--><font size="4">Schrottimmobilien
Badenia haftet für falsche Beratung</font>
Im Dauerstreit um sogenannte Schrottimmobilien hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Bausparkasse Badenia erneut zu Schadensersatz verurteilt. In zwei heute veröffentlichten Urteilen gab das OLG den Käufern von Eigentumswohnungen in Hamburg und Niedersachsen Recht.
Nach den Worten des Gerichts hat Badenia, die die Geschäfte finanziert hatte, die Käufer nicht hinreichend über die erheblichen Risiken aufgeklärt. Die Badenia muss den beiden Klägern aus Hamburg und Niedersachsen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf ersetzen. Außerdem werden die Kläger von ihren Verbindlichkeiten bei der Bausparkasse befreit. Im Gegenzug erhalte die Badenia die Eigentumswohnungen, an denen die Kläger kein Interesse mehr hätten.
Damit hält das OLG an seiner anlegerfreundlichen Rechtsprechung fest, obwohl seit Anfang 2005 OLG-Verfahren in ähnlichen Fällen etwa in Hamburg, Celle, Hamm und Düsseldorf zu Gunsten der Badenia ausgegangen sind. Bereits Ende 2004 hatte das Karlsruher Gericht in einem Parallelfall die Badenia zu Schadensersatz verurteilt. Für seine aktuelle Entscheidung hat das Karlsruher Oberlandesgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Dieser hatte in einem jüngst ergangenen Urteil Käufern, die über den Wert der Immobilie getäuscht wurden, den Rücken gestärkt.
In den Fällen geht es um Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau, die in den neunziger Jahren in großem Maße von der inzwischen insolventen Heinen & Biege-Gruppe als Anlageobjekte vermittelt worden sind, aber nicht den versprochenen Ertrag abwarfen. Heinen & Biege hatte laut OLG in mehr als 5000 Fällen eine Badenia-Finanzierung vermittelt.
Im Mittelpunkt steht dabei ein von den Immobilienhändlern entwickeltes Mietpoolkonzept, das dem Karlsruher OLG zufolge von Anfang an betrügerisch war, weil den Kunden überhöhte Ausschüttungen versprochen worden seien. Badenia habe bei der Darlehensfinanzierung den Grundstücken bewusst überhöhte Beleihungswerte zu Grunde gelegt.
Eine maßgebliche Rolle hat laut OLG dabei ein ehemaliger Badenia-Finanzvorstand gespielt, dem bei den umstrittenen Immobilienfinanzierungen Beihilfe zum Betrug vorzuwerfen sei.
/dpa/ddp/Reuters
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