Zardoz
05.12.2003, 11:17 |
Sozialabgaben auf Keinmalzahlungen.Thread gesperrt |
-->Man lernt in diesem Land doch immer wieder dazu. Natürlich nur auf einem bestimmten Gebiet... ;-)
Da sehe ich doch vorhin eine haarsträubende kleine Geschichte: Ein kleiner Handwerksbetrieb ist nicht in der Lage, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu zahlen. Die Mitarbeiter verzichten, weil ihnen ihre Arbeitsplätze wichtiger sind. Außerdem zahlt der Betrieb immerhin übertarifliche Stundenlöhne.
Dann kommt die BfA, prüft die Bücher des Betriebs und stellt fest, daß die Mitarbeiter zwar gerne auf ihre Zahlungen verzichten können, die Sozialabgaben auf diese Keinmalzahlung aber dennoch fällig sind. Man nennt das wohl in den einschlägigen Fachkreisen"Phantomzahlungen".
Was der kleine Handwerksmeister hätte wissen müssen: Manche Tarifverträge werden von einer dubiosen Truppe im Wirtschaftsministerium für"allgemeingültig" erklärt. Dann gelten sie auch für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen.
Der Pressesprecher der BfA dazu:"Natürlich dürfen die Betroffenen auch in Raten zahlen."
Mit Tariföffnungsklauseln wären diese"Windfall Profits" für die BfA natürlich nicht mehr möglich.
Nice week,
Zardoz
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Euklid
05.12.2003, 11:55
@ Zardoz
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Re: Ist das nicht irgendwie nur Zweck- Propaganda? |
-->Kommt mir wirklich spanisch vor.
Will man damit etwa größere Zustimmung verlangen?
Scheint mir sehr sehr konstruiert zu sein um etwas zu erreichen von dem man nie zu hoffen wagte.
Gruß EUKLID
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Wassermann
05.12.2003, 12:12
@ Euklid
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Quelle |
-->>Kommt mir wirklich spanisch vor.
>Will man damit etwa größere Zustimmung verlangen?
>Scheint mir sehr sehr konstruiert zu sein um etwas zu erreichen von dem man nie zu hoffen wagte.
>Gruß EUKLID
http://www.mdr.de/escher/1083076.html
Allgemein verbindlicher Tarif
Nach einer Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann es dazu kommen, dass dieser Tarif als allgemein verbindlicher Tarif für das jeweilige Bundesland festgesetzt wird. Dies passiert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, allerdings nur, wenn beide Tarifparteien diese Festlegung beim Bundesministerium beantragen. Ist ein Tarif für ein Bundesland als allgemein verbindlich bestimmt, muss er für Arbeiten des entsprechenden Gewerkes dort auch bezahlt werden.
Nachforderung von Sozialbeiträgen durch die BfA
Probleme entstehen oft dann, wenn Arbeitgeber keine Kenntnis von einem allgemein verbindlichen Tarif haben. Führt etwa die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) dann in diesem Betrieb eine Prüfung durch, kann es zu massiven Nachforderungen von Sozialbeiträgen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) kommen, die sogar die Existenz des Betriebes gefährden können. Das passiert auch dann, wenn sich der Firmenchef mit seinen Mitarbeitern - etwa wegen finanzieller Probleme der Firma - auf eine Kürzung des Lohnes verständigt hat.
So kann es dazu kommen, dass die Nachforderung der BfA auch dann entsteht, wenn beispielsweise ein Handwerksmeister seinen Arbeitern Stundenlohn über Tarif zahlt, ein zusätzliches Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld, das im allgemein verbindlichen Tarif festgelegt ist, aber nicht überweist. Die BfA kann die Sozialabgaben auf nicht gezahlte Lohnleistungen bis zu vier Jahren rückwirkend einfordern. Jeder Arbeitgeber sollte sich deshalb regelmäßig darüber informieren, ob für seinen Bereich ein allgemein verbindlicher Tarif gilt. Dies kann er zum Beispiel bei seinem zuständigen Landesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder auch bei Interessenvertretungen wie Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern tun.
Gesetzesänderung ab 2003
Seit 2003 wurde die gesetzliche Grundlage der Nachforderung von Sozialabgaben durch die Bundesversicherungsanstalt (BfA) bzw. die jeweiligen Landesversicherungsanstalten modifiziert. So heißt es im Sozialgesetzbuch IV, Paragraph 22, Abschnitt 1 nunmehr:
"Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen, bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, sobald dieses ausgezahlt worden ist."
Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass jedenfalls für Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld nur dann Beiträge an die Sozialversicherung zu zahlen sind, wenn diese Einmalzahlungen auch tatsächlich an den Arbeitnehmer geflossen sind. Auf Grund der Neuregelung müssen Arbeitgeber zukünftig nicht mehr befürchten, dass sie trotz einer einvernehmlichen Vereinbarung mit den Arbeitnehmern bei der Nichtzahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld durch die prüfenden Rentenversicherungsträger zur Kasse gebeten werden.
zuletzt aktualisiert: 04. Dezember 2003 | 16:23
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Euklid
05.12.2003, 12:34
@ Wassermann
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Re: Quelle |
-->Ist ja beim Kindergeld genau so.
Verzichtet der Auszubildende auf Lohn durch den Arbeitgeber wird trotzdem kein Kindergeld gezahlt und unterstellt daß der Auszubildende volle Bezüge hatte.
Wegen 50 Euro können dadurch locker das gesamte Kindergeld des Jahres gestrichen werden.
Wir sind bereits in der Phase des Staates wo man fiktive Verdienste anrechnet die nur in der Hirnmasse der Politiker existieren.
Nur allzu zu komisch daß bei der gleichen Klientel plötzlich reale Vorteile die gezahlt werden fiktiv sind und nicht gezählt werden.
Aus A mach B und für die andere Gruppe aus B mach A.
Gleiche unter Gleichen.
Da lacht die Koralle über diese Filzpressepolitpilotdemokratur.
Gruß EUKLID
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kingsolomon
05.12.2003, 12:51
@ Zardoz
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warum die Aufregung?! |
-->Steuer"Recht" war nie Recht im Sinne von Gerechtigkeit, sondern Recht
im Sinne des Stärkeren ( sprich des staatlichen Gewaltmonopols )
Obwohl aus naheliegenden Gründen nicht kodifiziert, kann man obigen Satz dennoch als erstes Axiom des Steuerrechts voraussetzen. Und darauf fusst
sozusagen auch die Berufspsyche des Steuerbeamten.
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FOX-NEWS
05.12.2003, 12:55
@ Zardoz
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Gewerkschaften usw.. mal ne"dumme" Frage |
-->Hallo Leute,
Vieleicht hat jemand die Sachlage gerade im Kopf:
Wie kann man sich als Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Lande zur Gewerkschaft (im Falle der Belegschaft) oder Arbeitgeberverband (im Falle einer Gruppe von Firmen) machen. Sind DGB und Arbeitgeberverbände Körperschaften öffentlichen Rechts mit Alleinvertretungsanspruch? Ich kann ja auch nicht in Konkurrenz zur IHK treten und meine eigene Handwerksrolle eröffnen
Gruss
sam
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Baldur der Ketzer
05.12.2003, 15:23
@ Zardoz
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Sozialabgaben auf Keinmalzahlungen - und kein Polizeischutz für die Fiskalstasi? |
-->Hallo, Zardoz,
bei Meldungen wie dieser frage ich mich, wieso es möglich ist, daß überhaupt noch Priefer über die Grundstücksgrenze kommen, ohne Polizeischutz.
Wenn jemand da einen Anfall kriegen würde, von wegen spontaner Erinnerung an nie überwundene Kindheitstraumata, und sich den nächstbesten Prügel greift und den Typen platthaut - mich würde es keineswegs verwundern.
Mich verwundert, daß es nicht passiert, daß alle ganz brav ihr bitter vergälltes Syffsüppchen schlucken......
Beste Grüße vom Baldur
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Zardoz
05.12.2003, 16:01
@ Baldur der Ketzer
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Du weißt ja: Sanktionen drohen! |
-->Hi Baldur,
Mensch scheint sich mindestens in diesem Lande damit abgefunden zu haben.
Ein Erlebnis ist es schon, in so einer Sendung einen relativ devoten Moderator bei der sanften Befragung eines natürlich in feinstes Zwirn gewandeten und sichtlich weltgewandten BfA-Pressesprechers zu sehen.
BfA-Sprecher:"Das ist schon so alles richtig. Der Unternehmer muß eben die für ihn geltenden Bestimmungen kennen. Wir wenden doch die Gesetze nur an. Und natürlich muß gleiches Recht für alle gelten."
Moderator:"Ach ja, hm, klar. Aber sie gestatten doch sicher Ratenzahlung?"
So sieht in Deutschland 2003 ein Dialog zwischen Medienvertreter (4. Macht im Staate!) und"Sozial"behörde aus zum Thema"Muß man Abgaben auch ohne Einkommen leisten?"
Ja, man muß.
Können Politiker auch ohne Hirn arbeiten?
Ja, sie können.
Nice weekend,
Zardoz
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Dieter
05.12.2003, 20:53
@ Zardoz
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allgemein verbindlicher Tarif |
-->Hallo Zardoz,
hier in NRW sind wir seit eh und je aufgrund der SPD-Regierung (auch seit eh und je) an"Allgemeinverbindlichkeitstarife" gewöhnt.
Was ist das und wer hat ein Interesse daran?
Tarifpartner (z.B. Bauhauptgewerbe) schließen einen Tarif ab. Jetzt sagt die Landesregierung, daß sie diesen Tarifvertrag für Allgemein verbindlich erklärt. Das bedeutet nichts anderes, als daß alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber/Arbeitnehmer diesen Tarif als Mindestgröße nehmen müssen. - ist von jedem einklagbar, die tarifgebundenen sind ohnehin verpflichtet, die Tarifsätze als Minimum anzuwenden.
Das Problem haben vor allem die Betriebe, die keinem Verband angehören. Führt bspw. ein Florist (ohne Verbandsangehörigkeit) eine kleine Bauleistung wie das Bepflanzen eines Vorgartens durch, so wäre er verpflichtet, die Tarifbedingungen des Bauhauptgewerbes anzuwenden mit allem was dazu gehört.
Ein Interesse an der Allgemeinverbindlichkeitserklärung haben natürlich die Unternehmensverbände und die Gewerkschaften.
Darunter leidet Vertragsfreiheit usw.
Gruß Dieter
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Euklid
05.12.2003, 21:40
@ Dieter
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Re: allgemein verbindlicher Tarif |
-->Jetzt fehlt nur noch als Gewerbesteuergrundlage für Freiberufler und Architekten die Gewerbesteuer nach den Regelungen der HOAI zu bemessen unabhängig was der Freiberufler an Honorar kassiert hat;-))
Da relativ oft nur noch 40 bis 60% davon bezahlt wird verdoppelt sich der Satz der Steuer bei nur noch halbem Umsatz bei dem oft gar kein Gewinn mehr zu erzielen ist.
Das sind doch hervorragende Bedingungen.Dazu paßt doch daß die Niete in Nadelstreifen v.Pierer schon wieder bei der Bundesregierung steht und für ein Atomkraftwerk in Finnland eine Staatsbürgschaft haben will auf Kosten der Steuerzahler.
Ob er seinem Ramschbilligpersonal nicht mehr traut diese Pfeife?
Diese Nieten bringen es doch tatsächlich fertig die Steuerzahler in Deutschland für alles und jedes in Haftung zu nehmen.
Neues AXIOM nach EUKLID:STEUERKASSE = UNTERNEHMENSKASSE FÜR GLOBAL PLAYER plus Haftung über die Steuereinnahmen hinaus.
Das darf alles nicht mehr wahr sein.
Eine Staatsbürgschaft bringt verbilligte Finanzierung plus Ersparniss der Bürgschaftskosten plus risikoloses Geschäft da der Steuerzahler im Notfall einspringt.
Ja wenn wir nur noch Pierers und Schrempps haben schließen wir doch gleich am besten den Saftladen Bundesrepublik Deutschland.
Das einzige was die gelernt haben ist das Verbraten der Kohlen von anderen.
Deckungsgleich mit unserer gesamten politischen Gilde.
Die kommen alle sofort nach den Politikern.
Gruß EUKLID
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Zardoz
05.12.2003, 21:46
@ Dieter
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So ist es leider. |
-->Hi Dieter,
meines Wissens sitzen nach Tarifabschluß eben genau die von Dir genannten Verbandsvertreter auf dem Schoß des Wirtschaftsminister und legen dort gemeinsam die Mindestarbeitskosten fest. Natürlich aus den von Dir genannten Gründen.
Aber so lange ausreichend Bürger glauben, das Zaubermittel DM habe den Aufschwung nach dem Krieg verursacht und nicht die Aufhebung der Preisbindung, so lange glauben sie auch an die Vorzüge der Lohnbindung.
Nice weekend,
Zardoz
PS: Darüber,"wie es wirklich ist", müssen wir bei Gelegenheit mal weiter diskutieren... ;-)
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Zardoz
05.12.2003, 21:57
@ Euklid
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Re: allgemein verbindlicher Tarif - genau, allgemein & verbindlich |
-->Hi Euklid,
so wird es wohl kommen. Und wenn Du den kürzlich von Galiani - dankenswerterweise! - verlinkten Bericht über"Die schlesische Milliarde" gelesen hast erkennst Du sicher auch die frappierenden Übereinstimmungen.
Jedem wird das Recht an sich selbst gegeben - natürlich gegen einen kleinen Obulus, der aber ganz unabhängig von irgendwelchen Einnahmen zu zahlen ist. Schließlich ist ja der Staat nicht Schuld, wenn jemand nicht genug aus sich macht.
... und wer peitscht mich jetzt?
;-)
Nice weekend,
Zardoz
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Euklid
05.12.2003, 22:02
@ Zardoz
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Dafür haben wir einen Spezialisten |
-->Von mir kriegst du keine Peitsche,denn fürs Grobe haben wir ja schließlich unseren Taktiker [img][/img]
Der ist darin nicht zu toppen.
Gruß EUKLID
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Dieter
05.12.2003, 22:09
@ Euklid
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das haben wir doch schon längst,... |
-->und zwar immer dann, wenn Du aus Vergeßlichkeit, Tollpatschigkeit, Unvernunft etc. Deinen Gewinn aufgrund unzureichender Buchführung nicht im Sinne des Gesetzgebers nachweisen kannst -
dann wird geschätzt - und dafür gibt es Ansätze was jemand leisten könnte - unabhängig ob Du hast - und danach wird besteuert, und großzügig kann die Steuerbehörde durchaus sein, die kennt dann nur sehr große Gewinne.
Wenn es dem Steuerpflichtigen nicht gefällt, dann muß er schon exakt belegen was an der Schätzung falsch sein könnte.
Gruß Dieter
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Euklid
05.12.2003, 22:15
@ Dieter
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Re: das haben wir doch schon längst,... |
-->Hallo Dieter.
Warum nur belegen wollen wo es gar nichts zu belegen gibt?
Einfach wegen Reichtum schließen und aus die Maus.
Ich kann mir vorstellen daß du es mit deiner Firmenstruktur und Personal da nicht so leicht hast.
Oder doch?
Dagegen bin ich doch als Freiberufler eine leichtfüßige Person mit Spikes an den Schuhen.
Strom und Computer gibts überall.
Nein die werden ihr rotes (nicht blaues) Wunder erleben.
Die können mich besuchen wenn sie wollen.
Aber nicht mehr hier.
Gruß EUKLID
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bernor
05.12.2003, 22:27
@ Euklid
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Es geschehen noch Zeichen und Wunder! |
-->Von mir kriegst du keine Peitsche,denn fürs Grobe haben wir ja schließlich unseren Taktiker
...Euklid hat ein KOMMA gesetzt!
Oder war's nur ein Versehen? [img][/img]
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Dieter
05.12.2003, 22:36
@ Euklid
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Re: das haben wir doch schon längst,... |
-->Jedem das seine,
>Ich kann mir vorstellen daß du es mit deiner Firmenstruktur und Personal da nicht so leicht hast.
Daran arbeite ich. Es wird immer einfacher. Hier ein bißchen weg, dort ein bißchen weg - ich bin kaum noch wahrzunehmen.
- und mit meinem Allrad bin ich auch fast fertig - mein Mini-Pickup mit Aufbau, alles Eigenbau, einschl. Verlängerung des Rahmens.
Gruß Dieter
[img][/img]
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JoBar
05.12.2003, 22:36
@ bernor
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Re:.. Wunder! Guck mal ob über Bethlehelm ein Stern aufgegangen ist:)) |
-->>Von mir kriegst du keine Peitsche,denn fürs Grobe haben wir ja schließlich unseren Taktiker
>...Euklid hat ein KOMMA gesetzt!
Paß auf!! Vielleich schreibt Euklid jetzt auch mal ein ausgewogenes oder..
*japsnachluftschnapp*.. ein positives Posting!! [img][/img]
J
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