--><font size="4">Verbraucherschützer werfen
Discounter Plus Täuschung mit Lockangeboten vor </font>
Verbraucherschützer werfen der Discount-Kette Plus Täuschung vor. Bei den jüngsten Werbeaktionen der Billig-Kette seien die angebotenen Produkte zum Teil schon am Vormittag des ersten Angebotstages vergriffen gewesen, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dies widerspreche den rechtlichen Vorgaben und stelle eine unerlaubte Lockvogelwerbung dar. Die Verbraucherschützer beantragten deshalb nach eigenen Angaben vor Gericht ein"spürbares" Ordnungsgeld für Plus.
Möglich wären für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250 000 Euro. Ein Sprecher des zur Tengelmann-Gruppe gehörenden Discounters betonte unterdessen, man sei"ständig darum bemüht, alle beworbenen Artikel in ausreichender Menge zur Verfügung zu haben". Zu den konkreten Vorgängen könne das Unternehmen aber noch nicht Stellung nehmen, da bisher keine Abmahnung eingegangen sei und Plus gar nicht wisse, um welche Artikel es gehe.
Die Verbraucherzentrale verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2002, in dem der Discounter bereits dazu verurteilt worden war, es zu unterlassen, mit"Aktions"-Preisen für bestimmte Produkte zu werben, die schon am ersten Geltungstag nicht mehr zur Verfügung gestanden hätten. In der Urteilsbegründung habe das Gericht ausdrücklich betont, dass Produkte mindestens drei Tage vorrätig sein müssten. Seit Juli sei diese Regelung auch im reformierten Wettbewerbsrecht gesetzlich verankert.
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