slipnir
16.07.2002, 18:09 |
suche anwalt!Thread gesperrt |
hallo!
ich hoffe im forum kennt sich jemand mit immobilien aus und kann mir helfen!?
ich suche einen guten anwalt in chemnitz und umgebung!
er sollte sich besonders im weg-recht und baurecht auskennen!
wer kann mir einen empfehlen?
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Theo Stuss
16.07.2002, 18:30
@ slipnir
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Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) |
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slipnir
16.07.2002, 20:20
@ Theo Stuss
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Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) |
Wir hatten vor ein paar tagen eine außerordendliche ETW Versamlung dabei sollten einige wichtige Dinge zur Klage gegen den Bauherrn wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum besprochen werden! Unter anderem Abstimmung über Streitwert, einklagbare Mängel und Finanzierung der Klage!
Nur geschah zu Beginn der Versamlung etwas außergewöhnliches!!! Eine Mehrheit der Eigentümer hat die Top's abgelehnt und die Versamlung verlassen!!! Die Versamlung wurde dann vom Verwaltungsbeirat aufgelößt! ( der Verwalter war rechtswiedrig nicht anwesend! ) Nun meine Fragen an die Forumsteilnehmer:
Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn )von der Instandhaltungsrücklage bestritten werden? Ich meine nein! Zweckbindung liegt vor!
Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen, da ich davon ausgehe daß mir jetzt Schaden entsteht! ( Prozeßverschleppung, Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen, Mehrkosten... )
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Euklid
16.07.2002, 20:36
@ slipnir
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Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) |
>Wir hatten vor ein paar tagen eine außerordendliche ETW Versamlung dabei sollten einige wichtige Dinge zur Klage gegen den Bauherrn wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum besprochen werden! Unter anderem Abstimmung über Streitwert, einklagbare Mängel und Finanzierung der Klage!
>Nur geschah zu Beginn der Versamlung etwas außergewöhnliches!!! Eine Mehrheit der Eigentümer hat die Top's abgelehnt und die Versamlung verlassen!!! Die Versamlung wurde dann vom Verwaltungsbeirat aufgelößt! ( der Verwalter war rechtswiedrig nicht anwesend! ) Nun meine Fragen an die Forumsteilnehmer:
>Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
>Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
>Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn )von der Instandhaltungsrücklage bestritten werden? Ich meine nein! Zweckbindung liegt vor!
>Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen, da ich davon ausgehe daß mir jetzt Schaden entsteht! ( Prozeßverschleppung, Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen, Mehrkosten... )
Die Frage ist ob der Verwalter mit der Baufirma oder dem Bauherrn (oft deckungsgleich) kooperiert.
Hier braucht man tatsächlich einen versierten Anwalt der sich im Wohnungseigentumsrecht auskennt.
Der Verwalter ist vielleicht deckungsgleich mit der Baufirma und versucht natürlich die Baumängel (wenn sie denn da sind) über die Instandhaltungsrücklage abzurechnen.
Wenn es dann noch clever eingefädelt ist dann muß der Subunternehmer der Baufirma die Mängel sogar über Gewährleistung reparieren und der Verwalter kommt damit sogar an Bargeld cash.
Äußerst schwierig aufzudecken sind solche Machenschaften.
Ich hoffe das war ein guter Tipp.
Gruß EUKLID
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Dionysos
16.07.2002, 22:00
@ slipnir
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Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) |
>Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
Der Verwalter oder der Beirat hat das Recht eine Versammlung einzuberufen.
Frist mind. 14 Tage, Tagesordnungspunkte müssen stichpunktartig angekündigt sein,
besser ist gleich als Beschlußtext formuliert.
>Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
Wenn die Mehrheit kein Interesse hat über einen Tagesordnungspunkt abzustimmen - Ja.
Als Minderheit kannst Du es dennoch fordern, Deine Nein-Stimmen kassieren und dagegen
Klagen.
>Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn )von der Instandhaltungsrücklage
bestritten werden?
Nein, Geld wird separat eingesammelt.
>Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen?
Ich nehme an die Eigentümer haben aus Protest die Versammlung verlassen, da sie keinen Erfolg
für einen Beschluß sahen.
Generell gilt, es wird immer eine Mehrheit für einen Beschluß benötigt, bei Baumaßnahmen
einstimmig. Du hast aber auch die Möglichkeit einen Minderheitsbeschluß anzufechten. Das heißt,
Du kannst innerhalb von 4 Wochen beim zuständigen Amtsgericht schriftlich Deine Einwände
anzeigen. Das geht auch ohne Anwalt. Du trägst lediglich das Prozeßkostenrisiko. Beim Amtsgericht
ist Deine WEG registriert. Ich empfehle Dir eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wenn ihr
den Verwalter absetzen wollt, informiere Dich beim Gericht, ob diese Aktion bereits ausgereicht hat.
Es würde dann erst einmal ein Notverwalter eingesetzt. Der Verwalter ist haftbar, der Beirat arbeitet
ehrenamtlich und ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar. Wenn der Verwalter und
Bauträger und Miteigentümer identisch ist, ist dieser bei der Absetzung des Verwalters nicht
stimmberechtigt. Vielleicht konnte ich Dir helfen.
Gruß
Dionysos
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Dionysos
16.07.2002, 22:02
@ slipnir
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Re: Bin kein Anwalt, aber schilder mal Dein Problem (owT) |
>Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
Der Verwalter oder der Beirat hat das Recht eine Versammlung einzuberufen.
Frist mind. 14 Tage, Tagesordnungspunkte müssen stichpunktartig angekündigt sein,
besser ist gleich als Beschlußtext formuliert.
>Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
Wenn die Mehrheit kein Interesse hat über einen Tagesordnungspunkt abzustimmen - Ja.
Als Minderheit kannst Du es dennoch fordern, Deine Nein-Stimmen kassieren und dagegen
Klagen.
>Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn )von der Instandhaltungsrücklage
bestritten werden?
Nein, Geld wird separat eingesammelt.
>Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen?
Ich nehme an die Eigentümer haben aus Protest die Versammlung verlassen, da sie keinen Erfolg
für einen Beschluß sahen.
Generell gilt, es wird immer eine Mehrheit für einen Beschluß benötigt, bei Baumaßnahmen
einstimmig. Du hast aber auch die Möglichkeit einen Minderheitsbeschluß anzufechten. Das heißt,
Du kannst innerhalb von 4 Wochen beim zuständigen Amtsgericht schriftlich Deine Einwände
anzeigen. Das geht auch ohne Anwalt. Du trägst lediglich das Prozeßkostenrisiko. Beim Amtsgericht
ist Deine WEG registriert. Ich empfehle Dir eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wenn ihr
den Verwalter absetzen wollt, informiere Dich beim Gericht, ob diese Aktion bereits ausgereicht hat.
Es würde dann erst einmal ein Notverwalter eingesetzt. Der Verwalter ist haftbar, der Beirat arbeitet
ehrenamtlich und ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar. Wenn der Verwalter und
Bauträger und Miteigentümer identisch ist, ist dieser bei der Absetzung des Verwalters nicht
stimmberechtigt. Vielleicht konnte ich Dir helfen.
Gruß
Dionysos
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LenzHannover
16.07.2002, 23:54
@ slipnir
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Habe inzw. 3-5 WEG Klagen hinter mir und bin inzw. relativ fit... |
und bin nun Mieter (mußte umziehen wg. qm, kein Bock mehr auf WEG).
Wenn weniger als 50% da sind (ev. auch wegen"gegangen") ist die Bude eh nicht mehr beschlußfähig (wie zählen die 50%? Anteile, qm,...).
Ende und aus.
Nächste Versammlung!
Reiche ggf. Klage ein und fordere via Gericht Protokoll und Teilnehmerliste an...
Auf Formfehler reagiert mein Verwalter, sind Ihm peinlich vorm Richter
Wie Euklid schreibt, richtig fies ist.
X baut,
X seine Tochter (rechtlich eigenständig) verwaltet.
Klagen ohne Ende
Aber:"+++" WEG Klagen sind recht preiswert, ohne Anwalt so 100 Euro!
Mail mal, wg. Telefonnummer
!!! KEINE RECHSTBERATUNG, IST SEIT HITLER VERBOTEN!!!
PS: meine letzte Rechtsverdreherin (war wg. OLG notwendig) war schlechter als ich. War mit 1000 DM bisher mein teuerstes"Ding".
Habe auch schon gewonnen, obwohl ich im unrechtwar (so rein rechtlich ), hatte der neue Richter am AG auch nicht kapiert. Bin dann vorm LG gescheitert.
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