Trixx
27.05.2003, 14:57 |
"Kalif von Köln" ist frei und darf nicht in die Türkei ausgeliefert werdenThread gesperrt |
-->Der „Kalif von Köln“ ist frei
Oberlandesgericht lehnte Auslieferung in die Türkei ab
Düsseldorf - Der als „Kalif von Köln“ bekannt gewordene Islamistenführer Metin Kaplan ist frei. Das bestätigte der Leiter des Düsseldorfer Gefängnisses Ulmer Höh', Christian Kempe. „Er hat vor fünf Minuten die Anstalt verlassen“, sagte er am Dienstagmittag der dpa. Zuvor hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht die von der Türkei beantragte Auslieferung Kaplans abgelehnt und den Auslieferungs-Haftbefehl aufgehoben.
Kaplan drohe in der Türkei politische Verfolgung, so das Gericht. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass von der Polizei durch Folter erpresste Aussagen gegen ihn verwertet würden. Die Türkei wirft dem Anführer der auch in Deutschland verbotenen Extremisten-Organisation „Kalifatsstaat“ vor, Anschläge befohlen zu haben. So sollte 1998 ein mit Sprengstoff beladenes Flugzeug auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara gelenkt werden. Gleichzeitig sollte die Fatih-Moschee in Istanbul besetzt werden.
Kaplan hatte in Düsseldorf eine vierjährige Haftstrafe verbüßt, weil er zur Ermordung eines Rivalen aufgerufen hatte. dpa
Quelle: Welt online
Dann kann er ja weiter in der BRD sein Unwesen treiben!!!
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LenzHannover
27.05.2003, 21:37
@ Trixx
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Die 4 Jahre für einen Mordauftrag sind einfach absurd. Juristen-Unlogik, |
-->- Mord,
- Auftrag zum Mord und
-"fehlgeschlagener Mord" ist für mich identisch.
Die Abstufung bei der Bestrafung ist einfach absurd.
"Fehlgeschlagen" heißt ja auch sehr oft, Täter war einfach nur zu blöd.
Nennen wir es einfach"Pisa-Nachlaß", wer daneben schlägt darf noch einmal.
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Euklid
27.05.2003, 21:41
@ LenzHannover
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Re: Die 4 Jahre für einen Mordauftrag sind einfach absurd. Juristen-Unlogik, |
-->>- Mord,
>- Auftrag zum Mord und
>-"fehlgeschlagener Mord" ist für mich identisch.
>Die Abstufung bei der Bestrafung ist einfach absurd.
>"Fehlgeschlagen" heißt ja auch sehr oft, Täter war einfach nur zu blöd.
>Nennen wir es einfach"Pisa-Nachlaß", wer daneben schlägt darf noch einmal.
Hallo Lenz
der Jurist kennt doch das Recht des Nachbesserns;-))
Er darf halt nochmal;-))
Gruß EUKLID
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