wettervogel
23.04.2006, 20:13 |
"D": Neue+mehr Vorschriften beim Fahrtenbuch+neue Steuern bei EU-FirmenumzügenThread gesperrt |
--><font size="4">Noch mehr Vorschriften für das Fahrtenbuch </font>
Bundesfinanzhof verlangt genaue Dokumentation jeder einzelnen Fahrt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom vergangenen Mittwoch die Vorschriften für Fahrtenbücher ausgeweitet. Danach müssen Geschäftsleute ganz genau dokumentieren, wenn sie zu diversen geschäftlichen Zielen an einem Tag mit mehreren Terminen unterwegs gewesen sind.
Laut BFH muß jeder Kunde und Geschäftspartner in der zeitlichen Abfolge im Fahrtenbuch angeführt sein. Fehlt das, helfen auch die entsprechenden Reisekostenbelege nicht weiter, wenn sich daraus nicht alle fehlenden Angaben ergeben.
Alles so penibel aufzuzeichnen hatte der Kläger, ein Handelsvertreter, für"bloßen Formalismus" gehalten und auf seine Reisekostenabrechnungen verwiesen. Wohl erlaubt der BFH, für häufige Reiseziele und Zwecke Kürzel zu verwenden - vorausgesetzt, diese sind"aus sich heraus verständlich oder auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt" (Az.: BFH VI R 87/04).
Damit könnten Finanzämter immer akribischere Anforderungen an Fahrtenbücher stellen, so Steuerberater Burkhard Hinzen aus Düsseldorf fest. Das betreffe alle Steuerzahler, die einen Firmenwagen fahren und diesen auch für Privatfahrten nutzen. Sie müssten in einem Fahrtenbuch die gefahrenen Strecken einzeln festhalten, um die geschäftlichen Kilometer steuerlich absetzen zu können.
Der Papierkram sei zwar lästig, doch wer sein Fahrtenbuch vernachlässige, riskiere die pauschale, meist teurere Besteuerung der Privatnutzung mittels Einprozentmethode. Hinzen:"Hier sind pro Monat ein Prozent vom Bruttolistenpreis des Autos zu versteuern. Und zwar ein Prozent vom Neuwagenpreis." Die Finanzämter akzeptieren ausdrücklich nur"ordnungsgemäß geführte" Fahrtenbücher. Und dabei ist eine Flut von Formalien zu beachten. Dazu gehört etwa auch die Vorschrift, daß die Dokumentation in Buchform erfolgen sollte.
Zudem legte der VI. Senat fest, wie zu verfahren ist, wenn sich berufliche und private Touren an einem Tag mischen. Jedesmal ist am Anfang und Ende der Geschäftsfahrt der Gesamtkilometerstand festzuhalten, um punktgenau die nicht absetzbare Privatfahrt bestimmen zu können.
<font size="4">EU-Mobilität ist noch in weiter Ferne </font>
Finanzministerium will bei Firmenumzügen Steuer einstreichen
Einige Wirtschaftsverbände erhilten morgen Post vom Finanzministerium. Der Umschlag enthalte einen Referentenentwurf zum Umwandlungssteuerrecht, das die Freizügigkeit von Unternehmen innerhalb Europas regele.
Dieses Recht gelte für die Societas Europeae (SE) als spezielle Europa-Aktiengesellschaft ebenso wie für normale Kapital- und Personengesellschaften. Sie sollen steuerfreundlich in der EU ihren Sitz verlegen oder mit einem anderen EU-Unternehmen verschmelzen können. So verlangen es europarechtliche Verordnungen.
Doch die Freude über das Schreiben dürfte sich in Grenzen halten."Das Finanzministerium läßt bei seiner Umsetzung der EU-Vorgaben klar erkennen, daß es nach wie vor Steuer in der deutschen Staatskasse sehen will", so Ingo Kleutgens von der Anwaltssozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP in Frankfurt. Das verstoße gegen die von der EU gewollte Steuerneutralität für solche Binnenmarkt-Aktivitäten. Kleutgens verweist zudem auf die Verlustvorträge, die die fusionierenden Firmen laut Entwurf künftig sogar verlieren sollen. Bisher konnte das anschließend am Markt verbleibende Unternehmen diese Verlustvorträge der verschwindenden Gesellschaft steuerlich nutzen.
Zudem bleibe das Ministerium hinter den Vorstellungen der EU zurück, die einer SE erlaubt, ihren Sitz steuerfrei in einen anderen europäischen Staat zu verlegen. Demnach sollten deutsche Firmen eine Schlußbilanz machen, als zögen sie in ein Drittland außerhalb der EU."Das heißt, die beim Umzug mitgenommenen Wirtschaftsgüter sind einer Endbesteuerung zu unterwerfen", betont Kleutgens.
Außerdem will das Ministerium bei Verschmelzungen die Wirtschaftsgüter nur nach hiesigem Steuerrecht zum Buchwert übergehen lassen. Sonst soll eine Bewertung nur zum Preis wie unter Fremden erfolgen dürfen.
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Dieter
23.04.2006, 22:40
@ wettervogel
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1%-Regelung |
-->Seit Jahren mache ich es so, daß ich den Wagen privat gekauft habe, alle Kosten privat bezahle und die 1%-Regelung umgekehrt anwende, also in der Firma 1% vom Neuwagenpreis steuerlich als Kosten geltend mache, allerdings dann ohne MWST.
Hat jemand Erfahrung mit der von mir vorgenommenen Regelung in Bezug auf BPs?
Gruß Dieter
PS: ich fände die 1%-Regelung bei Politikern, Staatssekretären, Bürgermeistern, Kreisräten etc. auch sehr sinnvoll, vor allem wenn sie nicht nur Edelkarossen mit besonderem Schutz sondern auch Bundeswehrflieger in Anspruch nehmen.
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le chat
23.04.2006, 22:58
@ Dieter
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Re: 1%-Regelung |
-->Super!!
Hallo Dieter,
den Spiess umdrehen, eine super Idee.
Gleich morgen werde ich meinen Steuerberater nerven.
Gleiches Recht für Alle!!.
Es gab da mal eine Story, ich glaub Asterix mit dem Formular XY, das war der gleiche Ansatz.
So bringt man Schwung ins System!!!
beste Grüße
le chat
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YooBee
24.04.2006, 09:57
@ wettervogel
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Einfachste Lösung |
-->Kleinen Zweitwagen für alle Privatfahrten anschaffen. Weder Fahrtenbuch noch 1%-Regel greifen dann. Erleichtert die Sache sehr. Die beruflich abgerechneten Kilometer sollten natürlich zum Dienstwagen passen, falls mal jemand gucken kommt...
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ufi
24.04.2006, 13:54
@ Dieter
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Re: 1%-Regelung |
-->Hallo Dieter,
machst du das über Deinen Steuerberater?
Mein Steuerberater meinte eben (nicht sehr überzeugend) das ginge nicht.
Kannst Du da mehr Info besorgen?
Gruß
ufi
>Seit Jahren mache ich es so, daß ich den Wagen privat gekauft habe, alle Kosten privat bezahle und die 1%-Regelung umgekehrt anwende, also in der Firma 1% vom Neuwagenpreis steuerlich als Kosten geltend mache, allerdings dann ohne MWST.
>Hat jemand Erfahrung mit der von mir vorgenommenen Regelung in Bezug auf BPs?
>Gruß Dieter
>
>PS: ich fände die 1%-Regelung bei Politikern, Staatssekretären, Bürgermeistern, Kreisräten etc. auch sehr sinnvoll, vor allem wenn sie nicht nur Edelkarossen mit besonderem Schutz sondern auch Bundeswehrflieger in Anspruch nehmen.
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Dieter
24.04.2006, 14:20
@ ufi
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Re: 1%-Regelung |
-->>Hallo Dieter,
>machst du das über Deinen Steuerberater?
>Mein Steuerberater meinte eben (nicht sehr überzeugend) das ginge nicht.
>Kannst Du da mehr Info besorgen?
>Gruß
>ufi
Ich hatte meinen Steuerberater angewiesen, es so zu machen. - und so geschah es.
seitdem hatte ich aber noch keine Betriebsprüfung, und ich bin der einzige Mandant, bei dem es so gemacht wird, da der Steuerberater keine Rechtssicherheit sieht.
Für mich spielt das aber keine Rolle, da ich mich ohnehin im Recht fühle und insofern aus Prinzip bei Meinungsverschiedenheiten mit der Finanazverwaltung die Gerichte, wenn nötig immer höher, bemühen würde.
Gruß Dieter
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ufi
24.04.2006, 17:08
@ Dieter
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Re: 1%-Regelung |
-->Respekt, Dieter!
Allerdings kostet das eine menge Energie, die anderweitig
nicht effektiver eingesetzt wäre? (Auswandern nach CH z.B.)
Gruß,
ufi
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ufi
24.04.2006, 17:28
@ YooBee
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Das war früher mal... gilt aber nicht mehr (o.Text) |
-->
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Dieter
25.04.2006, 06:50
@ ufi
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Re: 1%-Regelung |
-->>Respekt, Dieter!
>Allerdings kostet das eine menge Energie, die anderweitig
>nicht effektiver eingesetzt wäre? (Auswandern nach CH z.B.)
>Gruß,
>ufi
Ein Ohnmachtsgefühl würde m.E. noch mehr Energie kosten bzw. einen dazu veranlassen die"innere Kündigung" zum eigenen Leben zu schreiben.
Nein, ich mache es anders herum. Ich verhalte mich nach Möglichkeit immer so wie ich persönlich es für richtig halte. Sollten Gesetze oder Verordnungen rein zufällig dabei im Wege stehen, dann besteht immer noch eine Wahl, die man nutzen kann. Diese Wahl hat jeder: gesetzeskonform oder dagegen zu handeln.
Da nach meiner pers. Auffassung ohnehin über 50% aller Verordnungen und Gesezte überflüssig sind.... heißt das nicht unbedingt, daß ich nicht in deren Geiste handel, aber es bleibt immer in meiner pers. Verantwortung ob oder ob nicht oder in welchem Maße. Diese Verantwortung kann einem keiner nehmen, auch kein Gesetzgeber.
Und wenn der Gesetzgeber die 1% Klausel als richtig und gerecht empfindet (ich übrigens nicht), dann beuge ich mich in diesem Fall dem Gesetzesgeber und wende sie an, nicht wortwörtlich, aber ich denke im Sinne des Gesetzgebers, schließlich behauptet der Gesetzgeber, die 1%Regelung sei eine gerechte Lösung. Und dafür bemühe ich mich bei mir.
Gruß Dieter
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YooBee
25.04.2006, 10:35
@ ufi
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Tja, scheinbar weiß mein FA davon nix... |
-->Mal sehen, ob sie für 2005 was sagen...
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certina
25.04.2006, 12:09
@ Dieter
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Re: 1%-Regelung - bravo |
-->>Ein Ohnmachtsgefühl würde m.E. noch mehr Energie kosten bzw. einen dazu veranlassen die"innere Kündigung" zum eigenen Leben zu schreiben.
>Nein, ich mache es anders herum. Ich verhalte mich nach Möglichkeit immer so wie ich persönlich es für richtig halte. Sollten Gesetze oder Verordnungen rein zufällig dabei im Wege stehen, dann besteht immer noch eine Wahl, die man nutzen kann. Diese Wahl hat jeder: gesetzeskonform oder dagegen zu handeln.
>Da nach meiner pers. Auffassung ohnehin über 50% aller Verordnungen und Gesezte überflüssig sind.... heißt das nicht unbedingt, daß ich nicht in deren Geiste handel, aber es bleibt immer in meiner pers. Verantwortung ob oder ob nicht oder in welchem Maße. Diese Verantwortung kann einem keiner nehmen, auch kein Gesetzgeber.
>Und wenn der Gesetzgeber die 1% Klausel als richtig und gerecht empfindet (ich übrigens nicht), dann beuge ich mich in diesem Fall dem Gesetzesgeber und wende sie an, nicht wortwörtlich, aber ich denke im Sinne des Gesetzgebers, schließlich behauptet der Gesetzgeber, die 1%Regelung sei eine gerechte Lösung. Und dafür bemühe ich mich bei mir.
>Gruß Dieter
hi
hinterher,
fuer den vorletzten Satz.
tschuess
G.C.
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