-->... erlebt man so allerlei.
Ein Paar in"eheähnlicher Gemeinschaft". Einmal Einkommen, einmal Arbeitslosenhilfe, Einkommen und Rücklagen zu hoch für ein ALG II.
Altersunterschied des Paares etwa zehn Jahre - durchaus nicht ungewöhnlich in Zeiten der"Patchwork-Families". Ich erwähne den Unterschied, weil er später wichtig wird.
Wie sieht nun die"sinnvolle" Reaktion der beiden auf Hartz IV aus?
Der jetzt anstehende Unterhalt kann zwar (wegen Nichtzahlung des ALG II) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, gleichzeitig muß aber eine zusätzliche Krankenversicherung gezahlt werden. Bleibt in dem Fall unter dem Strich eine Steuerersparnis von 1000,- pro Jahr.
Heiraten die beiden ergibt das dagegen wegen Ehegattensplitting und Familienversicherung unter dem Strich 4000,- pro Jahr. Außerdem erspart sich der erwerbslose Partner in dem Fall die lästige halbjährliche Amtsinquisition, Gelder können offen verzinslich angelegt werden... und der ältere Partner erhöht seinen eigenen Rentenanspruch. Zwar auf Kosten des anderen Partners,...
... aber die beiden wollen, sobald eine Rente sicher ist, ihr Kapital in Wohneigentum in einer angenehmeren Gegend Europas anlegen und dort gemeinsam tun, was immer ihnen beliebt. Nun ist diese erste Rente mittels Ehe höher und es muß bis zum Beginn der Zahlung der zweiten Rente weniger Kapital verzehrt werden.
Jetzt komme ich auch in's grübeln... ;-)
Nice week,
Zardoz
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