- Elli -
04.10.2006, 15:08 |
Frage zum spanischen BGB-Pendant (Código Civil)Thread gesperrt |
-->Im dt.BGB gibt es die sog. BGB-Gesellschaft:
Die BGB-Gesellschaft ist nach dem Gesetz eine Personenmehrheit, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Ziels zusammengefunden hat, wobei vertraglich vereinbart wird, dass und wie jeder der Teilnehmer an der Erreichung des Ziels mitzuwirken hat (§ 705 BGB). Dies kann beispielsweise durch die Entrichtung von Beiträgen in Geld geschehen, aber auch durch die Vornahme von Handlungen oder das Bereitstellen von Grundstücken, Maschinen etc.
Sowohl das dt. BGB wie auch das spanische Código Civil beruhen, soweit ich weiß, beide auf dem französischen Code Civil, und alle beruhen, wie dottore gerade schrieb, auf dem Römischen Recht.
Meine Frage: Gibt es im Spanischen Código Civil (welche §§?) ein Pendant zu obiger Definition? Weiß das jemand? [/b]
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Theo Stuss
04.10.2006, 17:24
@ - Elli -
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Re: Mit Entsprechungen von Code Civil und BGB wäre ich sehr vorsichtig |
-->Die einzige Gemeinsamkeit scheint mir bisweilen zu sein, daß das BGB ein kodifiziertes, also thematisch geordnetes Recht ist, wie der Code Civil.
Das ist aber auch alles. Zum Beispiel hatte die katholische Kirche bis 1917 auch kein kodifiziertes Recht, sondern einen Corpus Iuris Canonicus, mit zeitlicher Einordung der Gesetze und Erlasse und jeder Menge Gewohnheitsrecht. Erst 1917 gab es so einen Codex, der in seinen Fußnoten auf die Bestandteile des Corpus Iuris und anderer alter Rechtsquellen hinweist. Für Dottore ist hier eine Online-Version ohne Fußnoten:
http://www.sedevacantist.org/code/code.html
Und hier ist das neue von 1983:
http://www.vatican.va/archive/DEU0036/_INDEX.HTM
Ich behaupte, daß das BGB dem Code Civil himmelhoch überlegen ist, was die Stringenz und Folgerichtigkeit der Anwendungen von Rechtsprinzipien angeht.
Ich könnte mir aber vorstellen, daß der Code Civil dem Codigo Civil auch inhaltlich nahesteht. Ich werde mal meiner Frau die Frage stellen.
Melde mich später,
Theo
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Theo Stuss
04.10.2006, 17:42
@ Theo Stuss
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Re: Gesellschaftsrecht ist in Frankreich ein eigenes Buch |
-->Code de Societés
Und Spanien gibt es den Codigo de Sociedades
http://www.agapea.com/CODIGO-DE-SOCIEDADES-n284085i.htm
Für Gesellschaften mit kommerziellen Zielen scheint es wieder ein eigenes Buch zu geben:
Codigo des Sociedades Mercantiles Basicas:
http://www.aranzadi.es/online/catalogo/codbas/ficha_codbas_socmer.html
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- Elli -
05.10.2006, 17:03
@ - Elli -
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Re: Frage zum spanischen BGB-Pendant (Código Civil) / Zusatz |
-->>Im dt.BGB gibt es die sog. BGB-Gesellschaft:
>Die BGB-Gesellschaft ist nach dem Gesetz eine Personenmehrheit, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Ziels zusammengefunden hat, wobei vertraglich vereinbart wird, dass und wie jeder der Teilnehmer an der Erreichung des Ziels mitzuwirken hat (§ 705 BGB). Dies kann beispielsweise durch die Entrichtung von Beiträgen in Geld geschehen, aber auch durch die Vornahme von Handlungen oder das Bereitstellen von Grundstücken, Maschinen etc.
>Sowohl das dt. BGB wie auch das spanische Código Civil beruhen, soweit ich weiß, beide auf dem französischen Code Civil, und alle beruhen, wie dottore gerade schrieb, auf dem Römischen Recht.
>Meine Frage: Gibt es im Spanischen Código Civil (welche §§?) ein Pendant zu obiger Definition? Weiß das jemand? [/b]
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Es geht nicht darum, dass ich eine BGB-Ges. gründen möchte, sondern ist viel einfacher:
Hier in Spanien haben sich auf unserer Straße 10 Nachbarn (8 Deutsche, 1 Spanier, 1 Holländer) finanziell an einem gemeinsamen kleinen Bauvorhaben beteiligt. Nach deutschem Recht eine klassische BGB-Gesellschaft.
Die Frage ist lediglich, ob es nach spanischem Recht etwas Vergleichbares gibt.
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