-->gefunden im Forum der Chaotisch Degenerierten Unmöglichen, hinsichtlich eines urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Waffengesetz:
urpsrüngliche Quelle wohl: http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen
Aus dem Urteil:
"Die Verwendung von Waffen dient in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat. Wer Schusswaffen zu privaten Zwecken verwenden möchte, begründet eine erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit.
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Abgesehen davon, daß das eine bodenlose Frechheit ist, einen derartigen Generalverdacht gegen Millionen von unbescholtenen, gesetzestreuen Bürgern abzulassen, bleibt die Schlußfolgerung:
wer auf die Jagd geht, im Schützenverein sich abmüht, jahrhundertealtes kulturhistorisches Brauchtum pflegt, ist ein Zweitliniger, der nicht weiter relevant zu sein hat, der zählt nix, der ist Dreck - primär gehts um die - ja, um was?
Bundeswehr im Inneren, wie das Schäuble in seinen Wahnträumen erfleht?
Etwa Paramilitärs, die nach brasilianischem Muster unliebsame Zeitgenossen von den Straßen pflücken?
Eine deutsche Firma Stratfor?
Wenn man die Bilder vom irak sieht, kann man sich vorstellen, was hier ablaufen würde (wird?), wenn das System kracht und der Mob rennt.
Ich habe zwar Mühe, mir vorzustellen, daß man Krankenhäuser in Wanne-Eickel ausplündern würde, aber trotzdem wird jedem vor Augen geführt, daß die staatliche Fürsorge immer genau dann versagt, wenn man sie ausnahmsweise mal gerne sähe.
Na ja, ist ja nix neues.
Der Bürger soll immer mehr ent-autarkisiert werden. Mit System.
Es fällt auf, daß man das Vertrauensverhältnis der Staatsmacht zu seinen Bürgern am Waffenrecht festmachen kann, despotische Regime haben Monopole für ihre Schläger und Mörder, halbwegs echte Demokratien sehen den Bürger als unverzichtbares, gern gesehenes Element des Staates, und Kackokratien machen es so, wie oben beschrieben.
Es geht immer weiter den Bachlauf runter, immer schön konstant, plätscher, plätscher.
Bloß Baldur seine Omma, die hat da keine grauen Haare von, die kricht de sichere Rendö vonner Postbank, und die kricht die Rente wiederum aus der Steckdose, oder so, und wenn die Kirchenglocken bimmeln, muß man aufstehen, und wenn die Zwetschgen im Garten reif sind, dann darf man die essen, auch wenn man 350 Zucker hat, und Plastiktüten verschürt man im Ofen, mitsamt dem ganzen sonstigen Müll, und wenn man undicht ist, dann macht datt nix, dann läßt man halt laufen und bollern.
Mehr als traurig, aber anders ist das doch nicht mehr beschreibbar.
Ich schüttle mich vor lauter Verstandeszirrhose und glaub, ich bin im falschen Film. Na, ich nicht mehr, aber dann halt die alte Heimat.
*schüttel-und-schauder*
beste Grüße vom Baldur
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-->Fundsache
Datum: 06.04.2003 18:07:10 Autor: Ein CDU-Wähler ©
Verfassungsgericht zum WaffG
@esk: Keine Propaganda und Desinformation - sinnlose Beschränkungen
(......)
Ich bleibe dabei: Die Absurdität deutscher Vorschriften ist langsam
nicht mehr zu überbieten. Hierdurch wird keine Sicherheit geschaffen
sondern es werden nur völlig legitime Tätigkeiten massiv behindert.
Wenn nicht bald der diskutierte Bürokratie-ABBAU begonnen wird,
sehe ich schwarz.
Und etliche Bestimmungen wären bei genauer Prüfung vermutlich als verfassungswidrig anzusehen.
Es ist z.B. verfassungsrechtlich gesehen sehr bedenklich, dass der
Gesetzgeber es beliebigen Ausländern nach § 1 Abs. 4 1. SprengV erlaubnisfrei und ohne weitere Voraussetzungen und Überwachung gestattet, mit JEWEILS 0.5 KILOGRAMM Schwarzpulver oder NC-Pulver einzureisen
und diese zu verwenden, während er in § 2 Fachleuten, die etwa an einem Max-Planck-Institut mit über 100 Beschäftigten mit weitaus harmloseren Stoffen (wie Ammoniumperchlorat) zur Forschungszwecken umgehen müssen, aus Gründen der Inneren Sicherheit nur den Umgang mit 100 GRAMM INSGESAMT gestattet.
Immerhin stehen Forschung und Lehre im Unterschied zum Geballer
ausländischer Jagdgäste unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 3 GG.
Was dafür gilt, müsste eigentlich erst Recht für Forschung und Lehre
gelten.
Wie ist es angesichts Art. 5 Abs. 3 GG zu rechtfertigen, dass dank
einer Änderung von § 40 ff SprengG im September 2002 jedes chemische Experiment zur Herstellung einer Wunderkerze als Straftat geahndet werden kann?
Wegen Vergiftungsfällen von ganzen VIER Kleinkindern in der EU durch
gefärbtes Lampenöl erliess die EU eine Beschränkung, dass diese Ã-le nur noch in etwas grösseren Gebinden verkauft werden dürfen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass Privatleute sie kaufen.
Daraus hat man in Deutschland kürzlich per Änderung von Abschnitt 5 des Anhangs zu § 1 ChemVerbotsV ein komplettes Abgabeverbot
von Farb- und Duftstoffen an Industrieunternehmen nebst Ahndung von Verstössen als Straftat mit bis zu 5 Jahren Haft gemacht. Vorher war
nur die Abgabe an Privatpersonen verboten.
Offizielle Begründung war, dass sonst ein Gastwirt als Gewerbetreibender
die Farb- und Duftstoffe kaufen und selbst gefärbtes Ã-l herstellen
könne. Bloss hat man dabei leider übersehen, dass JEDER die Ã-le in etwas grösseren Packungen kaufen darf. Das Verbot ergibt daher überhaupt
keinen Sinn. Trotzdem geht es so weiter: Immer verklausuliertere Vorschriften mit immer mehr Verboten ohne jeden Sinn.
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Ende Fundsache
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