zani
04.02.2004, 14:24 |
Selbstkorrektur wg. CH-AHV/IVThread gesperrt |
-->Guten Tag
Die folgende Festellung von mir ist eine falsche Behauptung:
<Noch eine Richtigstellung zur Finanzierung: die 'Reichen' zahlen nicht das 10/20/oder weiss Gott was für ein Vielfaches dessen, was sie als Rente beziehen. Denn die Einkommenssumm, woraus die Abgabe in die AHV-Kasse berechnet wird, ist begrenzt. Zur Zeit ca. 100'000.-CHFr.>
Ein TV-Bericht trieb mich, direkt beim Amt (nebenbei bemerkt:es gibt ihn noch, den netten und kenntnisreichen Amtsmann) auf Erkundung zu gehen.
Das Resultat:
Die AHV/IV/EO verlangt Beiträge auf den GANZEN Lohn; also keine Obergrenze, wie sie bei allen anderen Versicherungen gelten.
Also: wer 10 Mio. Lohn kassiert, bezahlt ca. 1 Mio. Beritrage.
Das ist hiemit richtiggestellt.
Der Rest des Textes (Link) ist in Ordnung.
Gruss
zani
<ul> ~ http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/246951.htm</ul>
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zani
04.02.2004, 14:32
@ zani
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Re: Sorry; hier noch falsche Behauptung |
-->Diese Behauptung ist falsch:
Noch eine Richtigstellung zur Finanzierung: die 'Reichen' zahlen nicht das 10/20/oder weiss Gott was für ein Vielfaches dessen, was sie als Rente beziehen. Denn die Einkommenssumm, woraus die Abgabe in die AHV-Kasse berechnet wird, ist begrenzt. Zur Zeit ca. 100'000.-CHFr.>
Dies ist falsch!
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alberich
04.02.2004, 14:42
@ zani
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Stimmt das? |
-->HaLLO Zani,
ist es richtig, daß viele Selbständige daher die Rechtsform der AG wählen, da somit nur eine kleinere Lohnsumme der AHV unterliegt und weiteres Einkommen über die Ausschüttung der AG erzielt wird, das aber nicht der AHV unterliegt, da Kapitaleinkunft?
gruß
alberich
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PuppetMaster
04.02.2004, 15:00
@ alberich
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Re: Stimmt das? |
-->>ist es richtig, daß viele Selbständige daher die Rechtsform der AG wählen, da somit nur eine kleinere Lohnsumme der AHV unterliegt und weiteres Einkommen über die Ausschüttung der AG erzielt wird, das aber nicht der AHV unterliegt, da Kapitaleinkunft?
m.e. nicht, motivation ist eher die progression der einkommenssteuern
zu mildern und die betrieblichen finanzrisiken zu begrenzen.
gruss
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PuppetMaster
04.02.2004, 15:04
@ zani
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Re: Selbstkorrektur wg. CH-AHV/IV |
-->>(nebenbei bemerkt:es gibt ihn noch, den netten und kenntnisreichen Amtsmann)
bei mir war der herr von der AHV auch ganz nett, kürzlich.
>Die AHV/IV/EO verlangt Beiträge auf den GANZEN Lohn; also keine Obergrenze, wie sie bei allen anderen Versicherungen gelten.
musste ich auch erfahren...für 2 jahre nachzahlen...seufz.
>Also: wer 10 Mio. Lohn kassiert, bezahlt ca. 1 Mio. Beritrage.
eigentlich die hälfte davon - arbeitnehmer-anteil (ca. 5.05%).
bei selbständigen kommt ein reduzierter satz (8.3%?) zur anwendung.
anscheinend gibts aber dann bei der berechnung der AHV-rente ein
maximalbetrag, der pro beitragsjahr berücksichtigt wird - ca.
fr. 78'000.
meine feststellung, dass also ab diesem einkommen die subvention
fremder renten beginnt, hat der nette herr der AHV-zweigstelle bejaht.
aber er wies mich darauf hin, dass die beiträge über die 78k zuerst
"beitragsschwachen" jahren des versicherten zugerechnet werden, die
vergangenen jahre werden also sozusagen zuerst"aufgefüllt" bevor die
subvention fremder renten beginnt.
gruss
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