-->Hallo,
Euklid hat weiter unten einen interessanten Auszug aus dem
Jahrbuch Geldanlage 2004 gebracht.
Hat sich schon einmal jemand mit der rechtlichen Situation
während bzw. nach einer Hyperinflationsphase befasst?
Angenommen, das gesetzliche Zahlungsmittel hat am Ende
der Entwertungsperiode nur noch einen kleinen Bruchteil seines
ursprünglichen Wertes (und somit bspw. auch die Hypothekenschulden
einer fiktiven Privatperson) - welche rechtlichen Optionen hätte
dann bspw. der Gläubiger (die Bank), um dennoch den ursprünglichen
Kreditwert"einzutreiben"?
Wäre es bspw. denkbar, die verschuldete Immobilie zu pfänden?
Viele Grüße
Eric
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