungsgeld zurückgenommen, wobei dies wegen des Anstiegs der Einnahmen aus Steuern und Abgaben auch möglich ist, während bei sinkender Kreditaufnahme die Zentralbank mit Schenkungsgeld einspringen muss. Damit aber gelingt ihr erst eine relativ straffe Steuerung des Preisniveaus bzw. die Vermeidung von Inflation und Deflation.
Erst jetzt macht die von ATTAC geforderte demokratische Kontrolle der Zentralbank überhaupt Sinn. Dabei ist zu bedenken, dass die Zentralbank weiterhin weisungsfrei gegenüber den übrigen Organen des Staates sein muss, eine demokratische Kontrolle sich nur auf die von ihr zu erfüllenden Aufgaben beziehen kann: Das ist die Kontrolle des Preisniveaus, dem nun aber erst die zugedachte Bedeutung zukommt, jenes wirtschaftlich-soziale Fehlkonstrukt zu beseitigen, das dazu führt, dass in Zeiten der wirtschaftlichen Flaute, in der Bedarf an Sozialleistungen steigt, auch die hierfür nötigen Einnahmen sinken.
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Hi,
das ist ja ein Riesenklopper! Es basiert, wie auch zu lesen auf der"Vollgeld"-Theorie von Prof. Joseph Huber (Halle, wenn ich nicht irre) und ist eine exzellente Analyse, vor allem in dem Bereich Kreditgeld, wie wir es heute haben.
Meine Einwände prima vista zu ATTAC liegen zunächst in diesen Punkten:
1. Schulden (Kredite) erfordern nur in dem Umfang einen Ersatz durch neue Schulden, in dem sie nicht verschwinden. Schulden verschwinden entweder durch Ausbuchen (Konkurs etc.) - oder eben durch eine Leistung, die der jeweilige Erstgläubiger (egal jetzt welchen) als Tilgung akzeptiert. Dies ist normalerweise der Konsum, worauf letztlich auch alles Wirtschaften zielt.
2. In einer Wirtschaft, in der mit Schulden gearbeitet wird, muss zunächst vor allem der Zins mit Hilfe zusätzlicher Neuverschuldung in die Welt kommen, denn der ist in einem Kredit=Schulden-System a priori nicht vorhanden. Wird er zum Zeitpunkt der Fälligkeit der alten Schulden (oder auch während der Laufzeit) gebucht, kann er nur durch einen zusätzlichen Kredit=Verschuldugnsakt dargestellt werden - es sei denn er wird durch eine gleichzeitig erbrachte und als endgültige Leistung vom Gläubiger akzeptiert (in realwirtschaftlicher, also wiederum für den Konsum geeigneter Form).
3. Die Einführung einer Tobin-Steuer wirkt nicht anders als eine Zinserhöhung, das"Geld" für die Tobinsteuer könnte seinerseits wiederum (siehe 2) nur durch zusätzliche Neuverschuldung geschaffen werden. Die Tobinsteuer wirkt wie eine Umsatzsteuer: Angenommen die MWSt. wird verdoppelt, dann müssen die Preise entsprechend erhöht werden (die Angebotspreise!), aber die zur Realisierung dieser Angebotspreise benötigte zusätzliche Nachfrage ist (noch) nicht vorhanden (Faktorkosten wie Löhne usw.). Sie kann zunächst wiederum nur durch zusätzliche Kredit- = Verschuldungsakte in die Welt kommen.
4. Ist die Tobinsteuer einmal festgelegt und bleibt sie zunächst in dieser Höhe und findet die zusätzliche Nettoneuverschuldung statt, um sie zu realisieren, stehen wir vor dem Problem, dass die so entstandenen Steuereinnahmen nicht thesauriert, sondern ihrerseits vom Staat wiederum ausgegeben werden. Damit wird - sofern keine das Kredit- = Schuldenvolumen senkenden Prozesse ablaufen (siehe oben) - der Finanzballon tendenziell nur weiter aufgepumpt.
Oder auf den Fall Erhöhung einer Warenumsatzsteuer gewendet: Wird die MWSt. verdoppelt, werden also ca. 260 Mrd. DM an zusätzlicher Kaufkraft vom Markt abverlangt und ist der Markt bereit, diese zusätzlichen 260 Mrd. DM dergestelt bereit zu stellen (und damit die Umsätze in den realen Waren gleich zu halten), dann muss sich der Markt um diesen Betrag zusätzlich verschulden. Es ist dem Markt also egal, ob er für einen Wagen 50.000 (incl. alter MWSt.) bezahlt oder 58.000 DM (incl. alter und neuer MWSt.). Die zusätzlichen 8.000 DM"finanziert er genauso wie die ursprünglichen 50.000 DM (unter der Annahme, dass er jeweils eine 100-%-Finanzierung akzeptiert und diese möglich ist).
5. Kapitalverkehrskontrollen und feste Wechselkurse schließen einander aus. Denn entweder die Wechselkurse sind wirklich"fest", dann brauche ich keine Kapitalverkehrskontrollen oder sie sind es nicht, dann helfen auch solche Kontrollen nichts, wie die Geschichte noch und noch bewiesen hat.
6. Sind die Wechelkurse"nicht fest", dann kann dies einen Riesen-Mix aus Ursachen haben (Zinsdifferenzen, Preisniveaudifferenzen, unterschiedliche Haushaltsvorstellungen, Sozial und Subventionsysteme, Spekulation usw.). Erst wenn dieser Riesen-Mix"vereinheitlicht" wurde, wären wirklich"feste" Wechselkurse denkbar. Davon sind wir im $-€-Yen-Bereich aber vermutlich weiter entfernt denn je. Eine Fixierung der Wechselkurse ist mir - zumal unter Berücksichtigung des vorhandenen Finanzballons - ganz unvorstellbar.
7. Ein Insolvenzrecht für überschuldete Staaten ist sicher zu begrüssen - aber wie sollten die Insolvenzen abgewickelt werden? Durch einen"Schuldenerlass" dergestalt, dass die Schulden der armen Länder in die Haushalte der reichen Länder umgebucht werden (wo sie deren Staatsschulden erhöhen - wie heute) ist nichts gewonnen. Ein Verzicht auf die Forderungen auf dem Wege einer Entschuldungsteuer in den reichen Ländern zugunsten der armen ist politisch nicht durchsetzbar.
Bleiben: Zugriff auf die Waren oder die Vermögen der armen Länder. Bei den Waren ist das denkbar, aber da die Arme-Länder-Waren kaum diskriminiert werden, muss es an Charakter und Qualität dieser Waren liegen, dass sie nicht abgefordert werden (was den armen Tilgungsmittel an die Hand gäbe). Zugriff auf die Vermögen, also letztlich auf das Staatsgebiet der armen Länder ist völlig ausgeschlossen.
Die Forderung nach Durchziehen einer Insolvenz ist eine Sache, ihre Abwicklung aber ist etwas höchst Kompliziertes. Ich kann mir da kein Patentrezept vorstellen. Und das"Stehenlassen" (mit oder ohne Zins) ist keine Lösung.
8. Mit der"Demokratisierung" habe ich allergrößte Mühe. Der IWF ist ein Gläubiger-Club der reichen Länder (plus"lender last of last ressort") und die Wähler dort werden nicht auf Forderungen verzichten wollen. Eine Demokratisierung der ganzen Welt würde darauf hinauslaufen, den IWF"glatt zu stellen", was die reichen Länder bzw. deren Steuerzahler, die es dann letztlich träfe, nicht zulassen werden. Gläubiger vereinen sich nie"demokratisch" mit ihren Schuldnern, um"Probleme aus der Welt zu schaffen". Und Gläubiger lassen sich nur höchst ungern majorisieren.
Die Weltbank kann man"demokratisieren", aber dann werden ihr alsbald die Mittel für neue Kreditvergaben ausgehen. Damit ist auch keinem geholfen. Einen Zwangskredit einzuführen, nur um ihn dann eines Tages auf Null zu stellen, wird kaum möglich sein. Die Geschichte lehrt, dass solche großen Umverteilungen nur auf dem Wege über Umstürze möglich sind. Und einen Umsturz gegen die Weltmacht Nr. 1 halte ich derzeit für wenig realisierbar.
Das Problem mit der WTO habe ich bis heute nicht so richtig kapiert. Wenn es nur um Waren geht, ist nur noch wenig zu verändern, da die Waren relativ frei wandern können. Wenn es letztlich um Menschen geht (Klartext: weltweite Freizügigkeit), dann sehe ich große Probleme, da in den reichen Ländern nichts verhasster ist als das Wort"Billigarbeit". Ich finde, die WTO sollte sich weniger auf"Trade" als auf"People" konzentrieren. Denn dort ist das Problem zu Hause: Die Hochlohn-Bezieher will von seinen hohen Einkommen nicht runter, aber das müsste thematisiert werden.
9. Eine"demokratische Kontrolle" einer Zentralbank läuft letztlich auf eine Selbstbedienung durch jedermann bei dieser ZB hinaus (mit entsprechenden Folgen für Preise usw.). Was sind"beschäftigungs- und sozialpolitische Ziele" anders als die Realisierung der von den Beschäftigten oder der Sozialansprüche-Inhaber gewünschten Einkommen mit Hilfe der ZB? Dies ist extrem heikel, nicht so sehr wegen der lang und breit diskutablen Frage der"Gerechtigkeit", sondern vor allem wegen der Frage, ob denn geleistete Arbeit (und entsprechende Ersparnisse daraus, also Konsumverzicht u.ä.) auf einmal"nichts mehr wert sind".
Nun zu den vorgeschlagenen bzw. gewünschten Änderungen:
>Zusammengefasst sind folgende Änderungen notwendig:
>· Das Recht der Emission dieses Vollgeldes hat ausschließlich die Zentralbank.
Zunächst einmal muss"Vollgeld" geschaffen werden. Das ginge nur, indem die ZB die Banknoten als"netto geltend" bezeichnet (die Scheidemünzen sind es bereits). Dazu müsste sie die Papiere (Schuldtitel), die sie als Sicherheit gegen die bisher ausgegebenen Banknoten hält, zurückgeben ohne gleichzeitig die gegen sie ausgegebenen Banknoten einzufordern. Damit wären Schuldner mit einem Schlag entschuldet.
Das kann man machen, zumal wenn die Schuldtitel Staatspapiere sind, also ohnehin Forderungen des Nichtstaatssektors an sich selbst. Auch dies liefe auf eine massive Umverteilung hinaus, allerdings mit dem Nachteil, dass die Staatsgläubiger ihrerseits auf diese Forderungen sub summa verzichten müssten.
Dies wäre also ein Teil-Staatsbankrott (ZB erklärt die Banknoten zu Vollgeld und verbrennt gleichzeitig die bei ihr liegenden Titel). Dieser Bankrott wäre ein scharfer Schnitt, auch wenn er letztlich das ohnehin eines Tages Unvermeidliche nur in die Gegenwart zöge. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es eleganter wäre, eine tendenziell inflationäre Lösung für das Staatsschuldenproblem zu suchen, siehe meinen Staatsentschuldungsvorschlag via Euromünzen, da man einer Inflation leichter entkommen kann als einem über Nacht erklärten Bankrott. Mein Vorschlag, alles vorhandene"Geld" (inkl,. Geldforderungen) in Münzen zu wechseln, ist im Grunde nichts anderes als der Huber'sche Vollgeld-Vorschlag. Die Münzen bzw. auf Münzbestände ausgegebene Münzscheine, die dann kursieren, haben den Vorteil, bei ihrer Einführung nicht mit einem Teil-Staatsbankrott verbunden zu sein:
Sie nehmen niemandem etwas weg (forderungsmäßig), sondern sie lassen jedem immer noch eine Wahl, sich entsprechend der neuen Lage zu verhalten.
Die vorhandenen Waren werden beim Bankrott nicht weniger oder mehr, aber die Kaufkraft, sie zu erwerben, schwindet (von den Erschütterungen des Kreditsystems mal abgesehen). Ich muss also einen Mengeneffekt in Kauf nehmen, obendrein beschränkt auf weniger als alle. Bei der Inflation bekomme ich nach wie vor die Waren, muss dafür aber einen Preiseffekt (für alle) in Kauf nehmen (falls er sich bei einmaligen Aktionen überhaupt so massiv einstellen würde, wie gern behauptet wird und wurde).
Wägen wir also beide"Vollgeldaktionen" ab, so bevorzuge ich einen einmaligen Preiseffekt (der - da einmalig - nicht zu sich dann fortsetzenden Preiseffekten führen muss) gegenüber einem Bankrotteffekt, der gewiss mit starken Vertrauensverlusten verbunden wäre. Oder anders: Mehr ist immer besser als weniger.
>· Dabei werden Girokonten zu Geldkonten: Das, was am Konto steht, ist keine Forderung mehr auf Bargeld, sondern ist auch in Form von Buchgeld vollwertiges Geld.
Girokonten müssten dann ohne Gegenbuchung geführt werden. Da Vollgeld damit letztlich eine Ware wäre, ich aber Waren nicht passiv verbuchen kann, erschliesst sich dies mir nicht.
Oder die Banken nehmen das umgewandelte Vollgeld in Verwahrung und mutieren zu Depotanstalten und sind nur noch zur Herausgabe des über Nacht gewandelten Vollgeldes verpflichtet. Da die (bisherigen) Forderungen des Publikums an die Banken sich damit auf die Herausgabe einer Ware (Vollgeld) wandeln, haben die Banken ihrerseits ein leichtes Spiel. Sie sind ihre Schulden gegenüber dem Publikum los (soweit es Sichtguthaben sind), behalten aber ihre Forderungen (egal jetzt wem gegenüber).
Nehmen wir an die täglich fälligen Bankschulden (Girokonten) entsprechen (was sie nach den Goldenen Bankregel sollten) den täglich fälligen Bankforderungen, dann bleiben letztere bestehen. Wie soll das funktionieren? Oder wie bringe ich die täglich fälligen Forderungen der Banken zum Verschwinden?
>· Diese Buchgeldkonten bei den Geschäftsbanken gehen nicht mehr in die Bankbilanz ein. Die Bank verwaltet nur das bei ihr „lagernde“ Buchgeld: Wieviel ist da, und wie viel gehört wem?
Das folgt aus dem Phänomen Vollgeld, wie schon besprochen. Die Banken werden in diesem Punkt zu Lagerhäusern. Aber die gleich hohen und mit gleicher Fristigkeit ausgestatteten Bankforderungen - wohin damit?
>· Auf diese Buchgeldkonten hat nur der Konteninhaber Zugriff, nicht aber die Geschäftsbank.
Das ist zwangsläufig so. Wir haben jetzt Vollgeld als eine Ware, an der sich die Verwahranstalt (Lagerhaus-Abteilung der Bank) nur unter Umgehung bereits heute geltender Gesetze vergreifen könnte. Kein Lager zugunsten eines anderen darf vom Lagerverwalter geplündert werden.
>· Eine Übertragung des Konteninhalts (Ersparnis) an einen anderen in Form eines Kredits ist nur durch Beauftragung des Konteninhabers möglich.
Das wäre dann eine Warenzession, die jederzeit möglich ist. Wie heute auch. Da der Vollgeld-, also Warenberechtigte aber nach Entnahme ohnehin mit dem ihm jetzt als Eigentum zustehenden Vollgeld machen kann, was er will, bedarf es dazu nicht mehr der Vermittlung der Bank. Er kann die Lageranstalt zwar mit der Vermittlung der Ware beauftragen, aber das muss er nicht tun.
Das Problem liegt also wie folgt: Ich habe in Form von Banknoten (= auf Schuldtiteln basierend; Münzen nicht!) und Girokonten zunächst eine Forderung. Die verwandle ich in Eigentum. Es wird also der Übergang von Schuld in Sache bewerkstelligt. Dann müssen aber auch alle anderen Schulden (bzw. Forderungen z.B. der Banken ihrerseits, die sie aufgrund - oder"mit Hilfe" - der täglich fälligen Forderungen gegen sie aufgebaut haben in die Sache Vollgeld verwandelt werden). Banken haben ja selbst nichts. Jede Bank verwandelt jede Forderung gegen sie sofort in eine Forderung gegen einen nächsten (Bank, Firma, Privatkunden usw.).
Die Verwandlung von Schuld in Sache ist zwar möglich (zur Not gesetzlich zu erzwingen), aber dann müssen alle Schulden gewandelt werden. Sonst bleibt (bleiben) immer ein (oder viele) Letzt-Gläubiger übrig, der (die) in eine Schuld vollstrecken kann (können).
Das ist das Verzwickte und eben der Unterschied zwischen Schuldrecht und Sachenrecht.
>Dabei überträgt der Inhaber des Buchgeldkontos den gesparten Beitrag auf ein Buchgeldkonto der Bank und erhält dafür eine Gutschrift auf einem Sparkonto der Bank, die jetzt bilanzwirksam wird: Einer *Forderung auf Vermögen* des Bankkunden (FV) steht eine *Verbindlichkeit auf Vermögen* der Bank (VV) gegenüber.
Es kann kein"Buchgeldkonto" mehr sein. Es ist dann ein"Warenkonto". Dies ergibt sich schon aus dem grundsätzlich ambivalenten Hilfsbegirff"Vermögen". Ein Vermögen kann aus Sachen und Forderungen bestehen. Im Fall des Vollgeldes haben wir es nicht mit einer"Forderung auf Vermögen" ganz allgemein zu tun, sondern mit einer"Forderung auf Herausgabe einer Sache".
>Da die Gutschrift am Buchgeldkonto der Bank nur eine Bestandskonto ist und keine *Forderung auf Geld* (FG), der eine *Verbindlichkeit auf Geld* (VG) gegenüberstehen muss, kann die Verbindlichkeit (VV) auch nicht gegen die Verbindlichkeit (VG) ersetzt werden, so wie es heute möglich ist, wie bereits dargestellt wurde. Das heißt, die Bank kann das Buchgeld am Konto genau so wenig verschwinden lassen wie das Bargeld.
Die Bank selbst kann überhaupt nichts verschwinden lassen, sonst begeht sie Verwahrvertragsbruch."Die Verbindlichkeit auf Geld" (was nach Schuldrecht ausschaut) ist nichts anderes als die"Verpflichtung zur Rückgabe" (eindeutig Sachenrecht). Im Sachenrecht existieren keine"Verbindlichkeiten".
>Daraus folgt:
>· Den Banken ist eine eigene Kredit- und Giralgeldschöpfung nicht mehr möglich. Die Tätigkeit der Geschäftsbanken beschränkt sich so auf die Verwaltung der Geldkonten einerseits und auf die Vermittlung von Krediten andererseits.
Die Tätigkeit der Banken ist zunächst das Verwahren der Sache Vollgeld ("Lagern"). Aus Vollgeld kann kein"Kredit" im Sinne einer schuldrechtlichen Forderung entstehen. Vollgeld kann aus dem Lager entnommen werden (falls es die Bank vollzieht, dann nur mit Zustimmung des Einlagernden; die Bank ist dann eine Vermittlerin des Vermietens der Sache Vollgeld). Wir sind und bleiben nach Übergang zum Vollgeld im Sachenrecht (Miete, Leihe, Pacht usw.)
>· Kredite können entweder auf Basis von Ersparnissen (Kundeneinlagen) oder durch Kreditaufnahme bei den Zentralbanken zur Verfügung gestellt werden.
Kredite sind das bei den"Kundeneinlagen" nicht (Schuldrecht), sondern Vermietungen von hinterlegtem Eigentum mit Zustimmung des Eigentümers (Sachenrecht). Auch die ZBs könnten ihrerseits Vollgeld nur als Sache vermieten oder verleihen.
>· Da die Geschäftsbanken jetzt Sollzinsen auf Einlagen nur dann zu zahlen vermag,
Die Geschäftsbanken bezahlen für das bei ihnen"eingelagerte" Vollgeld selbstverständlich keinen Zins, im Gegenteil: Sie werden für die Verwahrung ihrerseits vom Einlagerer Gebühren für die Verwahrung ("Lagerung) verlangen, jedenfalls so lange Vollgeld sich bei ihnen"auf Lager" befindet.
>wenn sie diese in Form von verzinslichen Krediten weitergeben kann, bestimmt sich deren Höhe nun erstmals über Angebot und Nachfrage.
Die Banken können mit Einverständnis des Einlagerers von Vollgeld dessen Vermietung versuchen, was dann in der Tat durch Angebot und Nachfrage geschieht. Der Miet"zins" darf nicht mit einem Kreditzins verwechselt werden.
>· Die Bankenbilanz enthält damit nur Forderungen gegen Kreditnehmer und vice versa Verbindlichkeiten gegenüber den Einlegern (Sparern) bzw. gegenüber der Zentralbank.
Die Bankbilanz ist zunächst eine reine"Lagerbilanz" (vorhandener Bestand gegen sachenrechtliche Forderung auf Herausgabe des Bestandes). Sollte die Bank das bei ihr eingelagerte Vollgeld mit Einverständnis des sachenrechtlichen Eigentümers des Vollgeldes herausgeben, dann verkürzt sich die Lagerbilanz entsprechend. Mit dem nicht mehr bei ihr eingelagerten Vollgeld hat die Bank nichts mehr zu tun. Der Eigentümer des Vollgeldes muss sich dann (die Bank hat den Mietvertrag über das Vollgeld immer nur im Namen des Vollgeldeigentümers abschließen können und ist damit gänzlich aus dem Spiel) an den jeweiligen Besitzer seines Vollgeldes halten und kann dessen Rückgabe aus Eigentum einklagen.
>· Die Versorgung der Wirtschaft und Gesellschaft mit Geld liegt damit allein in den Händen der Zentralbank.
"Versorgung" klingt zwar gut, setzt aber eine Nachfrage des Publikums nach der Sache Vollgeld voraus. Es ist zwar möglich, Vollgeld als alleiniges"Zahlungsmittel" gesetzlich zu bestimmen. Dann kann dieses Zahlungsmittel aber nur zum Tausch mit anderen Waren diesen (niemals zum Aufbau von schuldrechtlichen Verhältnissen bzw. deren Abbau).
Da Vollgeld vermutlich kaum stoffwerthaltig sein dürfte (100-DM-Banknote kostet in der Herstellung ca. 30 Pfg) bedarf es also großen gesetzlichen Zwangs, das Publikum zum Tausch von einer Ware im Wert von 30 Pfg. in eine Ware im Wert von 100 DM zu veranlassen.
>Anzumerken ist, dass dieses Geld auch in Form von Buchgeld wieder dinglichen Charakter erhält,
Völlig richtig. Das Geld ist dann ein Ding (Sache, Ware). Und für Dinge gilt immer Sachen- nie Schuldrecht.
>da es nicht mehr vernichtet werden kann. Kredite werden nicht mehr neugeschöpft, sondern wird dabei im Regelfall gespartes Geld weitergegeben.
Es wird gespartes Vollgeld vermietet. Eine"Weitergabe" ist sehr schwierig zu bewerkstelligen, da Kredite schnell zediert sind, Waren aber nicht. Im Grunde ist zu fragen, ob es nicht besser wäre, gleich wieder zum Tausch Ware gegen Ware überzugehen und sich den Umweg über die Ware Vollgeld zu erparen.
>Wie bereits eingangs beschrieben, ergeben sich dabei Buchungsvorgänge wie beim Warengeld. Im ersten Schritt, dem Verleihen des Geldes vom Kunden A an die Bank, steht dem Geldbetrag auf der Aktivseite der Bankenbilanz eine Verbindlichkeit gegen A gegenüber. Das Geld bleibt erhalten. Die Verbindlichkeit der Bank ist eine in Geld. Erst im zweiten Schritt, wenn das Geld an C weiterverliehen wird, wird die Verbindlichkeit der Bank bzw. die Forderung des A eine Forderung in Geldvermögen.
Es ist und bleibt eine Forderung auf Wiederbringung bzw. Herausgabe einer Ware.
>Das zweite Zügel zum Lenken der Pferde
>Der Zentralbank wird es nun möglich, das Preisniveau sowohl gegen Inflation als auch Deflation dadurch zu sichern, dass der jährliche Zuwachs der Geldmenge - in Ã-sterreich etwa 4,5 Mrd. Euro/Jahr - auf Grund des Wachsens der Wirtschaft nicht nur in Form von Krediten, sondern auch in Form von Schenkungen seitens der Zentralbank für soziale und ökologische Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann.
Wenn es nur Vollgeld geben sollte (und es darf dann keinerlei schuldrechtliche Kredite bzw. schuldrechtliches Geld mehr geben) ist die Frage virulent, warum wächst dann überhaupt eine Wirtschaft?
Heute gilt: Wachstum, weil schuldrechtliche Schulden letztlich mit zusätzlicher Warenproduktion erledigt werden (können; siehe ganz oben: Konsum).
Bei Vollgeld wäre das ganz anders: Aus der Tatsache, das bereits Produziertes vermietet wird (Waren und Vollgeld) lässt sich kaum"Wachstum" ableiten, da die"Rückzahlung" immer nur eine Rückgabe (Herausgabe) wäre. Möglicherweise ergibt sich ein Miet"zins", der (da keinerlei schuldrechtliche Vorgänge mehr existieren wg. dinglichem Vollgeld), der durch zusätzliche Warenproduktion erarbeitet werden müsste.
Ein Mietzins käme aber nur zu Stande, wenn das vorhandene Vollgeld (dinglich eben zum Tausch mit anderen Dingen) nicht ausreicht. Denn sonst würde es nicht zur Miete nachgefragt. Dabei erhebt sich die entscheidende Frage, womit ich den Mietzins für Vollgeld bezahlen soll. Da ich ihn nur mit Vollgeld bezahlen kann, ist zu fragen, warum ich überhaupt Vollgeld miete.
Die Antwort wäre vermutlich, weil ich mit nichts anderem"bezahlen" darf. Aber dann entgehe ich dieser Bezahlung lieber dadurch, dass ich auf Vollgeld verzichte und versuche, direkt zu tauschen. Der Einwand könnte lauten: Es darf aber nur durch Zwischenschaltung von Vollgeld getauscht werden, was einen extrem hohen (staatlichen) Aufwand zur Kontrolle selbst der einfachsten Tauschvorgänge voraussetzen würde.
Funktioniert die Kontrolle lückenlos, landet der Mietzins dann bei der Emittentin der zur Zwangsmiete dienenden Mietsache Vollgeld, also der ZB, die dann mit dem bei ihr gelandeten Mietzins machen kann was sie will.
Im Grunde läuft alles auf eine Besteuerung von Warentransaktionen hinaus, wobei die Steuer in Form der Sache Vollgeld entrichtet werden müsste.
Und nun der entscheidende Punkt: Ich muss zwar diesen Mietzins entrichten (Gesetz), aber ich bin nicht verpflichtet, von der ZB Vollgeld anzunehmen. Tue ich es (was gleich in Form von"Schenkung" vorgeschlagen wird), dann gibt es zwei Arten der Vergabe des dinglichen Vollgeldes durch die ZB: Einmal gegen Mietzins und ein zweites Mal, indem dieser Mietzins dann wieder ans Publikum (wenn auch zunächst an andere Marktteilnehmer) zurückgegeben wird.
Diese Schenkungen landen zunächst bei den"Bedürftigen" (oder werden für soziale Zwecke aller Art ausgegeben), die sie aber nicht behalten, sondern, da sie bedürftig sind, ihrerseits wieder an jene wandern, die sich das Vollgeld eigentlich gegen einen Mietzins besorgen müssten (Geschäfte).
Es wird, alle Gesetze und Kontrollen vorausgesetzt, also etwa derart ablaufen: Umwandlung allen Geldes und aller Geldguthaben in Sachen (Vollgeld). Das Problem der Folge-Forderungen muss dabei ebenfalls gelöst werden, da nicht nur Banknoten und Girokonten in Vollgeld umgewandelt werden können, sondern wenn schon denn schon alle (schuldrechtlichen) Forderungen.
Sollte das damit entstandene sachenrechtliche Vollgeld (dinglich, lagerbar und lagerfähig) nicht ausreichen (waum nicht, ist nicht geklärt), müsste zusätzliches Vollgeld nachgefragt werden (bei der ZB). Dieses Vollgeld wäre eine Mietsache, für die Mietzins fällig ist (nur bezahlbar in der Sache Vollgeld). Der Mietzins wandert an die ZB und wird von ihr in Form von kostenlos (mietfrei) verteiltem Vollgeld wieder ins Publikum gebracht (Vollgeld-"Schenkung").
Dieses kostenlose Vollgeld erscheint wenig später wieder bei denjenigen, die es zunächst zur Miete nehmen mussten (vorausgesetzter Fall: das Vollgeld, gewandelt aus der bisherigen Schuld Geld in die neue Sache Geld). Damit sind die Vollgeld-Mieter aus dem Schneider. Sie erhalten jetzt den Mietzins über Warenkäufe bei ihnen zurück.
Das Ganze ist also unschwer dadurch zu unterlaufen, dass die potenziellen Vollgeld-Mieter dieses gar nicht erst mieten. Vollgeld ist zunächst in großen Mengen vorhanden. Die Miete und damit den Mietzins vermeiden sie z.B., indem sie z.B. ihre Waren verteuern, wenn sie altes Vollgeld haben (es also nicht selbst mieten müssen) oder verbilligen (falls sie sich sonst neues Vollgeld mieten müssten).
Das Ganze läuft also auf diese Probleme hinaus:
1. Wie wird aus dem gesamten altem Kreditgeld Vollgeld?
2. Wie löse ich das Problem der Fristigkeiten (Banknoten und Sichtguthaben können täglich verwendet werden; was aber passiert, wenn spätere Fristigkeiten daherkommen, z.B. heutiges Dreimonats-Festgeld wird in drei Monaten zu einem Sichtguthaben)?
3. Wie kontrolliere ich, dass aussschließlich mit dem wertlosen Ding Vollgeld getauscht wird?
4. Wie vermeide ich, dass es zu einer Nichtnachfrage nach zusätzlichem Vollgeld kommt?
Ich werde gern noch weiter über die Idee von Prof. Huber nachdenken. Korrektur konnte ich nicht mehr lesen. Irrtümer meinerseits allenthalben also vorbehalten.
Gruß
d.
>Diese Schenkung kostet der Zentralbank nichts, da sie ja dieses Geld aus dem Nichts schafft und dieses in Form von Buchgeld nicht einmal Druckkosten verursacht. Dieses Geld ist genau so wenig Inflation verursachend wie die Finanzierung eines staatlichen Defizites, nur weil es nicht als Kredit in Umlauf kommt - und nicht im ersten Schritt über die Förderung von Investitionen und damit von Arbeitsplätzen, sondern gleich auf dem Konsumgütermarkt auftritt, und dann erst in Investitionen geht. Die Schenkung wird ja nur dann und in dem Maß als Ausgleich getätigt, wenn und wie zu wenig Kredite aufgenommen werden.
>Die so gestützte Konsumnachfrage wird in weiterer Folge die allgemeine Gewinnsituation in den Unternehmen verbessern, so dass weniger Betriebe in die Verlustzone geraten - wodurch der ungesunde Verdrängungswettbewerb gemildert wird. Zu ergänzen ist dies notwendigerweise durch eine entsprechende Gewinnbesteuerung, die die beschriebene Alimentation der Gewinne berücksichtigt und für eine Abflachung der Gewinnverteilung sorgt. Dass die Pferde bei dieser Gewinnbestuerung nicht scheuen, dafür sorgt die dieser gegenüberstehende Alimentierung der Gewinne.
>Über diese Schenkungen wird ein Teil des Ertrages des technischen Fortschritts, der ja auch der der allgemeinen sozialen und ökologischen Situation geschuldet ist, in den sozialen und ökologischen Bereich gelenkt. Dabei muss dies real keine Schenkung sein, wenn damit soziale und ökologische Dienstleistungen finanziert werden, die der gesamten Gesellschaft zu Gute kommen.
>Gleichzeitig wird mit diesem Geld eine Finanzierung von Investitionen in diesen Fortschritt auch aus Ersparnissen und nicht nur aus neugeschöpften Krediten möglich.
>Damit aber erhält die Zentralbank ein Ausgleichsinstrument bei nachlassenden Investitionen aus neugeschöpften Krediten, und damit zwei Zügel, womit sie die Pferde lenken kann.
>Bei steigender Aufnahme von Krediten in Zeiten der Hochkonjunktur wird die Bereitstellung von Schenkungsgeld zurückgenommen, wobei dies wegen des Anstiegs der Einnahmen aus Steuern und Abgaben auch möglich ist, während bei sinkender Kreditaufnahme die Zentralbank mit Schenkungsgeld einspringen muss. Damit aber gelingt ihr erst eine relativ straffe Steuerung des Preisniveaus bzw. die Vermeidung von Inflation und Deflation.
>Erst jetzt macht die von ATTAC geforderte demokratische Kontrolle der Zentralbank überhaupt Sinn. Dabei ist zu bedenken, dass die Zentralbank weiterhin weisungsfrei gegenüber den übrigen Organen des Staates sein muss, eine demokratische Kontrolle sich nur auf die von ihr zu erfüllenden Aufgaben beziehen kann: Das ist die Kontrolle des Preisniveaus, dem nun aber erst die zugedachte Bedeutung zukommt, jenes wirtschaftlich-soziale Fehlkonstrukt zu beseitigen, das dazu führt, dass in Zeiten der wirtschaftlichen Flaute, in der Bedarf an Sozialleistungen steigt, auch die hierfür nötigen Einnahmen sinken.
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