Baldur der Ketzer
14.07.2001, 21:20 |
offtopic - warum wir endlich bald wieder viel sicherer sind Thread gesperrt |
Das neue Waffengesetz unterscheidet nicht mehr nach Art von Verurteilungen, sondern nach deren Strafrahmemausschöpfung.
Parteimitglieder werden besonders beäugt.
Schon CSU-Beckstein forderte gegen geltendes Recht, daß man gefährdeten Politikern dann eine Waffe zum Selbstschutz versagen müßte, wenn dieser bedrohte Politiker durch mißliebige Ansichten seine Gefährdung selbst herbeigeführt hat (konkret damals Dr.Frey), obwohl weder seine Meinungsäußerung noch seine Partei verboten sind.
Fazit also: halt die Schnauze, dann haut Dir auch keiner aufn Kopp und will sich an Dir vergreifen. Recht? Grundrechte?? Meinungsäußerungsfreiheit??? Eine Zensur findet nicht statt.......
Tolle Argumentation, echt.
Das wurde jetzt zum Gesetz erhoben.
Wers nicht merkt, wohin die Reise geht, merkts nimmermehr.
ohne Worte vom Baldur
<ul> ~ hier die Kernpunkte des neuen Waffengesetzes</ul>
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Optimus
14.07.2001, 23:29
@ Baldur der Ketzer
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Interessanter Link! Danke (owT) |
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Baldur der Ketzer
15.07.2001, 20:04
@ Baldur der Ketzer
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Re: Nachtrag |
es steht sogar wortwörtlich drin, lt. Fundsache:
xxxxx://www.bmi.bund.de/Anlage7719/Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Neuregelung_des_Waffenrechts.pdf
"Die Geltung des Bedürfnisprinzips - d.h. eine Erlaubnis zum Umgang mit bestimmten
Waffen und Munition nur bei Vorliegen eines besonders anzuerkennenden triftigen
Grundes zu erteilen - bildet das zentrale Element des deutschen Waffenrechts. Es
leitet sich hauptsächlich daraus her, dass die Verwendung von Waffen primär dem
Schutz der Rechtsordnung zu dienen bestimmt ist und dieser Schutz mit Waffengewalt
als Kernbereich dem Staate obliegt. Waffen sind demnach Gegenstände, die
ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger
eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung
bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers
führen kann."
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